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Sisyphos

Steuerliche Behandlung von Teilverkäufen nach Depotübertrag

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Sisyphos

Wenn man über einen längeren Zeitraum in Aktien investiert, kauft man häufig mehrfach in zeitlichem Abstand und zu unterscheidlichen Kaufkursen ein und dieselbe Aktie. Das gilt in besonderer Weise natürlich für Sparpläne.

 

Ebenso kommt es vor, daß man sich beim Verkauf nicht von der gesamten Position trennen sondern nur einen Teilverkauf vornehmen möchte. Bei Teilverkäufen gilt für die Versteuerung durch den Fiskus dabei die Fifo-Fiktion (first in - first out), d.h. der Fiskus geht davon aus, daß zuerst die ältesten also am längsten im Depot befindlichen Aktien verkauft werden. Entsprechend handhaben es auch die Banken.

 

Nehmen wir einmal als einfaches Beispiel an, daß eine Aktie in drei Tranchen A, B, C mit jeweils a bzw. b bzw. c Stück erworben wurde. Dabei wurde die Tranche A nach Tranche B und diese wieder nach Tranche C erworben.

 

PositionDepot 1Depot 2

Aa-

Bb-

Cc-

 

Will man nun beispielsweise c Stück der Aktie verkaufen, so wird nach der Fifo-Fiktion die komplette Position C als älteste verkauft. Will man (c+ b/2) Stück verkaufen, so wird die komplette Position C und die Hälfte der Position B verkauft. So weit, so klar.

 

Leider ist das aber häufig nicht der Teil der Aktien, den man eigentlich veräußern möchte. Vielmehr will man in bestimmten Jahren besonders hohe oder niedrige Gewinne oder Verluste ausweisen. Hat man beispielsweise seinen Steuerfreibetrag für Kapitalerträge noch nicht ausgenutzt, kann es vorteilhaft sein, bei einer Veräußerung möglichst hohe Buchgewinne zu realisieren.

 

Nun kann man aber Aktien von einem Depot in ein anderes Depot, sei es nun bei der gleichen oder einer anderen Bank, verschieben. Seit Einführung der Abgeltungssteuer übertragen die Banken neben der Anzahl der Aktien auch die Information über ihren Anschaffungszeitpunkt (bei vor 2009 angeschafften Aktien u.U. auch nur die Information, daß sie vor 2009 angeschafft wurden). Bei einer solchen Verschiebung muß nicht die gesamte Position übertragen werden sondern man kann eine beliebige Stückzahl übertragen. Dabei erfolgt jedenfalls bei meiner Bank, Cortal Consors, die Übertragung ebenfalls nach dem Fifo-Prinzip. Dies kann man ausnutzen, um genau die Teilposition zu verkaufen, die man aus steuerlichen Gründen auch eigentlich verkaufen möchte.

 

Will man nun einmal angenommen im obigen Beispiel genau die mittlere Tranche B veräußern, so kann man in einem ersten Schritt (b+c) Stück Aktien auf ein zweites Depot übertragen. Nach dem Fifo-Prinzip werden dadurch die Teilpositionen B und C ins zweite Depot übertragen.

 

PositionDepot 1Depot 2

Aa-

B-b

C-c

 

Im zweiten Schritt werden dann wieder c Stück der Aktie ins Depot 1 zurückübertragen. Da wieder das Fifo-Prinzip gilt, wandert die Tranche C zurück ins Ausgangsdepot.

 

PositionDepot 1Depot 2

Aa-

B-b

Cc-

 

Damit hat man im zweiten Depot genau die Tranche B, die man auch verkaufen möchte. Tatsächlich kann man unter Verwendung von drei Depots jede beliebige Teilmenge eines Depots in ein anderes Einzeldepot übertragen. Das mutet dann möglicherweise ein wenig wie die "Türme von Hanoi" an, ist aber ein leicht lösbare Aufgabe. Da jeweils die Anschaffungsdaten der Aktien mit übertragen werden, verkauft man auch genau die gewünschte Position und versteuert deren Erlös.

 

Auf diese Weise läßt sich also die Fifo-Fiktion problemlos aushebeln. Nun sagt einem aber eigentlich der gesunde Menschenverstand, daß das steuerrechtlich vermutlich nicht so einfach möglich sein kann.:w00t:

 

Da ich aber (auf die harte Tour) gelernt habe, daß gesunder Menschenverstand und deutsches Steuerrecht nicht unbedingt positiv korreliert sind, geht meine Frage an die Steuerexperten im Forum: wie ist hier die Rechtslage? Ist es tatsächlich so einfach das Fifo-Prinzip "auszutricksen" oder muß das im darauffolgenden Jahr über die Steuererklärung wieder "korrigiert" werden?

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sparfux

also ich hab jetzt zwar nicht die ganze "Abhandlung" gelesen. Da ich mich aber in einem anderen Kontext auch gerade mit dem FiFo Thema auseinandergesetzt habe: Geduld und Zeit vorausgesetzt, kann man das alles durch Depotüberträge wieder trennen, da Depotüberträge genau so nach dem FiFi-Prinzip laufen.

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Sisyphos

Daß es technisch möglich ist steht außer Frage - aber ist es auch rechtens?

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sparfux

Daß es technisch möglich ist steht außer Frage - aber ist es auch rechtens?

Es ist doch nicht verboten, Depotüberträge zu machen. Gut man soll ja niemals nie sagen. Ich sehe aber keinen Grund, warum so etwas nicht gestattet sein soll.

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Malvolio

Ich bin kein Steuerrechtler. Es könnte evt. als Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) ausgelegt werden. Aber man müsste sich hierzu mal die entsprechende Rechtsprechung, Verwaltungsmeinungen, Literatur, etc. ansehen. Würde mich wundern, wenn Du der erst wärst, dem dieser Trick eingefallen ist.

 

Aber im Prizip hört sich das ganze gut an. Ich sehe keinen Grund, warum so eine Gestaltung rechtswidrig sein sollte. Wenn Du z.B. verschiedene Aktientranchen gleich in getrennten Depots gekauft hättest, könntest Du diese auch getrennt veräußern. Das ist ja grundsätzlich derselbe Sachverhalt.

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Taxadvisor
· bearbeitet von Taxadvisor

Ich bin kein Steuerrechtler. Es könnte evt. als Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) ausgelegt werden. Aber man müsste sich hierzu mal die entsprechende Rechtsprechung, Verwaltungsmeinungen, Literatur, etc. ansehen. Würde mich wundern, wenn Du der erst wärst, dem dieser Trick eingefallen ist.

 

Aber im Prizip hört sich das ganze gut an. Ich sehe keinen Grund, warum so eine Gestaltung rechtswidrig sein sollte. Wenn Du z.B. verschiedene Aktientranchen gleich in getrennten Depots gekauft hättest, könntest Du diese auch getrennt veräußern. Das ist ja grundsätzlich derselbe Sachverhalt.

 

Immer wieder schön... Steuerliche Gestaltungen, die über jeden Zweifel erhaben sind, werden angezweifelt. Gleichzeitig werden aber immer wieder halbseidene Gestaltungen als Super-Lösung propagiert. Es gilt aber immer noch der Spruch des Kettenrauchers und vieler anderer (u.a. auch der BGH): "Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen". Solange Du nicht ein Finanzamt in NRW hast, wird es mit einer entsprechenden Umbuchung auch kein Problem geben, das FiFo-Prinzip ist ja in den BMF-Schreiben auch für Umbuchungen verankert.

 

Gruß

Taxadvisor

 

P.S.: Nicht dass sich einer angefasst fühlt: Der erste Satz ist allgemein gemeint und bezieht sich nicht auf die Diskussionsteilnehmer.

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