etherial Dezember 11, 2013 Nach einem Arbeitgeberwechsel komme ich jetzt in die Verlegenheit auch meine betriebliche Altersvorsorge (bAV) zu überdenken. Durch etwas komplizierte Umstände (d.h. Null-Ahnung und Falschberatung) habe ich derzeit zwei stillgelegte BAV-Verträge: 1) einen von ProBAV (MLP) mit einem Garantiezins von 3% (Stand 2005, 0,5 Jahre 200€ pro Monat eingezahlt, danach Arbeitgeber gewechselt) 2) einen von Axa mit einem Garantiezins von 2,5% (Stand 2009, 2,5 Jahre 50€ pro Monat eingezahlt, danach Arbeitgeber gewechselt) Wenn ich jetzt einen davon weiterführen wollte, welcher wäre denn sinnvoller? Für eine richtige Entscheidung wäre es sinnvoll zu wissen welche Kosten die beiden Verträge beinhalten. Ich gehe davon aus, dass die Kosten proportional zu den zunächst eingezahlten Beträgen sind. Demnach wären die Kosten, die in den ersten 5 Jahren zu entrichten sind bei 1) höher als bei 2). Stimmt das? - Ist der bei Abschluss berechnete Kostenanteil bindend, d.h. jede neue Zahlung würde dann mit den damals berechneten Kosten belastet. Das würde stark gegen 1) sprechen, weil da die Einzahlungen hoch waren und der Einzahlungszeitraum kurz. - Oder werden die Kosten neu berechnet als ob man einen neuen Vertrag abgeschlossen hätte. Das würde stark gegen beide Alternativen sprechen, denn bei jedem Arbeitgeberwechsel würden dann enorme Kosten fällig ... - Ich würde gerne die monatliche Rate auf 150€ setzen. Geht das so einfach? Wenn ich den Vertrag 2) betrachte, dann wurden die Kosten ja bisher auf der Basis berechnet, dass ich 50€ pro Monat einzahle. Jetzt auf 150€ hochzugehen würde die prozentuale Kostenbelastung senken, was die Versicherung sicher nicht so gerne sieht. Zusammengefasst würde ich gerne wissen wie bei einer BAV die Abschlusskosten angepasst werden - wenn Beiträge nach oben oder unten angepasst werden (wenn überhaupt möglich) - wenn die Versicherung zwischendurch stillgelegt wurde Gibt es wichtige Fragen, die man in dem Zusammenhang mit einem Berater/der Versicherung klären sollte? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Dezember 11, 2013 · bearbeitet Dezember 11, 2013 von Matthew Pryor Du solltest zunächst einmal klären,inwieweit eine Wiederaufnahme überhaupt möglich ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial Dezember 11, 2013 Bevor hier unnötig gemutmaßt wird,sollte erst einmal geklärt werden,inwieweit eine Wiederaufnahme überhaupt möglich ist. Mit wem klären? Der Arbeitgeber muss doch jeder Art von mitgebrachter BAV zustimmen, selbst wenn nicht, sehe ich bei meinem aktuellen Arbeitgeber da kein Problem. Oder meinst du, dass die Versicherung das ablehnen kann? Da war meine letzte Information, dass man eine BAV beliebige Zeit lang beitragsfrei stellen kann und bei einem neuen Arbeitgeber wieder reaktivieren kann. Ist das eine Fehlinformation? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Dezember 11, 2013 · bearbeitet Dezember 11, 2013 von Matthew Pryor Oder meinst du, dass die Versicherung das ablehnen kann? Da war meine letzte Information, dass man eine BAV beliebige Zeit lang beitragsfrei stellen kann und bei einem neuen Arbeitgeber wieder reaktivieren kann. Ist das eine Fehlinformation? Jein.Eine vollständige Beitragsfreistellung ist zwar möglich,eine Wiederaufnahme wird jedoch nach mehr als 36 Monaten schwierig.Für Zusatzversicherungen und bei Kapitallebensversicherungen ist dann in aller Regel auch eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich.Die 36-Monate-Regel ist aber auch schon Goodwill,das machen in der Form längst nicht alle Versicherer.Deutlich wird das unter §4,Absatz 3 BetrAvg: (3) Der Arbeitnehmer kann innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses von seinem ehemaligen Arbeitgeber verlangen, dass der Übertragungswert auf den neuen Arbeitgeber übertragen wird, wenn1.die betriebliche Altersversorgung über einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung durchgeführt worden ist und2.der Übertragungswert die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigt. Der Arbeitgeber muss doch jeder Art von mitgebrachter BAV zustimmen, selbst wenn nicht, sehe ich bei meinem aktuellen Arbeitgeber da kein Problem. Wenn du auf das Übertragungsabkommen abzielst:Siehe BetrAvg.Eine Ausnahme stellt eine Fortführung mit privat entrichteten Beiträgen dar.Hier gilt dann eine 15-monatige Übergangsfrist nach dem Ausscheiden aus dem alten Unternehmen.Beides trifft ja bei dir nicht zu.Letzten Endes kann hier aber nur der Anbieter des früheren Artbeitgebers eine verbindliche Antwort geben.Meine unverbindliche Einschätzung lautet:Das wird leider nüscht... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial Dezember 11, 2013 Wenns nichts wird, dann halt nicht. Wundert mich allerdings, dass von solchen Regelungen bisher nie die Rede war. Vertrag 1) habe ich 3 Jahre lang ausgesetzt (weil der neue Arbeitgeber nichts derartiges unterstützt hat). Beim erneuten Wechsel hätte ich ihn aber wiederbeleben können, wenn nicht ein windiger Versicherungsvertreter darauf gekommen wäre mir das auszureden (und die wiederbelebung zu Gunsten von 2) rückgängig gemacht hätte). Vertrag 2) ist vor weniger als 2 Jahren beitragsfrei gestellt worden, also noch innerhalb der 36 Monate. Jetzt würde mich dennoch interessieren: Falls sich die Versicherung bereit erklären würde den Vertrag weiter zu führen: - ist dann eine Anpassung der Beiträge möglich - was ist die Kalkulationsbasis für die in den ersten Jahren anfallenden Abschlusskosten, wenn man die Beiträge anpassen möchte Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Dezember 11, 2013 Jetzt würde mich dennoch interessieren: Falls sich die Versicherung bereit erklären würde den Vertrag weiter zu führen:<br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 19px; background-color: rgb(250, 251, 252);">- ist dann eine Anpassung der Beiträge möglich<br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 19px; background-color: rgb(250, 251, 252);">- was ist die Kalkulationsbasis für die in den ersten Jahren anfallenden Abschlusskosten, wenn man die Beiträge anpassen möchte Nehmen wir den hypothetischen Fall an,dass eine erneute Inkraftsetzung möglich sei.Dann gilt,dass -eine Herabsetzung möglich ist,eine Erhöhung der Beitragszahlung (abgesehen von vertraglich vereinbarten Erhöhungen) von der Zustimmung des Versicherers abhängt; -Für die Berechnung der dann anfallenden Kosten gelten die Stand heute gültigen Konditionen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Dezember 11, 2013 Meiner Meinung nach wirst du mit keinem der zwei Verträge glücklich. Die liegen kostentechnisch beide im oberen Bereich. Wenns dir nur um die Garantiezinsen Augenwischerrei geht, kannst du genau so gut auch einen Vertrag für eine Direktversicherung bei der Versicherungskammer Bayern neu abschließen. Oder du suchst dir ein gescheites Angebot für bAV. Falls keine anderen Möglichkeiten über den Arbeitgeber gegeben sind, läuft es wohl auf eine Direktversicherung hinaus. Derzeit bin ich in Sachen Direktversicherungen (bzw. Kapitalversicherungen allgemein) auf dem Europa Tripp. Kostentechnisch einfach nicht zu schlagen von den klassischen Versicherern, aber zugleich der einzige Direktversicherer (der mit Maklern zusammenarbeitet), der entsprechend attraktiven Anlageerfolg erzielen kann. Inzwischen landet der Großteil der von mir vermittelten, ungeförderten Kapitalversicherungen bei der Europa. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bärenbulle Dezember 11, 2013 · bearbeitet Dezember 11, 2013 von Bärenbulle Gibt es wichtige Fragen, die man in dem Zusammenhang mit einem Berater/der Versicherung klären sollte? Wäre das beste Vorgehen nicht einfach alle künftigen Ein-/Auszahlungsströme (hier sind ja IMO nur 2 Parameter entscheidend i.e. Versorgungssummen beider bAVs jeweils mit den halbjährlichen Beitragszahlungen) abzuzinsen und einfach die bAV mit der höchsten Rendite fortzuführen? Die Kosten können Dir mMn doch völlig egal sein. Ggf. kannst Du Dir dazu auch einfach nochmal 2 Angebote geben lassen, falls sich an den Inputparametern noch was ändern sollte, aber die Versorgungssummen und die periodisch konstanten Beitragszahlungen müßtest Du doch jetzt bereits aus den alten Verträgen kennen oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Dezember 11, 2013 Wäre das beste Vorgehen nicht einfach alle künftigen Ein-/Auszahlungsströme (hier sind ja IMO nur 2 Parameter entscheidend i.e. Versorgungssummen beider bAVs jeweils mit den halbjährlichen Beitragszahlungen) abzuzinsen und einfach die bAV mit der höchsten Rendite fortzuführen?Diese Arbeit kann man sich doch aber schenken,wenn eine Fortführung gar nicht möglich ist.Warum den 2.Schritt vor dem 1. (→Informieren,ob eine Inkraftsetzung überhaupt möglich ist) machen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bärenbulle Dezember 11, 2013 · bearbeitet Dezember 11, 2013 von Bärenbulle Det is natürlich völlich richtich (aber auch der maximal-triviale Fall).:- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Dezember 11, 2013 Provokante Gegenfrage: Warum etwas wieder aktivieren, wenn daraus kein sinnvoller Vorteil entsteht? Der einzige Verdacht, warum er die alten Verträge wieder aktivieren möchte, scheint mir Etherials Garantiezinsangabe zu sein. Und das ist nun mal der völlig falsche Ansatz, aus meiner Sicht. So er denn bAV machen möchte, sollte er die Zeit eher verwenden Alternativen auszuloten oder im Falle einer Direktversicherung ein sinnvolles Produkt abzuschließen, ebenfalls nur meine Meinung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bärenbulle Dezember 11, 2013 · bearbeitet Dezember 11, 2013 von Bärenbulle Provokante Gegenfrage: Warum etwas wieder aktivieren, wenn daraus kein sinnvoller Vorteil entsteht? Der einzige Verdacht, warum er die alten Verträge wieder aktivieren möchte, scheint mir Etherials Garantiezinsangabe zu sein. Und das ist nun mal der völlig falsche Ansatz, aus meiner Sicht. So er denn bAV machen möchte, sollte er die Zeit eher verwenden Alternativen auszuloten oder im Falle einer Direktversicherung ein sinnvolles Produkt abzuschließen, ebenfalls nur meine Meinung. Ja klar, man kann natürlich auch mal parallel zu den 2 Zombie-Varianten (Wiederaufleben lassen) eine oder auch mehrere neue Varianten rechnen. Nur Rechnen rechnen sollte man halt. Und dann emotionslos die Variante abschliessen, die die höchste Rendite bringt. Da eine neue Variante aber zusätzliche Kosten verursacht und vermutlich auch im Zinstal startet bin ich mir nicht so sicher, dass nicht die Zombiefraktion das Rennen machen würde. Aber wie Matze schon sagt, ist zunächst mal zu klären, ob sich die Totenruhe überhaupt stören läßt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Dezember 11, 2013 · bearbeitet Dezember 11, 2013 von polydeikes Viel Spaß beim Rechnen. Bitte nicht vergessen, dass die Axa Pensionkasse auf laufende Bruttobeiträge etwa in dem Umfang Verwaltungskosten geltend macht, wie sie derzeit für Neuanlagen an Rendite realisieren kann. (3,x %) Wenn man schon Axa im Bereich "Leben" rechnet, dann gleich noch den General aus Triest und die Lebkuchenbäcker aus Nürnberg mit dazu ... ein bunter Strauß Glückseeligkeit. Im Idealfall dann noch den DVAG Vertreter zu Hause einbestellen, damit er anfängt zu rechnen ... Sry, hab heute nach einem sehr individuellen Kundentelefonat einen leicht sarkastisch bis zynischen Tag. Ich lehne mich mal aus dem Fenster und behaupte, man kann sich das rechnen bei den Verträgen völlig unabhängig von der Frage ob überhaupt fortsetzbar schenken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial Dezember 11, 2013 Meiner Meinung nach wirst du mit keinem der zwei Verträge glücklich. Die liegen kostentechnisch beide im oberen Bereich. Das mit den Kosten habe ich schon vermutet. Ich behalts auf jeden Fall mal im Hinterkopf. Danke für den Hinweis. Wenns dir nur um die Garantiezinsen Augenwischerrei geht, kannst du genau so gut auch einen Vertrag für eine Direktversicherung bei der Versicherungskammer Bayern neu abschließen. Oder du suchst dir ein gescheites Angebot für bAV. Der eigentliche Grund war nicht der Garantiezins, sondern die Tatsache, dass die Abschlusskosten bereits teilweise entrichtet wurden. So wie ich dich verstehe, gibt es darüber hinaus noch laufende Kosten, die ebenfalls nicht gerade günstig sind? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Dezember 11, 2013 · bearbeitet Dezember 11, 2013 von Matthew Pryor Die üblichen für die Vertragsverwaltung anfallenden Kosten.Die absolute Höhe wird dir der Versicherer mitteilen können.Wir können hier bestenfalls mutmaßen.Es lässt sich zwar eine allgemeine Kostenquote ermitteln,die aber keine Rückschlüsse auf deinen Tarifverbund zulässt.Wir wissen bislang nicht einmal,ob es sich um Kollektiv- bzw. Rahmenverträge handelt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag