tyr Juni 2, 2017 · bearbeitet Juni 2, 2017 von tyr vor 12 Minuten schrieb ImperatoM: Vielleicht hast Du es überlesen: whister hatte sich an den Ombudsmann gewandt und recht bekommen. Woher weißt du, dass der Vorgang etwas mit dir zu tun hat. Hat whister das so geschrieben? Zudem kennst du nicht die Hintergründe der Entscheidung. Warst du dabei, als es entschieden wurde? Ist dir der genaue Entscheidungsweg bekannt? Du möchtest dir an dieser Stelle Lorbeeren zuweisen, die du gar nicht hast. vor 12 Minuten schrieb ImperatoM: Die Einschätzung "offensichtlich vertragsgemäße Gebührenerhöhung" wirkt damit rückblickend umso überheblicher. Aber bieg es Dir ruhig zurecht anstatt mal zuzugeben, dass das Murks war. Ich habe mir einen VBGA-Vertrag selber angesehen. Ich habe selber einen in der Familie. Und nun? Das war eben meine Interpretation als nicht-Fachanwalt für Banken und Kapitalmarktrecht. Du bist anderer Meinung und hast Widerspruch eingelegt, dies war erfolgreich. Glückwunsch! Da dies nicht auf dem Rechtsweg erfolgt ist kennst du nicht die Hintergründe, warum die Entscheidung so gefallen ist. Glück gehabt. Hätte genau so auch anders ausgehen können. Du kannst jetzt beliebige Mutmaßungen anstellen, warum der Vorgang so abläuft. Das mit dem Zurechtbiegen solltest du viel mehr auf dich selber beziehen, darin bist du im Riester-Fondssparplan-Umfeld einer der Größten hier im Forum. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Juni 2, 2017 · bearbeitet Juni 2, 2017 von ImperatoM vor einer Stunde schrieb tyr: Und nun? Das war eben meine Interpretation als nicht-Fachanwalt für Banken und Kapitalmarktrecht. Du bist anderer Meinung und hast Widerspruch eingelegt, dies war erfolgreich. Und nun? Nun, daraus muss jeder seine eigenen Schlüsse ziehen. Ich hoffe, dass der ein oder andere Leser erkannt hat, dass es sich eben tatsächlich oft lohnt, den Ombudsmann einzuschalten. Für mich selbst gelernt habe ich, dass man Deinen Rechtseinschätzungen auch dann nicht vertrauen sollte, wenn Du Dinge "offensichtlich" findest. Und für Dich kann ich nur hoffen, dass Du auch etwas daraus gelernt hast, aber das musst Du selber entscheiden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Juni 3, 2017 · bearbeitet Juni 3, 2017 von tyr Am 6/2/2017 um 15:50 schrieb ImperatoM: Und nun? Nun, daraus muss jeder seine eigenen Schlüsse ziehen. Ich hoffe, dass der ein oder andere Leser erkannt hat, dass es sich eben tatsächlich oft lohnt, den Ombudsmann einzuschalten. Für mich selbst gelernt habe ich, dass man Deinen Rechtseinschätzungen auch dann nicht vertrauen sollte, wenn Du Dinge "offensichtlich" findest. Und für Dich kann ich nur hoffen, dass Du auch etwas daraus gelernt hast, aber das musst Du selber entscheiden. Soll ich den Vertragstext auch noch für dich zitieren? Ich meine das wäre damals sogar gelaufen. Du weißt nicht, warum die Entscheidung so gefallen ist. Reines Glück, dass es in deinem Sinne gelaufen ist. Die getroffenen Vertragsvereinbarungen haben das nicht her gegeben. Völlig okay, dass du trotzdem Beschwerde ein legst, null Risiko und Hoffnung auf Gewinn, eine vertragliche Grundlage gab es dafür aber nunmal nicht. Wenn doch: zeige sie auf, blubbere nicht, bringe mich mit Fakten zum Schweigen. Die Hoffnung dazu habe ich bei dir aber schon völlig verloren. Argumentieren auf Faktenbasis mit fairr-Fanboys geht eben nicht. Du hast nur deine Meinung. Immer noch völlig falsch, dass du dir hier Lorbeeren zuprechen willst, die du gar nicht verdient hast. Das stünde dir zu, wenn du die rechtliche Grundlage dafür aufzeigen könntest, dass die Bank gar nicht anders kann, als dem Widerspruch der Gebühreneinführung zu zu stimmen. Das konntest du bisher nicht, das gibt der Vertragstext ja auch so nicht her. Also backe mal lieber kleinere Brötchen und freue dich, dass dein Widerspruch erfolgreich war. Die anderen VBGA Riester BSP-Kunden dürfen jetzt für dich mit bezahlen und die Bank wird noch schneller noch kreativere Wege finden müssen, um dieses Produkt in der derzeitigen Zinslandschaft zu finanzieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Juni 4, 2017 vor 19 Stunden schrieb tyr: Soll ich den Vertragstext auch noch für dich zitieren? Ich meine das wäre damals sogar gelaufen. Du weißt nicht, warum die Entscheidung so gefallen ist. Reines Glück, dass es in deinem Sinne gelaufen ist. Die getroffenen Vertragsvereinbarungen haben das nicht her gegeben. Das wird ja immer besser: Jetzt war es "reines Glück"? Vermutlich hat der Ombudsmann das Ergebnis einfach ausgewürfelt, was? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Juni 6, 2017 Am 4.6.2017 um 15:06 schrieb ImperatoM: Das wird ja immer besser: Jetzt war es "reines Glück"? Vermutlich hat der Ombudsmann das Ergebnis einfach ausgewürfelt, was? Bist du in der Lage zu lesen? Am 3.6.2017 um 19:25 schrieb tyr: Soll ich den Vertragstext auch noch für dich zitieren? Ich meine das wäre damals sogar gelaufen. Du weißt nicht, warum die Entscheidung so gefallen ist. Reines Glück, dass es in deinem Sinne gelaufen ist. Die getroffenen Vertragsvereinbarungen haben das nicht her gegeben. Soll ich den Text noch größer für dich machen, damit du ihn verstehst? Und noch einmal: Am 3.6.2017 um 19:25 schrieb tyr: Immer noch völlig falsch, dass du dir hier Lorbeeren zuprechen willst, die du gar nicht verdient hast. Das stünde dir zu, wenn du die rechtliche Grundlage dafür aufzeigen könntest, dass die Bank gar nicht anders kann, als dem Widerspruch der Gebühreneinführung zu zu stimmen. Das konntest du bisher nicht, das gibt der Vertragstext ja auch so nicht her. Also backe mal lieber kleinere Brötchen und freue dich, dass dein Widerspruch erfolgreich war. Ich bin bei dir noch am Zweifeln, ob du solche einfachen Zusammenhänge wirklich nicht verstehen kannst oder bewusst nicht willst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SGM Dezember 11, 2017 · bearbeitet Dezember 11, 2017 von SGM hallo imperator, whister, et al, gibt es eine möglichkeit noch an den alten vb gronau banksparplan riester "vertragstext" zu kommen? Könnte mir einer von euch diesen anonymisiert als pn zukommen lassen? wäre wunderbar, danke, Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schildkröte Juni 30, 2018 Am 12.4.2009 um 08:37 schrieb Dagobert Duck: ich habe versuchst dem riesen Thread zum Them Riester-Banksparplan ein Ergebnis abzuringen, aber das gestaltet sich bei dem Volumen und den unterschiedlichen Ausführungen mehr als schwierig. Ich habe diesen zentralen Thread über Riester-Banksparplane nicht gefunden. Ggf. diesen Beitrag bitte dorthin verschieben. Wer bei der Bank Geld anspart, erwartet Zinsen - erst Recht, wenn es fürs Alter vorgesehen ist. Doch die Nullzins-Politik der EZB hat einiges durcheinandergebracht. Darf eine Bank Negativzinsen auf Riester-Kunden abwälzen? Das Tübinger Landgericht sagt ja - und beschleunigt damit die Enteignung der Sparer. Hier der vollständige Artikel aus dem manager magazin. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gruber April 8, 2021 Die Voba Gronau-Ahaus sieht anscheinend Beratungsbedarf für den Banksparplan VR-RentePlus und verschickt derzeit entsprechende Anschreiben. Man soll einer Datenweitergabe an den Versicherungsmakler Döhler Hosse Stelzer zustimmen um ein individuelles Angebot für eine Riester-Rentenversicherung zu erhalten. Für den Wechsel sollen keine Kosten erhoben werden. Abschlusskosten für übertragenes Kapital sollen ebenfalls nicht anfallen. Ich gehe mal davon aus, dass gebührenfreie Sparpläne mit 1% Mindestverzinsung gerade nicht so der Hit sind für die Bank. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
whister April 12, 2021 Am 9.4.2021 um 00:36 von gruber: Die Voba Gronau-Ahaus sieht anscheinend Beratungsbedarf für den Banksparplan VR-RentePlus und verschickt derzeit entsprechende Anschreiben. Man soll einer Datenweitergabe an den Versicherungsmakler Döhler Hosse Stelzer zustimmen um ein individuelles Angebot für eine Riester-Rentenversicherung zu erhalten. Für den Wechsel sollen keine Kosten erhoben werden. Abschlusskosten für übertragenes Kapital sollen ebenfalls nicht anfallen. Ich gehe mal davon aus, dass gebührenfreie Sparpläne mit 1% Mindestverzinsung gerade nicht so der Hit sind für die Bank. Ich habe diesen Brief vor ca. 3 Monate bekommen - jedoch habe ich auch eine Mindestverzinsung von 1,50% p.a. und keine jährliche Kontoführungsgebühr. Ganz so dringend scheint es die Bank mit der Auflösung solcher Verträge nicht zu haben, denn auf Nachfrage haben sie mir kein Auflösungsangebot machen wollen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian April 13, 2021 vor 13 Stunden von whister: Ich habe diesen Brief vor ca. 3 Monate bekommen - jedoch habe ich auch eine Mindestverzinsung von 1,50% p.a. und keine jährliche Kontoführungsgebühr. Ganz so dringend scheint es die Bank mit der Auflösung solcher Verträge nicht zu haben, denn auf Nachfrage haben sie mir kein Auflösungsangebot machen wollen. Was ist denn ein Auflösungsangebot? Zahlt mir xxxx€, dann seid ihr mich als Kunden los? Wäre selbst gar nicht auf die Idee gekommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
whister April 13, 2021 vor einer Stunde von oktavian: Was ist denn ein Auflösungsangebot? Zahlt mir xxxx€, dann seid ihr mich als Kunden los? Wäre selbst gar nicht auf die Idee gekommen. Ich habe gefragt ob sie bei Interesse an einer Vetragsauflösung gegen Übertrag des aktuellen Guthabens + einer Bonuszahlung haben und wenn ja wie hoch die Bonuszahlung wäre. Finde ich nicht wirklich unüblich - langlaufende Anleihen funktionieren genauso und ich kenne Banken die genau solche Angebote an Kunden ohne Nachfrage geschickt haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian April 13, 2021 vor 1 Stunde von whister: Ich habe gefragt ob sie bei Interesse an einer Vetragsauflösung gegen Übertrag des aktuellen Guthabens + einer Bonuszahlung haben und wenn ja wie hoch die Bonuszahlung wäre. Finde ich nicht wirklich unüblich - langlaufende Anleihen funktionieren genauso und ich kenne Banken die genau solche Angebote an Kunden ohne Nachfrage geschickt haben. Macht Sinn. Gute Idee. Andere Banken kommen auch auf andere Ideen und verrechnen sich dann mit Absicht etwas (Beispiel bonussparen bei divdersen Sparkassen) und ändern die Verträge einseitig. Dann muss man schauen und gegebenenfalls klagen. Hier scheint die Bank ganz vernünftig zu sein. Würde da aber auch alles Nachrechnen. Sollte ja nicht so schwer sein bei Null Kosten und festem Zins. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
edan April 13, 2021 Ich habe auch noch einen Riester Banksparplan mit jährlicher Bonusstaffel und keinen sonstigen Kosten. Bislang hat sich aber noch niemand von der Stadtsparkasse Mönchengladbach gemeldet. Ich bin ein gebranntes Kind eines Riester Fondssparplans und warte eigentlich nur darauf, dass bei Riester die Beitragsgarantie wegfällt, dann gehe ich auch freiwillig vorzeitig weg. Es sind aber auch nicht die Riesensummen, da nur die AVWL Beiträge der Firma eingezahlt werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tobi444 Mai 2, 2021 · bearbeitet Mai 22, 2021 von tobi444 Ich habe für meinen Riester-Banksparplan bei der Volksbank Gronau-Ahaus dieses Jahr noch keine Jahresmitteilung bekommen. In den letzten Jahren diese dagegen immer Mitte Februar, einmal ausnahmsweise mal Mitte März. Die Daten wurden aber ans Finanzamt übermittelt. Der Kontoauszug kam dagegen wie immer im Januar. Auch das Schreiben um mich an den Makler "loszuwerden" habe ich bekommen. Geht es noch jemandem so? Update: Kam mittlerweile an. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
edan April 15, 2023 Am 13.4.2021 um 15:56 von edan: Ich habe auch noch einen Riester Banksparplan mit jährlicher Bonusstaffel und keinen sonstigen Kosten. Bislang hat sich aber noch niemand von der Stadtsparkasse Mönchengladbach gemeldet. Ich bin ein gebranntes Kind eines Riester Fondssparplans und warte eigentlich nur darauf, dass bei Riester die Beitragsgarantie wegfällt, dann gehe ich auch freiwillig vorzeitig weg. Es sind aber auch nicht die Riesensummen, da nur die AVWL Beiträge der Firma eingezahlt werden. Ich bin aktuell wieder etwas positiver gestimmt. Innerhalb des letzten Jahres ist der Zins von 0,25% auf 1,95% Stand Oktober 2022 gestiegen. Obendrauf kommt noch der Bonuszins von 0,25% ab 6 Jahren 0,50% ab 11 Jahren 0,75% ab 16 Jahren 1,00% ab 21 Jahren Laufzeit. Die Berechnung des Zinssatzes richtet sich nach der Umlaufrendite inländischer Inhaberschuldverschreibungen / Hypothekenpfandbriefe mit mittleren Restlaufzeiten von 9-10 Jahren (Zeitreihe WT4624). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tobi444 3. Januar Ich bespare noch einen Riester-Banksparplan bei der Volksbank Gronau-Ahaus. Verzinst wird dieser mit der durchschnittlichen Umlaufrendite börsennotierter Bundeswertpapiere über alle Restlaufzeiten zur jeweiligen Quartalsmitte, abzüglich 0,50 Prozentpunkte. 2023 waren das durchschnittlich circa 1,95% (anhand des heute erhaltenen Kontoauszugs berechneter IRR). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag