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Lorddorf

Hilfe gesucht: Altersvorsorge - Kapitalanlagen

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Lorddorf

Bin leider noch nicht viel weiter mit Alternativen und hatte noch ein Gespräch – um vielleicht noch was halbwegs Lehrreiches zu erfahren …

Hab vor allem Fragen zu Punkten gestellt die mir sehr unklar waren.

Wollte jetzt den Berater zur Rede stellen, aber vorher meine Annahmen überprüfen.

Hier geht es nicht darum, dass ich den Vertrag annehmen will! Möchte mich nur gerne weiterbilden und gute / schlechte Beratung erkennen. Sollte ich eine fondsbasierende Versicherung oder was auch immer abschließen, will ich informiert sein J

Meine Punkte: AW = Antwort Berater

1. Wieso das Ding einen Todesfallschutz hat (macht es ja irgendwie zur Lebensversicherung).

AW: Soll steuerlich von Vorteil sein,da man dann nur 50 % zahlen muss. Aber kein Verweis auf die Bedingungen. Kosten~2.1 % (Ich nehme an aus dem Deckungskapital).

- Stimmt das? Ich meine gelesen zu haben, dass es nicht zwingend von der Lebensversicherung ausgeht um diesen Steuervorteil zu erhalten. 2.1 % finde ich auch viel. Er aber nicht

2. Übersicht zu den Kosten bei Abschluss und den Laufenden.

AW: 7% Abschluss(wobei 7% das Höchste ist in der Branche ist - Agio / Provision des Vermittlers / PL Kosten etc.) dafür aber die laufenden Kosten super sind nur 6,5 % oder ~90 Euro pro Jahr (auf Gesamtbeitrag berechnet).

- Da kommen doch noch Depotgebühren von 30 Euro p.a. hinzu, oder? macht 120 p.a. oder ~8,5% Kosten.

- TER der Fonds, mit Kick-backs die nicht voll an mich ausgezahlt werden? Sind bestimmt auch ein paar % vom Kapital.

- Dynamik von 5% die auch immer wieder Abschluss kostet und bestimmt die laufenden Kosten erhöht?

- Sonstige weitere Kosten, ich ich nicht gefunden habe? Die Produktinformation (wenn es denn alles ist) liegt mir leider nur mit Stand 2012 vor.

- Insgesamt gehen doch weniger als die 125 Euro in die Sparanlage.. drücken also die Rendite merklich, oder?

- Diese Abschlusskosten sollen vom Vermittler abhängen, sprich 4% wäre eigentlich auch möglich?

3. Warum ich monatlich / gezillmert zahlen soll und ob nicht eine Einmalzahlung besser wäre.

AW: nach langem hin und her „rechnen“… OK

- Habe diese Variante verlangt, da ich gelesen habe, dass die PL 12% Zinsen für den „Kredit“nimmt. Oder wäre gezillmert besser?

Die NettoXL (aber besser) soll ein Nachfolgeprodukt zur Rent sein, da diese so negative Schlagzeilen gemacht hat. Darf aber nur über Makler und nicht Mehrfachagenten verkauft werden …

Meine Berechnungen zeigen, dass eine solche Versicherung erst nach 16+ Jahren Gewinn abwerfen könnte (bei einer Nettorendite von ~6%). Das ist ziemlich lang und es kann viel passieren.Garantiert sind mir da nur dieKosten, die ich verstehen kann, aber nicht in Relation zu einer Leistung setzenkann. Ergo ich versuche eher andere Anlagen und investiere Zeit für mein Geld (und frage hier nach J)

 

Grüße und Danke.

 

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

zu 1)

 

Bis 2005 wäre es eine Halbwahrheit gewesen, heute ist es quatsch. Todesfallleistungen hatten ursprünglich aus steuerlicher Sicht mal etwas mit der Absetzbarkeit von Beiträgen zu tun, war aber bei Fondspolicen noch nie der Fall. Der zu Grunde liegende Erlass stammt von 1996. Da steht ungefähr sinngemäß drin, dass der Todesfallschutz nur die Höhe der Beitragsleistung haben darf, damit die Auszahlung der Fondspolice als Einmalbetrag steuerfrei ist (gilt für Verträge vor 2005).

 

Genau genommen ist ein Todesfallschutz aber bei einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht steuerlich nicht erforderlich, auch nicht im Sinne des §10 EStG, wenn vom Kapitalwahlrecht gebraucht gemacht worden ist.

