Stoxx Januar 16, 2014 Hallo zusammen, wie relevant ist die Richtigkeit der Angaben bei Online-Brokern und -Banken wie Cortal-Consors, comdirect, Interactive Brokers und anderen? Oder auch bei regulären Filialbanken wie Volksbank, Sparkasse, etc. Angefragt wird ja Seitens der Bank nicht die Richtigkeit personenbezogener Daten wie Beruf, etc. Die Angabe des aktuellen Berufes wird u. a. angefragt. Sollte man, z. B. bei einem Berufswechsel, diese Änderung zwingend vornehmen oder ist dies nicht wichtig und dient der Bank / dem Broker lediglich für die Statistik? Wenn man, z. B. nach seinem Studium, in einen beruf wechselt, und die Angabe 'Student' beim Broker hinterlässt, welche Auswirkungen hat das oder hat dies überhaupt Auswirkungen? Über kompetente Antworten bin ich, wie immer, dankbar Viele Grüße Stoxx Btw: Sorry, alles etwas schwammig formuliert doch ich denke, den Inhalt kann man verstehen. Komme gerade vom Sport und bin kaputt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
helios Januar 16, 2014 Ja - das ist das Gefreck mit dem Zins-Hopping, dauernd dieser dröge Formular-Mist.... und nur weil man ein paar Zinsen mehr haben möchte und die verfrisst man dann eh wieder... Wennst von denen einen Kredit willst, dann ist es etwas ungeschickt mit Student / 50 Jahre als Berufsbezeichnung/Alter - willst nur das Zinsangebot mitnehmen, dann kannst schreiben was Du möchtest, außer geschützte Titel, den solltets dann haben. Bei der letzen *Hopperei* sind wir dann hängengeblieben, dort laufen wir als *Obstbauer* und *Obstbäuerin* - ist angenehm, keine Werbeflut, keine Deppen die Dir am Telefon eine Drecksversicherung andrehen wollen, im E-Post-Fach mal Werbung über Aktionen, sonst nix. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FranzFerdinand Januar 16, 2014 Indirekt passt die Frage hier ganz gut: Wie erfahren eigentlich Unternehmen, deren Aktionär ich bin, von Adressänderungen? Muss man die melden, oder geschieht das über die Depotbank? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck Januar 16, 2014 Sollte man, z. B. bei einem Berufswechsel, diese Änderung zwingend vornehmen oder ist dies nicht wichtig und dient der Bank / dem Broker lediglich für die Statistik? Würde die Bank/Sparkasse nicht selber danach fragen, wenn es wichtig wäre? Meine Spasskasse hat bei Girokontoeröffnung in 2000 einen Beruf und den Standort des Arbeitgebers eingetragen. Ich bin nicht ortsansässig, so dass meine Umzüge durch die Republik auffallen müssten und der Ort des Arbeitgebers macht dann offensichtlich keinen Sinn mehr. Nichtsdestoweniger wird immer noch derselbe Beruf/Arbeitgeber auf alle Formulare (Festgelder, Sparverträge etc.) gedruckt. Vielleicht antwortet ja ein Banker? Wäre interessant. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat Januar 16, 2014 Was geht das die Bank überhaupt an??? Sofern ihr keine Kredite wollt, rein gar nichts! Und wenn ihr welche wollt, wird sowieso nochmal gesondert gefragt, wohl auch mit Gehaltsnachweis. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Andreas R. Januar 16, 2014 Was geht das die Bank überhaupt an??? Sofern ihr keine Kredite wollt, rein gar nichts! Und wenn ihr welche wollt, wird sowieso nochmal gesondert gefragt, wohl auch mit Gehaltsnachweis. Wertpapierhandelsgesetz, darum gehts die Bank etwas an. Da ist im Bereich der Dokumentationspflichten unter anderem auch der berufliche Werdegang eines Kunden abzufragen. Ein Kunde ohne Depot und ohne Kreditwunsch/Dispo etc. wird also keine bohrenden Nachfragen erhalten, sondern nur eine einmalige für die Statistik. Klassifizierung Angestellter und gut ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat Januar 16, 2014 · bearbeitet Januar 16, 2014 von LagarMat Was geht das die Bank überhaupt an??? Sofern ihr keine Kredite wollt, rein gar nichts! Und wenn ihr welche wollt, wird sowieso nochmal gesondert gefragt, wohl auch mit Gehaltsnachweis. Wertpapierhandelsgesetz, darum gehts die Bank etwas an. Da ist im Bereich der Dokumentationspflichten unter anderem auch der berufliche Werdegang eines Kunden abzufragen. Wo bitte steht das? Ich kann nirgends eine Stelle finden, die dies von der Bank verlangt und den Kunden verpflichtet Auskunft über seinen beruflichen Lebenslauf zu geben. Dies ist in meinen Augen das Wichtigste als Norm, was der Fürsorgepflicht der Bank dem Kunden ggü. den Rahmen gibt. Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen, das die in Absatz 4 Satz 1 genannten Wertpapierdienstleistungen erbringt, darf seinen Kunden nur Finanzinstrumente und Wertpapierdienstleistungen empfehlen, die nach den eingeholten Informationen für den Kunden geeignet sind. Die Geeignetheit beurteilt sich nach Absatz 4 Satz 2.(5) Vor der Erbringung anderer als der in Absatz 4 genannten Wertpapierdienstleistungen zur Ausführung von Kundenaufträgen hat ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen von den Kunden Informationen über Kenntnisse und Erfahrungen der Kunden in Bezug auf Geschäfte mit bestimmten Arten von Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen einzuholen, soweit diese Informationen erforderlich sind, um die Angemessenheit der Finanzinstrumente oder Wertpapierdienstleistungen für die Kunden beurteilen zu können. Die Angemessenheit beurteilt sich danach, ob der Kunde über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, um die Risiken in Zusammenhang mit der Art der Finanzinstrumente, Wertpapierdienstleistungen angemessen beurteilen zu können §31 (4a) WpHG Was da der berufliche Werdegang oder andere personenbezogene Daten für eine Berechtigung haben, erschließt sich nicht. Auch im Dokumentationspflichtparagraph (§34) finde ich auf die Schnelle nichts, was Deine Aussage bekräftigt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck Januar 16, 2014 · bearbeitet Januar 16, 2014 von Rubberduck Ich kann nirgends eine Stelle finden, die dies von der Bank verlangt und den Kunden verpflichtet Auskunft über seinen beruflichen Lebenslauf zu geben. Google: Wertpapierhandelsgesetz Beruf EDIT: Sorry, Du warst schneller. Geht wohl auch um Insiderhandel etc. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver Januar 16, 2014 ... Ich kann nirgends eine Stelle finden, die dies von der Bank verlangt und den Kunden verpflichtet Auskunft über seinen beruflichen Lebenslauf zu geben. ... Z.B. §18 Kreditwesengesetz. Und ja, das gilt erst aber einer sehr hohen Summe (> €750.000). Nach anderer Meinung, ist dieses Gesetz aber "überflüsig", weil es sich eigentlich zwingend aus dem allgemeinen ordnungsgemäßen Kreditgeschäft ergibt. Siehe z.B. hier unter 1.2 D.h. die Bank besorgt sich schon im Vorwege einige Informationen, falls Sie Dir Kredit in irgendeiner Form einräumt. Und aus dem Beruf, dem Arbeitgeber und dem Lebensalter läßt sich nun einmal sehr viel schließen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat Januar 16, 2014 · bearbeitet Januar 16, 2014 von LagarMat ... Ich kann nirgends eine Stelle finden, die dies von der Bank verlangt und den Kunden verpflichtet Auskunft über seinen beruflichen Lebenslauf zu geben. ... Z.B. §18 Kreditwesengesetz. Und ja, das gilt erst aber einer sehr hohen Summe (> €750.000). Nach anderer Meinung, ist dieses Gesetz aber "überflüsig", weil es sich eigentlich zwingend aus dem allgemeinen ordnungsgemäßen Kreditgeschäft ergibt. Siehe z.B. hier unter 1.2 D.h. die Bank besorgt sich schon im Vorwege einige Informationen, falls Sie Dir Kredit in irgendeiner Form einräumt. Und aus dem Beruf, dem Arbeitgeber und dem Lebensalter läßt sich nun einmal sehr viel schließen. Bei Krediten sehe ich das auch ein, da als Kunde eine Bereitschaft zu zeigen, schließlich geht die Bank ein Risiko ein. Aber bei WpHG gibt es da nichts, was die Bank zwingt, wie oben behauptet. Nur bei Hochrisikogeschäften - und auch dort nicht unbedingt - aber davon ist hier wohl nicht die Rede. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nudelesser Januar 16, 2014 Wertpapierhandelsgesetz, darum gehts die Bank etwas an. Da ist im Bereich der Dokumentationspflichten unter anderem auch der berufliche Werdegang eines Kunden abzufragen. Wo bitte steht das? Ich kann nirgends eine Stelle finden, die dies von der Bank verlangt und den Kunden verpflichtet Auskunft über seinen beruflichen Lebenslauf zu geben. Meine auch, dass im WpHG-Bogen „nur“ Einkommen, Vermögen und Erfahrung mit einzelnen Anlagen abgefragt wird. Mir wäre es auch neu, dass dort der berufliche Werdegang Thema ist. Da aber ohnehin jeder Zweite beim Ausfüllen dieses Bogens nach oben oder nach unten schummelt, dürfte es kein großes Problem sein, dort als Beruf Superheld einzutragen, selbst wenn man eigentlich Taxifahrer ist. Peinlich wird es nur, wenn man als angeblich schwerreicher Superheld irgendwann einen Dispo über 1.000€ beantragen möchte und die Superhelden Gehaltsabrechnung nicht findet... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Januar 16, 2014 Hier mal ein Zitat; Auskünfte sind freiwillig: Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Andreas R. Januar 17, 2014 Ich kann nirgends eine Stelle finden, die dies von der Bank verlangt und den Kunden verpflichtet Auskunft über seinen beruflichen Lebenslauf zu geben. Google: Wertpapierhandelsgesetz Beruf EDIT: Sorry, Du warst schneller. Geht wohl auch um Insiderhandel etc. Nicht nur Insiderhandel, auch Compliance allgemein. Aber wer keine Lust auf Fragen hat, kann seine Konten ja bequem online eröffnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat Januar 17, 2014 Google: Wertpapierhandelsgesetz Beruf EDIT: Sorry, Du warst schneller. Geht wohl auch um Insiderhandel etc. Nicht nur Insiderhandel, auch Compliance allgemein. Aber wer keine Lust auf Fragen hat, kann seine Konten ja bequem online eröffnen. Wolltest Du mit dem letzten Post etwa noch sagen, dass für Onlinebanken andere gesetzliche Rahmenbedingungen in Bezug auf kundenbezogene Daten gelten als für Filialbanken? Vielleicht bist Du zukünftig mit Äußerungen wie "Der Gesetzgeber sieht das vor" oder "Wertpapierhandelsgesetz. Deshalb geht es die Bank etwas an." etwas vorsichtiger. So ohne weitere Einschränkung und Erläuterung war das nämlich in diesem Fall schlicht falsch. Klang für mich wie halbgares, kundenbeschwichtigendes Überredungsgelaber eines Bankverkäufers und nichts anderes. Deshalb auch meine etwas harsche Reaktion darauf. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Andreas R. Januar 17, 2014 Wolltest Du mit dem letzten Post etwa noch sagen, dass für Onlinebanken andere gesetzliche Rahmenbedingungen in Bezug auf kundenbezogene Daten gelten als für Filialbanken? Vielleicht bist Du zukünftig mit Äußerungen wie "Der Gesetzgeber sieht das vor" oder "Wertpapierhandelsgesetz. Deshalb geht es die Bank etwas an." etwas vorsichtiger. So ohne weitere Einschränkung und Erläuterung war das nämlich in diesem Fall schlicht falsch. Klang für mich wie halbgares, kundenbeschwichtigendes Überredungsgelaber eines Bankverkäufers und nichts anderes. Deshalb auch meine etwas harsche Reaktion darauf. Genau, einfach nur Überredungsgelaber. Für Direktbanken gelten die gleichen Verordnungen, nur "sprechen" Anklickfelder nicht mit dir und stellen auch keine Fragen. Guck dir mal § 6 Abs. 2 WpDVerOV an, kannst einfach bei google eingeben, dann kommst du auf die Verordnung. Ich erwarte keine Entschuldigung von dir, das Thema ist für mich damit abgeschlossen. Da möchte man helfen und wird dafür auch noch beleidigt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stoxx Januar 17, 2014 · bearbeitet Januar 17, 2014 von Stoxx Wennst von denen einen Kredit willst, dann ist es etwas ungeschickt mit Student / 50 Jahre als Berufsbezeichnung/Alter - willst nur das Zinsangebot mitnehmen, dann kannst schreiben was Du möchtest, außer geschützte Titel, den solltets dann haben. Das macht Sinn. Würde die Bank/Sparkasse nicht selber danach fragen, wenn es wichtig wäre? Sollte sie, ja sicher. Und ja, das gilt erst aber einer sehr hohen Summe (> €750.000). Nach anderer Meinung, ist dieses Gesetz aber "überflüsig", weil es sich eigentlich zwingend aus dem allgemeinen ordnungsgemäßen Kreditgeschäft ergibt. Gut, bei höheren Summen würde es viell. noch Sinn ergeben. Ich denke, wenn es wirklich wichtig wäre, würde die Bank / der Broker die benötigten Informationen schon erfragen. Seit 1997 bin ich bei zwei (online-)Banken registriert, habe dort ein Konto / Depot. Bisher ist die Bank nie aus eigenen Stücken auf mich zu gekommen, um einen Daten-, vorzugsweise Berufsabgleich zu machen. Von daher ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat Januar 17, 2014 Guck dir mal § 6 Abs. 2 WpDVerOV an, kannst einfach bei google eingeben, dann kommst du auf die Verordnung. Ich erwarte keine Entschuldigung von dir, das Thema ist für mich damit abgeschlossen. Da möchte man helfen und wird dafür auch noch beleidigt. Wenn Du meinen Post als Beleidigung auffasst, dann leg Dir bitte ein dickeres Fell zu. Deine Behauptung wird auch mit dieser Rechtsnorm nicht richtiger. Auch in der jetzt verlinkten findet sich keine Vorschrift, den Kunden nach dem Beruf, geschweigedenn dem beruflichen Werdegang zu befragen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stoxx Januar 17, 2014 Hier mal ein Zitat; Auskünfte sind freiwillig: Ramsteins Post ist für mich vorerst maßgebend. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nudelesser Januar 17, 2014 Hier mal ein Zitat; Auskünfte sind freiwillig: Ramsteins Post ist für mich vorerst maßgebend. Du hast nur sehr allgemein formuliert, worum es Dir geht. Dreht es sich nur um das Ausfüllen des WpHG-Bogens und willst Du nur Geld anlegen? Oder auch welches bekommen (Dispokredit, Lombardkredit,…)? Unabhängig von der konkreten Rechtslage: Im ersteren Fall dürfte eher der Kunde das letzte Wort dazu haben, was er preisgeben will. Im letzteren eher die Bank. Falls auch Fragen der Kreditwürdigkeit tangiert sind, dann kann Flunckern auch nach Hinten losgehen. Im schlimmsten Fall könnte die Bank im falschen Moment die Geschäftsbeziehung kündigen oder Du machst Dich womöglich sogar schadenersatzpflichtig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maciej Januar 17, 2014 Wie erfahren eigentlich Unternehmen, deren Aktionär ich bin, von Adressänderungen? Ich wusste gar nicht, dass die die überhaupt bekommen. (Wozu überhaupt?) Aber das muss ja dann über die Depotbank passieren, anders können die ja nicht (zuverlässig) an die Adresse kommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Januar 18, 2014 · bearbeitet Januar 18, 2014 von Ramstein Wie erfahren eigentlich Unternehmen, deren Aktionär ich bin, von Adressänderungen? Ich wusste gar nicht, dass die die überhaupt bekommen. (Wozu überhaupt?) Aber das muss ja dann über die Depotbank passieren, anders können die ja nicht (zuverlässig) an die Adresse kommen. Das betrifft Namensaktien und da kommt wohl auch die mittlerweile obsolete Frage nach dem Beruf her: Bei Namensaktien gilt nur derjenige als Aktionär, der als solcher im Aktienregister eingetragen ist (§ 67 Abs. 2 AktG). Nur der im Aktienregister eingetragene und somit registrierte Aktionär gilt deshalb gegenüber der Gesellschaft als (stimm- und dividendenberechtigter) Aktieninhaber. Durch Börsengeschäfte beteiligte Kreditinstitute sind verpflichtet, die zum Aktienregister erforderlichen Angaben der Aktiengesellschaft zu übermitteln (§ 67 Abs. 4 AktG). Das am 25. Januar 2001 in Kraft getretene „Gesetz zur Namensaktie und zur Erleichterung der Stimmrechtsausübung“ (NaStraG) modernisiert grundlegend die aktienrechtlichen Vorschriften über die Namensaktie und lockert zudem die für die Hauptversammlung geltenden Formvorschriften. Neben der Umbenennung des Aktienbuchs in Aktienregister wurden die dort einzutragenden Daten des Aktionärs neu geregelt (§ 67 Abs. 1 AktG). Die sichere Identifikation des Aktionärs wird nicht mehr durch die Angabe des Berufs, dafür aber durch die Eintragung des Geburtsdatums gewährleistet, während die Angabe des Wohnortes nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist. Es genügt die Eintragung (irgend-) einer Adresse, womit ein direkter Informationsweg zum Aktionär gewährleistet werden soll. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Januar 18, 2014 [/size][/font][/size][/font]Ich erwarte keine Entschuldigung von dir, das Thema ist für mich damit abgeschlossen. Da möchte man helfen und wird dafür auch noch beleidigt. User des Mottos "Ich bin nur der Koch" nicht überbewerten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stoxx Januar 18, 2014 Ramsteins Post ist für mich vorerst maßgebend. Du hast nur sehr allgemein formuliert, worum es Dir geht. Dreht es sich nur um das Ausfüllen des WpHG-Bogens und willst Du nur Geld anlegen? Oder auch welches bekommen (Dispokredit, Lombardkredit,…)? Nein, keinen Kredit. Mir gings lediglich um die 'Bürokratie' und ob ich ich bei Berufs- und/oder Ausbildungswechsel verpflichtet bin, aktuelle Angaben zu machen. Ich weiss jetzt, dass ich dazu nicht verpflichtet bin. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat Januar 18, 2014 Ich frage mich (wirklich und ohne ironischen Unterton) warum Du das überhaupt dachtest ggü einem Privatunternehmen regelmäßig zur Auskunft verpflichtet zu sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stoxx Januar 18, 2014 Ich frage mich (wirklich und ohne ironischen Unterton) warum Du das überhaupt dachtest ggü einem Privatunternehmen regelmäßig zur Auskunft verpflichtet zu sein. Ist das wichtig? So abwägig scheint meine Frage ja nicht zu sein, sonst hätten nicht diverse User auf meinen Post reagiert. In DE scheint die Rechtslage ja eindeutig, doch wie siehts bei Brokern wie z. B. Interactive Brokers aus? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag