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Gemeinschaftsdepot und Abgeltungssteuer

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Mit der Suchfunktion habe ich nichts finden können.

Zur Info und falls noch nicht bekannt.

Wenn nicht verheiratete Lebenspartner ein Gemeinschaftsdepot haben nützt der Freistellungsauftrag nichts. Ob ein Partner oder beide Partner einen Freistellungsauftrag erteilen oder nicht, spielt keine Rolle. Die Depotbank wird Abgeltungssteuer abführen.

Es sollte also jeder ein Einzeldepot haben um seinen steuerlichen Freibetrag nutzen zu können. Falls nun einer von beiden seinen Freibetrag mehr als ausgeschöpft hat und der andere Partner noch weit unter seinem Freibetrag ist, kann man einen Fondsübertrag machen, so das beide Lebenspartner ihren Freibetrag besser ausnutzen können. Man bezeichnet es auch als unentgeltliche Übertragung beziehungsweise als Schenkung. Zu Sicherheit sollte man es auch als Schenkung deklarieren.

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basti84

Bedenken sollte man dabei aber auch die Schenkungssteuer. Gerade für Nichtverheiratete sind die Freibeträge im Auge zu behalten.

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· bearbeitet von chart

Das ist richtig, betrifft mich aber nicht, weil wir den Freibetrag noch nicht ausgeschöpft haben.

Wo muss überhaupt die Lebenspartnerschaft eingetragen sein?

Zumindest sind die Freibeträge wesentlich höher als der Freibetrag für die Abgeltungssteuer.

Denn wenn ich die 801 € Freibetrag ausgeschöpft habe, kann ich die Fonds z.B. meiner Partnerin schenken. Somit erhöhe ich indirekt den Freibetrag für die Abgeltungssteuer.

Bringt natürlich nur etwas, so lange man keine Schenkungssteuer zahlen muss.

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Kontron

Aber was ist wenn die ganze sache in die Grütze gehtcrying.gifw00t.gif geschenkt ist doch geschenkt? zurück abwickelt ist das dann nicht auch betrug

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chart

Warum soll meine Partnerin und ich z.B. etwas zurück abwickeln? Das verstehe ich nicht. Wenn ich ihr Fonds schenke, doch nur mit dem Hintergrund das sie die Fonds verkauft und ihren Freibetrag ausnutzt.

Das frei gewordene Kapital kann dann neu investiert werden oder andersweitig genutzt werden.

Auch wenn ich die Fonds anspare, dass Kapital kommt vom gemeinsamen Girokonto, also gehört ihr sowieso die hälfte.

Letztendlich mach ich das eh alles, einrichten, kaufen, verkaufen usw.

Von daher geht nichts in die Grütze. Und bei einer Trennung würde sowieso alles liquidiert werden und gut ist. Ein Problem kann ich da nicht erkennen. Im Gegenteil es wird Abgeltungssteuer gespart.

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Kontron

Ok hast rechtrolleyes.gif

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postguru
· bearbeitet von postguru

Von daher geht nichts in die Grütze. Und bei einer Trennung würde sowieso alles liquidiert werden und gut ist. Ein Problem kann ich da nicht erkennen. Im Gegenteil es wird Abgeltungssteuer gespart.

 

Wenn denn bei einer Trennung noch eine Einigung möglich ist, wem jetzt welches Vermögen zusteht, ist es ja gut.

Auch wenn ihr euch heute super versteht, ich habe nicht den ersten Fall bei mir am Tisch gehabt, wo sich Paare kloppen wie die Kesselflicker, wenn es um das Geld geht.

 

Kommt es bei einer Trennung zum WorstCase und derjenige, der großzügig Vermögen auf den Partner übertragen hat, wird aus welchen Gründen auch immer durch das soziale Netz nach unten

durchgereicht, darf sich dann outen und angeben, in welchem Umfang denn Vermögen in den letzten 10 Jahren verschenkt oder übertragen wurde.

 

Google mal nach Rückübertragungsanspruch § 528 BGB

 

Gibt es eine zeitliche Begrenzung, bis zu der verschenktes oder übertragenes Vermögen (Lebensversicherung) bei dem Antragsteller noch berücksichtigt wird?

 

Zum Vermögen zählen auch zivilrechtliche Rückforderungs- bzw. Rückübertragungsansprüche nach § 528 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Der Tatbestand des § 528 BGB ist erfüllt, soweit die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person nach der Schenkung außerstande ist, ihren angemessenen Unterhalt zu bestreiten und die ihr (...) gesetzlich obliegenden Unterhaltspflichten zu erfüllen.

 

Der Anspruch auf Herausgabe des Geschenkes ist jedoch ausgeschlossen, wenn zur Zeit des Eintritts der Bedürftigkeit seit der Schenkung zehn Jahre verstrichen sind (§ 529 BGB). Einreden nach § 529 BGB sind nur zu berücksichtigen, wenn sie ausdrücklich geltend gemacht werden.

 

Vereinzelte Schenkungen bleiben bis zur Höhe des maßgeblichen Regelbedarfs nach § 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II unberücksichtigt.

 

Veröffentlicht: 22.09.04

 

WDB-Beitrag Nr.: 120016

Quelle: Agentur für Arbeit

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Kann ich zu 100% ausschließen.

Bei uns ist ein WorstCase ausgeschlossen. Schon allein vom charakterlichen kann ich da für uns beide sprechen.

Ich würde so oder so bei der Agentur für Arbeit nicht angeben wen und wann ich etwas Geschenkt habe. Außerdem gibt es auch dort Freibeträge und nachweisen müssen sie es auch erstmal. Denn die Fonds die ich habe gehören ihr auch. Also ist es auch wieder keine wirkliche Schenkung.

Das ist allerdings jetzt ein bissel OT, da es um den Freibetrag geht und nicht um Trennungen die kein Thema sind.

Trennungen kann man sowieso nicht verallegemeinern, da jedes Pärchen anders ist.

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Ramstein

Kann ich zu 100% ausschließen.

Bei uns ist ein WorstCase ausgeschlossen.

Endlich lerne ich mal jemanden kennen, der eine göttliche Garantie gegen den Tod hat. Woher? Was kostet das?

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bondholder

Außerdem gibt es auch dort Freibeträge und nachweisen müssen sie es auch erstmal. Denn die Fonds die ich habe gehören ihr auch. Also ist es auch wieder keine wirkliche Schenkung.

Das ist allerdings jetzt ein bissel OT, da es um den Freibetrag geht und nicht um Trennungen die kein Thema sind.

Schreib doch bitte das nächste Mal gleich dazu, dass es dir nur um Kleingeld geht. (Freibetrag: 20.000 Euro alle zehn Jahre)

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chart
· bearbeitet von chart

Kann ich zu 100% ausschließen.

Bei uns ist ein WorstCase ausgeschlossen.

Endlich lerne ich mal jemanden kennen, der eine göttliche Garantie gegen den Tod hat. Woher? Was kostet das?

 

Wenn ich tot bin muss ich niemanden nachweisen wen ich etwas geschenkt habe.

Was hat der Tod mit, sich trennen vom Partner zu tun? Richtig, Nichts!!

Der Partner bekommt dann eh alles was noch da ist.

Noch mal, hier geht es nicht um Tod oder Trennungen.

Mir ist auch neu, dass man in einem Forum unter einem Nicknamen jemaden kennenlernen kann.

 

Außerdem gibt es auch dort Freibeträge und nachweisen müssen sie es auch erstmal. Denn die Fonds die ich habe gehören ihr auch. Also ist es auch wieder keine wirkliche Schenkung.

Das ist allerdings jetzt ein bissel OT, da es um den Freibetrag geht und nicht um Trennungen die kein Thema sind.

Schreib doch bitte das nächste Mal gleich dazu, dass es dir nur um Kleingeld geht. (Freibetrag: 20.000 Euro alle zehn Jahre)

 

20000€ (auf deiner verlinkten Seite steht Lebenspartner 500.000€) sind bei mir aber mehr als 801€ Freibetrag, bei dir nicht?

Und wer hat was geschrieben, dass man das jedes Jahr oder alle 10 Jahre machen soll.

Es ging hier nur um einen Hinweis, das man so etwas machen kann um mehr als 801€ Freibetrag nutzen zu können.

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reckoner

Hallo,

 

Wo muss überhaupt die Lebenspartnerschaft eingetragen sein?
Weist du eigentlich, was mit Lebenspartnerschaft gemeint ist? (wenn du das weißt: Sorry für die Frage)

 

20000€ sind bei mir aber mehr als 801€ Freibetrag, bei dir nicht?
Gemeint war ein anderer Freibetrag, nämlich der für die Schenkungsteuer.

 

Stefan

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Lebenspartnerschaft

 

Schenkungssteuerfreibetrag für keinen Familienangehörigen ist bei 20000€, also mehr als 801 € Freibetrag.

Somit kann ich Fonds im Wert von 20000€ verschenken. Der oder die Geschenkte kann dann den Freibetrag von 801€ , ist er/sie verheiratet 1602€ bei Verkauf der Fonds ausnutzen.

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bondholder

Schenkungssteuerfreibetrag für keinen Familienangehörigen ist bei 20000€, also mehr als 801 € Freibetrag.

Somit kann ich Fonds im Wert von 20000€ verschenken.

Richtig. Falls du allerdings innerhalb von zehn Jahren nach der Fondsschenkung sterben solltest, ist der Freibetrag dann bereits ausgeschöpft.

Das kann dir selbstredend egal sein, aber deinen Hinterbliebenen vielleicht nicht...

(Bei einem Erbschaftsteuersatz von 30% in Steuerklasse III reden wir hier über bis zu 6000 Euro Differenz.)

 

Falls laut Testament alles an die eigenen Kinder gehen soll, haben die dagegen einen deutlich höheren Freibetrag (400.000 Euro pro Kind).

Die Aussagen beziehen sich auf die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland.

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· bearbeitet von chart

Bei Tod wird es dem Kind vermacht und schon hat man auch dieses Problem umgangen.

Wenn man dieses Jahr 20000€ an seinen Partner verschenkt und nächstes Jahr heiratet, hat sich das ganze auch erledigt, dann steigt der Freibetrag erheblich.

Nur dann muss man das ganze sowie so nicht mehr machen, da man dann zusammen einen Abgeltungssteuerfreibetrag von 1602€ hat.

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