Emma13 Januar 21, 2014 Wie Ihr seht - bin ich Neuling hier - habe mich schon ein wenig umgesehen, aber nicht unbedingt Passendes für meinen Fall gefunden ... B) Ich habe vor ewigen Zeiten bei meinem ehemaligen Arbeitgeber (Victoria-Vers.) eine betr. Altersversorgung (Direktversicherung) abgeschlossen - bin dort 1996 ausgeschieden, habe mir meinen eingezahlten Anteil an dieser Vers. damals auszahlen lassen, so dass jetzt nur noch der Arbeitgeberanteil zur Verfügung steht. 2010 bin ich Versicherungsnehmer geworden und die Versicherung besteht jetzt als Einzelversicherung fort. Nun bin ich Erwerbsminderungsrentnerin auf Dauer geworden - werde in einigen Wochen 60 Jahre alt - und möchte die Versicherung rückkaufen. Inzwischen habe ich - nach Rücksprache mit dem Versicherer - so viele unterschiedliche Angaben hierzu erhalten - dass ich langsam die Nase voll habe - Nicht nur, dass die Rendite jedes Jahr zurückgeht und der Auszahlbetrag lt. der jährlich übersandten Übersichten immer geringer wird - man sagt mir jetzt, ein Rückkauf wäre hier nicht möglich - obwohl im Versicherungsschein ein entsprechender Rückkaufswert genannt ist (dieser taucht lt. Aussage eines Sachbearbeiters nur aus versicherungstechnischen Gründen im Versicherungsschein auf und hätte keine Bedeutung .... ) Ist diese Aussage richtig ? Danke für aufklärende Antworten ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
edwin Januar 21, 2014 Einfach noch die wenigen Wochen bis zum 60. Geburtstag warten, dann kann die Direktversicherung problemlos ausgezahlt werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Januar 21, 2014 Ist diese Aussage richtig ? Ja.Es gibt zwar grundsätzlich die Möglichkeit einer Abfindung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses,aber nur im Rahmen bestimmter Grenzen für eine vorzeitige Kapitalisierung.Diese dürfte hier überschritten sein.Wie hoch ist denn der derzeitige ausgewiesene Vertragsstand? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Januar 21, 2014 Siehe Edwin, ist mit Abstand die eleganteste Lösung ohne gesonderte Nachteile. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Emma13 Januar 21, 2014 Einfach noch die wenigen Wochen bis zum 60. Geburtstag warten, dann kann die Direktversicherung problemlos ausgezahlt werden. Danke für die Antwort - habe ich auch so irgendwo gelesen .... ist das wirklich so ? Und warum ? Ich bekomme ja noch keine Altersrente - sondern Erwerbsminderungsrente .... war auch ein Argument eines Sachbearbeiters, man könne die Versicherung erst mit Erreichen der Altersrente bekommen .... was ja einer Erfüllung der Gesamtvertragslaufzeit gleichkommt ... Grüße - Emma Ist diese Aussage richtig ? Ja.Es gibt zwar grundsätzlich die Möglichkeit einer Abfindung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses,aber nur im Rahmen bestimmter Grenzen für eine vorzeitige Kapitalisierung.Diese dürfte hier überschritten sein.Wie hoch ist denn der derzeitige ausgewiesene Vertragsstand? Das ist auch ein Kriterium, dass ich vom Sachbearbeiter erfahren habe - die Grenze von 15.000 €, was eine Verkapitalisierung angeht, ist weit überschritten .... Grüße - Emma Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Januar 21, 2014 Du hast einen Vertrag nach altem Stand, damit ist die Auszahlung ab 60 .möglich. Bei neuen Verträgen ist es der 62.. Es gibt tatsächlich Verträge, bei denen eine Verrentung nur in Zusammenhang mit dem Bezug einer Altersrente vorgesehen sind. Bspw. Verträge die mit 62 enden und eine Verrentung mit 60 möglich ist, bei Bezug der Altersrente. In deinem Fall darf es eigentlich keinerlei Kopplung an den Bezug einer Altersrente geben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Emma13 Januar 21, 2014 Du hast einen Vertrag nach altem Stand, damit ist die Auszahlung ab 60 .möglich. Bei neuen Verträgen ist es der 62.. Es gibt tatsächlich Verträge, bei denen eine Verrentung nur in Zusammenhang mit dem Bezug einer Altersrente vorgesehen sind. Bspw. Verträge die mit 62 enden und eine Verrentung mit 60 möglich ist, bei Bezug der Altersrente. In deinem Fall darf es eigentlich keinerlei Kopplung an den Bezug einer Altersrente geben. Danke - das erscheint logisch ... werde also mal nach meinem 60. einen neuen Vorstoß wagen ... alles schriftlich fixieren und mich gleich an die Geschäftsleitung wenden ... und auf eine hoffentlich kompetente Antwort hoffen .... Danke auch an die übrigen Antworter .... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag