drjon Januar 21, 2014 · bearbeitet Januar 21, 2014 von drjon Hallo zusammen, ich habe seit Anfang 2010 ein RK3-ETF-Depot mit folgenden Positionen nach BIP gewichtet aufgebaut LU0340285161 UBS-ETF-MSCI WORLD INH. A LU0392494729 COMSTAGE ETF MSCI EMU TRN LU0392495023 C.S.-MSCI PACIF.T.U.ETF I LU0292107645 DB X-TRACKERS MSCI EMERGING MARKETS Das Volumen beträgt ca. 55 k€ Nun möchte ich durch Ersetzen des MSCI World durch den S&P 500 für USA und des Stoxx600 und des Wechseln des MSCI EM zu einem anderen Anbieter die TER senken. Zusätzlich möchte ich für Nord Amerika und Europa jeweils 35 % Small Caps dazu nehmen: DE000A1C22M3 HSBC ETFs PLC - S&P 500 ET LU0392496005 ComStage ETF MSCI USA Small Cap TRN I LU0392496344 ComStage ETF MSCI Europe Small Cap TRN DE0002635307 iShares STOXX Europe 600 (DE) LU0392495023 ComStage ETF MSCI Pacific TRN I FR0010959676 AMUNDI ETF MSCI EMERGING MARKETS A Einige der Bestandspositionen sind deutlich im Plus, bei der Umschichtung würde ich 6000 EUR Gewinne realisieren und somit einiges an Abgeltungssteuer anfällt. Die Frage ist, ob das für die niedrigere TER in Kauf genommen werden sollte, bzw. egal ist da die Steuer ja sowieso zu irgendinem Zeitpunkt anfallen würde oder es einen Grund gibt, auf niedrigere Kurse zu wwarten? Viele Grüße drjon Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Januar 21, 2014 Wir kommst du auf das schiefe Brett, das sei RK1? Ohne dass du sagst, ob der Freistellungsbetrag ausgeschöpft ist, du eine Nichtveranlagungsbescheiniging hast, oder die Günstigerprüfung greift, wie erwartest du eine auch nur im Ansatz sinnvolle Antwort? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
troi65 Januar 21, 2014 Wir kommst du auf das schiefe Brett, das sei RK1? Sach an , du kannst ja richtig nett sein zu de Leutz Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
drjon Januar 21, 2014 Wir kommst du auf das schiefe Brett, das sei RK1? Uups, da habe ich zu später stunde 1 und 3 durcheinandergebracht Ohne dass du sagst, ob der Freistellungsbetrag ausgeschöpft ist, du eine Nichtveranlagungsbescheiniging hast, oder die Günstigerprüfung greift, wie erwartest du eine auch nur im Ansatz sinnvolle Antwort? Dass bei 6000 EUR der FSA ausgeschöpft ist sollte klar sein - er ist bereits durch andere Erträge ausgeschöpft. Eine NVA gibt es aufgrund entsprechenden Einkommens nicht. Ob die Günstigerprüfung bei dem Betrag greift kann ich nicht sagen, da bin ich zu wenig Steuerexperte. Gibt es hierfür einen Rechner? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Januar 21, 2014 Sicher gibt es einen "Rechner"; habe ich aber gerade nicht parat. Letztendlich musst du und nur du entscheiden: Gibt es mal einkommensschwache Jahre, in denen du steuergünstig Gewinne realisieren kannst? Werden mal (Spekulations)Verluste anfallen, die du gegenrechnen kannst? Wird die Abgeltungssteuer irgendwann erhöht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag