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wertomat

Wie in Thema Steuern f. Wertpapiere einarbeiten?

Empfohlene Beiträge

wertomat
· bearbeitet von wertomat

 

Hallo,

ich habe die Steuerfragen bisher weitgehend ignoriert, möchte mich in nächster Zeit damit beschäftigen, und bräuchte daher mal Hilfe.

Wenn mir jemand sagt, ob meine Einschätzungen richtig sind, wäre das nett.

 

Wenn mir jemand direkt sagen kann, welche meiner Depotbestandteile kompliziert wird, freue ich mich natürlich auch.

 

Gut wäre es aber auch, wenn mir jemand eine Website (oder einen Thread) nennen kann, in dem ich einen guten Überblick bekomme, um das Thema im für mich nötigen Umfang zu verstehen und die Steuererklärung dann entsprechend zu machen.

 

Zu meiner Situation:

-Freiberufler, muss eh Einkommensteuer und Umsatzsteuererklärung machen. Da ich das selber immer hinbekomme, gehe ich davon aus, dass die Anlage Kap den Kohl auch nicht mehr fett machen würde.

-Zu zahlende Einkommensteuer aufgrund freiberuflicher Tätigkeit wahrscheinlich ca. 20 %.

Macht es dann (bei unter 25% Einkommensteuer) nicht eh immer Sinn, die Anlage Kap auszufüllen??????

-Erst seit 2 Jahren Kapitaleinkünfte in einer Höhe, bei der ich bereit bin, mich damit auseinanderzusetzen. Noch nie Freistellungsauftrag gestellt (peinlich aber ist halt so).

 

Folgende Anlagen:

-Ca. 30.000 Euro auf ca. 5 Konten verteilt. Das meiste davon bei Moneyou und bei der DAB

 

- ca. 14.000 Euro in folgende Aktien bzw. Fonds und ETFs im Depot bei der DAB

- ca. 5500 Euro DB X-TRACKERS MSCI WORLD TRN INDEX ETF 1C

 

-ca. 2300 Euro Aktie INTL BUSINESS MACHINES CORP. REGISTERED SHARES DL -,20 WKN: 851399 | ISIN: US4592001014

- ca. 3000 Euro DB X-TRACKERS MSCI EMERGING MARKETS TRN INDEX ETF 1C WKN: DBX1EM | ISIN: LU0292107645 | Währung: USD

- ca. 3500 Euro Fonds ERSTE WWF STOCK UMWELT (A) WKN: 694114 | ISIN: AT0000705660

 

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reckoner

Hallo,

 

-Zu zahlende Einkommensteuer aufgrund freiberuflicher Tätigkeit wahrscheinlich ca. 20 %.
Und damit dürfte der Grenzsteuersatz schon deutlich über 25% liegen. Die Günstigerprüfung bringt dann nichts mehr.

 

Noch nie Freistellungsauftrag gestellt
Dann solltest du das erstens für die Zukunft nachholen, und zweitens für die Vergangenheit eine Anlage KAP mit Antrag gem. Zeile 5 abgeben. Dabei reicht es aus, dass du dir eine/mehrere Banken aussuchst, bei denen die Erträge in Summe über dem Sparerpauschbetrag* liegen, und dann nur diese Banken erklärst (=Steuerbescheinigungen 1:1 übernehmen).

Anmerkung: Ohne Freistellungsaufträge gehört in die Zeilen 14 und 15 jeweils eine Null.

 

*801 Euro, bzw. 1602 Euro bei Ehepaaren

 

Stefan

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harryguenter
· bearbeitet von harryguenter

Folgende Anlagen:

-Ca. 30.000 Euro auf ca. 5 Konten verteilt. Das meiste davon bei Moneyou und bei der DAB

- ca. 14.000 Euro in folgende Aktien bzw. Fonds und ETFs im Depot bei der DAB

1. Zinserträge sind einfach - da pinselt man die Werte der Jahressteuerbescheinigung in die entsprechende Zeile der Anlage KAP.

2. Aktien sind einfach: Dividendenausschüttungen unterliegen der Abgeltungssteuer. Kursgewinne bei Verkauf unterliegen ebenfalls der AbgSt. Auch hier übernimmt man die Werte der Jahresbescheinigungen in die KAP.

 

1.+2. können durch Freistellungsaufträge vom Abzug befreit werden. Ggfs. ist das Ausfüllen der Anlage KAP damit sogar hinfällig. Wenn der grenzsteuersatz über 25% liegt, gibt es auch ansonsten keinen Grund (bei ausgeschöpften Freistellungsbeträgen) eine KAP auszufüllen - die Steuerschuld ist "abgegolten" und darüber hinaus zurück gibt es nix.

 

3. Fonds:

Jaaaa, die sind einfach - wenn sie nicht ausländische thesaurierer sind die Thesaurierungen vornehmen. Denn dann gilt dasselbe wie für Aktien. Das kannst Du über ebundesanzeiger.de rausbekommen (ISIN ins Suchfeld, Bereich "Kapitalmarkt" durchsuchen, und veröffentlichte Besteuerungsgrundlagen durchschauen).

Der DBX tracker ist zwar ein ausl. thes. Fonds, hat aber fürs letze Jahr keine Beträge thesauriert (die "verschwinden" durch die Swap Konstruktion des ETF).

Der WWF Fonds hat dies allerdings in geringem Maße getan. Damit hättest Du ihn eigentlich in der Vergangenheit in den Steuererklärungen angeben müssen, da Du nun eine Steuerverkürzung begangen hast. Persönlich würde ich bei den geringen Beträgen (Investitionsumme und thesaurierungsbeträge) das Ding verkloppen und den Mantel des Schweigens darüber ausb reiten. Danach würde ich mir einen steuerlich einfachen Fonds suchen.

 

Hier im Forum gibt es eigentlich gute Threads zum Steuerthema - das richtige Unterforum hast Du ja schon gefunden.

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wertomat

Danke schon einmal bis hierhin. Kann ich jetzt noch Freistellungsaufträge für meine Steuern 2013 einrichten, oder geht das immer nur vor dem zu versteuernden Kalenderjahr?

Wie ist die Frist für das kommende Jahr?

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Ramstein

Danke schon einmal bis hierhin. Kann ich jetzt noch Freistellungsaufträge für meine Steuern 2013 einrichten, oder geht das immer nur vor dem zu versteuernden Kalenderjahr?

Wie ist die Frist für das kommende Jahr?

Du kannst noch Freistellungsaufträge stellen. Die Bank erstattet dir dann umgehend bereits zu viel gezahlte Steuer.

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