gerp November 11, 2013 Oh, das ist ein peinlicher Verschreiber, wobei ich mir sicher bin, dass das durch die Autokorrektur kommt... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 November 11, 2013 Oh, das ist ein peinlicher Verschreiber, wobei ich mir sicher bin, dass das durch die Autokorrektur kommt... Peinlich nicht, aber er heiterte jedenfalls auf. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gerp November 11, 2013 Wenn es nicht von mir gekommen wäre, dann hätte ich es auch lustiger gefunden ;-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 November 24, 2013 Mal etwas zum Thema Finanztest und Banksparpläne. GDV kritisiert Finanztest Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM November 24, 2013 Mal etwas zum Thema Finanztest und Banksparpläne. GDV kritisiert Finanztest Ein weiterer Versuch, eine der wenigen neutralen Stellen zu diskreditieren, um mehr Raum für den eigenen Verband und das eigene Marketing zu bekommen. Ähnliches gschieht gerade bei den Nuss-Schokoladen und E-Bikes bei der klassischen Stiftung Warentest. Aus meiner Sicht läuft obige Kritik des GDV (wennd er GDV etwas "objektives" zu Vorteil der Versicherungen sagt, müsste man eigentlich schon per se vorsichtig sein) an der Finanztest völlig ins Leere. Der geforderte Vergleich garantierter Rentenhöhen KANN von der Finanztest gar nicht geleistet werden, weil es schlichtweg keine garantierten Rentenquoten bei Banksparplänen gibt. Das sieht der GDV natürlich als dicken Nachteil, wie auch einzelne User hier im Forum. Unabhängig von der Sichtweise hierauf, muss man aber konstatieren, dass ein Banksparplaner dafür den Vorteil hat, kurz vor Renteneintritt in den günstigsten anderen Vertrag zu wechseln. Diese Option ist für Rentenversicherte oft kaum wahrzunehmen. Der in Zukunft günstigste Vertrag ist aber mit hoher Wahrscheinlichkeit günstiger als jede jetzt garantierbare Summe - denn eben diese Wahrscheinlichkeit ist Grundlage der Berechnungen der heute garantierbaren Renten. Insofern halte ich sowieso die offenkundig fehlerhafte Kritik des GDV, als auch die dahiter stehenden Annahmen für unangebracht und irreführend. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial November 24, 2013 Unabhängig von der Sichtweise hierauf, muss man aber konstatieren, dass ein Banksparplaner dafür den Vorteil hat, kurz vor Renteneintritt in den günstigsten anderen Vertrag zu wechseln. Diese Option ist für Rentenversicherte oft kaum wahrzunehmen. Außerdem kann jemand mit Banksparplan sein Ansgespartes zu 100% und ohne Verluste in ein Wohnriesterinvestment transferieren. Da spielt die garantierte Rente gar keine Rolle mehr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor November 25, 2013 · bearbeitet November 25, 2013 von Matthew Pryor Ein weiterer Versuch, eine der wenigen neutralen Stellen zu diskreditieren, Neutral?In welcher Idealwelt leben denn hier einige?Natürlich ist es ein nicht zu erklärender Zufall,dass beim neuerlichen Test zur BU 120% der Tarife als "sehr gut" bewertet werden.Frei nach dem Motto:"Lieber Verbraucher,nimm den günstigsten".Das sich die Tarife im Detail stark unterscheiden,der für die Bewertung herangezogene Musterkunde im realen Leben eher selten bis gar nicht existiert und die mit "sehr gut" bewerteten Tarife bei näherer und detaillierterer Betrachtung zum Teil noch nicht einmal die von der "Stiftung" selbst gestellten Anforderungen erfüllen,sollte an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben. Oder könnte es vielleicht ein Grund sein,dass die "Stiftung" ein neues Lizensierungsmodell für ihre "Gütesiegel" eingeführt hat und damit ein natürliches monetäres Interesse hat,möglichst viele Versicherer mit einem entsprechenden Siegel dazu zu verleiten,die Siegel zu kaufen? Diese Option ist für Rentenversicherte oft kaum wahrzunehmen. Und warum sollte das,verglichen mit einem "Banksparplansparer", schwieriger sein?Nach einer oftmals jahrzehntelangen Laufzeit?Lass mich raten:Die "hohen" Gebühren..... Des Weiteren stellt sich dem unvoreingenommenen Leser die Frage,warum es bei Banksparplänen "unseriös ist,über die gesamte Laufzeit nur mit dem garantierten Sparzins zu rechnen",sich die "Stiftung" aber nicht entblödet,genau das von den Verbrauchern in Bezug auf klassische Rentenversicherungen zu fordern,da Versicherer ja bekanntlich über Jahrzehnte keine nennenswerten Überschüsse erzielen...Drollige Logik. Schlussendlich bleibt zu hoffen,dass mehr Unternehmen dem Beispiel von Ritter folgen und eine Klage gegen die Stiftung in Erwägung ziehen bzw. umsetzen.Dann kann man(n) auch endlich die entsprechenden Paragraphen für die Tester in Erwägung ziehen:GewO34ü für überflüssig. Außerdem kann jemand mit Banksparplan sein Ansgespartes zu 100% und ohne Verluste in ein Wohnriesterinvestment transferieren. Wie praktisch,dass diese Möglichkeit nur den Banksparplansparern zur Verfügung steht und für diejenigen,die diese Option gar nicht ziehen wollen und/oder können,eine völlig unnütze Option darstellt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM November 25, 2013 · bearbeitet November 25, 2013 von ImperatoM Ein weiterer Versuch, eine der wenigen neutralen Stellen zu diskreditieren, Neutral? Natürlich ist es ein nicht zu erklärender Zufall,dass beim neuerlichen Test zur BU 120% der Tarife als "sehr gut" bewertet werden.Frei nach dem Motto:"Lieber Verbraucher,nimm den günstigsten".Das sich die Tarife im Detail stark unterscheiden,der für die Bewertung herangezogene Musterkunde im realen Leben eher selten bis gar nicht existiert und die mit "sehr gut" bewerteten Tarife bei näherer und detaillierterer Betrachtung zum Teil noch nicht einmal die von der "Stiftung" selbst gestellten Anforderungen erfüllen,sollte an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben. Das kann man hinterfragen, es stellt aber dadurch nicht die Neutralität der Stiftung gegenüber einzelnen Anbietern in Frage. Es kann sein (wir sollten nicht vorschnell urteilen, dass es so ist), dass finanzielle Überlegungen hier eine Rolle gespielt haben. Es kann aber auch sein, dass es schlichtweg nicht besser möglich ist, auf wenigen Seiten einen BU-Test für alle Berufsgruppen gleichzeitig (!) wesentlich besser darzustellen. Außerdem kann man die Anbieter durchaus mal dafür loben, dass sie ihre Tarife in den letzten Jahren tatsächlich ganz wesentlich verbessert haben (Z.B. stirbt die früher noch übliche Abstrakte Verweisung zusehends aus)! Meckern kann man immer - ohne eine Idee, es besser zu machen. Ganz auf den Test verzichten dann lieber? Dann werden die Leute doch nur noch mehr abgezockt. Oder könnte es vielleicht ein Grund sein,dass die "Stiftung" ein neues Lizensierungsmodell für ihre "Gütesiegel" eingeführt hat und damit ein natürliches monetäres Interesse hat,möglichst viele Versicherer mit einem entsprechenden Siegel dazu zu verleiten,die Siegel zu kaufen? Diese Option ist für Rentenversicherte oft kaum wahrzunehmen. Und warum sollte das,verglichen mit einem "Banksparplansparer", schwieriger sein?Nach einer oftmals jahrzehntelangen Laufzeit?Lass mich raten:Die "hohen" Gebühren..... Neben den Gebühren, die man bereits für die gesamte Anlagedauer im Vorfeld gezahlt hat, sind vor allem die Überschüssen entscheidend. Diese machen die RV erst interessant. Je nach Verwendung der Überschüsse und vertraglicher Regelung der einzelnen Versicherung, müsste man auf Überschüsse aber verzichten, wenn man vorzeitig den Vertrag wechselt - immer dann, wenn sie nicht während der Ansparzeit zugeteilt werden, in der man den Vertrag wechseln müsste. Bewertungsreserven fallen je nach Gesetzeslage darunter (ist ja gerade sehr umstritten), ein Schlussüberschuss der Ansparzeit - vor allem aber Risikogewinne, die vor allem bei langlaufenden RVs i.d.Regel hoch ausfallen. Letztendlich stellt sich doch die Frage: Was erwartest Du von der StWT denn eigentlich? Ein wirklich informierter Anleger braucht die StWT nicht. Für alle anderen ist sie aber die am wenigsten schlechte Alternative. Sie reduziert die Komplexität von Sachverhalten und macht sich durch den dabei unvermeidbaren Detailverlust angreifbar. Wer dabei verdrängt, dass sie vielen Menschen überhaupt erst ermöglicht, zumindest ein Teilverständnis zu erlangen, hält wohl die ganze Menschheit für ähnlich finanzinteressiert und intelligent wie sich selbst...?! . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
HanniVector November 25, 2013 Die Nutzung des altbekannten Stiftung Warentest Logos (ala "20 Produkte getestet, 15 mit Ergebnis Gut") auf Verpackungen lässt sich Warentest seit diesem Jahr jährlich mit €15.000 bezahlen. Quizfrage: wollen die das 1x, 100x oder lieber 1000x sehen? Und wie bekommt man das besonders häufig aufVerpackungen? Mit möglichst vielen Gut & Sehr Gut Sorry aber an dem Laden ist NICHTS neutral... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor November 26, 2013 Die Nutzung des altbekannten Stiftung Warentest Logos (ala "20 Produkte getestet, 15 mit Ergebnis Gut") auf Verpackungen lässt sich Warentest seit diesem Jahr jährlich mit €15.000 bezahlen.Ein weiterer Knackpunkt.Das Siegel gilt nämlich nur für den getesteten Tarif.Ein Anbieter (oder mehrere,aber bei diesem Anbieter ist es mir bekannt) hat bereits kurz nach Erscheinen des "Tests" die Bedingungen geändert,dürfte also das Siegel gar nicht mehr verwenden bzw. müsste den neuen Tarif wieder von der "Stiftung" testen lassen.Und weitere 15000€ berappen.Mal abgesehen davon,dass die "Stiftung" ja nur alle Jubeljahre testet.Ein uninformierter Verbraucher kann sich also gar nicht sicher sein,ob er den getesteten und für gut,sehr gut oder wasauchimmer befundenen Tarif überhaupt bekommt. Es kann aber auch sein, dass es schlichtweg nicht besser möglich ist, auf wenigen Seiten einen BU-Test für alle Berufsgruppen gleichzeitig (!) wesentlich besser darzustellen. Die Lösung ist einfach:Wenn nicht die nötige Kompetenz vorhanden ist,dann verkneift man sich einen Test.Außerdem kann man die Anbieter durchaus mal dafür loben, dass sie ihre Tarife in den letzten Jahren tatsächlich ganz wesentlich verbessert haben (Z.B. stirbt die früher noch übliche Abstrakte Verweisung zusehends aus)! Ich bezweifle,dass diese Entwicklung erfreulich ist.Zumindest ist sie nicht für die Berufsgruppen erfreulich,die diesen Schutz wesentlich dringender brauchen als andere.Die Versicherer entfernen sich durch ihre immer feinere Differenzierung und den mittlerweile absurde Ausmaße annehmenden Bedingungswettkampf immer mehr von ihrem Auftrag,einem möglichst breiten Kreis versicherbarer Personen bezahlbaren Schutz bieten zu können.Und dieser unerfreulichen Entwicklung leistet auch die "Stiftung" zusätzlich zur stümperhaften Durchführung weiteren Vorschub.Meckern kann man immer - ohne eine Idee, es besser zu machen. Oh,Ideen gibt es genug.Diese wurden auch von verschiedenen Seiten an die "Stiftung" heran getragen.Mit einer entsprechenden Nichtreaktion seitens der "Verbraucherschützer.Ganz auf den Test verzichten dann lieber? Natürlich.Dann werden die Leute doch nur noch mehr abgezockt. Wie?Und von wem?Denen,die für ihre Beratung einstehen und haften müssen?Oder denen,die ohne Sinn und Verstand minderwertigen Versicherungsschutz anpreisen und im Zweifel eben diese Sicherheit in Form einer Haftung gar nicht erst bieten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TaurusX November 26, 2013 @Matthew - das unterschreibe ich genau so Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein November 26, 2013 @Matthew - das unterschreibe ich genau so Ich auch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM November 27, 2013 · bearbeitet November 27, 2013 von ImperatoM Ich denke über die Schwierigkeiten eines Tests sind wir uns einig. Die vorgeschlagene Konsequenz eines Test-Verzichts halte ich aber auch nicht für besser. In der Konsequenz werden Leute umso stärker von Versicherungsangestellten, Strukkis und - im besten Fall - Maklern "beraten". Du machst es Dir etwas leicht, wenn Du auf deren Haftung verweist. Im schlechtesten Fall ist der Verkäufer gar nicht mehr haftbar zu machen. Schließlich läuft eine BU über einen sehr langen Zeitraum. In 20 Jahren kann Dein Verkäufer pleite sein - oder sogar tot. Wer haftet dann - seine Versicherung, sofern man die nach seinem Ableben noch herausfinden kann? Und auch, wenn Dein Verkäufer noch haften kann: Wofür haftet er eigentlich? Die Haftung verhindert grobe Fehler - vor allem, wenn Menschen mit klaren, protokollierten Versicherungszielen nachweislich falsch beraten werden. Z.B. wenn Du als Kunde ausdrücklich darauf hinweist, dass Du nicht bereit wärst, eine Klausel X zu akzeptieren. Doch welcher uninformierte Kunde ist dazu in der Lage? Die meisten wissen gar nicht, was die für sie wesentlichen Kriterien X sind. Ein Makler wäre dazu in der Lage - aber wenn er Dir einen Vertrag mit X andreht, kannst Du kaum beweisen, dass er einen Fehler gemacht hat, da Du dem Makler nie gesagt hast, dass dieses X für Dich wichtig sei. Konntest Du wegen mangelnden Wissens zwar auch nicht - andererseits wird auch kein Gericht erwarten, dass jede Vertragsklausel einzeln erläutert und abgewogen wurde. Wenn Du an einen Versicherungsagenten gerätst, kann er sich sogar darauf berufen, auf die Klauseln überhaupt keinen Einfluss zu haben, da er (im Gegensatz zum Makler) sogar nur von einer einzigen Versicherung Angebote machen kann. Eine Haftung für die Klausel besteht effektiv nicht. Die Verkäuferhaftung ist daher keine Lösung für das Problem. Und einen Vorteil hat die Finanztest dann doch: Sie kann Standards setzen und vor allgemein besonders nachteiligen Klauseln schützen. Das ist kaum ausreichend für eine BU. Aber es ist besser, als sich nur darauf zu verlassen, dass die Verkäufer aus Haftungsgründen schon richtig beraten würden. . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor November 29, 2013 · bearbeitet November 29, 2013 von Matthew Pryor Ich denke über die Schwierigkeiten eines Tests sind wir uns einig.Das mag sein.Wir ziehen aber grundsätzlich andere Schlüsse.Ich denke,dass es besser ist,einen Test oder ein Rating denen zu überlassen,die die Beschäftigung mit dieser Materie zu ihren Kernkompetenzen zählen.Für dich ist der Testaufbau egal,Hauptsache,es wird seitens der "Stiftung" getestet.Katastrophale Ergebnisse einschließlich einer mehr als fragwürdigen Kriteriensystematik sind dann halt ein notwendiges Übel.Diese Meinung kann und will ich nicht teilen.In der Konsequenz werden Leute umso stärker von Versicherungsangestellten, Strukkis und - im besten Fall - Maklern "beraten". Was soll daran verkehrt sein? Du machst es Dir etwas leicht, wenn Du auf deren Haftung verweist. Im schlechtesten Fall ist der Verkäufer gar nicht mehr haftbar zu machen. Schließlich läuft eine BU über einen sehr langen Zeitraum. In 20 Jahren kann Dein Verkäufer pleite sein - oder sogar tot. Also ist ein grundsätzlicher Haftungsauschluss,wie er bei der "Stiftung" und ihren schreibenden Verkäufern gegeben ist vorzuziehen?Das ist hoffentlich nicht dein Ernst.Im Fall des Ausschließlichkeitsvermittlers ist es im Übrigen egal,da hier die Gesellschaft haftet.Ableben,Auscheiden aus dem Berufsleben oder Auswanderung mit unbekanntem Ziel hin oder her.Das bitte ich sauber zu trennen.Und selbstverständlich kann auch ein Makler haftbar gemacht werden,auch wenn er nicht mehr in der Branche tätig sein sollte (→Nachhaftung).Bleibt also als einziges "Argument" der Tod.Wie ich bereits ausführte:Die Chance,in Haftung genommen zu werden und den Verbraucher zu entschädigen,ist in diesem Fall wenigstens überhaupt gegeben.Bei der "Stiftung" nicht.Was ziehst du vor?Wofür haftet er eigentlich? Die Haftung verhindert grobe Fehler - vor allem, wenn Menschen mit klaren, protokollierten Versicherungszielen nachweislich falsch beraten werden. Z.B. wenn Du als Kunde ausdrücklich darauf hinweist, dass Du nicht bereit wärst, eine Klausel X zu akzeptieren. Doch welcher uninformierte Kunde ist dazu in der Lage? Die meisten wissen gar nicht, was die für sie wesentlichen Kriterien X sind. Ein Makler wäre dazu in der Lage - aber wenn er Dir einen Vertrag mit X andreht, kannst Du kaum beweisen, dass er einen Fehler gemacht hat, da Du dem Makler nie gesagt hast, dass dieses X für Dich wichtig sei. Konntest Du wegen mangelnden Wissens zwar auch nicht - andererseits wird auch kein Gericht erwarten, dass jede Vertragsklausel einzeln erläutert und abgewogen wurde. Wenn Du an einen Versicherungsagenten gerätst, kann er sich sogar darauf berufen, auf die Klauseln überhaupt keinen Einfluss zu haben, da er (im Gegensatz zum Makler) sogar nur von einer einzigen Versicherung Angebote machen kann. Eine Haftung für die Klausel besteht effektiv nicht. Und du willst mir allen Ernstes den Vorwurf machen,ich machte es mir zu leicht?Es geht doch nicht nur um irgendwelche Klauseln,es geht auch um die komplette Antragsbegleitung.Ein großes Problem ist nach wie vor der Umgang mit der Gesundheitshistorie.Auch die wird ein seriöser Berater ausführlich und nachvollziehbar dokumentieren.Das kann er natürlich nur im Rahmen dessen,was er vom Verbraucher an Informationen zur Verfügung getsellt bekommt.Dann kommen noch unterschiedliche Modelle der individuellen Ausgestaltung dazu (→Schichtenvergleich,steuerliche Behandlung,Hauptversicherung oder doch lieber als Zusatz),so dass eine vollständige Beratungsdokumentation viele Seiten füllt.Und zwar verbindlich und rechtssicher für den Verbraucher.Die Verkäuferhaftung ist daher keine Lösung für das Problem. Doch,natürlich.Daran ändert bei objektiver Betrachtung auch dein Totschlagargument nichts.Sie kann Standards setzen und vor allgemein besonders nachteiligen Klauseln schützen. Standards kann man auch nach unten setzen.Wie die "Stiftung" ja in diesem Fall auch hinlänglich bewiesen hat.Im Übrigen hat der "Musterkunde" beim Testsieger ja sogar eine besonders nachteilige Klausel.Die von der Stiftung sogar als Kriterium für das Rating heran gezogen wurde.Und irgendwie hat die "Stiftung" das dann leider übersehen.Soviel zu den Standards und dem sorgfältigen Umgang mit der Prüfung und Verifizierung der selbst erdachten Kriterien.Aber es ist besser, als sich nur darauf zu verlassen, dass die Verkäufer aus Haftungsgründen schon richtig beraten würden. Also ist es besser,sich auf eher unqualifizierte Verkäufer,sprich die "Stiftung" oder im engeren Sinne deren Schreiberlinge zu verlassen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes November 29, 2013 Man kann auch einfach mit dem gesunden Menschenverstand heran gehen. Riester benötigt zwei eigenständige Gesetze, zahlreiche gesetzesgleiche Blätterchen unseres Finanzministeriums und je nach Produkt noch mal einige Seiten Vertragsbedingungen. Das alles zusammen presst Finanztest in eine drittel A4 Seite an Tabelle. Ich finde aber persönlich weder die Darstellung der Riester Banksparpläne noch die vergleichende Äußerung zu anderen Riester Produkten problematisch. Riester Banksparpläne werden bei Finanztest eigentlich immer der Sparergruppe 50+ zugeordnet, das ist schlichtweg einfach nicht pauschal falsch. Wer die Artikel wirklich liest (macht ja eh kein Mensch), kann die vom GDV geschlussfolgerte Interpretation eigentlich gar nicht wählen. Und wenn man den neuesten Riester Test von Finanztest anschaut, ist zumindest in Sachen Riester Bausparverträge der aus meiner Sicht noch interessanteste Test bisher veröffentlicht worden (im Vergleich zu anderen Medien). Ändert aber auch nichts daran, dass dort Äpfel und Birnen verglichen wurden (BS zw. 15 und 50k). Der Test der Riester Rentenversicherungen ist eine einzige Katastrophe, eine Frechheit. Allein schon die Testkriterien und deren Gewichtung sind lächerlich. 40 % machen der Anlageerfolg des Versicherers und die Kosten aus. Betonung: Anlageerfolg des Versicherers, das steht in keinem Bezug zur Verzinsung der Verträge, nicht im Geringsten. Und Kosten sollten im Verhältnis zur Rendite des Vertrags stehen. (Ganz ehrlich, was interessieren 150 Euro Wechselkosten im Vergleich zu der Kostengestaltung des laufenden Vertrags an sich) Somit sind schon mal 80 % der Bewertung reines "Bla, Bla" ohne jedwede inhaltliche Aussagekraft. Die restlichen 20 % beziehen sich auf Transparenz und Flexibilität. Also auf eine Eigenschaft, die zu 90 % gesetzlich vordefiniert ist. Aus meiner Sicht weitere 20 % Testkriterium, die völlig für den Eimer sind. Da ich die Masse der dort getesteten Tarife kenne, auch deren reale Verzinsung / aktuelle Überschussbeteiligung etc. kenne ... erschließt sich mir zudem nicht im Geringsten, wie die Tester auf ihre Ergebnisse kommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM November 29, 2013 Ich denke über die Schwierigkeiten eines Tests sind wir uns einig.Das mag sein.Wir ziehen aber grundsätzlich andere Schlüsse.Ich denke,dass es besser ist,einen Test oder ein Rating denen zu überlassen,die die Beschäftigung mit dieser Materie zu ihren Kernkompetenzen zählen.Für dich ist der Testaufbau egal,Hauptsache,es wird seitens der "Stiftung" getestet. Nein, der Aufbau ist mir nicht egal. Aber ich habe besser einen zu pauschalen, leicht verständlichen Test als gar keinen leicht verständlcihen Test. Hier unterscheiden wir uns. Bleibt also als einziges "Argument" der Tod.Wie ich bereits ausführte:Die Chance,in Haftung genommen zu werden und den Verbraucher zu entschädigen,ist in diesem Fall wenigstens überhaupt gegeben.Bei der "Stiftung" nicht.Was ziehst du vor?[/size] Ich ziehe nichts vor - ich will beides! Wenn ein finanziell weitgehend ungebildeter Mensch den Test liest und dann gezielt beim Testsieger vorstellig wird (ab da gilt dann die Beraterhaftung, die ich für sich alleine aber aus genannten Gründen für nicht ausreichend halte), ist mir das lieber als wenn der gleiche Kunde durch Zufall von einem der schlechteren Unternehmen "beraten" wird. Im Einzelfall kann das zwar sogar trotzdem der passendere Vertrag sein, ja. Aber die Wahrscheinlichkeit dafür ist bei gut gewählten Testkriterien gering. Wofür haftet er eigentlich? Die Haftung verhindert grobe Fehler - vor allem, wenn Menschen mit klaren, protokollierten Versicherungszielen nachweislich falsch beraten werden. Z.B. wenn Du als Kunde ausdrücklich darauf hinweist, dass Du nicht bereit wärst, eine Klausel X zu akzeptieren. Doch welcher uninformierte Kunde ist dazu in der Lage? Die meisten wissen gar nicht, was die für sie wesentlichen Kriterien X sind. Ein Makler wäre dazu in der Lage - aber wenn er Dir einen Vertrag mit X andreht, kannst Du kaum beweisen, dass er einen Fehler gemacht hat, da Du dem Makler nie gesagt hast, dass dieses X für Dich wichtig sei. Konntest Du wegen mangelnden Wissens zwar auch nicht - andererseits wird auch kein Gericht erwarten, dass jede Vertragsklausel einzeln erläutert und abgewogen wurde. Wenn Du an einen Versicherungsagenten gerätst, kann er sich sogar darauf berufen, auf die Klauseln überhaupt keinen Einfluss zu haben, da er (im Gegensatz zum Makler) sogar nur von einer einzigen Versicherung Angebote machen kann. Eine Haftung für die Klausel besteht effektiv nicht. Und du willst mir allen Ernstes den Vorwurf machen,ich machte es mir zu leicht?Es geht doch nicht nur um irgendwelche Klauseln,es geht auch um die komplette Antragsbegleitung.Ein großes Problem ist nach wie vor der Umgang mit der Gesundheitshistorie.Auch die wird ein seriöser Berater ausführlich und nachvollziehbar dokumentieren.Das kann er natürlich nur im Rahmen dessen,was er vom Verbraucher an Informationen zur Verfügung getsellt bekommt.Dann kommen noch unterschiedliche Modelle der individuellen Ausgestaltung dazu (→Schichtenvergleich,steuerliche Behandlung,Hauptversicherung oder doch lieber als Zusatz),so dass eine vollständige Beratungsdokumentation viele Seiten füllt.Und zwar verbindlich und rechtssicher für den Verbraucher. Wie gesagt: Der Test kann den Berater nicht ersetzen, aber eine sinnvoll ergänzen, da die Beraterhaftung für sich alleine nicht ausreichend ist (vgl. gennnte Beispiele). Sie kann Standards setzen und vor allgemein besonders nachteiligen Klauseln schützen. Standards kann man auch nach unten setzen.Wie die "Stiftung" ja in diesem Fall auch hinlänglich bewiesen hat. In diesem Teil Deiner Kritik gebe ich Dir recht. Die Stiftung sollte mit der Zeit ihre Standards stärker erhöhen. Also ist es besser,sich auf eher unqualifizierte Verkäufer,sprich die "Stiftung" oder im engeren Sinne deren Schreiberlinge zu verlassen? Nö, aber an den "Berater" gelangst Du ohnehin noch früh genug. Besser ist es, vorher ein paar von ihm unabhängige Informationen bekommen zu haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor November 30, 2013 Aber ich habe besser einen zu pauschalen, leicht verständlichen Test als gar keinen leicht verständlcihen Test. Hier unterscheiden wir uns. In der Tat.Ich halte es nicht für erbaulich,wenn ein leicht verständlicher Test zu falschen Annahmen und Ergebnissen führt.Wenn ein finanziell weitgehend ungebildeter Mensch den Test liest und dann gezielt beim Testsieger vorstellig wird (ab da gilt dann die Beraterhaftung, die ich für sich alleine aber aus genannten Gründen für nicht ausreichend halte), ist mir das lieber als wenn der gleiche Kunde durch Zufall von einem der schlechteren Unternehmen "beraten" wird. Problematisch wird es natürlich,wenn in dem Fall,den wir 2 hier diskutieren,gleich 60 Testsieger zur Verfügung stehen,die sich laut "Stiftung" im Prinzip nur über den Preis differenzieren.Das verleitet dazu,den Anbieter mit dem billigsten Preis zu wählen.Sollte das dann tatsächlich z.B. die AM sein,tappt der Musterkunde dort schön in die Falle,wenn er sich nach den Kriterien und Maßstäben der "Stiftung" für diesen Anbieter entscheidet.Aber die Wahrscheinlichkeit dafür ist bei gut gewählten Testkriterien gering. Ich stimme dir zu.Leider fällt die "Stiftung" sowohl bei der Auswahl der Kriterien als auch (und das ist die eigentliche traurige Lachnummer) bei der Überprüfung selbiger komplett durch.Die Stiftung sollte mit der Zeit ihre Standards stärker erhöhen. Dáccord.Und wenn sie ein für den Verbraucher brauchbares Ergebnis für eine Vorauswahl geeigneter erzielen möchte,sollte sie auch gleich dafür sorgen,dass diese Standards auch von den "Testsiegern" erfüllt werden.Oder die Testsieger eben keine mehr sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM November 30, 2013 Na, da haben wir ja doch noch unseren persönlichen Koalitionsvertrag zusammengezimmert Danke für die gute Diskussion. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Dezember 1, 2013 · bearbeitet Dezember 1, 2013 von Matthew Pryor Na, da haben wir ja doch noch unseren persönlichen Koalitionsvertrag zusammengezimmert Den müssten wir dann jetzt nur noch durch die Instanzen peitschen . Danke für die gute Diskussion. Diesen Dank erwidere ich nur zu gerne! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Muggi Dezember 13, 2013 Kann das sein, dass nur die wenigsten daran denken, dass bei Renteneintritt (Banksparplan) ungefähr 30 % des angesparten Kapitals in eine Versicherung fließen und nicht verrentet werden? Da nutzt auch die Verzinsung während der Ansparphase nichts. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ZappBrannigan Dezember 13, 2013 Kann das sein, dass nur die wenigsten daran denken, dass bei Renteneintritt (Banksparplan) ungefähr 30 % des angesparten Kapitals in eine Versicherung fließen und nicht verrentet werden? Da nutzt auch die Verzinsung während der Ansparphase nichts. Natürlich muss ein Teil des angesparten Kapitals bei Renteneintritt in eine Versicherung fließen, da die Rente ab 85 Jahren gesichert sein muss. Alternativ kann man auch das gesamte Kapital in eine Versicherung fließen lassen, so dass die Rente von Anfang an von der Versicherung getragen wird. Das ist allerdings bei allen Riester-Produkten der Fall (mit Ausnahme des Wohnriesters) - daher sehe ich nicht wie dies für oder gegen den Banksparplan sprechen sollte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Muggi Dezember 13, 2013 Also wenn ich sehe, dass in "so schlechten Zinszeiten" wie jetzt, die HUK24 z.B. bei Ihrer Riesterrente auf eine Verzinsung von 3,5 % kommt und am Ende eben nicht in eine Versicherung noch einbezahlt werden muss für die Rente ab 85 Jahren, dann denke ich doch, dass ein Banksparplan mit den mikrigen Zinsen momentan, eben nicht an die HUK24 Riesterentenversicherung-Rendite dran kommt. Bei der HUK24 komme ich bei einem Beitrag monatlich von 162,17 Euro auf Abschluss- und Vertriebskosten von 754,45 €. Das ist doch nichts. Das holt man mit der Rendite wieder raus. Ich denke da muss man nicht genau rechnen. Wieviel Zinsen bekommt man momentan (wenn man jetzt abschließt) auf das Riesterguthaben beim Banksparplan? 1%? 2%? Ich bin aber auch der Ansicht, dass das Zinstief noch lange so andauern wird, deswegen fällt ein Riesterbanksparplan für mich weg. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ZappBrannigan Dezember 13, 2013 Also wenn ich sehe, dass in "so schlechten Zinszeiten" wie jetzt, die HUK24 z.B. bei Ihrer Riesterrente auf eine Verzinsung von 3,5 % kommt und am Ende eben nicht in eine Versicherung noch einbezahlt werden muss für die Rente ab 85 Jahren Natürlich fließt das angesparte Kapital bei Renteneintritt in eine Versicherung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Dezember 13, 2013 Bei der HUK24 komme ich bei einem Beitrag monatlich von 162,17 Euro auf Abschluss- und Vertriebskosten von 754,45 €. Das ist doch nichts. Das holt man mit der Rendite wieder raus.Und die "Rendite" ist für die nächsten 20,30 Jahre in Stein gemeißelt?Ich bin aber auch der Ansicht, dass das Zinstief noch lange so andauern wird, deswegen fällt ein Riesterbanksparplan für mich weg. Und du kannst dich im Umkehrschluss mit einer klassischen Rentenversicherung anfreunden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Dezember 13, 2013 Ein Riester-Banksparplan ist meiner Meinung nach vor allem dazu da, um flexibel zu bleiben und wenn sich die Lebenssituation ändert kostengünstig in andere Riesterprodukte, z. B. Riester-Bau-Darlehen wechseln zu können. Hier mal eine Übersicht: http://www.test.de/Riester-im-Test-So-finden-Sie-die-richtige-Riester-Sparform-1602786-0/?ft=bild&fd=2 Den Riester-Banksparplan bis zur Rente durchzuziehen lohnt sich wohl eher für ältere Riester-Sparer in der Nähe der Altersrente, die sich damit zumindest eine Zeit lang um die hohen laufenden Verwaltungskosten der Riester-Rentenversicherungen drücken können. Und man kann auch zu Beginn der Altersrente bis zu 30% vom angesparten Riestervermögen förderunschädlich entnehmen. Für den Fall, dass zu dem Zeitpunkt die persönliche Rest-Lebenserwartung gering sein sollte und/oder die am Markt verfügbaren Sofortrentenversicherungen unattraktiv sein sollten. Und wenn einem das alles nicht passt kann man ja den Riestervertrag auch förderschädlich vorher auflösen, die Zulagen und Steuervorteile an den Staat zurückzahlen und sein eingezahltes Geld samt Verzinsung wieder herausbekommen. Je später die Versicherung Zugriff auf das Geld bekommt, um so besser finde ich. Die hohen Abschluss- und Verwaltungskosten kann man ja auch später zahlen statt schon der Gegenwart. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag