Onkel Otto Dezember 3, 2013 Hallo Versicherungsexperten, ich benötige mal wieder Eure Hilfe. Vor ein paar Wochen wurde mein Auto aufgebrochen. Die Autoscheibe wurde eingeschlagen. Der Lack an der Tür darunter wurde beschädigt. Ein Gutachter der Versicherung war bei mir und gab mir eine Reparatur-Freigabe mit dem Hinweis Teilkasko-Schaden mit einem Selbstbehalt von 150 €. Reparatur wurde ausgeführt. Dann kam der Knaller: Versicherer zahlt die Autoscheibe über die Teilkasko. Den Lackschaden aber über die Vollkasko, mit dem Hinweis dieser Schaden wäre nicht über die Teilkasko versichert, da kein Zubehör- bzw. Ersatzteil aus dem Auto entwendet wurde. Was meint ihr dazu. Ist dies so richtig, oder muss mir der Versicherer den vollständigen Schaden über die Teilkasko erstatten? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielleicht kennt ihr auch ein Urteil, dass ich verwenden kann. Danke und schönen Gruß, vom Onkel Otto Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Dezember 3, 2013 · bearbeitet Dezember 3, 2013 von Matthew Pryor Ist dies so richtig, oder muss mir der Versicherer den vollständigen Schaden über die Teilkasko erstatten? Nein,muss er nicht.Glasbruch=Teilkasko. Den Lackschaden aber über die Vollkasko, mit dem Hinweis dieser Schaden wäre nicht über die Teilkasko versichert, da kein Zubehör- bzw. Ersatzteil aus dem Auto entwendet wurde. Eine schlüssige und richtige Argumentation seitens der Versicherung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Onkel Otto Dezember 3, 2013 Ist dies so richtig, oder muss mir der Versicherer den vollständigen Schaden über die Teilkasko erstatten? Nein,muss er nicht.Glasbruch=Teilkasko. Meine Frage bezog sich auf den Lackschaden. Im Gutachten war doch der Hinweis, dass es sich um einen Teilkaskoschaden handelt und ein Selbstbehalt von 150 € abgezogen wird. Den Lackschaden aber über die Vollkasko, mit dem Hinweis dieser Schaden wäre nicht über die Teilkasko versichert, da kein Zubehör- bzw. Ersatzteil aus dem Auto entwendet wurde. Eine schlüssige und richtige Argumentation seitens der Versicherung. Welchen Sinn hat denn dann ein Gutachten eines Versicherungsunternehmen, wenn diese sich daran nicht halten müssen ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Dezember 3, 2013 · bearbeitet Dezember 3, 2013 von Matthew Pryor Gegenfrage:Welchen Sinn hat es,den Sachverhalt an anderer Stelle anders darzustellen und entwendeten Gegenstände (Regenschirm und Tasche) in deine Geschichte einzuflechten?Was einen vollkommen anderen Sachverhalt und daraus resultierend andere Schlussfolgerungen bzgl. der Regulierung erlaubt?Ich bleibe bei meiner Aussage.Die Versicherung verhält sich gemäß ihrer Bedingungen korrekt,es sei denn,in deinen sind die Ereignisse,die durch Teil- bzw. Vollkasko reguliert werden,anders definiert.Was ich bezweifele.Verklage den Gutachter.Als "Versicherungsfachmann" solltest du dich in der Materie doch eigentlich auskennen.Ganz schön peinliche Nummer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kaffeetasse Dezember 3, 2013 Gibts für solche Fragen nicht auch geeignetere Foren? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Dezember 3, 2013 Warum sollte eine Frage zu einem KfZ-Schaden und der Regulierung durch einen Versicherer nicht im Unterforum "Versicherungen" gestellt werden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Dezember 3, 2013 Hihi, da hat jemand nicht aufgepasst bei der Schadensmeldung. ... entwendeten Gegenstände (Regenschirm und Tasche) in deine Geschichte einzuflechten ... Den hätte er ehrlich gesagt drauf haben müssen, so er denn den Versicherungsfachmann hat. Woher du das wieder ... Alex, Alex Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Onkel Otto Dezember 4, 2013 Hallo Matthew Pryor, Gegenfrage:Welchen Sinn hat es,den Sachverhalt an anderer Stelle anders darzustellen und entwendeten Gegenstände (Regenschirm und Tasche) in deine Geschichte einzuflechten?Was einen vollkommen anderen Sachverhalt und daraus resultierend andere Schlussfolgerungen bzgl. der Regulierung erlaubt?Ich bleibe bei meiner Aussage.Die Versicherung verhält sich gemäß ihrer Bedingungen korrekt,es sei denn,in deinen sind die Ereignisse,die durch Teil- bzw. Vollkasko reguliert werden,anders definiert.Was ich bezweifele.Verklage den Gutachter.Als "Versicherungsfachmann" solltest du dich in der Materie doch eigentlich auskennen.Ganz schön peinliche Nummer. was soll ich mit solch einer Antwort anfangen? Ich habe an keiner anderen Stelle den Sachverhalt vorgetragen, sondern hatte mir Hilfe in diesem Forum erhofft. Wenn ich mich mit der Materie auskennen würde, müsste ich mir ja keine Hilfe suchen. Auf dem Gutachten steht folgendes: Gutachten - Schadennummer XXXXXXXXXX Betrifft Teilkasko-Diebstahlschaden vom 14.08.2013 Versicherungsnehmer : Herr xxxx xxxxxxx Amtliches Kennzeichen : DO-X XXX Auftrag vom : 13.09.2013 Besichtigungsdatum : 18.09.2013 Besichtigt durch SV XXXX XXX Anwesend Serviceberater - Autohaus xxxxxx Reparaturfirma : Autohaus xxxxxx Zusammenfassung des Gutachtens Reparaturkosten ohne MwSt. 942,50 EUR Mehrwertsteuer 19 % 179,08 EUR Reparaturkosten mit MsSt. 1.121,58 EUR Beurteilung: Technische Reparaturfreigabe Wiederbeschaffungswert ausreichend Selbstbeteiligung Teilkasko EUR 150,00 Datum der Reparaturfreigabe 18.09.2013 Düsseldorf, 19.09.2013 Der Sachverständige Der Sachverständige war ein Mitarbeiter des Versicherungsunternehmens. Im Polizeibericht steht, dass eine Tasche und ein mobiles Navigerät entwendet wurde. Gruß vom Onkel Otto Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Onkel Otto Dezember 4, 2013 Gibts für solche Fragen nicht auch geeignetere Foren? ich dachte es würde in diesem Forum passen. Hast Du für mich einen Tipp, in welchem Forum ich meine Frage placieren sollte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Dezember 4, 2013 Wenn eine Tasche entwendet wurde, ist es ein Einbruchsdiebstahl und komplett ein Fall für die Teilkasko. Steht hoffentlich auch so in der Schadensmeldung. Wenn nicht, Polizeibericht kopieren und ab zur Versicherung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Dezember 4, 2013 · bearbeitet Dezember 4, 2013 von Matthew Pryor Hast Du für mich einen Tipp, in welchem Forum ich meine Frage placieren sollte.Ich hätte da einen,Onkel Norbert:Dort,wo du es ohnehin schon getan hast und als "Versicherungsfachmann registriert bist.Du solltest dir ernsthaft überlegen,ob es die feine Art ist,anderen die Zeit zu stehlen,die sie hier unentgeltlich investieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kaffeetasse Dezember 4, 2013 Gibts für solche Fragen nicht auch geeignetere Foren? ich dachte es würde in diesem Forum passen. Hast Du für mich einen Tipp, in welchem Forum ich meine Frage placieren sollte. Ja, hier ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Onkel Otto Dezember 5, 2013 ich dachte es würde in diesem Forum passen. Hast Du für mich einen Tipp, in welchem Forum ich meine Frage placieren sollte. Ja, hier ... Jetzt kann ich verstehen wie ihr auf solche Antworten kommt. Nur dies habe ich nicht geschrieben in dem anderen Forum. Bin auch kein Versicherungsfachmann wie Matthew Pryor geschrieben hat. War zu meiner aktiven Zeit bei einer Krankenkasse tätig und heute bin ich Rentner. Onkel Otto Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Dezember 5, 2013 · bearbeitet Dezember 5, 2013 von Matthew Pryor Nö,das war dein alter Ego.Einen Tag vorher,der gleiche Sachverhalt mit eingeschlagener Scheibe und dem Lackkratzer "darunter" und das gleiche Dilemma mit dem Gutachter und der abweichenden Regulierung über TK/VK.Muss wirklich furchtbar langweilig sein in der AXA-Ausschließlichkeit! War zu meiner aktiven Zeit bei einer Krankenkasse tätig und heute bin ich Rentner. Eine erstaunliche Karriere,die du da hinter dir hast!Vor nicht einmal 4 Monaten warst du immerhin noch Landesbeamter: Liebe Versicherungsexperten, blablabla......... Fast vergessen, ich bin Landesbeamter. Schönen Gruß vom Onkel Otto Dummdreister geht es echt nicht mehr,Herr U. aus O. bei K.Schäm dich in Grund und Boden! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Onkel Otto Dezember 24, 2013 Sehr geehrte Experten ???, aus dem geschriebenen Quatsch entnehme ich, dass es sich in diesem Forum nur um laienhafte Darsteller handelt. Fachexperten hätten mir ihre Hilfe angeboten und mir Hinweise geliefert wie ich zu meinem Recht komme. Aber es geht auch ohne Euch. Mit Hilfe eines Fachanwalts für Versicherungsrecht hat der Versicherer gegen gelenkt und mir meinen vollständigen Schaden ersetzt. Ein Urteil das die Versicherung nicht kannte hatte geholfen. Ich möchte euch nicht dumm sterben lassen: http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/presse/archiv/2009/02298/ Aber auch laienhaften Darsteller sollte man vergeben. Daher wünsche ich Euch allen ein frohes Weihnachtsfest Gruß Onkel Otto PS: eine Bitte noch an den Administrator - Bitte um Löschung meines Account Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Dezember 24, 2013 aus dem geschriebenen Quatsch entnehme ich, dass es sich in diesem Forum nur um laienhafte Darsteller handelt. Schließe bitte nicht von dir auf andere. Mit Hilfe eines Fachanwalts für Versicherungsrecht hat der Versicherer gegen gelenkt und mir meinen vollständigen Schaden ersetzt. Ja,schon klar. Ich möchte euch nicht dumm sterben lassen: http://www.justiz.ba...hiv/2009/02298/ Hat mit deinem konstruierten Fakefall rein gar nichts zu tun. Aber auch laienhaften Darsteller sollte man vergeben. Ja,besonders den dilletantischen Laienschauspielern aus der Ausschließlichkeit eines großen französischen Versicherungskonzernes mit 3 Buchstaben.Hiermit vergebe ich dir. PS: eine Bitte noch an den Administrator - Bitte um Löschung meines Account Ich unterstütze diese Bitte von ganzem Herzen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Flughafen Dezember 24, 2013 Danke Matthew! Die Darstellung von Onkel Otto war zwar laienhaft, aber Deine Kommentare sind ein purer Lesegenuss. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag