Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
lowecurt

Fragen zur Besteuerung von Fonds

Empfohlene Beiträge

lowecurt

Ist dieses Beispiel richtig so:

 

Fonds XYZ, Domizil Luxemburg, Ausschüttend 12x Jährlich jeweils monatlich am 15. des Monats

Geschäftsjahresende: 31. Dezember

Fonds gekauft am 01.01.2011.

Fond wird bei inländischer Bank im Depot gehalten.

 

2012:

01. Ausschüttung: 1,00 Euro, 2012-01-15, davon 0,25 Euro Kapitalertragsteuer

02. Ausschüttung: 1,00 Euro, 2012-02-15

03. Ausschüttung: 1,00 Euro, 2012-03-15

04. Ausschüttung: 1,00 Euro, 2012-04-15

05. Ausschüttung: 1,00 Euro, 2012-05-15

06. Ausschüttung: 1,00 Euro, 2012-06-15

07. Ausschüttung: 1,00 Euro, 2012-07-15

08. Ausschüttung: 1,00 Euro, 2012-08-15

09. Ausschüttung: 1,00 Euro, 2012-09-15

10. Ausschüttung: 1,00 Euro, 2012-10-15

11. Ausschüttung: 1,00 Euro, 2012-11-15

12. Ausschüttung: 1,00 Euro, 2012-12-15

 

Gesamt Ausschütungen: 12,00 Euro pro Fondsanteil. Davon wird 3,00 Euro Kapitalertragsteuer einbehalten und man bekommt also 9,00 Euro ausbezahlt (Soli-Zuschlag lasse ich mal hier weg).

Aber so einfach ist es ja wohl nicht.

Bei den 11 Ausschüttungen muss man nichts beachten (Nr 02 bis 12), so wie ich es bisher verstanden habe.

Aber der der ersten (Nr 01) ist es knifflig?! Weil da das Geschäftsjahresende dazwischen liegt!

Das heisst bei der ersten Ausschüttung (Nr 01) zahlt man entweder doppelt KAPSt (Kapitalertragsteuer) oder gar nicht?

 

Was muss man jetzt in der Steuererklärungen 2011, 2012 und 2013 angeben?

 

Die letzte Ausschütung 2011 war am 15.12.2011, ebenfalls 1,00 Euro.

Das heisst vom 16.12.2012 bis 31.12.2011 hat sich eine fiktive Ausschüttung von 0,50 Euro angesammelt. Da diese nicht zum Geschäftsjahresende 31.12.2011 ausgeschüttet wird, handelt es sich hierbei um einen "ausschüttungsgleichen Ertrag" ? Davon wären noch 0,125 Euro Kapitalertragsteuer zu bezahlen, obwohl gar nicht ausgeschüttet?

 

Muss man diese 0,50 Euro also in der Steuerklärung 2011 angeben und versteuern?

Was geschieht mit dem Betrag vom 01.01.2012-15.01.2012, da laufen ja nochmal 0,50 Euro an, die dann eigentlich am 15.01.2012 ausgezahlt werden sollen, zusammen mit dem Betrag vom 16.12.2011-31.12.2011?

 

Am 15.01.2012 wird 1,00 Euro ausgezahlt und die 0,25 Euro KAPSt einbehalten, da man von dem 1,00 Euro jedoch bereits 0,50 Euro im Jahr 2011 als ausschüttungsgleicher Ertrag angegeben und somit 0,125 Euro KAPSt gezahlt hat, zahlt man hier doppelt KAPSt?

 

Oder wie läuft das ganze nur?

 

Und was passiert beim Verkauf am Tag 10.01.2013? Da laufen ja auch fiktive Erträge an die noch nicht ausgeschüttet worden sind, muss man die auch besonders beachten? Was ist wenn man am 10.02.2013 verkauft oder am 20.12.2013?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ceekay74

Oder wie läuft das ganze nur?

Ohne konkrete WKN hier in pauschaler Kurzform:

 

Werden "echte" ausländische Ausschütter in einem inländischen Depot verwahrt, so führt die Depotbank i.d.R. auch die Abgeltungssteuer auf ausschüttungsgleiche Erträge (Teilthesaurierungsbeträge) ab. Zwischenausschüttungen von ausländischen thesaurierenden Fonds werden ebenfalls korrekt von der Depotbank versteuert, lediglich die vollständige Thesaurierung zum Geschäftsjahresende muss im Wege der Veranlagung versteuert werden.

 

Anhand deines Beispiels

 

Fonds XYZ, Domizil Luxemburg, Ausschüttend 12x Jährlich jeweils monatlich am 15. des Monats

Geschäftsjahresende: 31. Dezember

[/Quote]

kann nicht abschließend beurteilt werden, ob es sich bei dem fiktiven Fonds um einen "echten" ausländischen Ausschütter oder einen ausländischen thesaurierenden Fonds mit Zwischenausschüttungen handelt. Abweichende Ex-, Beschluss- und Zahltage können unproblematisch sein, sofern eine Endausschüttung zum Ende des Geschäftsjahres stattfindet.

 

Da laufen ja auch fiktive Erträge an die noch nicht ausgeschüttet worden sind, muss man die auch besonders beachten?[/Quote]

Auch Zwischengewinne werden von der Depotbank i.d.R. korrekt versteuert.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
lowecurt
· bearbeitet von lowecurt

Hier habe ich dann mal ein reales Beispiel.

Im Geschäftsjahr 01.03.2011-29.02.2012 ist die letzte Ausschüttung am 22.02.2012 (Ex-Tag, nicht Zahltag).

Das heisst alle Erträge die zwischen 22.02.2012 und 29.02.2012 anlaufen, am 29.02.2012 voll thesauriert werden, weil die letzte Ausschüttung nicht mit dem Geschäftsjahresende übereinstimmt?

Und warum wird überhaupt thesauriert, wenn der Fonds doch als ausschüttend gekennzeichnet ist? Ist das keine Irreführung der Kunden des Fonds?

Handelt es sich um Zitat: "einen 'echten' ausländischen Ausschütter oder einen ausländischen thesaurierenden Fonds mit Zwischenausschüttungen"?

Abweichende Ex-, Beschluss- und Zahltage können unproblematisch sein, sofern eine Endausschüttung zum Ende des Geschäftsjahres stattfindet.

Wie kann man feststellen ob eine Endausschüttung zum Ende des Geschäftsjahres stattfindet, anhand welcher Angaben würde man das sehen?

Zwischenausschüttungen von ausländischen thesaurierenden Fonds werden ebenfalls korrekt von der Depotbank versteuert, lediglich die vollständige Thesaurierung zum Geschäftsjahresende muss im Wege der Veranlagung versteuert werden.Auch Zwischengewinne werden von der Depotbank i.d.R. korrekt versteuert.

Gilt das auch für diesen Fonds? Wenn nein, warum?

 

 

iShares Markit iBoxx Euro Corporate Bond

ISIN: DE0002511243

WKN: 251124

 

Geschäftsjahresbeginn: 01.03.2011

Geschäftsjahresende: 29.02.2012

Zahltag: 21.12.2011

Ex-Tag: 23.11.2011

a) Betrag der Ausschütung: 1,0409000

nachrichtlich: gezahlter Ausschüttungsbetrag einschließlich einbehaltener KapESt: 1,0409000

B) Betrag der ausgeschütteten Erträge: 1,0409000

Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge (Teilthesaurierungsbetrag): 0,0047559

d) Zur Anrechnung von KapESt berechtigter Teil der Ausschüttung und der ausschüttungsgleichen Erträge

im Sinne des §7 Abs.1 und 2 invStG: 1,0456559

i) Betrag der nach §3 Abs.3 Satz 2 Nr. 2 InvStG nichtabziehbaren Werbungskosten: 0,0047559

 

Zahltag: 21.03.2012

Ex-Tag: 22.02.2012

a) Betrag der Ausschütung: 1,0350000

nachrichtlich: gezahlter Ausschüttungsbetrag einschließlich einbehaltener KapESt: 1,0350000

B) Betrag der ausgeschütteten Erträge: 1,0350000

Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge (Teilthesaurierungsbetrag): 0,0047475

d) Zur Anrechnung von KapESt berechtigter Teil der Ausschüttung und der ausschüttungsgleichen Erträge

im Sinne des §7 Abs.1 und 2 invStG: 1,0397475

i) Betrag der nach §3 Abs.3 Satz 2 Nr. 2 InvStG nichtabziehbaren Werbungskosten: 0,000000

 

Geschäftsjahresbeginn: 01.03.2012

Geschäftsjahresende: 28.02.2013

Thesaurierung: 06.06.2012

B) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge: 1,1549287

i) Betrag der nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG nichtabziehbaren Werbungskosten: 0,0051943

 

Zahltag: 13.06.2012

Ex-Tag: 23.05.2012

a) Betrag der Ausschütung: 0,9895000

nachrichtlich: gezahlter Ausschüttungsbetrag einschließlich einbehaltener KapESt: 0,9895000

aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre: 0,0839957

B) Betrag der ausgeschütteten Erträge: 0,9055043

Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge (Teilthesaurierungsbetrag): 0,044162

d) Zur Anrechnung von KapESt berechtigter Teil der Ausschüttung und der ausschüttungsgleichen Erträge

im Sinne des §7 Abs.1 und 2 invStG: 0,9099205

i) Betrag der nach §3 Abs.3 Satz 2 Nr. 2 InvStG nichtabziehbaren Werbungskosten: 0,044162

 

Zahltag: 12.09.2012

Ex-Tag: 22.08.2012

a) Betrag der Ausschütung: 0,9094000

nachrichtlich: gezahlter Ausschüttungsbetrag einschließlich einbehaltener KapESt: 0,9094000

B) Betrag der ausgeschütteten Erträge: 0,9094000

Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge (Teilthesaurierungsbetrag): 0,0047554

d) Zur Anrechnung von KapESt berechtigter Teil der Ausschüttung und der ausschüttungsgleichen Erträge

im Sinne des §7 Abs.1 und 2 invStG: 0,9141554

i) Betrag der nach §3 Abs.3 Satz 2 Nr. 2 InvStG nichtabziehbaren Werbungskosten: 0,0047554

 

Zahltag: 12.12.2012

Ex-Tag: 21.11.2012

a) Betrag der Ausschütung: 0,9055000

nachrichtlich: gezahlter Ausschüttungsbetrag einschließlich einbehaltener KapESt: 0,9055000

B) Betrag der ausgeschütteten Erträge: 0,9055000

Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge (Teilthesaurierungsbetrag): 0,0047593

d) Zur Anrechnung von KapESt berechtigter Teil der Ausschüttung und der ausschüttungsgleichen Erträge

im Sinne des §7 Abs.1 und 2 invStG: 0,9102593

i) Betrag der nach §3 Abs.3 Satz 2 Nr. 2 InvStG nichtabziehbaren Werbungskosten: 0,0047593

 

Zahltag: 13.03.2013

Ex-Tag: 20.02.2013

a) Betrag der Ausschütung: 0,8484000

nachrichtlich: gezahlter Ausschüttungsbetrag einschließlich einbehaltener KapESt: 0,8484000

B) Betrag der ausgeschütteten Erträge: 0,8484000

Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge (Teilthesaurierungsbetrag): 0,0045993

d) Zur Anrechnung von KapESt berechtigter Teil der Ausschüttung und der ausschüttungsgleichen Erträge

im Sinne des §7 Abs.1 und 2 invStG: 0,8529993

i) Betrag der nach §3 Abs.3 Satz 2 Nr. 2 InvStG nichtabziehbaren Werbungskosten: 0,0045993

 

Thesaurierung: 21.06.2013

Geschäftsjahresbeginn: 01.03.2012

Geschäftsjahresende: 28.02.2013

B) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge: 1,2575132

i) Betrag der nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG nichtabziehbaren Werbungskosten: 0,0067092

 

Geschäftsjahresbeginn: 01.03.2013

Geschäftsjahresende: 28.02.2014

Zahltag: 19.06.2013

Ex-Tag: 29.05.2013

a) Betrag der Ausschütung: 0,8707000

nachrichtlich: gezahlter Ausschüttungsbetrag einschließlich einbehaltener KapESt: 0,8707000

B) Betrag der ausgeschütteten Erträge: 0,8707000

Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge (Teilthesaurierungsbetrag): 0,0049971

d) Zur Anrechnung von KapESt berechtigter Teil der Ausschüttung und der ausschüttungsgleichen Erträge

im Sinne des §7 Abs.1 und 2 invStG: 0,8756971

i) Betrag der nach §3 Abs.3 Satz 2 Nr. 2 InvStG nichtabziehbaren Werbungskosten: 0,0049971

 

Zahltag: 18.09.2013

Ex-Tag: 28.08.2013

a) Betrag der Ausschütung: 0,7710000

nachrichtlich: gezahlter Ausschüttungsbetrag einschließlich einbehaltener KapESt: 0,7710000

B) Betrag der ausgeschütteten Erträge: 0,7710000

Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge (Teilthesaurierungsbetrag): 0,0043459

d) Zur Anrechnung von KapESt berechtigter Teil der Ausschüttung und der ausschüttungsgleichen Erträge

im Sinne des §7 Abs.1 und 2 invStG: 0,7753459

i) Betrag der nach §3 Abs.3 Satz 2 Nr. 2 InvStG nichtabziehbaren Werbungskosten: 0,0043459

iShares Markit iBoxx Euro Corporate Bond_Bundesanzeiger_2011-12-13.pdf

iShares Markit iBoxx Euro Corporate Bond_Bundesanzeiger_2012-03-16.pdf

iShares Markit iBoxx Euro Corporate Bond_Bundesanzeiger_2012-06-06.pdf

iShares Markit iBoxx Euro Corporate Bond_Bundesanzeiger_2012-06-13.pdf

iShares Markit iBoxx Euro Corporate Bond_Bundesanzeiger_2012-09-13.pdf

iShares Markit iBoxx Euro Corporate Bond_Bundesanzeiger_2012-12-13.pdf

iShares Markit iBoxx Euro Corporate Bond_Bundesanzeiger_2013-03-18.pdf

iShares Markit iBoxx Euro Corporate Bond_Bundesanzeiger_2013-06-21_A.pdf

iShares Markit iBoxx Euro Corporate Bond_Bundesanzeiger_2013-06-21_B.pdf

iShares Markit iBoxx Euro Corporate Bond_Bundesanzeiger_2013-09-24.pdf

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ceekay74

iShares Markit iBoxx Euro Corporate Bond

ISIN: DE0002511243

WKN: 251124

Der genannte ETF hat sein Domizil in Irland und thesauriert zum Ende des Geschäftsjahres vollständig, ist demnach ein ausländischer thesaurierender Fonds mit Zwischenausschüttungen. Die ausschüttungsgleichen Erträge der Thesaurierung sind in der Anlage KAP jährlich anzugeben, die Zwischenausschüttungen wurden von der (inländischen) Depotbank bereits korrekt versteuert.

 

Wie kann man feststellen ob eine Endausschüttung zum Ende des Geschäftsjahres stattfindet, anhand welcher Angaben würde man das sehen?

Wenn im Bundesanzeiger eine Thesaurierung veröffentlicht wird, deutet wenig auf eine Endausschüttung hin.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
lowecurt
· bearbeitet von lowecurt

Das heisst alle oben gelisteten Zwischenausschüttungen sind steuerlich in Ordnung, auch wenn dort fast immer ein Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge (Teilthesaurierungsbetrag) ausgewiesen wird?

 

Ich habe noch nie ein Bankauszug mit so einem Fonds gesehen, deswegen weiss ich nicht welche Unterschiede auf dem Bankauszug und dem Bundesanzeiger bestehen.

 

Nur um die folgenden zwei Thesaurierungen muss man sich also selbst kümmern, weil das die eigene inländische Depotbank nicht macht?

Diese zwei Beträge werden nicht ausgeschüttet, jedoch eine KapESt darauf von der Depotbank erhoben ober eben vielleicht nicht erhoben?

 

Geschäftsjahresbeginn: 01.03.2012

Geschäftsjahresende: 28.02.2013

Thesaurierung: 06.06.2012

B) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge: 1,1549287

i) Betrag der nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG nichtabziehbaren Werbungskosten: 0,0051943

 

Thesaurierung: 21.06.2013

Geschäftsjahresbeginn: 01.03.2012

Geschäftsjahresende: 28.02.2013

B) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge: 1,2575132

i) Betrag der nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG nichtabziehbaren Werbungskosten: 0,0067092

 

 

Und was ist mit diesen beiden Fonds, die thesaurieren, aber ist das steuerlich problematisch, und woran erkennt man das?

 

db x-trackers iBoxx € Sovereigns Eurozone 5-7 ETF

LU0290357176

 

db x-trackers iBoxx € Sovereigns Eurozone ETF

LU0290355717

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ceekay74

Das heisst alle oben gelisteten Zwischenausschüttungen sind steuerlich in Ordnung, auch wenn dort fast immer ein Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge (Teilthesaurierungsbetrag) ausgewiesen wird?[/Quote]

Ja.

 

Nur um die folgenden zwei Thesaurierungen muss man sich also selbst kümmern, weil das die eigene inländische Depotbank nicht macht?

Ja.

 

Diese zwei Beträge werden nicht ausgeschüttet, jedoch eine KapESt darauf von der Depotbank erhoben ober eben vielleicht nicht erhoben?[/Quote]

Die Besteuerung der vollständigen Thesaurierungen zum Ende des Geschäftsjahres von ausländischen Fonds erfolgt eben nicht von der inländischen Depotbank, siehe oben.

 

Und was ist mit diesen beiden Fonds, die thesaurieren, aber ist das steuerlich problematisch, und woran erkennt man das?

 

db x-trackers iBoxx € Sovereigns Eurozone 5-7 ETF

LU0290357176

 

db x-trackers iBoxx € Sovereigns Eurozone ETF

LU0290355717

Das erkennt man daran, dass laut Bundesanzeiger ausschüttungsgleiche Erträge vollständig thesauriert werden und der Fonds sein Domizil im Ausland hat. Mit der ISIN des Fonds im Bundesanzeiger suchen. Ein Beispiel steht einige Beiträge weiter oben.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
lowecurt

Ui, da bleibt ja fast keine Auswahl mehr, wenn man alle ausländischen ETF's ausschliest.

 

Wenn ich bei einem dieser ETF's einsteige:

  • db x-trackers iBoxx € Sovereigns Eurozone 5-7 ETF
    LU0290357176
  • db x-trackers iBoxx € Sovereigns Eurozone ETF
    LU0290355717

wird ja im Bundesanzeiger der Thesaurierungsbetrag für das ganze Geschäftjahr ausgewiesen.

Wenn ich den ETF aber nur wenige Tage vor dem Geschäftsjahresende kaufe, muss ich trotzdem die Steuer für den im ganzen Geschäftjahr angelaufenen Thesaurierungsbetrag abführen?

Falls ich dann auch noch sofort nach dem Geschäftjahresende verkaufe, habe ich zwar kaum Kursgewinne aber dafür ein Haufen an Steuern gezahlt?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taxadvisor

Wenn ich den ETF aber nur wenige Tage vor dem Geschäftsjahresende kaufe, muss ich trotzdem die Steuer für den im ganzen Geschäftjahr angelaufenen Thesaurierungsbetrag abführen?

Falls ich dann auch noch sofort nach dem Geschäftjahresende verkaufe, habe ich zwar kaum Kursgewinne aber dafür ein Haufen an Steuern gezahlt?

 

Dann gibt es aber einen Kursverlust, da die Thesaurierung abgezogen wird. Wenn also Anschaffungskosten und Veräußerungserlös übereinstimmen, kommt nix rum, wenn alles innerhalb des Jahres stattfindet.

 

Gruß

Taxadvisor

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
lowecurt

Geschäftsjahresende ist bei beiden Fonds 31.12.

 

Kauf am 20.12.2012 1000 Anteile zum Kurs 100 Euro.

Thesaurierung 4 Euro zum 31.12.2012 (KapESt = 1 Euro, mal 1000 insgesamt 1000 Euro)

Verkauf am 05.01.2013 zum Kurs 100 Euro. Gewinn 0€, Steuern gezahlt 1000 Euro.

 

???

 

Wer zieht die Thesaurierung ab, die Bank? Werden beim Verkauf die vollen 4€ abgezogen? Also Verkauf zum Kurs 96 Euro? Erstmal 1000 Euro Steuern für fiktiven Gewinn zahlen, und erst in einem Jahr wieder zurückholen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taxadvisor

Geschäftsjahresende ist bei beiden Fonds 31.12.

 

Kauf am 20.12.2012 1000 Anteile zum Kurs 100 Euro.

Thesaurierung 4 Euro zum 31.12.2012 (KapESt = 1 Euro, mal 1000 insgesamt 1000 Euro)

Verkauf am 05.01.2013 zum Kurs 100 Euro. Gewinn 0€, Steuern gezahlt 1000 Euro.

 

???

 

Wer zieht die Thesaurierung ab, die Bank? Werden beim Verkauf die vollen 4€ abgezogen? Also Verkauf zum Kurs 96 Euro? Erstmal 1000 Euro Steuern für fiktiven Gewinn zahlen, und erst in einem Jahr wieder zurückholen?

 

Du hast in 2012 EUR 4.000 zu versteuern über die EStErkl. da angabegemäß LU-Fonds ohne Steuereinbehalt, darauf sind für 2012 EUR 1.000 Steuern zu zahlen.

 

Du erhältst auf Basis Deiner Daten für 2013 eine Steuerbescheinigung, die wie folgt aussieht:

 

Zeile 7 KAP-Erträge 4.000

Sonderausweis am Ende der Steuerbescheinigung "Aus der Veräußerung, kann von den KAP-Erträgen abgezogen werden.." ... EUR 4.000

 

Wenn die Steuerbescheinigung korrekt wäre (dagegen spricht der bisherige Steuerabzug) sieht die Steuerbescheinigung so aus:

 

Zeile 7 KAP Erträge 0,00

Sonderausweis am Ende der Steuerbescheinigung "Aus der Veräußerung. kan von den KAP-Erträgen abgezogen werden.." EUR 4.000

 

In 2013 ergibt sich ein Verlust von EUR 4.000, der vom FA festgestellt wird und auf zukünftige Veranlagungsjahre vorgetragen wird. Bei "richtiger" Steuerbescheinigung ergibt sich der Verlust bereits aus den Erläuterungen zum Sonderausweis. Bei "falscher" Steuerbescheinigung muss man noch den tatsächlichen Verlust erklären. Die Bank wird (leider zu recht) behaupten, die "falsche" Steuerbescheinigung ist korrekt, da zum Zeitpunkt der Abrechnung die endgültige Thesaurierung noch nicht vorlag, und mit geschätzten Beträgen abgerechnet wurde. Es gibt leider keine Vorschrift, die eine nachträgliche Korrektur durch die Bank vorsieht.

 

Anmerkung: Wenn die Zahlen 1:1 richtig sind, wäre ein Fehler in der Abrechnung. Die beim Verkauf der AbgSt unterlegten ausschüttungsgleichen Erträge sollten am 05.01. noch nicht vorliegen und somit mindestens geringfügig von der tatsächlichen thesaurierung abweichen.

 

Gruß

Taxadvisor

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
lowecurt
· bearbeitet von lowecurt

Naja, wird immer undursichtiger, für mich zumindest.

 

Was ist denn mit dem:

DWS Top Dividende

ISIN DE0009848119

 

Laut Bundesanzeiger vom 15.02.2013 gibt es dort:

----------------------------------------

 

Teilthesaurierungsbetrag/ ausschüttungsgleicher Ertrag 0,1200

 

----------------------------------------

dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung 1,0314

 

----------------------------------------

ii) ausländische Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2, auf die tatsächlich ausländische Quellensteuer einbehalten wurde oder als einbehalten gilt, sofern die ausländ. Quellensteuern nicht nach Abs. 4 als Werbungskosten abgezogen wurden 0,8459

----------------------------------------

1 d) zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Ausschüttung aa) i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 1,9426 1,9426 1,9426 bb) i.S.d. § 7 Abs. 3 0,2159 0,2159 0,2159 cc) i.S.d. § 7 Abs. 1 S. 4, soweit in 1 d aa) enthalten 1,8283 1,8283 1,8283

----------------------------------------

aa) der nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 EStG oder einem DBA anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 vorgenommen wurde (anrechenbare Quellensteuer)5) 0,1772

----------------------------------------

1 h) die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre6) 0,3199 0,3199 0,3199 1 i) nicht abzugsfähige Werbungskosten i.S.d. § 3 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 (in Nr. 2) enthalten) 0,1200 0,1200 0,1200

----------------------------------------

 

muss man hier etwas besonderes beachten? Oder macht die Depotbank alles automatisch richtig?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ceekay74

Was ist denn mit dem:

DWS Top Dividende

ISIN DE0009848119 (...)

 

muss man hier etwas besonderes beachten?

Das Domizil?!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ceekay74

*** bisherige Beitrage aus dem Thema "Augen auf beim iShares-Kauf..." ausgelagert ***

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
lowecurt

Domizil ist Deutschland.

 

Jedoch werden dort ausländische Quellensteuern und sonstiges Zeug aufgeführt. Nicht dass dort auch doppelte und dreifache Steuerbelastungen entstehen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ceekay74

Nicht dass dort auch doppelte und dreifache Steuerbelastungen entstehen.

Irgendwie lassen deine Fragen durchblicken, dass der Unterschied zwischen den möglichen Kombinationen von inländischen und ausländischen Fonds mit Erträgnisausschüttungen/Thesaurierungen/Veräußerungsgewinnen und Zwischengewinnen/Quellensteuern nicht ganz klar ist.

 

Eventuell wäre es hilfreich, wenn du das PDF-Dokument "Investmentfonds und Steuern" im ersten Beitrag des Themas "Augen auf beim iShares-Kauf..." einmal komplett und in Ruhe liest?!

 

Spoiler Alarm: Werden Fonds bei einem inländischen Kreditinstitut verwahrt, so sind nur vollständige Thesaurierungen ausländischer Fonds (und die Günstigerprüfung bei persönlichem Steuersatz unter 25%) im Veranlagungsverfahren zu erklären. Eine Doppelbesteuerung erfolgt regelmäßig nur bei akkumulierten thesaurierten Erträgen ausländischer Fonds bei der Rückgabe, diese kann aber im Wege der Veranlagung wieder korrigiert werden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
cpandrea

Hallo

ich habe die Anteilen der AllianzStrategiefonds Balance A EUR DE0009797258 Fond in einem inländischen Depotzwischen GJ Ende (30/9) des Fonds und die Ausschüttung 15/11/2013 gekauft.

 

 

Ist es richtig, dassich die Steuer auch für die ausschüttungsgleiche Erträge von 30/9 zahlensoll, wenn ich die Anteilen am GJ Ende 30/9/2013 noch nicht hatte?

 

 

Die Besteuerungsgrundlagen sind im Bundesanzeiger noch nicht verfügbar. Werden voraussichtlichim Januar sein.

 

 

Ich komme sowiesomit den Werten nicht zurecht

 

Die GesamtbemessungsgrundlageKapitalertragsteuer ist 1,33455 proAnteil. Der Allianz Website gibt diesen Wert als steuerpfl. Ertrag an, aber derausgeschütteten Betrag ist wesentlich niedriger 1,07546. Der ausschüttungsgleichenErtrag ist 0,094870.

 

vielen dank

cpandrea

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...