Blackadder Dezember 14, 2013 · bearbeitet Dezember 14, 2013 von Blackadder Hallo zusammen, ich wende mich an kundige Foristen mit einer speziellen Frage. Vor Jahren hatte ich eine Ansparrente bei dem Deutschen Herold über die DB abgeschlossen. Ob die Entscheidung damals sinnvoll war oder nicht, lasse ich mal dahin gestellt. Mein Problem ist, dass der festgelegte Rentenzahlungsbeginn ab 01.03.2014 beginnt und ich die Variante Kapitalabfindung wählen wollte. Mit Erschrecken habe ich aufgrund eines Schreibens des Herold (heute erhalten) festgestellt, in welchem Sie Bestätigungen zur Rentenzahlung haben wollen, dass ich die 3 Monatsfrist zur Kapitalwahl verpasst habe. Es liegt mir fern, mein eigenes Fehlverhalten zu beschönigen, jedoch bitte ich um kundige Informationen, ob nicht doch eine einmalige Kapitalabfindung noch möglich ist bzw. welchen Spielraum man in dieser Angelegenheit hat. Vorab vielen Dank an mögliche Antwortschreiber, Gruß Blackadder Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Dezember 15, 2013 Da kann ich Dir leider keine pauschale Antwort geben, da sich die Versicherer unterschiedlich verhalten. Die Details regeln eigentlich die Versicherungsbedingungen deines Vertrages, hast du Gelegenheit die Sache einzuscannen? Im Bedingungswerk idR zu finden unter Teilkündigung nach Rentenbeginn - das wird die einzige Option sein, wenn der Versicherer nicht mit sich verhandeln lässt und den Vertrag in die Rentenphase führt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag