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j-man

Ist meine BU das Beste Angebot? Wer kennt sich aus?

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j-man

Hi Leute,

vor einem Jahr habe ich eine BU bei der SWISS LIFE (über einen "Freund", der relativ frisch bei TECIS anfing) aufschwatzen lassen.

 

Grundsätzlich ist eine BU gut, nur bin ich -nach Stunden- des Lesens hier im Forum etwas unsicher bei meinem Angebot. Daher hoffe ich hier auf Hilfe.

 

 

Zur Versicherung:

Swiss Life

Tarif: 943

BU: 1000€

Versicherungsdauer: 35 Jahre 4 Monate (galt ab 1.1.2013, zu welchem Zeitpunkt ich 29 war).

Tarifprämie: 50,30€ Monatlich

Die derzeit zu zahlende Prämie: 33,70€ (also die Überschüsse abgerechnet, was ich im Monat zahlen muss)

Ab 50% Berufsunfähigkeit wird gezahlt.

 

 

Trotz Stress wegen Vertragsabschluss noch 2012, ist der Vertrag Unisex! [->VERARSCHT]

 

"Besondere Vereinbarung: Erhöhte Nachversicherungsgarantie (200%): Für diesen Vertrag sind erweitere Erhöhungsmöglichkeiten vereinbart. Sie können daher [...] die Versicherungsleistung um max 200% der zu Vertragsbeginn versicherten Leistung erhöhen."

 

 

 

Gerade lese ich in den AGBs, dass das Alter scheinbar anders berechnet wird.

"Zur korrekten Tarifkalkulation benötigen wir das versicherungstechnische alter. Es entspricht dem tatsächlichen Lebensalter der versicherten Person, wobei das bereits begonnene Lebensjahr hinzugezählt wird, wenn seit dem Geburtstag bis zum Versicherungsbeginn bzw. Erhöhungstermin mehr als 6 Monate verstrichen sind."

 

Ich gab 29 an. Geburtstag ist März 1983. Also hätte ich 30 angeben müssen? wenn ja, [->VERARSCHT]

 

 

 

Leistungsdauer bis: 30.03.2048

 

Also endet die BU -im Fall der Fälle-, wenn ich 65 Jahre alt bin. Also noch zwei Jahre vor dem Rentenbeginn mit 67. [->VERARSCHT]

 

 

 

Gesundheitsfragen:

Auch zu vorschnell beantwortet: Wurde ganz unwichtig dargestellt und nur auf große Dinge eingeschränkt vom Berater"-Freund". [->VERARSCHT]

z.B.: Ambulante OPs in den letzten 10 Jahren.

 

Puh, ich hatte nie etwas großes, Aber schon mal wurde hier und da ein Muttermal / eingewachsenes Haar heraus geschnitten, was eine ambulante OP wäre. Habe daher jetzt eine Aufstellung der letzten 10 Jahre bei meiner Krankenkasse angefordert. Werde alles nachmelden müssen.

 

Ich studiere Medizin und bin in 1,5 Jahren fertig mit dem Studium.

 

 

Die abstrakte Verweisbarkeit soll nicht vorhanden sein, bis auf:

AGBs, Seite6, Absatz: 1.6

 

"....nach Ablauf von 5 Jahren gilt eine Berufstätigkeit als zumutbar, die anhand der dann am Arbeitsmarkt verwertbaren Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt wird oder ausgeübt werden könnte...." (also doch eine abstrakte Verweisbarkeit?)

 

 

Ich weiß ich hätte mich gleich ausführlich damit beschäftigen müssen, aber ich vertraute meinem bis dahin "sehr guten Freund" und konnte im Leben nicht daran denken, dass er mir nur Produkte aufschwatzen will.

Ich kündigte bereits ein anderes Produkt. Er sagte nur unsere Freundschaft würde das nicht beeinflussen. Er würde Freundschaft und Geschäft strikt trennen. !!!! Finde ich heftig, weshalb ich nun die BU genau anschaue !!!

 

 

Ich hoffe auf Eure Hilfe, ob diese BU gut für mich ist und was ich bezüglich der Nachmeldungen machen sollte.

Vielen Dank

 

Gruß

Tom

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Trotz Stress wegen Vertragsabschluss noch 2012, ist der Vertrag Unisex! [->VERARSCHT]

Ich halte deine Schlussfolgerung gelinde gesagt für etwas übertrieben.Maßgeblich ist das Datum der Policierung.Du warst nicht der einzige,der "noch schnell" einen Antrag nach Unisex gestellt hat.Dementsprechend ging es in den Risikoprüfungsabteilungen je nach Versicherer mehr oder weniger hoch her.Alle Verträge,die nach dem Stichtag 21.12.2012 policiert wurden,mussten von den Gesellschaften zwingend als Unisex-Tarife ausgewiesen werden.

"Besondere Vereinbarung: Erhöhte Nachversicherungsgarantie (200%): Für diesen Vertrag sind erweitere Erhöhungsmöglichkeiten vereinbart. Sie können daher [...] die Versicherungsleistung um max 200% der zu Vertragsbeginn versicherten Leistung erhöhen."

Das ist eine für dich vorteilhafte Regelung.Üblich ist bei der Swiss Life eine Begrenzung auf 100% der ursprünglich vereinbarten Rente.Allerdings profitierst du von dieser Regelung auch nicht voll,da die maximale Rente unter Anrechnung dynamischer Erhöhungen auf 2500€ begrenzt ist.Aber 150% sind immer noch besser als 100%.An dieser Stelle noch einmal der Hinweis auf die Meldepflichten zur Ausübung dieser Option:Der Erhöhungswunsch und die entsprechenden Nachweise müssen der Swiss Life innerhalb von 6 Monaten angezeigt werden.

Des Weiteren darf die Restlaufzeit des Vertrages maximal 20 Jahre betragen.Da dürftest du also noch etwas Zeit haben.

Ich gab 29 an. Geburtstag ist März 1983. Also hätte ich 30 angeben müssen? wenn ja, [->VERARSCHT]

Du musst deinen Geburtstag korrekt angeben.Alles andere ist Sache der SL.Das soll deine Sorge nicht sein.Auch in diesem Punkt schießt du deutlich über das Ziel hinaus.

Also endet die BU -im Fall der Fälle-, wenn ich 65 Jahre alt bin. Also noch zwei Jahre vor dem Rentenbeginn mit 67. [->VERARSCHT]

Die Entscheidung,wie lange du dich versichern möchtest,ist allein deine Sache.Zumal die Vertragslaufzeit unter Umständen noch(nach)verhandelbar ist.Für die kürzere Laufzeit zahlst du schließlich auch entsprechend eine geringere Risikoprämie.

Die abstrakte Verweisbarkeit soll nicht vorhanden sein, bis auf:AGBs, Seite6, Absatz: 1.6<br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 19px; background-color: rgb(250, 251, 252);">"....nach Ablauf von 5 Jahren gilt eine Berufstätigkeit als zumutbar, die anhand der dann am Arbeitsmarkt verwertbaren Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt wird oder ausgeübt werden könnte...." (also doch eine abstrakte Verweisbarkeit?)

Bitte die Bedingungen etwas sorgfältiger lesen und interpretieren.Der von die genannte Passus bezieht sich auf ein Ausscheiden aus dem Berufsleben (→Arbeitslosigkeit,Elternzeit,Lottogewinn...) und ist damit nicht relevant,wenn du während der Ausübung deines Berufes berufsunfähig wirst.Dann gelten andere Kriterien bzgl. der Nachprüfung/Verweisbarkeit.

Grundsätzlich sehe ich hier keinen Fehler deines Beraters,abgesehen von dem "relaxten" Umgang mit den Gesundheitsfragen.Das ist unschön.Aber hier hängt es auch davon ab,welche Befunde,Behandlungen oder Diagnosen im abgefragten Zeitraum tatsächlich anzugeben sind.Da lässt sich Stand jetzt wenig sagen.

 

 

 

 

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polydeikes

Naja. Die BU mit 1000 Euro Rentenleistung hätte besser aktiv und passiv dynamisiert werden sollen. Bei dem langen Zeitraum ist die Kaufkraft von 1000 Euro in und ggf nach 20 oder 30 Jahren mit Sicherheit ein existenzielles Problem. Die Nachversicherungsgarantie ermöglicht zwar bedingt das Absichern einer höheren BU Rente, hat aber keine Auswirkungen auf das Ansteigen einer BU Rente im Laufe der Leistungszeit.

 

Bzgl. der Gesundheitsfragen hätte ich zumindest dann keine Bedenken, wenn in deiner Krankenakte wirklich nur derartige ambulante Operationen enthalten sind.

 

---

 

Ich persönlich halte die Swiss Life nun nicht unbedingt für den besten BU Versicherer für Ärzte. Stichwort bspw. Arbeitsunfähigkeit. Das kommt aber natürlich auch ganz darauf an, welchen Weg man als Mediziner dann ein mal nimmt. Abgesehen davon auch preislich jetzt nicht so der Lockvogel. Aber die besseren BU Versicherer nehmen sich bei 97 % der Bedingungen nichts, entscheidend kann der Rest jedoch durchaus sein.

 

---

 

Tendentiell würe ich zu folgender Lösung raten:

 

Alten Vertrag beibehalten wie er ist. Bei effektiver Wahl der Stelle / Laufbahn dann einen zweiten, ergänzenden Vertrag abschließen. Grds ist es durchaus preislich interessant einen Vertrag bis bspw. 62 und einer Vertrag bis bspw. 67 laufen zu lassen, das kommt dazu.

 

Zwei Verträge sind idR zumindest so lange unproblematisch, wie die Höhe der versicherten Rente beider Verträge nicht zu einer Ablehnung bei einem der Versicherer geführt hätte.

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j-man

Hi Leute,

vielen Dank für eure detaillierte Hilfe zu meinen Fragen.

 

Ist für jemanden, der nicht viel Erfahrung mit Versicherungen hat, nicht einfach zu verstehen, selbst wenn man mehrfach die AGB liest.

 

 

@polydeikes: Wenn die SwissLife nicht so gut für Ärzte ist, welche wäre denn besser für mich?

Ich bin noch nicht ganz fertig mit dem Studium, werde aber entweder in die Richtung Unfallchirurgie gehen und später dann niedergelassen als Orthopäde oder die Richtung Hausarzt gehen.

 

Oder sollte ich ganz kündigen und die in 2 Jahren, wenn ich dann konkret arbeite mich erneut um sowas kümmern und dann schauen, was speziell für Ärzte attraktiv ist?

 

Gruß

Tom

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polydeikes

Man sollte gedanklich trennen. Zum Einen hast du eine vergleichsweise kostengünstige BU schon feühzeitig gesichert. Zum Anderen ist die BU nicht pauschal das beste Angebot für deine Tätigkeit in zwei Jahren.

 

Dein Threatitle zielte ja auf diese Fragestellung ab. Und meine Antwort sollte eben dahin deuten, dass man die Situation mit endgültigem Berufseintritt noch ein mal beurteilen muss.

 

Ich würde nicht die Wette eingehen, diese BU jetzt zu kündigen und auf eine neue in zwei Jahren zu setzen.

 

Wie Alex schon angedeuted und ich schon angesprochen habe, ist auch die Absicherungshöhe für einen Arzt nicht ganz optimal. Von daher wird ohnehin eine Anpassung notwendig werden. Doch noch bist du nicht als Arzt tätig, für den aktuellen Stand der Dinge würde ich den bestehenden Schutz als vergleichsweise unbedenklich einstufen.

 

Tarif beibehalten und Absicherung mit Berufseintritt noch ein Mal auf den Prüfstand stellen, meine Empfehlung.

 

---

 

Grds hast du dir frühzeitig Gedanken gemacht und versuchst nun nachzuvollziehen, was du da eigentlich abgeschlossen hast. Alex (Matthew), dessen tagtägliche Arbeit darin besteht solche Situationen zu analysieren / Versicherungsbedingungen zu lesen hat es mit dem Hinweis "genauer zu lesen" nur gut gemeint.

 

Vielleicht solltest du dich mit Berufseintritt fundierter beraten lassen, von einem Makler zum Beispiel. Strukki Kumpels werden ganz schnell mal zu Exkumpels, auch hier im Forum vielfach nachzulesen.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Stichwort bspw. Arbeitsunfähigkeit.
Moin Torsten,AU bedingt durch ein Tätigkeitsverbot?

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j-man

Hallo polydeikes,

danke für deinen Rat. Ich denke ich werde mich daran halten.

 

 

Klar weiß ich, dass "genauer Lesen" immer ein sehr guter Tipp ist. Leider hat man als Student mit solchen Verträgen nicht so viel zu tun. Vieles wird noch von den Eltern gemacht oder läuft einfach weiter. Besonders wenn ein eigentlich richtig guter Freund jetzt zu einem "Strukki" (mag den Begriff) wird und einer regelrechten Gehirnwäsche unterzogen wird (will jetzt seinen sicheren Job kündigen, nur um rein für die bei Tecis zu arbeiten.

 

Dem hat man natürlich vertraut und darauf gehofft, dass er -als Freund- wirklich das Beste für einen möchte.

Naiv dachte ich: Wenn ich Arzt bin und ein Freund gesundheitliche Probleme hat mit sich oder den Kindern, dann würde ich selbstverständlich helfen und zwar so gut, wie ich kann mit den Besten Absichten und ohne Rechnung. Würde doch nie für sowas dann Geld verlangen, wenn sein Sohn/Tochter oder er akut krank wären.

 

Tja, aber als er mir dann sagte, dass das Kündigen der "Fondgebundenen Rentenversicherung" sich nicht auf unsere Freundschaft auswirke, da er Freundschaft und Geschäft strikt trenne, war ich doch sehr geschockt. Denn dann ist er ja nur ein normaler Verkäufer gewesen, der mir sonst was versprochen hätte, bloß damit ich unterschreibe.

 

 

Eine Frage noch:

Wenn ich die BU zum 28.11.12 unterschrieb, aber erst zum 1.1.13 in Kraft trat als Unisex, was gilt als Stichtag für Vorerkrankungen?

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Matthew Pryor

Ich mache es mir mal einfach und zitiere aus dem VVG,§ 19:

Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor Vertragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1, ist der Versicherungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

Vertragsabschluss bedingt immer die Annahme durch den Versicherer.

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