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Pilsener

Abgeltungssteuer in der Steuererklärung geltend machen?

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Pilsener

Guten Tag Liebe Forengemeinde,

 

ich habe meinen DWS Top-Dividende dieses Jahr verkauft und dafür ca. 350€ Abgeltungssteuer gezahlt. Mein FSA ist erschöpft und ich wollte nun Fragen, ob ich in irgendeiner Art und Weise diese 350€ in meiner Steuererklärung geltend machen kann?!? (Ich bin noch jung und das ist das erste mal, dass ich über die 801€ komme....deshalb habe ich mich mit diesem Thema in den letzten Jahren noch nicht weiter beschäftigen müssen ;) )

 

Ich weiß, dass wird wahrscheinlich eine Frage sein, die man hier öfter hört (wobei ich über die Suche nix konkretes gefunden habe), aber mir reicht auch schon eine einfaches kurzes JA oder NEIN ... wenn ein "Ja" bei rauskommt, werde ich den rest schon selber rausbekommen. Wenn ein "NEIN" bei rauskommt, bin ich wenigstens schlauer ohne enorm viel Zeit und Nerven darin investiert zu haben ;)

 

Vielen Dank für den Input ;)

 

PS: Ich bin Beamter...das bedeutet wohl, dass diese Klausel nicht greift:

Unter Umständen lohnt es sich aber dennoch, die Kapitalerträge zu erklären. Dies ist zum Beispiel dann vorteilhaft, wenn der persönliche Steuersatz unter dem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent liegt

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x_markus_x
· bearbeitet von x_markus_x

Guten Tag Liebe Forengemeinde,

 

ich habe meinen DWS Top-Dividende dieses Jahr verkauft und dafür ca. 350€ Abgeltungssteuer gezahlt. Mein FSA ist erschöpft und ich wollte nun Fragen, ob ich in irgendeiner Art und Weise diese 350€ in meiner Steuererklärung geltend machen kann?!? (Ich bin noch jung und das ist das erste mal, dass ich über die 801€ komme....deshalb habe ich mich mit diesem Thema in den letzten Jahren noch nicht weiter beschäftigen müssen ;) )

 

Ich weiß, dass wird wahrscheinlich eine Frage sein, die man hier öfter hört (wobei ich über die Suche nix konkretes gefunden habe), aber mir reicht auch schon eine einfaches kurzes JA oder NEIN ... wenn ein "Ja" bei rauskommt, werde ich den rest schon selber rausbekommen. Wenn ein "NEIN" bei rauskommt, bin ich wenigstens schlauer ohne enorm viel Zeit und Nerven darin investiert zu haben ;)

 

Vielen Dank für den Input ;)

 

JA.

 

Die freiwillige Einbeziehung in die Veranlagung kann zum Beispiel Sinn haben, wenn die Nutzung des Sparerpauschbetrags nachträglich zu Steuererstattungen führt, weil kein Freistellungsauftrag erteilt worden ist. Außerdem kann sie sinnvoll sein, wenn der Grenzsteuersatz für das gesamte zu versteuernde Einkommen unter 25 % liegt. Mit der Wahl der Besteuerung zum individuellen Steuersatz wird vermieden, dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Steuerpflichtigen mit niedrigem Einkommen höher als mit dem Grenzsteuersatz besteuert werden (Veranlagungswahlrecht § 32d Abs. 4, 6 EStG) (Quelle Wikipedia)

 

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

das ist das erste mal, dass ich über die 801€ komme
Kommst du auch über 1211* Euro? Oder hast du noch andere außerberufliche Einkünfte?

Wenn die Antwort auf beides "Nein" ist, dann solltest du mit der Steuererklärung die Anlage KAP einreichen, und dort dann den Antrag gem. Zeile 4 stellen (Günstigerprüfung). Anmerkung: In diesem Fall musst du sämtliche Kapitalerträge erklären.

 

Stefan

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Pilsener
Kommst du auch über 1211€
(und außerberufliche Einkünfte habe ich auch nicht)

 

Nein...ich habe gemeinsam mit meiner Frau die 1602€ ausgeschöpft (also theoretisch pro Person 801€)

 

Wie bist du auf diesen Wert (1211€) gekommen??? ... den hab ich noch nirgends aufgeschnappt!!!

 

In diesem Fall musst du sämtliche Kapitalerträge erklären

 

Da wird ja eine Bestätigung von der Bank/Bausparkasse reichen, oder?

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domkapitular

Schau mal hier , da sind auch die 1211 erläutert :

https://www.wertpapier-forum.de/topic/40390-steuerbescheinigung-in-steuererklaerung-angeben/

 

ansonsten ist es nicht "enorm viel Aufwand" ein paar Zahlen aus der Banken-Steuerbescheinigung in die Anlage KAP einzutippen, schlimmstenfalls war es unnötig.

 

Wenn du eine Steuersoftware benutzt, dann sollte diese nach Eingabe der Kapitalerträge auch zeigen, ob die Steuerlast mit KAP genauso hoch wie ohne ist, dann kannst du diese ja weglassen.

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reckoner

Hallo,

 

Wie bist du auf diesen Wert (1211€) gekommen??? ... den hab ich noch nirgends aufgeschnappt!!!
Grundsätzlich darf jeder Bürger neben seinem Arbeitnehmereinkommen 410 Euro steuerfrei vereinnahmen; der Grund dafür ist, dass man nicht jede Kleinigkeit aufwändig erklären muss. Das nennt sich Härtefallregelung (es wäre eine unzumutbare Härte, etwa bei Mieteinnahmen für eine Ecke im Keller - z.B. 12x10 Euro=120 Euro - alles aufwändig erklären zu müssen).

 

Da wird ja eine Bestätigung von der Bank/Bausparkasse reichen, oder?
Wenn Steuern abgeführt wurden, muss es eine Steuerbescheinigung sein.

Ansonsten dürfte auch ein einfacher Beleg reichen (etwa die Kopie eines Sparbuches etc.) - eigentlich muss man Erträge sogar gar nicht belegen, es reicht sie zu erklären.

 

Stefan

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farbfarbrik
Ansonsten dürfte auch ein einfacher Beleg reichen (etwa die Kopie eines Sparbuches etc.) - eigentlich muss man Erträge sogar gar nicht belegen, es reicht sie zu erklären.

Hallo Stefan, da habe ich jetzt eine Frage zu;

Es reicht, die Kapitalerträge einfach nur in der Steuererklärung zu erklären ohne irgendeine Steuerbescheinigung der Kreditinstitute einzureichen? Ist es nicht wahrscheinlich, dass das FA die Belege dafür nachfordert?

Ich habe so eine Situation jetzt, ich lande mit meinem Grenzsteuersatz wohl unter den 25%, habe aber Kapitalerträge in Summe zwischen 1-2 TEUR zu erklären, aufgeteilt auf mehrere Kreditinstitute. Mir wäre es am liebsten, ich müsste die Belege nicht mit einreichen.

Wie schätzt du die Situation da ein?

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Taxadvisor

Ich habe so eine Situation jetzt, ich lande mit meinem Grenzsteuersatz wohl unter den 25%, habe aber Kapitalerträge in Summe zwischen 1-2 TEUR zu erklären, aufgeteilt auf mehrere Kreditinstitute. Mir wäre es am liebsten, ich müsste die Belege nicht mit einreichen.

Wie schätzt du die Situation da ein?

 

Zur Anrechnung der Steuer im Rahmen der Günstigerprüfung bzw. zur nachträglichen Ausnutzung des FSA ist/sind die Steuerbescheinigungen grundsätzlich erforderlich.

 

Gruß

Taxadvisor

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reckoner

Hallo farbfarbrik,

 

Ist es nicht wahrscheinlich, dass das FA die Belege dafür nachfordert?
Natürlich ist das möglich, etwa weil man dem Rechenvermögen des Erklärenden nicht glaubt, ich sehe aber in normalen Fällen keinen Grund dazu.

Aber nicht das wir uns falsch verstehen, es geht dabei um unversteuerte Erträge - wie schon gesagt ist bei abgeführten Steuern (=Abgeltungsteuer) zwingend eine Steuerbescheinigung erforderlich.

 

Noch mal grundsätzlich: Wenn man etwas vom Finanzamt haben will (Steuerrückerstattung, Werbungskostenanrechnung u.s.w.), dann muss man es in der Regel belegen, zumindest ab einer bestimmten Höhe. Wenn man hingegen etwas zu versteuern hat, dann wird einem nach meiner Erfahrung durchaus geglaubt.

Beispielsweise müssen Mieteinnahmen auch nicht nachgewiesen werden (mit Mietvertrag etc.), oder Selbstständige müssen ihre Umsätze und Einnahmen auch nicht einzeln nachweisen.

 

Stefan

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Taxadvisor

Noch mal grundsätzlich: Wenn man etwas vom Finanzamt haben will (Steuerrückerstattung, Werbungskostenanrechnung u.s.w.), dann muss man es in der Regel belegen, zumindest ab einer bestimmten Höhe. Wenn man hingegen etwas zu versteuern hat, dann wird einem nach meiner Erfahrung durchaus geglaubt.

Beispielsweise müssen Mieteinnahmen auch nicht nachgewiesen werden (mit Mietvertrag etc.), oder Selbstständige müssen ihre Umsätze und Einnahmen auch nicht einzeln nachweisen.

 

Stefan

 

So pauschal stimmt das nicht, grundsätzlich wird bei erstmaliger Vermietung mittlerweile der Mietvertrag vom FA angefordert und bei Selbständigen gibt es ja die steuerliche Außenprüfung.

 

Gruß

Taxadvisor

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farbfarbrik

Danke euch beiden für die Antworten, da ich weder Selbstständig bin oder Mieteinnahmen habe stellt sich für mich das Problem nicht thumbsup.gif

Dann muss ich nur nächstes Jahr alle Steuerbescheinigungen sammeln...

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