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hansetrader

Überlegungen zur klassischen Riester Rentenversicherung

Empfohlene Beiträge

hansetrader

Ich habe einige grundsätzliche Überlegungen / Fragen zu den klassichen Riester Rentenversicherungen über die ich bisher hier im Forum nichts oder nicht viel gelesen habe. Eine Garantie möchte ich dafür aber nicht geben :-)

 

1) Banksparplan/Fondsparplan als eine smarte Startlösung für die klassiche RV?

 

Was haltet ihr von der Idee, wenn, gesetzt dem Fall man möchte eine klassische RV abschließen, zunächst einen kostengünstigen Banksparplan oder Fondsparplan abzuschließen und das Guthaben später zu übertragen? Bei der richtigen Wahl des Sparplans wäre man direkt im Plus wäre und müsste nicht erst einmal Verluste durch Abschluss- und Vertriebskosten aufholen. Ein Wechsel nach ein paar (wenigen) Jahren in eine klassiche RV würde doch folgende Vorteile bieten:

 

a) AK für die RV würde niedriger ausfallen als bei einem Abschluss ein paar Jahre zuvor (geringere Laufzeit)

 

Es ist schon ein u.U. beachtliches Guthaben zusammen gekommen

B) bei dem die für das Jahr zu zahlenden AK durch die laufenden Überschüsse bezahlt / kompensiert werden könnte

c) bei dem der Vertrag nicht Jahrelang erst einmal einen Minus hinterher laufen müsste und somit ad hoc im Plus wäre

 

-> die zu erwartende Rendite (durch Verschiebung/Abschwächung der Zillmerung und durch die Verzinsung / Zinseszinseffekte eines höheren Startguthabens) sollte damit höher liegen

 

Nachteile:

a) der "Rentenfaktor" (ja ich weiß es gibt es nur bei Fondsgebundenen Produkten, soll aber hier dem Verständnis dienen) könnte niedriger ausfallen als beim Abschluss zum jetzigen Zeitpunkt

 

 

 

2) Die Wahl der Überschüsse bei langer Laufzeit

 

Macht es eurer Meinung nach Sinn oder hat vielleicht jemand sogar einmal simuliert, dass ,wenn möglich, die Überschüsse zunächst festverzinslich, zu einem späteren Zeitpunkt aber durch Fonds realisiert werden? Oder sollte man von vorne rein die Überschüsse bei einer langen Restlaufzeit in Fonds investieren?

Vom Gefühl hätte ich gesagt, dass es Sinn machen würde zunächst ein höheres Garantieguthaben zu erwirtschaften, da zu einem späteren Zeitpunkt durch das höhere Garantieguthaben und durch die sich damit ergebenen Überschüsse permanent mehr Fondanteile gekauft werden können als andersrum. Nimmt man eine konstante Entwicklung für den festverzinzlichen als als auch Fondsanteil an (wobei Rendite Fonds > Rendite festverzinslich), so wäre die Wahl der Überschüsse in Fondsanteile logischerweise die clevere Lösung. Nun wissen wir aber, dass Fonds nicht konstant und nicht immer positiv performen, im Schnitt aber eine wohl höhere Rendite als bei dem festverzinslichen Anteil zu erwarten ist.

 

 

Das schwirrte mir im Kopf rum und musste einmal nieder geschrieben werden :-) Ich wünsche weiterhin frohe Weihnachten!

 

 

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Peter Wolnitza

Ich habe einige grundsätzliche Überlegungen / Fragen zu den klassichen Riester Rentenversicherungen über die ich bisher hier im Forum nichts oder nicht viel gelesen habe. Eine Garantie möchte ich dafür aber nicht geben :-)

 

1) Banksparplan/Fondsparplan als eine smarte Startlösung für die klassiche RV?

 

Was haltet ihr von der Idee, wenn, gesetzt dem Fall man möchte eine klassische RV abschließen, zunächst einen kostengünstigen Banksparplan oder Fondsparplan abzuschließen und das Guthaben später zu übertragen? Bei der richtigen Wahl des Sparplans wäre man direkt im Plus wäre und müsste nicht erst einmal Verluste durch Abschluss- und Vertriebskosten aufholen. Ein Wechsel nach ein paar (wenigen) Jahren in eine klassiche RV würde doch folgende Vorteile bieten:

 

a) AK für die RV würde niedriger ausfallen als bei einem Abschluss ein paar Jahre zuvor (geringere Laufzeit)

 

Es ist schon ein u.U. beachtliches Guthaben zusammen gekommen

b ) bei dem die für das Jahr zu zahlenden AK durch die laufenden Überschüsse bezahlt / kompensiert werden könnte

c ) bei dem der Vertrag nicht Jahrelang erst einmal einen Minus hinterher laufen müsste und somit ad hoc im Plus wäre

 

-> die zu erwartende Rendite (durch Verschiebung/Abschwächung der Zillmerung und durch die Verzinsung / Zinseszinseffekte eines höheren Startguthabens) sollte damit höher liegen

 

Nachteile:

a) der "Rentenfaktor" (ja ich weiß es gibt es nur bei Fondsgebundenen Produkten, soll aber hier dem Verständnis dienen) könnte niedriger ausfallen als beim Abschluss zum jetzigen Zeitpunkt

 

 

Hallo @hansetrader,

 

theoretisch gut - praktisch funktionierts leider nur sehr eingeschränkt sad.gif

 

Mal ein Beispiel: 25 Jahre Laufzeit, 100.- € monatlich, das ergibt eine sog. Bewertungssumme (=die Summe, die für Provision/courtage/Abschlusskosten zugrunde gelegt wird) von 25*12*100 = 30.000.- €

Jetzt als Sparplan mit Wechsel in RV in 25 Jahren:

Ich rechne mal optimistisch, dass sich die 30.000.- € verdoppelt haben ( ca. 5,14% p.a.) - wenn jetzt diese 60.000.- € als Einmalbeitrag in eine RV übertragen werden, werden diese 60.000.- als Bewertungssumme zugrunde gelegt.

Zumindest zur Vemeidung von Abschlusskosten erscheint diese Strategie nicht zweckmässig - im Gegenteil: Abschlusskosten werden sogar höher - fallen dafür aber deutlich später an....

 

Ab welcher Verzinsung des Sparplanes sich das rechnet hängt von den Faktoren Verzinsung / Rendite, Laufzeit und Höhe der Abschlusskosten ab - evtl. mal ein schöner Job für Excel-Freaks whistling.gif

 

 

2) Die Wahl der Überschüsse bei langer Laufzeit

 

Macht es eurer Meinung nach Sinn oder hat vielleicht jemand sogar einmal simuliert, dass ,wenn möglich, die Überschüsse zunächst festverzinslich, zu einem späteren Zeitpunkt aber durch Fonds realisiert werden? Oder sollte man von vorne rein die Überschüsse bei einer langen Restlaufzeit in Fonds investieren?

Vom Gefühl hätte ich gesagt, dass es Sinn machen würde zunächst ein höheres Garantieguthaben zu erwirtschaften, da zu einem späteren Zeitpunkt durch das höhere Garantieguthaben und durch die sich damit ergebenen Überschüsse permanent mehr Fondanteile gekauft werden können als andersrum. Nimmt man eine konstante Entwicklung für den festverzinzlichen als als auch Fondsanteil an (wobei Rendite Fonds > Rendite festverzinslich), so wäre die Wahl der Überschüsse in Fondsanteile logischerweise die clevere Lösung. Nun wissen wir aber, dass Fonds nicht konstant und nicht immer positiv performen, im Schnitt aber eine wohl höhere Rendite als bei dem festverzinslichen Anteil zu erwarten ist.

Im Prinzip lässt es sich so zusammenfassen: Je jünger, desto Fonds dry.gif

 

Wie Du geschrieben hast: " (wobei Rendite Fonds > Rendite festverzinslich) " - das ist der springende Punkt. Lang/Längerfristig ist die Aussage so völlig richtig. Der Kapitalaufbau über ein Garantieprodukt wäre nur dann im Vorteil, wenn zum geplanten Zeitpunkt der

Umschichtung die Fonds so richtig einen auf die Mütze bekommen hätten.

Ist aber auch alles wieder abhängig von Rendite Fonds, Rendite Sparplan, Laufzeit, Volatilität der Fonds.

 

Zu guter Letzt spielen bei beiden angesprochenen Überlegungen auch die unterschiedlichen Steuern noch eine Rolle. (wieviel von den o.g. 60.000.- € bleiben mir zum Umschichten übrig?)

 

Wünsche noch einen grüblerischen 2. Weihnachtsfeiertag.

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hansetrader

Hallo @hansetrader,

 

theoretisch gut - praktisch funktionierts leider nur sehr eingeschränkt sad.gif

 

Mal ein Beispiel: 25 Jahre Laufzeit, 100.- € monatlich, das ergibt eine sog. Bewertungssumme (=die Summe, die für Provision/courtage/Abschlusskosten zugrunde gelegt wird) von 25*12*100 = 30.000.- €

Jetzt als Sparplan mit Wechsel in RV in 25 Jahren:

Ich rechne mal optimistisch, dass sich die 30.000.- € verdoppelt haben ( ca. 5,14% p.a.) - wenn jetzt diese 60.000.- € als Einmalbeitrag in eine RV übertragen werden, werden diese 60.000.- als Bewertungssumme zugrunde gelegt.

Zumindest zur Vemeidung von Abschlusskosten erscheint diese Strategie nicht zweckmässig - im Gegenteil: Abschlusskosten werden sogar höher - fallen dafür aber deutlich später an....

 

Ab welcher Verzinsung des Sparplanes sich das rechnet hängt von den Faktoren Verzinsung / Rendite, Laufzeit und Höhe der Abschlusskosten ab - evtl. mal ein schöner Job für Excel-Freaks whistling.gif

 

Ich bin etwas verwirrt von der Aussage. Meines Wissen entstehen zwar Wechselkosten (max. 150€) und Abschlussgebühren fallen für die neuen regelmäßigen Beiträgen an, aber der Kapitalübertrag wird doch nicht nochmals mit Abschlusskosten belastet?! Ist ein Übertrag von Kapital nicht sogar gesetzlich so geregelt? Das ist / war natürlich der casus knaxus bei der Überlegung.

 

 

Im Prinzip lässt es sich so zusammenfassen: Je jünger, desto Fonds dry.gif

 

Wie Du geschrieben hast: " (wobei Rendite Fonds > Rendite festverzinslich) " - das ist der springende Punkt. Lang/Längerfristig ist die Aussage so völlig richtig. Der Kapitalaufbau über ein Garantieprodukt wäre nur dann im Vorteil, wenn zum geplanten Zeitpunkt der

Umschichtung die Fonds so richtig einen auf die Mütze bekommen hätten.

Ist aber auch alles wieder abhängig von Rendite Fonds, Rendite Sparplan, Laufzeit, Volatilität der Fonds.

 

Das ist wohl das große Unbekannte, welches wohl auch keine pauschale Zusage wie von mir gewünscht zulässt. Hängt natürlich irgendwie alles ein "wenig" von der Performance der Aktienmärkte ab und ist, da wir sie alle nicht kennen, reine Spekulation.

 

Zu guter Letzt spielen bei beiden angesprochenen Überlegungen auch die unterschiedlichen Steuern noch eine Rolle. (wieviel von den o.g. 60.000.- € bleiben mir zum Umschichten übrig?)

 

In wiefern sollte die Besteuerung bei einem Kapitalübertrag eine Rolle spielen?

 

Wünsche noch einen grüblerischen 2. Weihnachtsfeiertag.

 

Das wünsche ich ebenfalls. Danke für deinen Input.

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Peter Wolnitza

Hallo @hansetrader,

 

theoretisch gut - praktisch funktionierts leider nur sehr eingeschränkt sad.gif

 

Mal ein Beispiel: 25 Jahre Laufzeit, 100.- € monatlich, das ergibt eine sog. Bewertungssumme (=die Summe, die für Provision/courtage/Abschlusskosten zugrunde gelegt wird) von 25*12*100 = 30.000.- €

Jetzt als Sparplan mit Wechsel in RV in 25 Jahren:

Ich rechne mal optimistisch, dass sich die 30.000.- € verdoppelt haben ( ca. 5,14% p.a.) - wenn jetzt diese 60.000.- € als Einmalbeitrag in eine RV übertragen werden, werden diese 60.000.- als Bewertungssumme zugrunde gelegt.

Zumindest zur Vemeidung von Abschlusskosten erscheint diese Strategie nicht zweckmässig - im Gegenteil: Abschlusskosten werden sogar höher - fallen dafür aber deutlich später an....

 

Ab welcher Verzinsung des Sparplanes sich das rechnet hängt von den Faktoren Verzinsung / Rendite, Laufzeit und Höhe der Abschlusskosten ab - evtl. mal ein schöner Job für Excel-Freaks whistling.gif

 

Ich bin etwas verwirrt von der Aussage. Meines Wissen entstehen zwar Wechselkosten (max. 150€) und Abschlussgebühren fallen für die neuen regelmäßigen Beiträgen an, aber der Kapitalübertrag wird doch nicht nochmals mit Abschlusskosten belastet?! Ist ein Übertrag von Kapital nicht sogar gesetzlich so geregelt? Das ist / war natürlich der casus knaxus bei der Überlegung.

 

 

Im Prinzip lässt es sich so zusammenfassen: Je jünger, desto Fonds dry.gif

 

Wie Du geschrieben hast: " (wobei Rendite Fonds > Rendite festverzinslich) " - das ist der springende Punkt. Lang/Längerfristig ist die Aussage so völlig richtig. Der Kapitalaufbau über ein Garantieprodukt wäre nur dann im Vorteil, wenn zum geplanten Zeitpunkt der

Umschichtung die Fonds so richtig einen auf die Mütze bekommen hätten.

Ist aber auch alles wieder abhängig von Rendite Fonds, Rendite Sparplan, Laufzeit, Volatilität der Fonds.

 

Das ist wohl das große Unbekannte, welches wohl auch keine pauschale Zusage wie von mir gewünscht zulässt. Hängt natürlich irgendwie alles ein "wenig" von der Performance der Aktienmärkte ab und ist, da wir sie alle nicht kennen, reine Spekulation.

 

Zu guter Letzt spielen bei beiden angesprochenen Überlegungen auch die unterschiedlichen Steuern noch eine Rolle. (wieviel von den o.g. 60.000.- € bleiben mir zum Umschichten übrig?)

 

In wiefern sollte die Besteuerung bei einem Kapitalübertrag eine Rolle spielen?

 

Wünsche noch einen grüblerischen 2. Weihnachtsfeiertag.

 

Das wünsche ich ebenfalls. Danke für deinen Input.

 

 

Autsch..das tut weh... hab das kleine Wörtchen "Riester" überlesen....ohmy.gif

 

Bin daher bei meiner Ausführung von "normalen" Verträgen ausgegangen.

 

Insofern gilt: Streiche alles ab "Guten Morgen"

 

 

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hansetrader

 

Autsch..das tut weh... hab das kleine Wörtchen "Riester" überlesen....ohmy.gif

 

Bin daher bei meiner Ausführung von "normalen" Verträgen ausgegangen.

 

Insofern gilt: Streiche alles ab "Guten Morgen"

 

 

 

Haha :-) Macht ja nix.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Ist ein Übertrag von Kapital nicht sogar gesetzlich so geregelt?

Ganz im Gegenteil,die gesetzliche Grundlage ist das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz.Zitat aus Selbigem:

 

Bei der Berechnung der Abschluss- und Vertriebskosten sind vom Anbieter des neuen Altersvorsorgevertrags maximal 50 Prozent des übertragenen, im Zeitpunkt der Übertragung des nach § 10a oder Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes geförderten Kapitals zu berücksichtigen.

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hansetrader

D.h. theoretisch sieht es erst einmal nicht so gut aus, wenngleich auch besser als wenn 100% des Kapitals zu Grunde gelegt wird. Hast du denn auch Erfahrung, wie es die Versicherung in der Praxis handhaben? Wird wirklich 50% des Kapitals zur Berechnung von Abschlusskosten herrangezogen?

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