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thesauriende ausländische Rentenfonds - Fehlkauf

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voenixx

Hallo zusammen,

 

ich bin neu hier. Und leider habe ich mich erst nach dem Kauf von ausländischen thesaurienden Rentenfonds hier im Forum eingelesen.

Jetzt bin ich versucht, die Fonds gleich wieder abzustoßen, nachdem ich sie erst eine Woche im Depot habe.

Grund des Kaufs: ich habe ein Aktienpaket verkauft. Und weil ich ansonsten nur Aktienfonds habe, wollte ich mir Rentenfonds dazulegen und 15 Jahre liegen lassen.

Doch wird mir das Thema der ausschüttungsgleichen Erträge wohl keine Ruhe lassen, zumal die bei Rentenfonds ja recht hoch sind.

 

Nach meinem jetzigen Kenntnisstand würde ich also verkaufen oder in eine ausschüttende Variante umschichten.

Weil ich in einer Kurzschlusshandlung nicht aber gleich den nächsten Fehler machen möchte, brauche ich Euren Rat.

Was ist langfristig unter Steuer- und Aufwandsaspekten ratsam? (Wenn Ihr die Fonds selbst kommentieren wollt, könnt Ihr das aber auch tun).

 

Im Bundesanzeiger habe ich folgende Informationen zu den Fonds gefunden:

 

LU0106235533 Schroder ISF EURO Bond A Acc:

Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge: 0.53 EUR (Meine Anteile: 1.962,33 x 0,53 EUR = 1.040 EUR zu versteuern - richtig?)

LU0086177085 UBS (Lux) Bond Fund - Euro High Yield P-acc:

Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge: 8,36 EUR x 29,8 Anteile = 249,13 EUR zu versteuern - richtig?

 

LU0123484106 Danske Invest - Global Corporate Bonds A:

Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge: 1,04 EUR x 572 Anteile = 595 EUR zu versteuern - richtig?

 

LU0444606296 ComStage ETF iBOXX EUR Liquid Sover. Div. 5-7 TR UCITS ETF I

Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge: 0,00 EUR

 

Meine Fragen:

- Habe ich oben richtig gerechnet?

- Was ist die steuerliche Folge, wenn ich die Fonds in diesem Jahr wieder verkaufe oder in eine ausschüttende Variante umschichte?

 

Hier eine Option zur Umschichtung:

LU0093472081 Schroder ISF EURO Bond A Dis

Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 0.0203 EUR

Betrag der ausgeschütteten Erträge 0,00 EUR: Wie ist die 0 zu verstehen; ich dachte diese Variante schüttet aus?

 

Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn Ihr mir meine Fragen beantwortet.

 

Beste Grüße

voenixx

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neysee

Meine Fragen:

- Habe ich oben richtig gerechnet?

- Was ist die steuerliche Folge, wenn ich die Fonds in diesem Jahr wieder verkaufe oder in eine ausschüttende Variante umschichte?

 

1. Arithmetisch wahrscheinlich schon, ich weiß nur nicht, was du da dem Bundesanzeiger entnommen hast. Die ausschüttungsgleichen Erträge des letzten Geschäftsjahrs? Wenn ja, was nützen dir die?

 

Damit klar ist, worüber wir reden:

 

- Bei ausländischen Thesaurierern versteuert der Broker bei Verkauf die kumulierten ausschüttungsgleichen Erträge zwischen Kauf und Verkauf.

- Die Broker versteuern die laufenden ausschüttungsgleichen Erträge nicht, in den Jahressteuerbescheinigungen der Broker sind die ausschüttungsgleichen Erträge nur nachrichtlich enthalten.

 

Heißt: Um die Erklärung der laufenden Ausschüttungsgleichen Erträge muss man sich selber kümmern, bei Verkauf die Erträge entsprechend mindern, damit es keine Doppelbesteuerung gibt.

 

Womit wir bei 2. sind:

 

Wenn die Dinger nur eine Woche im Depot sind, werden sie ja wohl in der Zeit keine laufenden ausschüttungsgleichen Erträge produziert haben. Hat den Vorteil, dass man das, was nicht da ist, nicht erklären muss, und andererseits die kumulierten ausschüttungsgleichen Erträge zwischen Kauf und Verkauf Null sind. Die steuerliche Folge von Null und Null wäre somit im Wesentlichen Null.

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voenixx

Meine Fragen:

- Habe ich oben richtig gerechnet?

- Was ist die steuerliche Folge, wenn ich die Fonds in diesem Jahr wieder verkaufe oder in eine ausschüttende Variante umschichte?

 

1. Arithmetisch wahrscheinlich schon, ich weiß nur nicht, was du da dem Bundesanzeiger entnommen hast. Die ausschüttungsgleichen Erträge des letzten Geschäftsjahrs? Wenn ja, was nützen dir die?

 

Damit klar ist, worüber wir reden:

 

- Bei ausländischen Thesaurierern versteuert der Broker bei Verkauf die kumulierten ausschüttungsgleichen Erträge zwischen Kauf und Verkauf.

- Die Broker versteuern die laufenden ausschüttungsgleichen Erträge nicht, in den Jahressteuerbescheinigungen der Broker sind die ausschüttungsgleichen Erträge nur nachrichtlich enthalten.

 

Heißt: Um die Erklärung der laufenden Ausschüttungsgleichen Erträge muss man sich selber kümmern, bei Verkauf die Erträge entsprechend mindern, damit es keine Doppelbesteuerung gibt.

 

Womit wir bei 2. sind:

 

Wenn die Dinger nur eine Woche im Depot sind, werden sie ja wohl in der Zeit keine laufenden ausschüttungsgleichen Erträge produziert haben. Hat den Vorteil, dass man das, was nicht da ist, nicht erklären muss, und andererseits die kumulierten ausschüttungsgleichen Erträge zwischen Kauf und Verkauf Null sind. Die steuerliche Folge von Null und Null wäre somit im Wesentlichen Null.

 

Danke für die schnelle Antwort.

Aus dem Bundesanzeiger hab ich die Zahlen des letzten Geschäftsjahres.

Wenn ich die Dinger jetzt verkaufe oder umschichte, dann ist also steuerlich nix zu erklären. Verkaufen oder in einen anderen Fonds direkt umschichten (hab mein Depot bei ebase) ist also steuerlich egal. Ich hab dann höchsten Kosten durch die Kauferei und Verkauferei ...

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Schinzilord

Nur, wenn das Ende des Geschäftsjahres nicht mit deinem Haltezeitraum zusammenfällt (bei manchen iShares z.B. der 31.10).

Sonst kann es dir egal sein. Wenn du den Aufwand nicht haben willst, verkaufe sie einfach asap.

 

Meist werden Zwischenausschüttungen vorgenommen, welche dann wirklich in deinem Depot landen.

Die ausgeschütteten Erträge können dann zum Geschäftsjahresende 0 sein.

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voenixx

Nur, wenn das Ende des Geschäftsjahres nicht mit deinem Haltezeitraum zusammenfällt (bei manchen iShares z.B. der 31.10).

Sonst kann es dir egal sein. Wenn du den Aufwand nicht haben willst, verkaufe sie einfach asap.

 

Meist werden Zwischenausschüttungen vorgenommen, welche dann wirklich in deinem Depot landen.

Die ausgeschütteten Erträge können dann zum Geschäftsjahresende 0 sein.

 

Danke. Jetzt fühl ich mich sicherer in meiner Entscheidung. Verkaufsauftrag ist erteilt.

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Schinzilord

An deiner Entscheidung gibts nix zu rütteln, ich glaube aber, dass ich einen Schmarrn geschrieben habe.

Es wäre sogar egal, wenn der Thesaurierungstermin dazwischen liegt.

Dann die Bank berücksichtigt das bei Verkauf und du versteuerst ja indirekt jeglichen Kursgewinn, also auch die Thesaurierungen, die den Anteilswert erhöhen.

Und da das ganze ja Unter-Steuerjährig stattfindet, musst du auch nix selbst angeben.

Einfach verkaufen und vergessen.

Deswegen würde es ja funktionieren, immer zum Steuerjahresende alle Positionen zu verkaufen und im neuen Jahr neu einzusteigen.

Dann führt deine Bank jegliche Gewinne ab, und du musst selbst nix deklarieren und versteuern, was du bei Verkauf wieder zurückfordern müsstest.

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Taxadvisor

An deiner Entscheidung gibts nix zu rütteln, ich glaube aber, dass ich einen Schmarrn geschrieben habe.

Es wäre sogar egal, wenn der Thesaurierungstermin dazwischen liegt.

Dann die Bank berücksichtigt das bei Verkauf und du versteuerst ja indirekt jeglichen Kursgewinn, also auch die Thesaurierungen, die den Anteilswert erhöhen.

Und da das ganze ja Unter-Steuerjährig stattfindet, musst du auch nix selbst angeben.

Einfach verkaufen und vergessen.

Deswegen würde es ja funktionieren, immer zum Steuerjahresende alle Positionen zu verkaufen und im neuen Jahr neu einzusteigen.

Dann führt deine Bank jegliche Gewinne ab, und du musst selbst nix deklarieren und versteuern, was du bei Verkauf wieder zurückfordern müsstest.

 

Das ist jetzt im Ergebnis u.U. richtig, aber faktisch falsch...

 

Die Bank kürzt den Veräußerungsgewinn um unterjährige Thesaurierungen, unterwirft aber beim Verkauf die (gesamten) Thesaurierungen (der Halteperiode) der AbgSt. Man hat in der Steuerbescheinigung also einmal den Ausweis der ausl. Thesaurierung sowie den Kürzungsbetrag beim Verkauf. Wenn man dann NICHTS korrigiert ist es in Summe korrekt. Oder man zieht von den Kapitalerträge den Sonderausweis ab, und erklärt die Thesaurierungen. Im Regelfall ein Nullsummenspiel, ABER, wenn die (Aktien-)Veräußerungsgewinne zu hoch sind, führt die inkorrekte Handhabung möglicherweise zu einer zu hohen Interbankenverlustverrechnung...

 

Gruß

Taxadvisor

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Schinzilord

Oh je, ich weiß schon, warum ich im Steuer-Subforum nix schreiben und es den Profis überlassen sollte... :)

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