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cata-son

Hallo zusammen,

 

 

zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung habe ich mal drei allgemeine Fragen. Ich weiß auch, dass ich diese mit Vertretern etc. besprechen kann, möchte mich aber vorab hier bei euch informieren.

 

 

1.) Ab wann wird eine BU-Rente bezahlt.

 

Die allermeisten BU zahlen ab einer Invalidität von 50 %, soweit so gut, aber für wie lange (Zeitraum) muss die berufsunfähig mindestens festgestellt/prognostiziert werden?

 

Ein, zwei oder drei Jahre? Gibt es da Unterschiede von Versicherung zu Versicherung? Leider kann man online nicht immer die ganzen Versicherungsbedingungen einsehen, zumindest finde ich oftmals nichts Richtiges.

 

 

2.) Ich habe ein Bürojob (Interne Revision), bin jetzt 30 Jahre alt und erst seit kurzem (unter einem Jahr) im Berufsleben. Zuvor habe ich meinen Masterabschluss gemacht.

 

Ich weiß, das wird oft gefragt und ich halte eine Absicherung für mehr als sinnvoll, aber

 

muss es bei einem Bürojob, eine BU sein? Oder reicht auch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung aus? Ich denke so, wenn ich in meinem Beruf (normaler Bürojob) nicht mehr arbeiten kann, bin ich wohl bereits Erwerbsunfähig.

 

Erwerbsunfähigkeitsversicherungen sind ja auch, oder sollten günstiger als BU-Vers. sein.

 

 

3.) Letzte Frage und eigentlich die wichtigste, da diese wohl entscheidet, ob ich überhaupt eine BU-Versicherung abschließen kann.

 

Weiß jemand, inwiefern die Krankheit „Neurofibromatose“ ein Hindernis für einen Abschluss ist? Wurde wurde 2003 und 2004 auch am Kopf operiert.

 

 

Danke für Eure Mühe.

 

 

Grüße

 

 

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Hallo,

zu Punkt 1:Ein Leistungsfall liegt im Allgemeinen,wenn die Prognose auf eine länger als 6 Monate andauernde Berufsunfähigkeit abstellt.Es gibt auch andere Tarifwerke,in denen der Prognosezeitraum länger gefasst ist.Das ist oftmals bei älteren Tarifgenerationen der Fall und sollte ein Ausschlusskriterium sein.Je länger der Prognosezeitraum,umso schwerer wird es für den Arzt,diese Diagnose zu stellen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch,dass der Versicherer bei einer länger als 6 Monate andauernden BU die Leistung rückwirkend ab dem Tag der Diagnosestellung erbringt.

Die 50/50-Regelung ist auch nicht in Stein gemeißelt.Einige Versicherer sehen z.B. eine 25/75-Regelung vor.Hier wird zunächst anteilig geleistet und erst ab einer festgestellten Berufsunfähigkeit >75% die volle vereinbarte Rente gezahlt.

 

zu Punkt 2:Hier musst du differenzieren.Eine BU zielt auf deinen zuletzt ausgeübten Beruf ab,eine EU wird erst dann zu einer Absicherung deines Lebensunterhaltes,wenn du keinen anderen Beruf mehr ausüben kannst.Das heißt,du kannst vom Versicherer auch auf eine andere Tätigkeit,die du in der Lage bist auszuüben,verwiesen werden.Im Gegensatz zu einer BU greift hier also nicht der Berufsschutz.Das eine BU gleichzeitig eine EU bedingen muss,ist leider weit verbreitet und eine gefährliche Fehleinschätzung.

 

zu Punkt 3:Das wird schwierig...Hier können Risikoanfragen helfen,aber das dürfte für die meisten Gesellschaften ein heißes Eisen sein.Soweit ich weiß,gilt eine Neurofibromatose im Allgemeinen als nicht heilbar.

Es gibt Gesellschaften,die vereinfachte Anträge anbieten,in denen die Risikofragen nicht so ausgeprägt sind.Das ist aber definitiv ein Fall für einen auf diesen Bereich spezialisierten Vermittler.

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cata-son

Danke erstmal!

 

Zu 2.

Das man bei einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung auf einen anderen Beruf verwiesen werden kann, ist mir bewusst.Genau das ist es ja, aber was für Jobs gibt es noch, die weniger anstrengend sind als im Büro? Das beispielsweise langes sitzen im Büro schmerzen verusacht, lass ich nicht gelten. Es gibt viele Büros die bereits mit verstellbaren Bürotischen ausgestattet sind, so dass man es aussuchen kann ob man steht oder sitzt.

Ich frage extra so provakant, bitte nicht falsch verstehen! Ich möchte einfach für mich herausfinden ob den im Büro eine EU-Versicherung ausreichend ist.

 

Zu 3.

Ja das ist eine nicht heilbare Krankheit. Ist auch so, dass man Fibrome im Körper hat (quasi gutartige Tumore) die mich derzeit überhaupt nicht beeinträchtigen. alle 1-1,5 Jahre wird alles im Kernspintomograph kontrolliert.

Vom Gefühl her, würde ich sagen, dass eine BU-Versicherung für mich nicht abschließbar ist. Da würde sich eigentlich eine EU-Versicherung von der Generali mit nur zwei Gesundheitsfragen wohl empfehlenswert.

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

Danke erstmal!

 

Zu 2.

Das man bei einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung auf einen anderen Beruf verwiesen werden kann, ist mir bewusst.Genau das ist es ja, aber was für Jobs gibt es noch, die weniger anstrengend sind als im Büro? Das beispielsweise langes sitzen im Büro schmerzen verusacht, lass ich nicht gelten. Es gibt viele Büros die bereits mit verstellbaren Bürotischen ausgestattet sind, so dass man es aussuchen kann ob man steht oder sitzt.

Ich frage extra so provakant, bitte nicht falsch verstehen! Ich möchte einfach für mich herausfinden ob den im Büro eine EU-Versicherung ausreichend ist.

 

Zu 3.

Ja das ist eine nicht heilbare Krankheit. Ist auch so, dass man Fibrome im Körper hat (quasi gutartige Tumore) die mich derzeit überhaupt nicht beeinträchtigen. alle 1-1,5 Jahre wird alles im Kernspintomograph kontrolliert.

Vom Gefühl her, würde ich sagen, dass eine BU-Versicherung für mich nicht abschließbar ist. Da würde sich eigentlich eine EU-Versicherung von der Generali mit nur zwei Gesundheitsfragen wohl empfehlenswert.

 

Hallo,

 

bzgl. Deiner Fragestellung zäumst Du m.E. das Pferd vom falschen Ende auf - du bist sehr auf das körperliche fixiert....

Wieviel Telefonate führst Du täglich? Wieviele Termine musst Du koordinieren? Wieviele Anweisungen geben? Wieviele emails beantworten? (gleichzeitig...)

Publikumsverkehr? Präsentation von Ergebnissen, Besprechungen leiten etc..etc...

Sehvermögen, Hörvemögen, Stressressistenz, Überstunden aushalten können....

 

(Einfach mal minutiös auflisten, was Du den ganzen Tag über machst...kommt einiges zusammen!) - oder mal eine Stellenbeschreibung für Deinen Job machen rolleyes.gif

 

Das alles zusammengefasst ist insgesamt das, was Deine berufliche Tätigkeit ausmacht - bei den meisten viel, viel komplexer, als wir das selbst annehmen

(wir machen das ja tagtägliche und sehen darin schon nichts besonderes mehr)

......

Ich denke, dass es da jede Menge Berufe gäbe (mit niedrigerem Anspruchsprofil - ich sage nur: Schranke auf - Schranke zu) - auf die dann eine Verweisung bei einer EU ausgeübt werden könnte.

 

Von daher: Klare Empfehlung:BU - nur hier ist eine Verweisung auf "minderwertigere" Berufe ausgeschlossen (bei den richtigen Versicherern)

 

Bzgl. Versicherbarkeit - wird schwer, kann aber gehen, zur Zeit laufen bei verschiedenen Versicherern Aktionen mit (stark) vereinfachter Gesundheitsprüfung. Müsste genau geprüft werden,

welche Fragen da glatt und sauber beantwortet werden können.

 

Nix für Do it Yourself - ein Eintrag in der HIS und das Thema ist vermutlich durch!

 

Good Luck!

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cata-son

Danke Peter Wolnitza,

 

hat mir sehr geholfen!

 

Habe auch immer mehr bedenken, eine BU-V selbst bzw. über einen x-beliebigen Berater/Makler abzuschließen. Eine Freundin von mir hat mir zwar angeboten, dass alles über sie zu machen, aber ich weiß nicht...schätze sie da nicht so erfahren ein was BU betrifft.

 

Wie komme ich den an seriöse und erfahrene BU-Berater? Oder kennt jemand einen im Raum Karlsruhe?

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Wie komme ich den an seriöse und erfahrene BU-Berater? Oder kennt jemand einen im Raum Karlsruhe?

 

 

Nidderau ist ja nun auch nicht Welten von Karlsruhe entfernt. Die Vorarbeiten und auch eine Beratung können heute bequem online mit entsprechender Präsentation erfolgen. Der Kunde hat keinen Ollen Vermittler mehr auf der Couch, beide sparen Zeit und Kosten (Fahrtkosten, Kunde muss nicht aufräumen :- ... etc. ). Abgesehen vom feuchten Händedruck gibt es eigentlich kaum etwas, dass nicht online oder notfalls postalisch erfolgen kann. Ich selbst wickle einen Großteil meiner Geschäfte als Makler ausschließlich nur noch online ab. Grenzwertig ist das bestenfalls noch in bspw. gewerblichem Sachbereich und privaten Bereichen, die ohne Inaugenscheinnahme nicht eindeckbar sind. In beiden Varianten habe ich quasi keine Geschäftstätigkeit.

 

Insofern sehe ich diese Verbissenheit auf die jeweilige Region nicht als sinnvoll an. Mein Auto stammt aus Kiel, das waren gute 600km für 2500 Euro Ersparnis ... bei einer BU stehen ganz andere Dimensionen im Raum.

 

Insofern google doch einfach mal nach Peter Wolnitza :- ... so als Wink mit dem Zaunpfahl. Den Matthew Pryor, der ja eigentlich der Alex ist ... findest du nicht ganz so einfach ... aber gibt ja ggf. PNs.

 

Weiß jemand, inwiefern die Krankheit „Neurofibromatose“ ein Hindernis für einen Abschluss ist? Wurde wurde 2003 und 2004 auch am Kopf operiert.

 

So lange kein durch die Krankheit bedingter Behinderungsgrad vorliegt, sollte das technisch gesehen nicht das Problem sein. Die genannten Aktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen laufen teils bis Mitte Dezember, teils bis Ende Dezember. Jeweils mit gewissen Einschränkungen in Bezug auf die Ausgestaltung Absicherungshöhe, sowie aktive und passive Dynamisierung. Darüber würde das auf jeden Fall funktionieren.

 

Ansonsten sind ggf. entsprechende Nachweise über Krankheit und Verlauf beim Versicherer einzureichen, je nach gewünschter Gesellschaft, Versicherungsumfang etc. pp. ...

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cata-son
· bearbeitet von cata-son

Ja das ist wohl wahr, heutzutage kann man viel über das Netz/Telefon machen. Wußte nicht, dass Peter Wolnitza in der Branche tätig ist :D

 

Die Aktionen (bsw. Alte Leipziger) sind schon sehr beschränkt was die monatliche Rente angeht. Wenn ich das richtig gelesen haben, auf maximal 1.000 Euro versicherungsfähig. Da ich jetzt schon ein Netto von rund 2.150 Euro habe, fällt für mich so ein Vertrag wohl weg.

 

Werd mich jetzt mal richtig damit auseinander setzen müssen. Und glaube auch erstmal für mich klären, ob ich wirklich eine BUZ will. Vielleicht bin ich derzeit noch zu naiv ;)

 

Hätte da noch weitere Fragen/Anmerkungen:

 

- Ich wurde vor ca. 5 Jahren an den Nasenmuscheln operiert, aus heutiger Sicht, total sinnlose OP gewesen.

- Die letzte OP aufgrund meiner Krankheit (Neurofibromatose) war 2004. Macht es Sinn, so lange mit einem BUZ-Abschluss zu warten, bis der 10 jährige Abfragezeitraum - der oftmals abgefragt wird - zu warten.

- Sind kleine Blutschwämmle für eine BUZ irgendwie von Bedeutung? Drei kleine, die ich habe, möchte ich mir demnächst entfernen lassen (Laser).

 

Danke

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Matthew Pryor
- Die letzte OP aufgrund meiner Krankheit (Neurofibromatose) war 2004. Macht es Sinn, so lange mit einem BUZ-Abschluss zu warten, bis der 10 jährige Abfragezeitraum - der oftmals abgefragt wird - zu warten.
Nein,macht es aus meiner Sicht nicht.Das Krankheitsbild heilt "nicht mal eben aus".Wenn du dich in die Thematik einlesen möchtest,solltest du dich auch gleich mit der Formulierung von Gesundheitsfragen und deren Bedeutung befassen.Es gibt Menschen,die immer mindestens ein "Ja" ankreuzen müssen....

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Es spricht absolut NICHTS gegen 2 Verträge. Im Ggt, das kann sogar praktische Vorteile haben. Insofern würde ich mich nicht an der Beschränkung bei solchen Aktionen aufhängen.

 

edit: Und mal abgesehen davon bist du mit 2150 * 0,8 in einem Bereich, wo diese Aktion fast 60 % des Absicherungsbedarfs deckt. So sinnfrei ist das nicht.

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Knarf

Hallo,

 

der Thread heißt ja BU-Allgemein. Daher packe ich meine Frage zu Nachversicherungsgarantien mal hier rein. <_<

 

Laut meinem Vertrag ist eine Erhöhung der versicherten BU-Rente bei "erstmaligem Überschreiten der Jahres-Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung" möglich.

 

Nun ist meine Frage welche Grenze da gilt - also Ost oder West? Ist das abhängig davon zu welcher Gruppe der Versicherungsnehmer gehört?

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Cauchykriterium

Hallo,

 

der Thread heißt ja BU-Allgemein. Daher packe ich meine Frage zu Nachversicherungsgarantien mal hier rein. dry.gif

 

Laut meinem Vertrag ist eine Erhöhung der versicherten BU-Rente bei "erstmaligem Überschreiten der Jahres-Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung" möglich.

 

Nun ist meine Frage welche Grenze da gilt - also Ost oder West? Ist das abhängig davon zu welcher Gruppe der Versicherungsnehmer gehört?

Ost bei Ost-Beschäftigten, West bei West-Beschäftigten.

Nur interessehalber: was ist laut Deinen Bedingungen bei nicht abhängig Beschäftigten? Dürfen die dann auch die Nachversicherungsgarantie in Anspruch nehmen?

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Knarf

Nur interessehalber: was ist laut Deinen Bedingungen bei nicht abhängig Beschäftigten? Dürfen die dann auch die Nachversicherungsgarantie in Anspruch nehmen?

 

Bei diesem Punkt weiß ich es nicht. Es gibt aber noch andere mögliche Nachversicherungsgarantien in den Bedingungen, die auch für Selbständige zutreffen können (Heirat, Kind, Hausbau/-kauf, 10% mehr Einkommen, ...).

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