 

Das mit 50 % Ertragsanteilbesteuerung gilt bei Einmalzahlung, 12 Jahre Laufzeit und Auszahlung nach 62 vorausgesetzt bei Abschluss nach 2005.

 

Vermittler Note 6, setzen.

 

 

zu 2)

Das mit den Depotgebühren weiss ich nicht, glaube aber eher nicht. Aber nun labert er immerhin nicht mehr von nur x Jahren Kosten und Rückerstattung von Kosten. Die Kostenangabe kann so schon stimmen, ist auf jeden Fall ein Kleinwagen.

 

Abschlusskosten hängen vom Tarif bzw. der Tarifgestaltung ab. Welchen Tarif / welche Tarifgestaltung der Vermittler wählt hängt ... na du kannst es dir denken.

 

Vermittler Note 4, er hat sich bemüht und verbessert ggü. der Falschaussagen zuvor.

 

zu 3)

Also Zillmerung gibt es nicht mehr. Die Verteilung von Abschlusskosten in die ersten Jahre der Ansparphase wird fälschlich oft als Zillmerung oder Teilzillmerung beschrieben ... hat aber mit Zillmerung mal rein gar nichts zu tun. Mit deiner Schilderung hat es erst recht nichts zu tun.

 

Ein Einmalbetrag wird immer anders behandelt als eine laufende Police. Was du aber sicher meinst, ist die jährliche Zahlweise. Und ja, bei der jährlichen Zahlweise spart man bei den meisten Versicherern erheblich.

 

In dem Fall sind deine Schilderungen etwas undurchsichtig, laste ich mal nicht dem Vermittler an ...

 

---

 

Löse dich gedanklich vom Begriff Berater. Der "Versicherungsberater" ist rechtlich geschützt. Fantasiebegriffe wie "Finanzberater" kann sich jeder zulegen, der gerade Lust drauf hat.

 

---

 

Die NettoXL (aber besser) soll ein Nachfolgeprodukt zur Rent sein, da diese so negative Schlagzeilen gemacht hat. Darf aber nur über Makler und nicht Mehrfachagenten verkauft werden …

Meine Berechnungen zeigen, dass eine solche Versicherung erst nach 16+ Jahren Gewinn abwerfen könnte (bei einer Nettorendite von ~6%). Das ist ziemlich lang und es kann viel passieren.Garantiert sind mir da nur dieKosten, die ich verstehen kann, aber nicht in Relation zu einer Leistung setzenkann. Ergo ich versuche eher andere Anlagen und investiere Zeit für mein Geld (und frage hier nach J)

 

Alternative Policen habe ich dir schon eine vorgeschlagen, Interrisk im entsprechenden Honorartarif mit ETFs. Der Vorschlag ist aber nur als Alternative zu der katastrophalen Empfehlung des Vermittlers zu sehen. Keine Empfehlung für eine Fondspolice meinerseits, absolut nicht.

 

edit: Meine Fresse, noch mehr Tipp- und Rechtschreibfehler als ich sonst für gewöhnlich in die Forenposts rein haue ... sry!

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Lorddorf

zu 1)

Bis 2005 wäre es eine Halbwahrheit gewesen, heute ist es quatsch. Todesfallleistungen hatten ursprünglich aus steuerlicher Sicht mal etwas mit der Absetzbarkeit von Beiträgen zu tun, war aber bei Fondspolicen noch nie der Fall. Der zu Grunde liegende Erlass stammt von 1996. Da steht ungefähr sinngemäß drin, dass der Todesfallschutz nur die Höhe der Beitragsleistung haben darf, damit die Auszahlung der Fondspolice als Einmalbetrag steuerfrei ist (gilt für Verträge vor 2005).

Genau genommen ist ein Todesfallschutz aber bei einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht steuerlich nicht erforderlich, auch nicht im Sinne des §10 EStG, wenn vom Kapitalwahlrecht gebraucht gemacht worden ist.

Das mit 50 % Ertragsanteilbesteuerung gilt bei Einmalzahlung, 12 Jahre Laufzeit und Auszahlung nach 62 vorausgesetzt bei Abschluss nach 2005.

Vermittler Note 6, setzen.

 

-----------------------------------------

Vertragsabschluss ab 1.1.2005 (»Neuverträge«)

Der Differenzbetrag ist nur zur Hälfte steuerpflichtig, wenn

  • die Versicherungsleistung erst nach Vollendung des 60. Lebensjahrs (bei Vertragsabschluss ab 1.1.2012: des 62. Lebensjahrs) des Versicherungsnehmers ausbezahlt wird und
  • die Vertragslaufzeit mindestens 12 Jahre beträgt (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG).

Wird die Versicherungsleistung im Todesfall ausgezahlt, bleibt sie ganz steuerfrei!

Vertragsabschluss ab 1.4.2009

Für ab dem 1.4.2009 neu abgeschlossene Kapitallebensversicherungsverträge gilt die bisherige günstige individuelle Besteuerung nur, wenn folgender Mindesttodesfallschutz vereinbart wurde:

  • Bei laufender Beitragszahlung muss der Todesfallschutz mindestens 50 % der Beitragssumme über die gesamte Laufzeit betragen (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 6 Bstb. a EStG).
  • Bei Einmaleinzahlung oder bei fondsgebundenen Lebensversicherungen muss der Todesfallschutz das Deckungskapital oder den Zeitwert der Versicherung spätestens fünf Jahre nach Vertragsabschluss um mindestens zehn Prozent des Deckungskapitals, des Zeitwerts oder der Summe der gezahlten Beiträge übersteigen. Dieser Prozentsatz darf aber bis zum Ende der Vertragslaufzeit in jährlich gleichen Schritten sinken (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 6 Bstb. b EStG).

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> Verstehe ich das richtig, dass der "Vermittler" doch recht hat? Da die Regelung für 2009 nun gilt? Oder verwechsel ich das?

 

zu 2)

Das mit den Depotgebühren weiss ich nicht, glaube aber eher nicht. Aber nun labert er immerhin nicht mehr von nur x Jahren Kosten und Rückerstattung von Kosten. Die Kostenangabe kann so schon stimmen, ist auf jeden Fall ein Kleinwagen.

Abschlusskosten hängen vom Tarif bzw. der Tarifgestaltung ab. Welchen Tarif / welche Tarifgestaltung der Vermittler wählt hängt ... na du kannst es dir denken.

Vermittler Note 4, er hat sich bemüht und verbessert ggü. der Falschaussagen zuvor.

 

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Ok - keine Depotkosten sondern "Für die Deckung des Verwaltungsaufwandes entnehmen wir einmal jährlich eine fixe Jahresgebühr 30 EUR pro Jahr" - steht so in der Produktinfo. Kommt also zu den laufenden Kosten dazu.

Laufende Kosten der Signal sollen auch zwischen 5-7% des jährlich eingezahlten Beitrags liegen (bei 1300€ Beitrag ca. 100€ Verwaltungsgebühr), leider weiß ich nicht, ob da dann noch andere Kosten dazu kommen, aber für mich ist der Unterschied dann nicht so gigantisch wie der Herr Vermittler sagt.

zu 3)

Also Zillmerung gibt es nicht mehr. Die Verteilung von Abschlusskosten in die ersten Jahre der Ansparphase wird fälschlich oft als Zillmerung oder Teilzillmerung beschrieben ... hat aber mit Zillmerung mal rein gar nichts zu tun. Mit deiner Schilderung hat es erst recht nichts zu tun.

Ein Einmalbetrag wird immer anders behandelt als eine laufende Police. Was du aber sicher meinst, ist die jährliche Zahlweise. Und ja, bei der jährlichen Zahlweise spart man bei den meisten Versicherern erheblich.

In dem Fall sind deine Schilderungen etwas undurchsichtig, laste ich mal nicht dem Vermittler an ...

 

Ja, da hast Du Recht - da hab ich mich etwas vertan mit der Zillmerung. Mir war auch bekannt, dass dieses Verfahren so nicht mehr angewandt wird (da Kritik). Ich versuche es nochmal deutlicher darzustellen.

Fakt: Gesamtkosten 3000 Euro

1. Option: Ich zahle die 3000 Euro direkt und der Sparbetrag in den ersten 60 Monaten ist gleich meines mtl. Beitrags

2. Option: Ich zahle 60 Monate die 3000 Euro ab, mein Sparbeitrag wird zu 50% für die Tilgung gezahlt. Da mir ein 3000 Euro Kredit gegeben wird muss ich diesen aber noch mit 12% Verzinsung extra zahlen.

 

Vorteil Option 1. Ich muss keine Zinsen zahlen und mein Sparbeitrag ist 100% + evtl. bessere Rendite

 

Hoffe das ist verständlicher

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Löse dich gedanklich vom Begriff Berater. Der "Versicherungsberater" ist rechtlich geschützt. Fantasiebegriffe wie "Finanzberater" kann sich jeder zulegen, der gerade Lust drauf hat.

ERLEDIGT!

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Die NettoXL (aber besser) soll ein Nachfolgeprodukt zur Rent sein, da diese so negative Schlagzeilen gemacht hat. Darf aber nur über Makler und nicht Mehrfachagenten verkauft werden …

Meine Berechnungen zeigen, dass eine solche Versicherung erst nach 16+ Jahren Gewinn abwerfen könnte (bei einer Nettorendite von ~6%). Das ist ziemlich lang und es kann viel passieren.Garantiert sind mir da nur dieKosten, die ich verstehen kann, aber nicht in Relation zu einer Leistung setzenkann. Ergo ich versuche eher andere Anlagen und investiere Zeit für mein Geld (und frage hier nach J)

 

Alternative Policen habe ich dir schon eine vorgeschlagen, Interrisk im entsprechenden Honorartarif mit ETFs. Der Vorschlag ist aber nur als Alternative zu der katastrophalen Empfehlung des Vermittlers zu sehen. Keine Empfehlung für eine Fondspolice meinerseits, absolut nicht.

Dafür auch ein Danke, werde ich auf jeden Fall berücksichtigen. Die knappe Zeit lässt mich aber nur langsam vorankommen, sodass ich da noch keine Vorschritte gemacht habe.

 

edit: Meine Fresse, noch mehr Tipp- und Rechtschreibfehler als ich sonst für gewöhnlich in die Forenposts rein haue ... sry!

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polydeikes

Noch mal zu 1. Wollte eigentlich nicht in die Tiefe gehen, aber wenn du fragst, sollst du auch eine Antwort bekommen.

 

Das hier ist der Ausgangspunkt, dein Zitat:

 

AW: Soll steuerlich von Vorteil sein,da man dann nur 50 % zahlen muss.

 

Diese Regelung gilt wie gesagt seit 2005, unter den geschilderten Voraussetzungen. Das ist §20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1. Diese Aussage gilt für die Rentenversicherung, sprich dem Produkt, dass du wenn schon für die Altersvorsorge wählen solltest.

 

Dazu der kurze Exkurs, Unterschied Rentenversicherung / Kapitallebensversicherung: Rentenversicherungen sind im Prinzip nur modifizierte Lebensversicherungen ohne Todesfallschutz.

 

Der besagte §20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 6 gilt für die Lebensversicherung.

 

Um das mal zu sortieren und dir meine Aussage verständlicher zu machen, konstruiere ich mal eine aus meiner Sicht korrekte Antwort des Vermittlers:

 

"Fondspolicen für die Altersvorsorge sollten als Rentenversicherung können aber auch als Kapitallebensversicherung abgeschlossen werden. Bei der Kapitallebensversicherung zahlen sie einen stetigen Beitragsbestandteil für die Absicherung des Todesfalls. Gegenüber einer für dieses Risiko geeigneten Risikolebensversicherung ist das weitgehend unsinnig und in Relation fast immer teurer, gemessen am abgesicherten Betrag."

 

Könnte dann bspw. so weiter gehen:

 

"Ich möchte Ihnen aber gern aus Grund xyz eine Kapitallebensversicherung verkaufen (bspw. weil ich nichts anderes im Angebot habe). Eine private Rentenversicherung möchte ich Ihnen aus dem Grund xyz nicht verkaufen. Auch wenn diese selbst mit kostenbelasteter Beitragsrückgewähr für Sie die günstigere Lösung wäre."

 

Vielleicht ist es dir jetzt mit diesem Beispiel etwas verständlicher worauf ich hinaus will.

 

---

 

Die 30 Euro klingen für mich nach Stückkosten. Die SI liegt alles in allem auch bei um die 13 % +- x Kosten bei Kapitalversicherungen. Wie gesagt, bei der SI gibts so ein kleines A4 Heftchen als Versicherungsschein, da drin steht das eigentlich alles recht transparent noch mal aufgeschlüsselt.

 

---

 

Was die Zahlweise angeht. Ja, im Regelfall ist eine jährliche Zahlweise günstiger. Es gibt allerdings auch Versicherungen, die keinen Ratenzahlungszuschlag (diesen Begriff gibts auch nicht mehr, aber ich hänge da emotional dran) erheben.

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