Zum Inhalt springen
storcki35

Deutsche Wohneigentums Gesellschaft 03

Empfohlene Beiträge

storcki35

Hallo ich bin neu hier im Forum und hätte mal eine Frage hat hier jemand Erfahrungen mit der Deutschen Wohneigentums Gesellschaft ?

Ich habe seid 2004 einen Gesellschaftervertrag mit der oben genannten Firma und wollte vorzeitig kündigen.Mir wurde aber bei einem Telfonat mit der Firma gesagt dass es nich möglich ist vor dem Ablauf des Vertrages und das wäre 2017.Wie komme ich da raus ohne meine ganzes Geld zu verlieren bzw.bekomm ich überhaupt was wieder?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ramstein

Willkommen im Forum.

 

Ich vermute, du hast die Informationen für neue Nutzer nicht gelesen. Und auch nicht diesen Faden. Oder?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
storcki35

Willkommen im Forum.

 

Ich vermute, du hast die Informationen für neue Nutzer nicht gelesen. Und auch nicht diesen Faden. Oder?

 

nein ahbe ich beide nich gelesen aber danke trotzdem

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
storcki35

Willkommen im Forum.

 

Ich vermute, du hast die Informationen für neue Nutzer nicht gelesen. Und auch nicht diesen Faden. Oder?

 

nein ahbe ich beide nich gelesen aber danke trotzdem

 

Kann mir hier keiner helfen wie ich da wieder unbeschadet raus kommen aus dem Vertrag?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
farbfarbrik

Du bist echt lustig:

- Wir wissen überhaupt nichts über deinen Vertrag.

- Wir wissen überhaupt nichts über die Gesellschaft.

- Warum möchtest du aus dem Vertrag raus?

- Warum ist ein Totalverlust möglich?

 

Wenn du erwartest, dass hier einer ohne Hintergrundwissen etwas beantworten kann, dann wirst du lange warten müssen.

 

PS: Und korrekte Rechtschreibung hilft meistens, um kompetente Antworten zu bekommen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ramstein

Sofern du die verlinkten Informationen gelesen und verstanden hättest, solltest du wissen, dass das keine simple Sache ist.

 

Und schon nach 1 1/2 Stunden rumzumaulen, dass dir nicht gleich geholfen wird, wird das auch nicht ändern.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
storcki35

Sofern du die verlinkten Informationen gelesen und verstanden hättest, solltest du wissen, dass das keine simple Sache ist.

 

Und schon nach 1 1/2 Stunden rumzumaulen, dass dir nicht gleich geholfen wird, wird das auch nicht ändern.

 

Also sorry für die Rechtschreibfehler von mir

Den vertrag habe ich 2004 abgeschlossen wurde mir als VWL verkauft und ich sollte bis 2017 jeden Monat 53,20€ einzahlen.Nun da ich aber von der Deutschen Wohneigentums Gesellschaft seitdem nie eine Auflistung meiner Einzahlungen bekommen habe und auch auf Nachfrage bei der oben genannten Firma keine Auskunft bekommen habe wollte ich den Vertrag kündigen. Daher meine Frage ist das so einfach möglich einen Vertrag als Gesellschafter zu kündigen? Und wie stehen die Chancen das bis jetzt einbezahlte Geld wieder zu bekommen?Ach ja ich will aus dem Vertrag raus weil ich es mir auch nicht mehr leisten kann bei meiner jetztigen finanziellen Situation.

Danke schonmal

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Schinzilord

Welche Rechtsform hat die Gesellschaft?

Was steht im Gesellschaftervertrag?

Wenn du z.B. Kommanditist sein solltest, und im Vertrag steht die Mindestlaufzeit, schaut es mit Kündigung schlecht aus.

Du könntest ja mal den Vertrag einscannen und hochladen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
storcki35

Also das ist eine GbR und ich bin Gesellschafter wie sieht es da mit Kündigung aus? Der Vertrag läuft noch bis 2017. Kann aber nich mehr die Raten aufbringen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Akaman
· bearbeitet von Akaman

Hallo ich bin neu hier im Forum und hätte mal eine Frage hat hier jemand Erfahrungen mit der Deutschen Wohneigentums Gesellschaft ?

Willkommen im Forum. Einfaches Gugeln ergibt als ersten Treffer die Antwort:

 

Susanne hat.

 

(edit: sorry, zu spät gesehen, dass Ramstein bereits auf diesen Faden verlinkt hatte.)

 

Also das ist eine GbR und ich bin Gesellschafter wie sieht es da mit Kündigung aus?

Herzlichen Glückwunsch - wenn das wirklich stimmen sollte, haftest du ausserdem evtl. mit deinem Privatvermögen.

 

Was steht denn zum Thema Kündigung im Gesellschaftsvertrag?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Akaman

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...