storcki35 November 17, 2013 Hallo ich bin neu hier im Forum und hätte mal eine Frage hat hier jemand Erfahrungen mit der Deutschen Wohneigentums Gesellschaft ? Ich habe seid 2004 einen Gesellschaftervertrag mit der oben genannten Firma und wollte vorzeitig kündigen.Mir wurde aber bei einem Telfonat mit der Firma gesagt dass es nich möglich ist vor dem Ablauf des Vertrages und das wäre 2017.Wie komme ich da raus ohne meine ganzes Geld zu verlieren bzw.bekomm ich überhaupt was wieder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein November 17, 2013 Willkommen im Forum. Ich vermute, du hast die Informationen für neue Nutzer nicht gelesen. Und auch nicht diesen Faden. Oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
storcki35 November 17, 2013 Willkommen im Forum. Ich vermute, du hast die Informationen für neue Nutzer nicht gelesen. Und auch nicht diesen Faden. Oder? nein ahbe ich beide nich gelesen aber danke trotzdem Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
storcki35 November 17, 2013 Willkommen im Forum. Ich vermute, du hast die Informationen für neue Nutzer nicht gelesen. Und auch nicht diesen Faden. Oder? nein ahbe ich beide nich gelesen aber danke trotzdem Kann mir hier keiner helfen wie ich da wieder unbeschadet raus kommen aus dem Vertrag? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
farbfarbrik November 17, 2013 Du bist echt lustig: - Wir wissen überhaupt nichts über deinen Vertrag. - Wir wissen überhaupt nichts über die Gesellschaft. - Warum möchtest du aus dem Vertrag raus? - Warum ist ein Totalverlust möglich? Wenn du erwartest, dass hier einer ohne Hintergrundwissen etwas beantworten kann, dann wirst du lange warten müssen. PS: Und korrekte Rechtschreibung hilft meistens, um kompetente Antworten zu bekommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein November 17, 2013 Sofern du die verlinkten Informationen gelesen und verstanden hättest, solltest du wissen, dass das keine simple Sache ist. Und schon nach 1 1/2 Stunden rumzumaulen, dass dir nicht gleich geholfen wird, wird das auch nicht ändern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
storcki35 November 17, 2013 Sofern du die verlinkten Informationen gelesen und verstanden hättest, solltest du wissen, dass das keine simple Sache ist. Und schon nach 1 1/2 Stunden rumzumaulen, dass dir nicht gleich geholfen wird, wird das auch nicht ändern. Also sorry für die Rechtschreibfehler von mir Den vertrag habe ich 2004 abgeschlossen wurde mir als VWL verkauft und ich sollte bis 2017 jeden Monat 53,20€ einzahlen.Nun da ich aber von der Deutschen Wohneigentums Gesellschaft seitdem nie eine Auflistung meiner Einzahlungen bekommen habe und auch auf Nachfrage bei der oben genannten Firma keine Auskunft bekommen habe wollte ich den Vertrag kündigen. Daher meine Frage ist das so einfach möglich einen Vertrag als Gesellschafter zu kündigen? Und wie stehen die Chancen das bis jetzt einbezahlte Geld wieder zu bekommen?Ach ja ich will aus dem Vertrag raus weil ich es mir auch nicht mehr leisten kann bei meiner jetztigen finanziellen Situation. Danke schonmal Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schinzilord November 17, 2013 Welche Rechtsform hat die Gesellschaft? Was steht im Gesellschaftervertrag? Wenn du z.B. Kommanditist sein solltest, und im Vertrag steht die Mindestlaufzeit, schaut es mit Kündigung schlecht aus. Du könntest ja mal den Vertrag einscannen und hochladen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
storcki35 November 18, 2013 Also das ist eine GbR und ich bin Gesellschafter wie sieht es da mit Kündigung aus? Der Vertrag läuft noch bis 2017. Kann aber nich mehr die Raten aufbringen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman November 18, 2013 · bearbeitet November 18, 2013 von Akaman Hallo ich bin neu hier im Forum und hätte mal eine Frage hat hier jemand Erfahrungen mit der Deutschen Wohneigentums Gesellschaft ? Willkommen im Forum. Einfaches Gugeln ergibt als ersten Treffer die Antwort: Susanne hat. (edit: sorry, zu spät gesehen, dass Ramstein bereits auf diesen Faden verlinkt hatte.) Also das ist eine GbR und ich bin Gesellschafter wie sieht es da mit Kündigung aus? Herzlichen Glückwunsch - wenn das wirklich stimmen sollte, haftest du ausserdem evtl. mit deinem Privatvermögen. Was steht denn zum Thema Kündigung im Gesellschaftsvertrag? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman November 18, 2013 · bearbeitet November 18, 2013 von Akaman In einem von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte initiierten Aufsichtsverfahren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde festgestellt, dass der Immobilienfonds Deutsche-Wohneigentums-Gesellschaft (DWG) 03 GbR aufgrund einer gesellschaftsvertraglichen Regelung in bestimmten Fällen ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) betreibt, ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis vorweisen zu können. Die Gesellschaft selbst hat sich mittlerweile gegenüber dem Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Rückzahlung der von ihr betriebenen Einlagengeschäfte bereit erklärt und wird demnächst ein entsprechendes Informationsschreiben an die betroffenen Anleger versenden. Diese Feststellungen der BaFin dürfte auch auf die Schwesterfonds Deutsche-Wohneigentums-Gesellschaft (DWG) 01 und 02 GbR sowie den Fonds Hermann Bader – Dr. Roland Mühlbauer Altenpflegeheim Frankenhöhe (HDAF) GbR übertragbar sein. Darüber, ob dein Fall einer dieser bestimmten Fälle sein könnte, kann man - nicht zuletzt wegen der spärlichen Infos, die du uns nur gegeben hast - noch nicht mal ansatzweise spekulieren. Also ab zum Anwalt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag