Ravemaster84 Dezember 20, 2016 Aus der Mitgliederzeitung der Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892: Der angebotene Riester-Banksparplan wird ab 01.01.2017 nicht mehr angeboten. Bestandsverträge bleiben bestehen, der Zinssatz allerdings auf den dann allgemein gültigen Höchstrechnungszins von 0,90% gesenkt (aktuell 1,25%) --> war wohl keine Überraschung. Nach dem Rückzug der VBGA nun dies. So langsam bekomme ich das Gefühl, dass das Produkt Banksparplan im Riestermantel langsam aber sicher verschwindet.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rumpelheinzchen Dezember 20, 2016 Da fallen ab 01.01. viele Anbieter weg, vor allem auf Grund des erhöhten bürokratischen Aufwands. Meines Erachtens ging das politische Ziel der neuen Regelungen völlig nach hinten los... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fancY Dezember 21, 2016 Das steht auch so in der Mitgliederzeitung der Berliner Baugenossenschaft. "aufgrund der Änderungen des AltZertG ... führen letztendlich zu einem nicht mehr zu rechtfertigenden hohen Aufwand für die Bearbeitung von Neuverträgen. Interessant ist auch, dass der Riester-Banksparplan von rund 550 Sparer abgeschlossen wurde! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Dezember 21, 2016 · bearbeitet Dezember 21, 2016 von polydeikes Welcher Mehraufwand entsteht denn konkret zum 01.01.2017 ggü. dem 01.01.2016? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rumpelheinzchen Dezember 21, 2016 · bearbeitet Dezember 21, 2016 von Rumpelheinzchen Die neuen Richtlinien zum Produktinformationdblatt schrecken viele kleine Institute ab. Für mich geht das ganze in die falsche Richtung. http://app.wiwo.de/finanzen/vorsorge/riester-rente-produktinformationsblaetter-erst-ab-2017/13512556-3.html?mwl=ok Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Dezember 21, 2016 Nimms mir nicht übel, aber ... weder deine Aussage noch der Artikel beantworten in irgendeiner Art und Weise meine Frage. Ehrlich gesagt ist mir nicht klar, welche Frage dieser diffuse Artikel überhaupt beantwort. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rumpelheinzchen Dezember 21, 2016 · bearbeitet Dezember 21, 2016 von Rumpelheinzchen Ok, es ist alles ziemlich vage. Das verstehe ich schon, ich weiß nur dass sich viele traditionelle Sparformanbieter auf Grund der Änderungen (und wahrscheinlich auch der sinkenden Zinssituation) vom Markt verabschieden. Ich schau mal,ob ich morgen verlässlichere Quellen her bekomme. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rumpelheinzchen Dezember 22, 2016 Also, zum einen werden rückläufige Abschlusszahlen genannt in Verbindung mit dem Niedrigzinsniveau, der Hauptgrund ist aber anscheinend die systemseitige Einstellung der aufsichtsrechtlichen Notwendigkeiten. Das heißt: Die Kleinen Institute müssten sich Eigenlösungen stricken und können nicht auf ihren zentralen IT-Dienstleister zurückgreifen. Das steht anscheinend in keinem Verhältnis zu den geringen Abschlüssen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gruber Dezember 23, 2016 Die Stiftung Warentest hat sich zur Frage geäußert, ob man der Gebührenerhöhung bei der VoBa Gronau-Ahaus widersprechen soll oder nicht: https://www.test.de/Riester-Banksparplan-Ploetzlich-Gebuehren-zahlen-5107607-0/ Kurz: Nein, weil man sonst Gefahr läuft, dass einen die Bank rauswirft... P.S. der dort ebenfalls verlinkte Test ist seit vorgestern kostenfrei, weil (hoffnungslos) veraltet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
NiceShadow Januar 26, 2017 Wie ich sehe, bin ich mal wieder zu spät? Wollte ab 2017 einen Riesterbanksparplan beginnen, den ich dann regelmäßig für das Tilgen meiner Immobilie plündere. War dann heute bei der allseits beliebten Volksbank und lese: Gibt's nicht mehr.... Und Stiftung Warentest sagt, dass sämtliche Anbieter des letzten Tests ihr Produkt nicht mehr anbieten, bis auf einen, der aber nur regional verkauft und daher für mich nicht abschließbar ist. Dass es 2017 zu Änderungen kommt, war mir nicht bekannt, sonst hätte ich 2016 schon einen Vertrag gemacht. Welche sinnvolle Alternative habe ich nun, um Riesterförderung für die Immobilie nutzen zu können? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rumpelheinzchen Januar 27, 2017 · bearbeitet Januar 27, 2017 von Rumpelheinzchen Schon mal die "Rendite"-Tarife der Bausparkassen angeschaut? Nach Gebühr ist wenigstens noch ein knappes Prozent netto p.a. drin. Kommt halt drauf an, wie oft du plündern willst Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Seabushy Januar 27, 2017 Wie ich sehe, bin ich mal wieder zu spät? Wollte ab 2017 einen Riesterbanksparplan beginnen, den ich dann regelmäßig für das Tilgen meiner Immobilie plündere. War dann heute bei der allseits beliebten Volksbank und lese: Gibt's nicht mehr.... Und Stiftung Warentest sagt, dass sämtliche Anbieter des letzten Tests ihr Produkt nicht mehr anbieten, bis auf einen, der aber nur regional verkauft und daher für mich nicht abschließbar ist. ... Welche sinnvolle Alternative habe ich nun, um Riesterförderung für die Immobilie nutzen zu können? 1. Stiftung Warentest sagt nur, dass es einen Großteil der Pläne nicht mehr gibt, und das die Infos des Tests veraltet sind. Aber es gibt durchaus noch Sparkassen und Volksbanken mit Sparplänen, man muss sich die Seiten der getesteten Institute halt nur einzeln anschauen (habe ich vor 2 Wochen getan). 2. Hast du dir die Bedingungen zum "Plündern" sowohl von den Instituten als auch der Zulagenstelle mal genauer zu Gemüte geführt? Nur einige Beispiele: Es müssen min. 3000 € im Vertrag verbleiben und auch entnommen werden, es ist eine Bearbeitungsgebühr zu zahlen (bei mir z.B. 150€). Ganz nebenbei haben mich die angeforderten Unterlagen der ZfA so abgeschreckt, dass ich von meiner Entnahme Abstand genommen habe (Kaufvertrag, Darlehensvertrag inkl. Tilgungsplänen, Meldebescheinigung, Grundbuchauszug, etc.) - das geht den Staat aus meiner Sicht nichts an, auch wenn ich das Interesse der ZfA nachvollziehen kann. Vielleicht einfach anderweitig in Riester investieren? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
NiceShadow Januar 27, 2017 Wie ich sehe, bin ich mal wieder zu spät? Wollte ab 2017 einen Riesterbanksparplan beginnen, den ich dann regelmäßig für das Tilgen meiner Immobilie plündere. War dann heute bei der allseits beliebten Volksbank und lese: Gibt's nicht mehr.... Und Stiftung Warentest sagt, dass sämtliche Anbieter des letzten Tests ihr Produkt nicht mehr anbieten, bis auf einen, der aber nur regional verkauft und daher für mich nicht abschließbar ist. ... Welche sinnvolle Alternative habe ich nun, um Riesterförderung für die Immobilie nutzen zu können? 1. Stiftung Warentest sagt nur, dass es einen Großteil der Pläne nicht mehr gibt, und das die Infos des Tests veraltet sind. Aber es gibt durchaus noch Sparkassen und Volksbanken mit Sparplänen, man muss sich die Seiten der getesteten Institute halt nur einzeln anschauen (habe ich vor 2 Wochen getan). 2. Hast du dir die Bedingungen zum "Plündern" sowohl von den Instituten als auch der Zulagenstelle mal genauer zu Gemüte geführt? Nur einige Beispiele: Es müssen min. 3000 € im Vertrag verbleiben und auch entnommen werden, es ist eine Bearbeitungsgebühr zu zahlen (bei mir z.B. 150€). Ganz nebenbei haben mich die angeforderten Unterlagen der ZfA so abgeschreckt, dass ich von meiner Entnahme Abstand genommen habe (Kaufvertrag, Darlehensvertrag inkl. Tilgungsplänen, Meldebescheinigung, Grundbuchauszug, etc.) - das geht den Staat aus meiner Sicht nichts an, auch wenn ich das Interesse der ZfA nachvollziehen kann. Vielleicht einfach anderweitig in Riester investieren? Hi. Auf die Idee bin ich ebenfalls gekommen, gezielt bei den Banken zu suchen. Bisher bin ich noch nicht fündig geworden. Falls du etwas gefunden hast, wäre ich für einen Link dankbar. Die Bedingungen fürs Plündern kenne ich. Wenns 150 Euro kostet, machts natürlich nicht mehr sooo viel Sinn. In Richtung Bausparer habe ich auch schon geschaut. Das wäre eventuell eine Alternative, damit könnte ich dann in 10 Jahren schon mal den KfW-Batzen auf einen Schlag tilgen. Begeistert bin ich nicht von einem Bausparer, aber da ich mir neben den 154 Euro Zuschuss noch rund 700 Euro Steuern spare, möchte ich auf jeden Fall Riester mit einbauen. Bei Bausparer müsste ich mal durchrechnen, ob es nicht günstiger ist, wenn ich den Kredit direkt mit Sondertilgung jedes Jahr bediene. Trotz entgangenem Zuschuss und Steuerersparnis incl. nachgelagerter Steuer. Ich denke erst mal warte ich noch paar Wochen. Manche Banken bringen evtl wieder Sparpläne auf den Markt habe ich gelesen. Vermutlich aber nur regional. Die Unterlagen können die von mir beim Plündern gerne haben. Einmal aus dem Ordner geholt, auf den Kopierer gelegt und ab gehts. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Seabushy Januar 27, 2017 Da sind z. B. die Sparkasse Gelesenkirchen und Heinsberg. Ich würde auch mal versuchen, bei den "benachbarten" Kreisen nachzufragen. Vielleicht kannst du dort ein Angebot bekommen mit der Begründung, dass die eigentlich zuständige Bank keinen Sparplan anbietet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr April 3, 2017 Stiftung Warentest: 21.03.2017 Riester-Banksparpläne: Kaum noch Angebote https://www.test.de/Riester-Banksparplaene-Kaum-noch-Angebote-5153325-0/ Kurzform: Zitat Finanztest hat Riester-Banksparpläne stets empfohlen. Doch jetzt gibt es kaum noch die Möglichkeit, einen abzuschließen. Wir haben bei mehr als 1 400 Banken und Sparkassen nachgefragt, ob sie einen Riester-Banksparplan im Angebot haben. Fast 1 000 Institute haben uns geantwortet. Aktuell gibt es nur noch etwa zehn Angebote − alle regional begrenzt. Kunden, die nicht im Einzugsgebiet dieser Banken wohnen, können keinen Sparplan mehr abschließen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rohlöff April 3, 2017 Dies erschwert die Möglichkeit sein Wohnförderkonto kostengünstig zu mindern, da aktuell viele Anbieter die Annahme von Minderungsbeiträgen ablehnen. Wenn sie diese Annahme auch in den Vertragsbedingungen ausschließen, hat man aktuell nicht viele Möglichkeiten die übrig bleiben. Ein Riester BSP stellte hier einen schönen Weg dar. Wie soll man ansonsten Minderungsbeiträge leisten? Bausparkassen (LBS, Schwäbisch Hall ...) nehmen ebenfalls solche Einzahlungen nicht an. Es wird schwieriger. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Michalski April 4, 2017 Am 26.1.2017 um 09:22 schrieb NiceShadow: Wie ich sehe, bin ich mal wieder zu spät? Wollte ab 2017 einen Riesterbanksparplan beginnen, den ich dann regelmäßig für das Tilgen meiner Immobilie plündere. War dann heute bei der allseits beliebten Volksbank und lese: Gibt's nicht mehr.... Und Stiftung Warentest sagt, dass sämtliche Anbieter des letzten Tests ihr Produkt nicht mehr anbieten, bis auf einen, der aber nur regional verkauft und daher für mich nicht abschließbar ist. Dass es 2017 zu Änderungen kommt, war mir nicht bekannt, sonst hätte ich 2016 schon einen Vertrag gemacht. Welche sinnvolle Alternative habe ich nun, um Riesterförderung für die Immobilie nutzen zu können? Hi NiceShadow, hast Du Dir bei der Nutzung von Wohnriester zur vorzeitigen Tilgung auch mal angeschaut, was steuerseitig mit dem fiktiven Wohnförderkonto auf Dich um Alter zukommt? Immerhin wird das mit 2% dynamisiert. Bei meiner Finanzierung ist das zum Beispiel null sinnvoll, da mein Hypothekenzins unter dem Zinssatz des fiktiven Wohnförderkontos liegt und ich noch ziemlich lange bis zur Rente habe. Da würde ein Betrag auflaufen, der den Einsatz von Wohnriester für mich unattraktiv macht. Lies mal z.B. http://www.n-tv.de/ratgeber/Tricksereien-bei-der-Baufinanzierung-article15676281.html Viele Grüße! Michalski Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nasenwasser Mai 8, 2017 Offensichtlich gibt es derzeit nur noch einen Anbieter von Riester-Banksparplänen (mit deutschlandweitem Angebot): die Sparkasse Holsteinhttp://www.finanzen.net/nachricht/private-finanzen/nur-noch-ein-anbieter-banksparplaene-banken-lassen-das-riestern-sein-5460610Gesendet mit meinem OnePlus 3 via Tapatalk Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
whister Mai 25, 2017 Kurzes Update zu den neuen Verwaltungsgebühren bei der VBGA: Da die Bank meinen Widerspruch gegen die neue Verwaltungsgebühr nicht akzeptiert hatte, habe ich mich an den Ombudsmann gewandt. Dieser hat mir komplett Recht gegeben und die Bank hat den Schlichtungsvorschlag (Vertragsfortführung zu alten Konditionen) akzeptiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JohBe Mai 25, 2017 vor 38 Minuten schrieb whister: Kurzes Update zu den neuen Verwaltungsgebühren bei der VBGA: Da die Bank meinen Widerspruch gegen die neue Verwaltungsgebühr nicht akzeptiert hatte, habe ich mich an den Ombudsmann gewandt. Dieser hat mir komplett Recht gegeben und die Bank hat den Schlichtungsvorschlag (Vertragsfortführung zu alten Konditionen) akzeptiert. Kannst Du Dein Schreiben an den Ombudsmann zur Verfügung stellen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
whister Mai 25, 2017 vor 8 Minuten schrieb JohBe: Kannst Du Dein Schreiben an den Ombudsmann zur Verfügung stellen? Es ist kein großes Schreiben erforderlich. Einfach das Formular https://www.bvr.de/p.nsf/0/65917A6FD7D2EA1BC1258064005A90F2/$file/KBS_Formular.pdf ausfüllen und alle Unterlagen in Kopie beifügen (inkl. Widerspruch gegen neue AGBs und Preise). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gruber Juni 1, 2017 Ich hatte nur Widerspruch eingelegt und mich nicht an den Ombudsmann gewandt. Von der Volksbank Gronau-Ahaus habe ich heute ein Schreiben erhalten, dass man meinen fristgerechten Widerspruch erneut überprüft habe. Das zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verwendete Formular erlaube eine individuelle Betrachtung des Vertrages. Man werde daher in meinem Fall auf die Erhebung des Verwaltungsentgeltes verzichten. Ich finde das ist ein fairer Zug, denn ich muss mich dadurch nicht an den Ombudsmann wenden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Juni 1, 2017 · bearbeitet Juni 1, 2017 von ImperatoM Am 17.11.2016 um 21:08 schrieb ImperatoM: Im Zweifel lohnt sich eine Überprüfung durch den Ombudsmann für Banken. Auch wenn einige User hier reflexartig das Verhalten von Banken rechtfertigen: Mir hat der Ombudsmann in einem Fall schon eine mittlere dreistellige Summe verschafft - ohne eigenes Rechtsrisiko. Am 18.11.2016 um 16:24 schrieb tyr: Deine Aussage ist für alle irrelevant, solange du nur nebulös Behauptungen auf stellst, deren Gewicht für diesen Fall niemand einschätzen kann. Auf die Nachfrage, ob es z. B. nur um einen eindeutigen und leichten Fall wie die Erstattung von Kreditbearbeitungsgebühren oder der Zinsen aus der gezogenen Nutzung dieser Gebühren nach der höchstrichterlichen Entscheidung ging bist du nicht eingegangen. Jeder mag sich seinen Teil denken, ob dein Posting irgendwen veranlassen sollte, im Fall der Gebührenerhöhung des Riester-BSP der VBGA die Ombudsleute damit zu beschäftigen. Aber nur zu. Ich wäre sehr gespannt auf die Reaktion der BVR-Beschwerdestelle https://www.bvr.de/Service/Kundenbeschwerdestelle Stelle doch mal eine Anfrage und poste die Antwort. p.s. Ich will noch etwas konstruktives posten. Ich sehe bei deinen Postings immer noch ein Bemühen, der Niedrigzinsphase irgendwie durch windige Vertragsgestaltung, Verdrängung von Fakten und jetzt als nächstes Mittel Beschäftigung von Ombudsleuten für offensichtlich vertragsgemäße Gebührenerhöhung ein Schnippchen schlagen zu wollen. Schön, dass dieses Kapitel damit dann auch geklärt worden ist. Ich freue mich, falls meine irrelevanten, nebulösen Behauptungen, der Ombudsmann könne helfen, dazu beigetragen haben sollten, dass die "offensichtlich vertragsgemäße Gebührenerhöhung" nun für vertragswidrig erklärt worden ist. Ich habe übrigens ebenfalls wie gruber Post bekommen, dass mein Vertrag gebührenfrei weitergeführt wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Juni 2, 2017 vor 10 Stunden schrieb ImperatoM: Schön, dass dieses Kapitel damit dann auch geklärt worden ist. Nein, ist es nicht. Du hast hier nebulöse Behauptungen aufgestellt, die niemand nachprüfen kann. Nach der Frage nach Details versteckst du dich dann wieder im Keller und willst keine Fakten vortragen. Was soll denn das? Ich kann hier auch alles mögliche behaupten. Solange ich bei Nachfragen nicht in der Lage bin, dies zu begründen bleiben das windige Behauptungen. Man sieht zudem, dass noch nicht einmal Ombudsmann-Beschwerden notwendig sind (in dem Fall ist zudem offensichtlich die BVR-Beschwerdestelle zuständig, aber das sei mal dahin gestellt, mit der Zuständigkeit der Stellen tust du dich ja auch bei Fondssparplänen schwer, wie an anderer Stelle zu stehen). Was in diesem Fall zum schnellen Einknicken der Bank führt weiß hier (noch) niemand. Es hilft schlicht nichts, dass du dich als großen Sieger der Diskussion hin stellst. Das ist nicht der Fall. Beschweren kann man sich immer, ob es etwas nützt steht auf einem anderen Blatt. Ob wie in dem Fall die Lage klar ist und die Bank keine andere Wahl hat, als der Ablehnung der neuen Gebühr in bestimmten Vertragskonstellationen zu zu stimmen ist auch unklar. Solange so wenig bekannt ist brauchst du dir keine Siegermedaille um hängen. Die gibt es nicht. Bringe doch lieber öfter Fakten, wenn du Behauptungen auf stellst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Juni 2, 2017 Vielleicht hast Du es überlesen: whister hatte sich an den Ombudsmann gewandt und recht bekommen. Die Einschätzung "offensichtlich vertragsgemäße Gebührenerhöhung" wirkt damit rückblickend umso überheblicher. Aber bieg es Dir ruhig zurecht anstatt mal zuzugeben, dass das Murks war. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag