Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
asherah

besitzzeitanteilige thesaurierte Erträge ausl. Thesaurierer

Empfohlene Beiträge

asherah

Das Thema "Versteuerung ausschüttungsgleicher Erträge ausländischer Thesaurierer" wurde ja - dankenswerter Weise - im Forum schon mehr als einmal behandelt. Indes habe ich noch eine Verständnisfrage:

 

In der guten Darstellung der Allianz zum Thema Investmentfonds und Steuern finde ich die Aussage, dass ich "ausländische Erträge" in Zeile 17 der KAP "besitzzeitanteilig" einzutragen habe. Zur Erläuterung wähle ich folgenden fiktiven Fonds:

 

Asherah I Global Best Equities

Sitz: Nicht Deutschland

Zwischenausschüttung

Geschäftsjahresbeginn: 01.03.2012

Geschäftsjahresende: 28.02.2013

Zahltag: 13.03.2013

Ex-Tag: 20.02.2013

Beschlusstag: 11.02.2013

 

Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge (Teilthesaurierungsbetrag) 1,00 EUR

 

 

Ich habe 1 Anteil am oder vor dem 01.03.2012 gekauft -> Zeile 17 = 1 Euro - soweit klar

 

Ich habe 1 Anteil am 31.12.2012 gekauft - muss ich dann rechnen 1 Euro / 365 * (365 minus Anzahl der Tage zwischen dem 31.12.2012 und dem 28.02.2013) um zeitanteilig auszurechnen, welche Teilthesaurierung rechnerisch auf den Zeitraum zwischen den 01.03.2012 und dem 31.12.2012 fällt?

 

Danke!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vanity
... welche Teilthesaurierung rechnerisch auf den Zeitraum zwischen den 01.03.2012 und dem 31.12.2012 fällt?

Nein! Zu versteuernde Thesaurierungen sind (i. Ggs. zu Zwischengewinnen) immer stichtagsbezogen und nie zeitraumbezogen.

 

Um dein Beispiel sonst nachvollziehbar zu machen, musst du noch dazuschreiben, um die Veranlagung welchen Jahres es geht und wann die Thesaurierung von € 1 vorgenommen wurde. Für 2013 sowie 28.02.2013:

 

Kauf vor 01.03.2013: zu versteuern € 1

Kauf nach 28.02.2013: zu versteuern nix

 

Das besitzanteilig bezieht sich auf eine Haltedauer von mehreren Jahren. Der Fonds führt eine Kennzahlenreihe akkumulierte agE, in der die Summe der Thesaurierungen seit anno Tobak bis zu Tag t wiedergegeben ist. Die Vorabversteuerung bei Veräußerung (von Ausl.) erfolgt dann auf akk. agE (Verkaufstag) abzgl. akk. agE (Kauftag) und ist damit besitzanteilig. Bei Kauf/Verkauf zwischen zwei benachbarten Thesaurierungszeitpunkten ist die Differenz naturgemäß null.

 

Du hingegen gibst bei der Verlanlagung akk. agE (31.12. der Veranlagungs-Jahrs)) abzgl. akk. agE (31.12. des Vorjahrs) an (entspricht natürlich dem, was der Fonds im Laufes des Jahrs irgendwann thesauriert hat).

 

(bezieht sich auf den Fall von über das Ende des Veranlagungsjahrs hinaus gehaltene Fonds, bei Verkauf wäre das nur ein Teil der Angaben)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
asherah

Super, vielen Dank für die Aufklärung!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...