Dummbatz November 11, 2013 Hallo, ist es möglich bzw. gibt es eine Plattform wo man Anteilseignern von Fonds mit Kaufdatum vor 2009 diese abkaufen kann mit Depotübertrag? Gerne würde ich ein paar % drauflegen. Eine Win-Win-Situation. Oder denke ich falsch? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schinderhannes November 11, 2013 Oder denke ich falsch? Ist das nur Gestaltungsmissbrauch oder schon Steuerhinterziehung ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein November 11, 2013 Hallo, ist es möglich bzw. gibt es eine Plattform wo man Anteilseignern von Fonds mit Kaufdatum vor 2009 diese abkaufen kann mit Depotübertrag? Gerne würde ich ein paar % drauflegen. Eine Win-Win-Situation. Oder denke ich falsch? Vermutlich ja. Erläutere mal, was du denkst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity November 11, 2013 ... Oder denke ich falsch? Kommt darauf an, was du denkst. Ich ahne es aber. Wenn du jetzt einen Fonds kaufst (entgeltlich erwirbst), dann unterliegen künftige Erträge auf alle Fälle der KESt/AgSt, auch wenn der Vorbesitzer noch die Altfallregelung in Anspruch nehmen konnte. Dabei ist es gleichgültig, ob du über die Börse oder direkt vom Vorbesitzer erwirbst. So dumm ist unsere Finanzgesetzgebung nun auch wieder nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dummbatz November 11, 2013 Und wie sieht es aus wenn der Übertrag von Vater zu Sohn stattfindet? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schinderhannes November 11, 2013 3 Sekunden Gockel hätten weitergeholfen. Ob das stimmt, who knows. http://www.alles-zur-abgeltungssteuer.de/fragen-und-antworten/spezielle-fragen/erben-und-schenken/schenken-und-abgeltungssteuer-ist-schenken-gleich-neu-erwerben Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity November 11, 2013 Bei einem Kauf gilt das auch dann. Bei einem unentgeltlichen Übertrag (Schenkung), bleibt das Altfallprivileg erhalten. Stattdessen unterliegt der Vorgang dann der Schenkungssteuer. Ich würde davon ausgehen, dass die Steuerbehörden bei einem solchen Vorgang sehr genau hinschauen. Gegenfrage: Wofür benötigst du für einen Übertrag Vater-Sohn eine Plattform? Redet ihr nicht miteinander? (ich verschiebe den Thread jetzt noch ins Forum Steuern und Recht) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chart November 11, 2013 · bearbeitet November 11, 2013 von chart Und wie sieht es aus wenn der Übertrag von Vater zu Sohn stattfindet? Wenn es ein unendgeltlicher Übertrag ist, funktioniert das ganze. Ich habe das Thema auch gerade. Ist es geltlich, wird das ganze so behandelt, als ob die Fonds gekauft oder verkauft werden. Da sie vor 2009 sind, fällt erstmal keine Abgeltungssteuer an, aber da du sie dann hast und du sie vielleicht irgendwann verkaufen willst, wird dann Abgeltungssteuer anfallen. Wie gesagt, ist es unendgeltlich, bleiben sie steuerfrei. Allerdings kann dann Schenkungssteuer fällig werden, dass kommt nun auf die Summe an, auch hier gibt es Freibeträge. PS: vanity war schneller Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dummbatz November 11, 2013 10000 € schenkung sind wohl steuerfrei denke ich Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag