Hagemit Januar 8, 2014 Hi, als Steuerglatze mal 'ne Frage. Mein kompletter Freistellungsauftrag ist bei Bank1 gebunden. Mein Depot bei Bank2 wifrt aber auch den einen oder anderen € ab. Im Depot habe ich noch eine Altlast, die ich gern los werden möchte. Das hieße aber einen Verlust zu realisieren. Wenn ich bei Bank2 keinen Freistellungsauftrag eingereicht habe, wird dann trotzdem ein Verlustverrechnungstopf geführt und die Verluste gegen die Kapitalertragssteuer aufgerechnet? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Januar 8, 2014 Hallo, ja, natürlich führt jede Bank separat Verlusttöpfe. Und wenn am Jahresende unterm Strich ein Minus bleibt, wird dieser Verlust vorgetragen (bankintern), oder auf Wunsch (Antrag bis spätestens 15. Dezember) bescheinigt, um dann in der Steuererklärung mit Gewinnen bei anderen Banken verrechnet werden zu können. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hagemit Januar 9, 2014 Vielen Dank. Ich hatte schon damit gerechnet, einen Freistellungsantrag stellen zu müssen (auch wenn dieser nur 1€ beträgt) um in den Genuß der Verlustverrechnungstöpfe zu kommen. Die Bürokratie kann manchmal seltsame Blüten treiben... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag