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Garelli

Kündigung nach Paragraf 11 Absatz 4 des Versicherungsvertragsgesetzes

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Garelli
· bearbeitet von Garelli

Hast du mal bei der Versicherung angerufen ?

Ich habe bislang nur schriftlich mit dem Versicherer kommuniziert.

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Matthew Pryor
Ich habe bislang nur schriftlich mit dem Versicherer kommuniziert.
Den Weg des geringsten Widerstandes möchtest du also nicht gehen.Wenn es dir weiterhilft,könnte ein abweichender Vertragsbeginn bzw. -ende als eine vom Vertrag abweichende besondere Vereinbarung gelten.Diese hätte aber vom Versicherer im Prinzip kenntlich gemacht werden müssen,was mutmaßlich nicht der Fall ist.Oder täusche ich mich?Hilft dir aber auch nur bedingt weiter.Warum du nicht schlicht und ergreifend via Telefon oder Mail den Versicherer um eine Stellungnahme bittest,bleibt letzten Endes dein Geheimnis.

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