Lobster November 3, 2013 Halo zusammen, ich brauche mal kurz Hilfe: Meine Frau und ich haben jeweils einen Reister-Vertrag, die wir mit 5 Euro im Monat besparen um zum Ende des Jahres eine Einmalzahlung zu machen. Meine Frau ist Beamte und ich bin Angestellter (rentenversicherungspflichtig). Wir haben keine Kinder. Zum Ende das Jahres müssen wir jetzt entscheiden, ob wir Geld in die Sondertilgung eines Hypothekendarlehens und/oder in einen oder beide Riester-Verträge stecken. Ich bin mir jetzt unsicher, wie wir das Geld aufteilen sollen. Ziel bei der Einzahlung in die Reister-Verträge ist eine möglichst hohe Zulage. Kann man pauschal sagen, dass es daher besser ist, möglichst viel Geld in den Vertrag zu stecken, bei dem das letzte Bruttoeinkommen niedriger war (in unserem Fall meine Frau)? Spielt es auch eine Rolle, dass meine Frau Beamtin ist? Vielen Dank für eure Hilfe! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rohlöff November 3, 2013 Hallo, ich würde die Tilgung des Kredites bevorzugen um möglichst schnell schuldenfrei zu sein. Die Kreditzinsen dürften wahrscheinlich höher als die Guthabenzinsen bei Riester sein - Zulage hin oder her! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lobster November 3, 2013 Hallo, ich würde die Tilgung des Kredites bevorzugen um möglichst schnell schuldenfrei zu sein. Die Kreditzinsen dürften wahrscheinlich höher als die Guthabenzinsen bei Riester sein - Zulage hin oder her! Dazu noch zur Info: Der Effektivzins beträgt 4,34%. Die Zinsbindung ist noch ewig, so dass wir da wohl keine neuen (schlechteren) Konditionen befürchten müssen, unabhängig davon, ob wir sondertilgen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
farbfarbrik November 3, 2013 Hallo, ich würde die Tilgung des Kredites bevorzugen um möglichst schnell schuldenfrei zu sein. Die Kreditzinsen dürften wahrscheinlich höher als die Guthabenzinsen bei Riester sein - Zulage hin oder her! Dazu noch zur Info: Der Effektivzins beträgt 4,34%. Die Zinsbindung ist noch ewig, so dass wir da wohl keine neuen (schlechteren) Konditionen befürchten müssen, unabhängig davon, ob wir sondertilgen. Der Zins beim Riestervertrag dürfte deutlich darunter liegen - je nachdem, wann abgeschlossen. Alles, was jetzt in den Riester fließt und nicht in die Kredittilgung ist kreditgehebelte Altersvorsorge und wird deutlich teurer werden, auch ohne Förderung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andjessi November 4, 2013 Alles, was jetzt in den Riester fließt und nicht in die Kredittilgung ist kreditgehebelte Altersvorsorge und wird deutlich teurer werden, auch ohne Förderung. Das ist in der Theorie richtig. Am sinnvollsten wird es sein, alles Geld in die Schuldentilgung zu stecken. 4,x% Sparrendite sind derzeit nicht zu erzielen. Später nach Kredittilgung kann dann im Turbo die zusätzliche Altersvorsorge aufgebaut werden. Jetzt das große Aber: Ich glaube einfach nicht, dass die meisten Menschen so ticken. Es fängt dabei an, dass viele bei dieser Strategie nicht so hoch tilgen, wie es eigentlich möglich wäre. Dann könnte ich mir vorstellen, dass bei fortgeschrittener Tilgungsleistung einfach die Wünsche groß werden bei einer Renovierung, Möbelkauf, Autokauf etc. und man einfach saget: "Komm' wir haben schon so viel abgezahlt, Gönnen wir uns doch etwas (mehr). Und ob man dann mit Ende 40 Anfang 50 nach Haustilgung plötzlich sagt: "So. Alles getilgt, jetzt sparen wir 2.000,- EUR + x für die Altersvorsorge" (während andere Urlaub machen und die Kinder plötzlich ausbildungsbedingt sehr teuer werden). Ich glaube das nicht. Unabhängig davon: Bei den Riestereinzahlungen gilt: Wenn nicht wenigstens 4% des Vorjahreseinkommen eingezahlt werden, wird die Zulage gekürzt. Enstsprechend würde ich zunächst den Vertrag mit dem geringeren Vorjahreseinkommen auffüllen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boll November 4, 2013 Bei den Riestereinzahlungen gilt: Wenn nicht wenigstens 4% des Vorjahreseinkommen eingezahlt werden, wird die Zulage gekürzt. Mit welcher Konsequenz für die Förderquote (des Ehepaars nach Steuerermäßigung)? -------- Bei dem Effektivzins würde ich auch die Tilgung priorisieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andjessi November 4, 2013 · bearbeitet November 4, 2013 von andjessi Mit welcher Konsequenz für die Förderquote (des Ehepaars nach Steuerermäßigung)? Wenn Du es weißt, gibt doch die Antwort 8-) - Das macht es hier leichter! Es schadet jedenfalls nicht, denn Vertrag des Ehepartners mit dem geringeren Einkommen vorrangig zu besparen. Spätestens dann, wenn die Zulage mehr Förderung bringt, als die Steuerermäßigung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag