Muggi Januar 2, 2014 Hallo. Bei meiner Riester-Rentenversicherung habe ich angegeben und steht nun im Versicherungsschein: Bezugsberechtigt im Erlebensfall: Versicherungsnehmer Bezugsberechtigt im Todesfall ist der zu diesem Zeitpunkt in gültiger Ehe lebende Ehepartner. Sofern Sie zum Zeitpunkt des Todes nicht verheiratet sind: *** Meine zukünftige Ehefrau *** Okay. Wenn ich vor meiner Ehefrau sterbe, dann bekommt sie das Geld (vor dem Renteneintritt) Wenn allerdings meine Ehefrau stirbt und ich danach vor dem Renteneintritt sterbe, dann bekommt wer das Geld? Sollte ich evtl. hier Ihren Sohn eintragen? Und wegen der Rentengarantiezeit: Wenn ich sterbe, dann wird die Rente weiter an meine Ehefrau gezahlt für x Jahre (nach dem Renteneintritt). Wenn sie aber vor mir stirbt, dann bekommt wer meine Rente weitergzahlt? Hab ich mir gar keine Gedanken gemacht beim Abschluss. Aber man kann noch alles ändern. Danke für jede hilfreiche Antwort. Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Januar 2, 2014 Grds. kannst du den Riester Vertrag immer an Ehefrau / Kinder (mit Kindergeldanspruch) vererben, egal was im Vertrag steht. Nur diese können förderunschädlich erben, vorausgesetzt es besteht binnen 12 Monaten ein eigener Riester Vertrag. In der Aufschubphase: Kannst du generell nach Belieben vererben ... Was dann wie vererbt wird hängt von der Art des Vertrags ab ... In der Ablaufphase: Hängt es vor allem von der Art des Vertrags ab ... Bei einer RRV erhält der Bezugsberechtigte die Rente über die Rentengarantiezeit ... Bei Wohnriester: Schaut es erheblich garstiger aus ... aber das ist hier ja nicht das Thema. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Muggi Januar 2, 2014 In der Aufschubphase: Kannst du generell nach Belieben vererben ... Was dann wie vererbt wird hängt von der Art des Vertrags ab ... Wenn meine Ehefrau lebt dann geht ja das Geld bei meinem Tod an sie, weil wir dann verheiratet sind. Wenn sie stirbt und ich das Geld jemandem bei meinem Tod vermachen will, dann schreibe ich ein Testament, dass eben jemand anders das Geld bekommen soll. In der Ablaufphase: Hängt es vor allem von der Art des Vertrags ab ... Bei einer RRV erhält der Bezugsberechtigte die Rente über die Rentengarantiezeit ... Ach so. Okay. Ich habe bei meinen Vertragsbedingungen gelesen, dass man den Bezugsberechtigten immer ändern kann. Außer nach meinem Tod. Also ich habe ja momentan als Bezugsberechtigte meine zukünftige Ehefrau eingetragen. Wenn sie sterben sollte, dann ändere ich den Bezugsberechtigten auf jemand anders um. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Muggi Januar 3, 2014 · bearbeitet Januar 3, 2014 von Muggi Dann ist es ja gut eine Rentengarantiezeit zu vereinbaren, wenn man jemanden hat an den man die Rente vererben will. Bei mir würde das eine Rentenminderung von unter 10 Euro pro Monat sein. Bei einer Garantiezeit von 20 Jahren. Das ist wirklich wenig, finde ich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag