Zum Inhalt springen
transbaro

Aachener (HUK) ändert Bewertungszahlfaktor

Empfohlene Beiträge

transbaro

Meine Bausparverträge sollen ab 2014 neue Vertragsnummern erhalten und gleichzeitig erfolgt die SEPA-Umstellung.

 

Ohne Widerspruch der eingeräumten 4 Wochen gilt dann auch automatisch der §11, Abs. 4 im Tarif W als angenommen.

Dieser ist für mich als Laie nicht verständlich, weil intransparent erläutert:

 

Während bisher die Bewertungszahl (= BWZ) das Verhältnis der bis zum Bewertungstag (= BWT) erzielten Guthabenzinsen zu einem Tausendstel der Bausparsumme multipliziert mit dem Bewertungszahlfaktor (=BWZF)

8 bei Guthabenzins von 2% jährlich

4 bei Guthabenzins von 3% jährlich

2 bei Guthabenzins von 4% jährlich

durch die Bausparsumme geteilt wird,

 

ist künftig im Neuvertrag die BWZ die Summe sämtlicher Habensalden (jeweilige Höhe des Bausparguthabens) an den vom Bausparvertrag schon durchlaufenen Bewertungsstichtagen,

multipliziert mit dem BWZF:

1,5 bei Guthabenzins von 2% jährlich

1,1 bei Guthabenzins von 3% jährlich

0,8 bei Guthabenzins von 4% jährlich

 

Erbitte einen Rat, ob ich der Änderung ohne Nachteile zustimmen kann oder ob ich Widerspruch einlegen soll, wonach der Altvertrag unverändert fortgeführt wird.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Das kann man so pauschal nicht sagen. Hängt schon mal davon ab, ob du auf ein(e) Darlehen(szuteilung) hin oder auf einen Zins hin sparst. Wenn es ein reiner Sparvertrag ist, sind die Auswirkungen überschaubar (Bonus bspw. nicht an BWZ gekoppelt, nur Bonusdauer). Ist es ein Vertrag mit Absicht ein Darlehen aufzunehmen, solltest du den entsprechenden für dich zuständigen HUK Mitarbeiter auffordern dir die Auswirkungen rechnerisch und schriftlich darzulegen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
transbaro

Danke.

Es handelt sich um reine Sparverträge!

Somit könnte ich also der Vertrags- bzw. einer Vertragsnummeränderung bedenkenlos zustimmen.(?)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Bedenkenlos? Nein.

 

Im Prinzip verändert eine angepasste BWZ den Zuteilungszeitpunkt. Beim Sparvertrag ist der zumindest bei den HUK Verträgen insofern relevant, als das der Zuteilungszeitpunkt laut den Bedingungen auch das Ende für den Bonuszeitpunkt ist. Sprich ein Zinsbonus wird bspw. nur für die Dauer bis zum erreichen der Zuteilungsreife gewährt.

 

In einem HUK Tarif (vor HUK + Aachener Zeit) gab es ein "und" bei dieser Regelung. ... Zuteilungsreife ... und Bausparsumme erreicht ...

 

Bei einem solchen Tarif hätte es keine Auswirkungen. Tarife der Aachener Bausparkasse haben diese Regelung aber nicht.

 

Bleibt dir also in deinen Tarifbedingungen nach zu lesen oder einen HUK Vertreter zu befragen.

 

---

 

Im Vergleich zu einem für eine Finanzierung eingeplanten Vertrag sind die Auswirkungen aber durchaus überschaubar. Geht nur um "ab wann gibts weniger Zinsen".

 

Beurteilen kann man es nur unter Kenntnis der Zahlungsströme des Vertrags und bei vorliegenden Bedingungen. Das Forum ist aber nicht dazu da die Arbeit der HUKler zu machen.

 

Daher nur Informationen zu den grundsätzlichen Zusammenhängen von mir, nicht mehr und nicht weniger.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
transbaro

>>> Das Forum ist aber nicht dazu da die Arbeit der HUKler zu machen. <<<

 

Ist klar, aber ich gehe davon aus, dass die z.Z. sicher massenweise verschickten Änderungsaufforderungen seitens der Aachener Bausparkasse nicht vordergründig das Ziel haben, eine kulante Neuregelung für den/die Versicherungsnehmer zu offerieren und

deren Mitarbeiter daraufhin geschult sind, nachfragende Kunden von ihrem eigenem Machwerk zu überzeugen oder zumindest zu beruhigen.

 

Da ich keinen Vorteil erkenne und die Angelegenheit zumindest von der Versicherung selbst im Vorfeld nicht transparent genug erläutert wird, werde ich mal lieber Widerspruch einlegen und auf meine Altverträge bestehen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
transbaro
· bearbeitet von transbaro

Achtung: Nötigung von Aachener Bausparkasse zu Vertragsumstellung!

 

In Ergänzung möchte ich noch anmerken, dass man meinen Widerspruch, entgegen der Option im ersten Anschreiben seitens der Aachener BK, nicht akzeptiert hat und darauf plötzlich nicht mehr eingehen will.

Man offerierte mir nunmehr lapidar und arrogant, dass bei meiner Nichtzustimmung dies einer Kündigung gleichkäme.

 

Toller Umgang mit ehemaligen HUK-Bestandskunden, der einer Nötigung gleichkommt.

Die wissen sehr genau, dass man als einzelner Versicherungsnehmer gegen ihren hochbezahlten Anwaltspool wenig Chanchen hat.

 

Die Aachener hat sich pauschal künftig für mich erledigt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ZfT

...und mit welcher Begründung will man Deinen Widerspruch nicht akzeptieren? Soo einfach ist das ja auch nicht, Vertrag ist Vertrag, "Anwaltspool" hin oder her.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Nudelesser

Man offerierte mir nunmehr lapidar und arrogant, dass bei meiner Nichtzustimmung dies einer Kündigung gleichkäme.

 

Lass mich raten: Das hast Du nicht schriftlich, sondern nur telefonisch erzählt bekommen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
transbaro
· bearbeitet von transbaro

>>> Lass mich raten: Das hast Du nicht schriftlich, sondern nur telefonisch erzählt bekommen? <<<

 

Nein, dies kam schwarz auf weiss per Briefpost!

Zitat: " Ihr Widerspruch kommt faktisch Ihrer Kündigung des Bausparvertrages gleich."

 

 

 

>>> ...und mit welcher Begründung will man Deinen Widerspruch nicht akzeptieren? <<<

 

Es wurde auf die Änderungsgenehmigung der BaFin vom 13.08.2013, Geschäftszeichen BA 26-K 5500-105632-2013/0002 verwiesen und dass nach dem

21.12.2013 alle Tarife der heutigen Aachener BS in einem einheitlichen Bausparkollektiv verwaltet werden müssen, die BWZ-Berechnung für die Tarife der früheren HUK-BS

aber auf dem sogenannten Zinssummenverfahren basierte.

 

Hier noch das Zitat aus dem ersten Anschreiben der Aachener:

 

"Im Fall Ihres Widerspruchs führen wir diesbezüglich Ihren Vertrag unverändert fort."

 

Eigentlich eine Steilvorlage für eine weitere juristische Auseinandersetzung.

 

Da zwischen meinem Widerspruch und dem zweiten Anschreiben darauf sich die Aachener fast 7 Wochen(!) Zeit gönnte, gab es es für mich auch zeitlich gesehen nur noch wenige Tage, um z.B. laufende VWL-Leistungen auf das neue Konto umzuändern.

Habe letztlich unter Vorbehalt den Vertragsänderungen (verärgert) zugestimmt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...