polydeikes November 8, 2016 · bearbeitet November 8, 2016 von polydeikes Wenn es in ferner Zukunft irgendwann einmal die Vertragsart "Riester Vertrag" geben sollte, käme es in Folge vielleicht auch zur Rechtssprechung für diese heute fiktive Vertragsart. Stand heute haben Riestersparer wahlweise Konten, Versicherungen, Fondssparpläne, Darlehen, Bausparverträge oder Beteiligungen (an einer Wohnungsbaugenossenschaft). Es gelten die rechtlichen Ausgestaltungen der jeweiligen Produktarten. Der staatlich geförderte Altersvorsorgevertrag ist existent, hat aber nur eine steuerrechtliche Dimension, keine produktbezogene ... Und nun lasse ich die Aluhutfraktion mal in Ruhe weiter unter sich diskutieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus November 8, 2016 · bearbeitet November 8, 2016 von DrFaustus Eine Möglichkeit wäre ggf, wenn die Bank ihren Kunden einen kostenfreien Wechsel ermöglichen würde Das tut sie hier ... Ok, dann nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil. Dann verstehe ich die Aufregung aber auch nicht. Wenn man schon die einmalige Gelegenheit bekommt kostenlos aus dem toten Banksparplan rauszukommen, dann sollte man doch nichts wie zupacken. Also mein Vertrag nennt sich "Altersvorsorgevertrag". Ob das Ganze dann gefördert wird oder nicht, weiß der Anbieter natürlich nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM November 8, 2016 Wenn es in ferner Zukunft irgendwann einmal die Vertragsart "Riester Vertrag" geben sollte, käme es in Folge vielleicht auch zur Rechtssprechung für diese heute fiktive Vertragsart. Stand heute haben Riestersparer wahlweise Konten, Versicherungen, Fondssparpläne, Darlehen, Bausparverträge oder Beteiligungen (an einer Wohnungsbaugenossenschaft). Es gelten die rechtlichen Ausgestaltungen der jeweiligen Produktarten. Ausflüchte mit Hilfe von Wortakrobatik. Als ob Du nict genau wüsstest, um was es geht und als ob der Begriff "Riester-Vertrag" nicht völlig geläufig hier im Forum wäre. Dir ist offenbar auch kein entsprechendes Urteil bekannt, hab ich mir schon gedacht. Sag doch einfach direkt, wenn Du Dir "hinreichend BGH Rechtssprechung" (sic!) einfach nur ausgedacht hast. Meine Güte, ist das schlecht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schwaben-Sparer November 8, 2016 · bearbeitet November 8, 2016 von Schwaben-Sparer Schwabendingsda hängt sich an meinem Verschreiber mit dem "Rechnungszins" auf, was selbstverständlich Rechnungsgrundlagen heißen sollte. In anbetracht dessen, dass wir es nun in bereits vier threads bis zum Erbrechen durchgekaut haben (und ich sonst nirgendwo den Verschreiber hatte), schlichtweg lachhaft. Die Rechnungsgrundlagen sind anpassbar, so wie oft genug erklärt. Der Rechnungszins ist nur ein Teil der Rechnungsgrundlagen und nicht anpassbar. Sorry, scheint sich nicht um einen Verschreiber, sondern um einen Nichtversteher zu handeln. Die Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation (sei es nun Rechnungszins, Sterblichkeit oder Kosten) sind für bereits vereinbarte Beiträge (auch wenn deren Zahlung noch aussteht) bei der Debeka bzw. jeder klassischen (Riester-)Rentenversicherung nicht anpassbar. Das ist hier auch nicht OT, weil es beim Banksparplan offenbar anders ist und es nicht unwichtig ist diesen Unterschied zu verstehen. D.h. ein Banksparplan, dessen Konditionen (Zinsen und sogar Kosten) von der Bank beliebig anpassbar sind, wäre für mich kein langfristig sinnvolles Altersvorsorgeprodukt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr November 8, 2016 Sorry, scheint sich nicht um einen Verschreiber, sondern um einen Nichtversteher zu handeln. Die Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation (sei es nun Rechnungszins, Sterblichkeit oder Kosten) sind für bereits vereinbarte Beiträge (auch wenn deren Zahlung noch aussteht) bei der Debeka bzw. jeder klassischen (Riester-)Rentenversicherung nicht anpassbar. Falsch und bereits im Forum mehrfach widerlegt. Lese im Debekathread nebenan den verlinkten Thread. Zudem ist das hier Off-Topic. Die Erkenntnis, dass die Verrentungsgrundlagen, die Verzinsung und zumindest in diesem Fall auch die Kosten bei vielen Riester-BSP flexibel anpassbar sind ist nicht neu. Das ist altbekannt und hat auch nichts mit der Gebührenerhöhung des Riester-BSP der VBGA zu tun. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schwaben-Sparer November 8, 2016 Sorry, scheint sich nicht um einen Verschreiber, sondern um einen Nichtversteher zu handeln. Die Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation (sei es nun Rechnungszins, Sterblichkeit oder Kosten) sind für bereits vereinbarte Beiträge (auch wenn deren Zahlung noch aussteht) bei der Debeka bzw. jeder klassischen (Riester-)Rentenversicherung nicht anpassbar. Falsch und bereits im Forum mehrfach widerlegt. Lese im Debekathread nebenan den verlinkten Thread. Zudem ist das hier Off-Topic. Die Erkenntnis, dass die Verrentungsgrundlagen, die Verzinsung und zumindest in diesem Fall auch die Kosten bei vielen Riester-BSP flexibel anpassbar sind ist nicht neu. Das ist altbekannt und hat auch nichts mit der Gebührenerhöhung des Riester-BSP der VBGA zu tun. Du kannst Kranken- und Lebensversicherung anscheinend nicht auseinanderhalten. Das tut mir leid, wäre aber OK, würdest du deine Verwirrungen für dich behalten. Ansonsten hast du bei Widerspruch aber nicht den geringsten Grund unverschämt zu werden, viel mehr solltest du dich besser informieren oder dich bedanken, wenn man dich über deine Irrtümer aufklärt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr November 8, 2016 Du kannst Kranken- und Lebensversicherung anscheinend nicht auseinanderhalten. Das tut mir leid, wäre aber OK, würdest du deine Verwirrungen für dich behalten. Ansonsten hast du bei Widerspruch aber nicht den geringsten Grund unverschämt zu werden, viel mehr solltest du dich besser informieren oder dich bedanken, wenn man dich über deine Irrtümer aufklärt. Du musst Lesen lernen. Der besprochene Abschnitt trat vor den PKV-Diskussionen auf. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schwaben-Sparer November 8, 2016 Du kannst Kranken- und Lebensversicherung anscheinend nicht auseinanderhalten. Das tut mir leid, wäre aber OK, würdest du deine Verwirrungen für dich behalten. Ansonsten hast du bei Widerspruch aber nicht den geringsten Grund unverschämt zu werden, viel mehr solltest du dich besser informieren oder dich bedanken, wenn man dich über deine Irrtümer aufklärt. Du musst Lesen lernen. Der besprochene Abschnitt trat vor den PKV-Diskussionen auf. Und was genau hast du an dem dort besprochenen nicht verstanden? http://www.wertpapie...ost__p__1056610 Polydeikes kennt sich leider mit der Kalkulation von Lebensversicherungsprodukten nicht so gut aus und wurde korrigiert. Aber was veranlasst dich seine falschen Behauptungen hier zu wiederholen? Nochmal für dich zum Auswendiglernen: Die Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation (sei es nun Rechnungszins, Sterblichkeit oder Kosten) sind für bereits vereinbarte Beiträge (auch wenn deren Zahlung noch aussteht) bei der Debeka bzw. jeder klassischen (Riester-)Rentenversicherung nicht anpassbar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr November 8, 2016 · bearbeitet November 8, 2016 von tyr Lies endlich: Schwabendingsda hängt sich an meinem Verschreiber mit dem "Rechnungszins" auf, was selbstverständlich Rechnungsgrundlagen heißen sollte. In anbetracht dessen, dass wir es nun in bereits vier threads bis zum Erbrechen durchgekaut haben (und ich sonst nirgendwo den Verschreiber hatte), schlichtweg lachhaft. Die Rechnungsgrundlagen sind anpassbar, so wie oft genug erklärt. Der Rechnungszins ist nur ein Teil der Rechnungsgrundlagen und nicht anpassbar. Und lies weiterhin endlich mal die Diskussion zwischen polydeikes und Global Growth, wenn du es nicht verstehst. Alternativ können wir das hier abbrechen, es bringt nichts, du bist nicht in der Lage, deine bornierte Meinung zu ändern. Diskussionen mit dir sind wirklich unglaublich sinnentleert. Das war schon bei deinem Allianzvertrag so, bei dem du neben Allianzvertretern der einzige denkende Mensch auf diesem Planeten zu sein scheinst, der sich davon einlullen lässt und die Konstruktion gut findet. Jetzt geht es ein weiteres Mal los, dass du auf Biegen und Brechen nicht einsehen kannst, falsch zu liegen und immer weiter Falschaussagen wiederholst. Was besonders ärgerlich ist: dein ganzer Debeka-Egoquatsch ist hier komplett Off-Topic. Hier geht es um Riester-Banksparpläne. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schwaben-Sparer November 8, 2016 Lies endlich: Schwabendingsda hängt sich an meinem Verschreiber mit dem "Rechnungszins" auf, was selbstverständlich Rechnungsgrundlagen heißen sollte. In anbetracht dessen, dass wir es nun in bereits vier threads bis zum Erbrechen durchgekaut haben (und ich sonst nirgendwo den Verschreiber hatte), schlichtweg lachhaft. Die Rechnungsgrundlagen sind anpassbar, so wie oft genug erklärt. Der Rechnungszins ist nur ein Teil der Rechnungsgrundlagen und nicht anpassbar. Und lies weiterhin endlich mal die Diskussion zwischen polydeikes und Global Growth, wenn du es nicht verstehst. Alternativ können wir das hier abbrechen, es bringt nichts, du bist nicht in der Lage, deine bornierte Meinung zu ändern. Diskussionen mit dir sind wirklich unglaublich sinnentleert. Das war schon bei deinem Allianzvertrag so, bei dem du neben Allianzvertretern der einzige denkende Mensch auf diesem Planeten zu sein scheinst, der sich davon einlullen lässt und die Konstruktion gut findet. Jetzt geht es ein weiteres Mal los, dass du auf Biegen und Brechen nicht einsehen kannst, falsch zu liegen und immer weiter Falschaussagen wiederholst. Was besonders ärgerlich ist: dein ganzer Debeka-Egoquatsch ist hier komplett Off-Topic. Hier geht es um Riester-Banksparpläne. Ich kann nichts dafür wenn Polydeikes keine Ahnung hat, ich nehme mir aber das Recht zu widersprechen, wenn er Unsinn schreibt. Das war jetzt so und bei der Allianz Perspektive auch. Du brauchst hier nicht falsche Aussagen aus einem anderen Thread wiederholen und Widerspruch auf diesen Unsinn als OT abtun. Aber damit du zufrieden bist: https://www.wertpapier-forum.de/topic/50203-debeka-im-zinsdilemma/?do=findComment&comment=1057486 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schwaben-Sparer November 9, 2016 Vielleicht hilft ein Blick in die Bausparer-Kündigungsthreads oder in den Debekathread nebenan, in dem die Debeka die Rechnungszinsen für zukünftige Beiträge senkt. Wärst du noch so nett und würdest diese falsche Behauptung richtigstellen oder zumindest bestätigen, dass du mit zukünftigen Beiträgen nicht das hier meinst: Die Rechnungszinsänderung ist für alle ausstehenden Beiträge möglich, nicht nur für Erhöhungsbeiträge. sondern vielleicht das hier: Somit ergeben sich neben den situationsbedingten Anpassungsmöglichkeiten der Debeka auch generelle Anpassungsmöglichkeiten für nicht ursprünglich vereinbarte (meine Formulierung "ausstehende") Beiträge, bspw. im Sinne von Sonderzahlungen oder Beitragserhöhungen, ggf. auch Dynamiken. Denn garantiert sind die Rechnungsgrundlagen für die Beiträge, die zum Erreichen der vereinbarten / dokumentierten Versicherungsleistung errechnet wurden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr November 13, 2016 Vergiss es. Ich habe im Debekathread schon geschrieben, dass für mich aktuell kein Grund mehr besteht, sachliche Argumente für dich aus zu arbeiten und mit dir zu diskutieren. Du kannst das noch in 20 weiteren Threads versuchen, die Antwort bleibt, solange ich keine grundlegende Kehrtwende in deinem Diskussionsstil erkenne. End of discussion von meiner Seite mit dir. Schönen Sonntag. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schmidhome November 13, 2016 Hallo zusammen, um an den ursprünglichen Punkt im Thread nochmal anzuknüpfen seht ihr den aktuell (bessere) alternative Banksparpläne zur VBGA? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr November 13, 2016 Ich würde, wenn ich heute einen Riester-BSP abschließen wollte schnell noch bei der VBGA abschließen, bevor die Möglichkeit weg ist. Andere genossenschaftliche Riester-BSP haben übrigens schon seit Jahren eine niedrigere Verzinsung als die VBGA und trotzdem 10 Euro VWK p.a. erhoben. Die Aufregung darum halte ich für sehr überzogen. Zumal da bei länger anhaltender Niedrigzinsphase noch mehr kommen wird und muss... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 November 17, 2016 Übrigens: Die Sparkasse Günzburg hat die Wechselgebühr mittlerweise von 50 Euro auf 150 Euro erhöht. Und bei den 50 Euro stand bei Vertragsabschluss 2009 kein "derzeit" in den Unterlagen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM November 17, 2016 Übrigens: Die Sparkasse Günzburg hat die Wechselgebühr mittlerweise von 50 Euro auf 150 Euro erhöht. Und bei den 50 Euro stand bei Vertragsabschluss 2009 kein "derzeit" in den Unterlagen. Im Zweifel lohnt sich eine Überprüfung durch den Ombudsmann für Banken. Auch wenn einige User hier reflexartig das Verhalten von Banken rechtfertigen: Mir hat der Ombudsmann in einem Fall schon eine mittlere dreistellige Summe verschafft - ohne eigenes Rechtsrisiko. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr November 17, 2016 Mir hat der Ombudsmann in einem Fall schon eine mittlere dreistellige Summe verschafft - ohne eigenes Rechtsrisiko. Diese Aussage hat kein Gewicht, solange du den Sachverhalt nicht genauer beschreibst. Wenn du dir z. B. nur Kreditbeabeitungsgebühren hast erstatten lassen, nachdem die Rechtssprechung höchstrichterlich eindeutig war ist das keine Kunst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 November 17, 2016 Was haltet Ihr eigentlich vom fairriester silver als Alternative zum Banksparplan? Er hat keine einmaligen Kosten. Die laufenden Kosten von 0,38% p.a. des Vertragsguthabens liegt unter der Garantieverzinsung von 1,25% (diese gilt allerdings nur noch bei Abschluss in diesem Jahr). Per Saldo bleibt also eine garantierte Verzinsung von ca 0,87% p.a. in der Ansparphase, was derzeit bei einem Neuabschluss mehr ist als in allen mir bekannten Banksparplänen. Hinzu kommt noch eine Überschussbeteiligung. Außerdem ist die Leistungsphase ziemlich flexibel: Nach vorne um bis zu 7 Jahre, nach hinten um bis zu 10 Jahre verschiebbar (innerhalb eines Rahmens von 62 bis 75 Jahren), so dass verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten möglich sind, z.B. Stichwort Abfindung wegen Kleinbetragsrente. Selbst die Verrentungskonditionen scheinen zumindest akzeptabel zu sein (siehe http://www.wertpapie...dpost&p=1020882 bis #460), obwohl es auf diese bei der typischen Motivation zum Banksparplan nur selten ankommen dürfte. Was mich wundert, ist dass ich in Forensuche nicht mehr Diskussionen zu dieser Police gefunden habe. Sonst werden Produkte mit derartigen Gestaltungsmöglichkeiten hier bis ins kleinste Detail ausanalysiert und -diskutiert (Cosmos Flexible Vorsorge, DKB Banksparplan usw.). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr November 18, 2016 Eine klassische Riester-Rentenversicherung als Honorar-/Nettotarif ist nichts Neues. Man müsste die Vertragsbedingungen und den Versicherer (MyLife?) einmal genauer betrachten und mit Konkurrenzangeboten vergleichen, um eine Aussage treffen zu können, ob das Angebot attraktiv erscheint oder nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM November 18, 2016 Mir hat der Ombudsmann in einem Fall schon eine mittlere dreistellige Summe verschafft - ohne eigenes Rechtsrisiko. Diese Aussage hat kein Gewicht, solange du den Sachverhalt nicht genauer beschreibst. Wenn du dir z. B. nur Kreditbeabeitungsgebühren hast erstatten lassen, nachdem die Rechtssprechung höchstrichterlich eindeutig war ist das keine Kunst. Ach weißt Du: Ob Du die Aussage wichtig findest, ist mir völlig egal. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr November 18, 2016 · bearbeitet November 18, 2016 von tyr Ach weißt Du: Ob Du die Aussage wichtig findest, ist mir völlig egal. Deine Aussage ist für alle irrelevant, solange du nur nebulös Behauptungen auf stellst, deren Gewicht für diesen Fall niemand einschätzen kann. Auf die Nachfrage, ob es z. B. nur um einen eindeutigen und leichten Fall wie die Erstattung von Kreditbearbeitungsgebühren oder der Zinsen aus der gezogenen Nutzung dieser Gebühren nach der höchstrichterlichen Entscheidung ging bist du nicht eingegangen. Jeder mag sich seinen Teil denken, ob dein Posting irgendwen veranlassen sollte, im Fall der Gebührenerhöhung des Riester-BSP der VBGA die Ombudsleute damit zu beschäftigen. Aber nur zu. Ich wäre sehr gespannt auf die Reaktion der BVR-Beschwerdestelle https://www.bvr.de/Service/Kundenbeschwerdestelle Stelle doch mal eine Anfrage und poste die Antwort. p.s. Ich will noch etwas konstruktives posten. Ich sehe bei deinen Postings immer noch ein Bemühen, der Niedrigzinsphase irgendwie durch windige Vertragsgestaltung, Verdrängung von Fakten und jetzt als nächstes Mittel Beschäftigung von Ombudsleuten für offensichtlich vertragsgemäße Gebührenerhöhung ein Schnippchen schlagen zu wollen. Die ganze Idee, der Niedrigzinsphase zu entkommen ist m. E. zum Scheitern verurteilt, solange die Niedrigzinsphase dauerhaft an hält. Diesen Kampf kannst du nicht gewinnen. Den gewinnt niemand, die halbe Finanzindustrie inklusive der institutionellen Anleger, die mit Ausbildung und langjähriger Erfahrung und professionellen Mitteln tagtäglich nach renditestarken und risikoarmen Geldanlagen suchen müssen sucht nach einer Lösung. Wie kommst du zu der hartnäckigen Annahme, dass du es besser weißt als die Profis? Das kann ich bei deinen Postings immer noch nicht nach vollziehen. Ich will dir ja deine Motivation in diesem Kampf gegen Windmühlen https://de.wiktionary.org/wiki/gegen_Windm%C3%BChlen_k%C3%A4mpfen nicht nehmen, aber das ist meines Erachtens aussichtslos. Wenn es eine Lösung gäbe, wäre die bekannt. Es hat aber niemand eine Lösung dafür. Im Riesterbereich kann man den Kampf gegen die anhaltende Niedrigzinsphase mit Fondsprodukten auch einstellen und mit Zinsprodukten wie Riester-BSP oder klassischer Riester-RV einstellen und dafür mehr ungefördert in z. B. Aktien gehen. Problem gelöst, Riesterförderung mitgenommen, Thema abgeschlossen. Gegen die offensichtlich vertragsgemäße Gebührenerhöhung der VBGA den Ombudsmann an rufen zu wollen halte ich angesichts der bereits vergangenen großen Zinssenkungen für grotesk. Ich rege mich doch nicht über lächerliche 10 Euro pro Jahr neue Gebühren auf, wenn der große Kostenblock bereits durch die Zinssenkung vom Niveau 4% auf annähernd 0% p.a. bereits gelaufen ist. Zumal andere Volksbanken bereits seit Jahren 10 Euro Gebühren p.a. erheben, ohne dass sich deshalb jemand auf regt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM November 19, 2016 Ach weißt Du: Ob Du die Aussage wichtig findest, ist mir völlig egal. Deine Aussage ist für alle irrelevant, solange du nur nebulös Behauptungen auf stellst, deren Gewicht für diesen Fall niemand einschätzen kann. Auf die Nachfrage, ob es z. B. nur um einen eindeutigen und leichten Fall wie die Erstattung von Kreditbearbeitungsgebühren oder der Zinsen aus der gezogenen Nutzung dieser Gebühren nach der höchstrichterlichen Entscheidung ging bist du nicht eingegangen. Und das werde ich auch nicht. Mir reicht meine eigene Überzeugung, dass die Information jemandem etwas wert sei könnte - ob Du auch daran glaubst, ist mir doch egal: viel Spaß mit Deiner Meinung Ich will noch etwas konstruktives posten. Ich sehe bei deinen Postings immer noch ein Bemühen, der Niedrigzinsphase irgendwie durch windige Vertragsgestaltung, Verdrängung von Fakten... Wenn Du DAS für konstruktiv hältst, möchte ich nicht wissen wie destruktiv bei Dir aussieht Die ganze Idee, der Niedrigzinsphase zu entkommen ist m. E. zum Scheitern verurteilt, solange die Niedrigzinsphase dauerhaft an hält. Diesen Kampf kannst du nicht gewinnen. Den gewinnt niemand, die halbe Finanzindustrie inklusive der institutionellen Anleger, die mit Ausbildung und langjähriger Erfahrung und professionellen Mitteln tagtäglich nach renditestarken und risikoarmen Geldanlagen suchen müssen sucht nach einer Lösung. Wie kommst du zu der hartnäckigen Annahme, dass du es besser weißt als die Profis? Das kann ich bei deinen Postings immer noch nicht nach vollziehen. Ich will dir ja deine Motivation in diesem Kampf gegen Windmühlen https://de.wiktionary.org/wiki/gegen_Windm%C3%BChlen_k%C3%A4mpfen nicht nehmen, aber das ist meines Erachtens aussichtslos. Wenn es eine Lösung gäbe, wäre die bekannt. Es hat aber niemand eine Lösung dafür. Im Riesterbereich kann man den Kampf gegen die anhaltende Niedrigzinsphase mit Fondsprodukten auch einstellen und mit Zinsprodukten wie Riester-BSP oder klassischer Riester-RV einstellen und dafür mehr ungefördert in z. B. Aktien gehen. Problem gelöst, Riesterförderung mitgenommen, Thema abgeschlossen. Im Nicht-Riester-Bereich ist das ganz einfach: Ich nehme es nicht nur an, sondern kann es beim Anblick meiner Rendite auch anhand nackter Zahlen erkennen. Profis können da deshalb nicht mithalten, weil die Aktien, mit denen ich eine Überrendite erziele, für ihre Anlagesummen viel zu illiquide sind. In den letzten 4 Jahren, seit ich mit Portfolio Performance aufzeichne, komme ich immerhin auf eine jährliche Rendite von über 15 Prozent (IZF-Methode, nach TTWROR-Methode noch sehr viel mehr), in den letzten 12 Monaten immerhin noch über 12 Prozent IZF. Im Riester-Bereich kann ich mir die Aktien nicht selbst aussuchen, da strebe ich daher auch keine Überrendite gegenüber dem Gesamtaktienmarkt an. Du brauchst Dir aber keine Mühe zu geben, mich in der Niedrigzinsphase zu einem zinsbasierenden Riester-Produkt überzeugen zu wollen - da würde ich eher ganz auf Riester verzichten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr November 19, 2016 Du verstehst das falsch. Deine Information ist wertlos. Für alle. Weil nicht nachvollziehbar. Das hat nichts mit Meinung zu tun. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor November 19, 2016 Du verstehst das falsch. Deine Information ist wertlos. Für alle. Weil nicht nachvollziehbar. Das hat nichts mit Meinung zu tun. Bist du tatsächlich so verblendet, dass du diesen Stuss glaubst? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 November 20, 2016 Was haltet Ihr eigentlich vom fairriester silver als Alternative zum Banksparplan? Er hat keine einmaligen Kosten. Die laufenden Kosten von 0,38% p.a. des Vertragsguthabens liegt unter der Garantieverzinsung von 1,25% (diese gilt allerdings nur noch bei Abschluss in diesem Jahr). Per Saldo bleibt also eine garantierte Verzinsung von ca 0,87% p.a. in der Ansparphase, was derzeit bei einem Neuabschluss mehr ist als in allen mir bekannten Banksparplänen. Hinzu kommt noch eine Überschussbeteiligung. (...) Was mich wundert, ist dass ich in Forensuche nicht mehr Diskussionen zu dieser Police gefunden habe. Sonst werden Produkte mit derartigen Gestaltungsmöglichkeiten hier bis ins kleinste Detail ausanalysiert und -diskutiert (Cosmos Flexible Vorsorge, DKB Banksparplan usw.). Ich habe mir im Vergleich zum fairriester silver noch den früher im WPF gelegentlich genannten Riestermeister von HanseMerkur24 (HM24) angeschaut, weil dessen Kosten sehr niedrig sein sollen. Seine Kosten führten in der bei mir untersuchten Konstellation zu einer Reduction in Yield von ungefähr 0,5% p.a. - also mehr beim Fairriester Silber. Außerdem habe ich verwundert festgestellt, dass bei der HM24 die laufende Überschussbeteiligung regelrecht abgestürzt ist: 2016 gibt es nur noch 2,25% inkl. des Rechnungszinses von 1,25% (nach 3,05% in 2015)! Die Schlussüberschüsse werden für 2016 mit 0,2% angesetzt, können bekanntlich aber bis zum Leistungsbeginn wieder entfallen. Da gefällt mir der fairriester silver als (eine von mehreren) Alternativen zum Riester-Banksparplan wesentlich besser: Laufende Überschussbeteiligung 2016 von 3,35% plus Schlussüberschüsse, die um die 0,2% liegen könnten. MyLife ist allerdings ebenfalls ein sehr kleiner Versicherer. Und er hat die laufenden Überschüsse von 2015 auf 2016 auch stark abgesenkt (um 0,5%pkt, HM24: -0,8%pkt). Angesichts der sehr geringen Bewertungsreserven von MyLife könnte es bei einer anhaltenden Niedrigzinsphase in den nächsten Jahren auch dort zu einer weiteren deutlichen Absenkung kommen. Deshalb wird er nur 1-2 Sprossen in der Riester-Leiter ausmachen, die ich für mich und meine Frau zur Finanzierung eines vorgezogenen (Teil-)Ruhestands plane (Stichworte: Mit der 30% Auszahlung und der Abfindung für eine Kleinbetragsrente den Grundfreibetrag bzw. die niedrige Steuerprogression über mehrere Jahre hinweg ausnutzen bzw. die einmaligen Riesterauszahlungen zur Finanzierung der Ausgleichzahlung für einen vorgezogenen Ruhestand verwenden -> http://www.faz.net/a...rue#pageIndex_2 ) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag