cpandrea November 1, 2013 Hallo ich bin ausländischer Staatsbürger (EU) mit wohnhaft in Deutschland, meine Erwachsene Kinder wohnen in EU Ausland. Wenn ich einen Betrag (Bargeld bzw. Wertpapiere) meinem Kind schenken würde, der über den FreiBetrag von 400.000 euro liegen würde, sollte es irgendwie in Deutschland versteuert werden ? oder ist nur die Wohnhaft der Erwerber massgebend, um das Besteuerungsland zu bestimmen ? muss eine Schenkung (Bargeld bzw. Wertpapiere) unter oder über den Freibetrag dem deutschen Finanzamt irgendwie gemeldet ? vielen dank im voraus cpandrea Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein November 1, 2013 Die Schenkungssteuer fällt beim Empfänger an, also bei deinen Kindern. Also hängt es davon ab, wo diese steuerpflichtig sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine November 1, 2013 Oh Vorsicht - je nachdem welches Ausland involviert ist, kann das sehr kompliziert werden. Da braucht man fachkundige Auskunft und es muss klar sein, wer wo wohnt und welche Staatsangehörigkeit(en) hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor November 1, 2013 Die Schenkungssteuer fällt beim Empfänger an, also bei deinen Kindern. Also hängt es davon ab, wo diese steuerpflichtig sind. STOP, zurück auf Los.. Wenn einer der Beteiligten in D steuerpflichtig ist, fällt der Erwerb unter das ErbStG, wenn der Schenker im Inland sitzt, ist es - bis auf DBA-Fälle - egal wo die Beschenkten sitzen. Im Übrigen sind sowohl Schenker als auch Beschenkter Steuerschuldner. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cpandrea November 2, 2013 danke Schenkung, es fängt kompliziert zu sein und das ist EU. Ich versuche die Angelegenheit zuerst aus deutscher Steuersicht zu klären. DBA für ErbStG gibt es mit dem Land keine. Muss eine Schenkung (Bargeld bzw. Wertpapiere) unter oder über den Freibetrag dem deutschen Finanzamt irgendwie gemeldet ? Erbschaft in der EU, also wenn der Erblasser in Deuschland sitzt und der Erbe in EU Ausland sitzt, ist die Erbschaftwert (ich spreche nicht von den Immobilien und Beteiligungen, die bestimmt in D steuerpflichtig sind) in Deutschland zu vesteuern ? kann jemand ein fachkündiges Buch darüber empfehlen ? danke cpandrea Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner November 2, 2013 Hallo, Muss eine Schenkung (Bargeld bzw. Wertpapiere) unter oder über den Freibetrag dem deutschen Finanzamt irgendwie gemeldet ?Ja, siehe §30 ErbStG - und zwar bei einer Schenkung von beiden. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maciej November 3, 2013 Muss eine Schenkung (Bargeld bzw. Wertpapiere) unter oder über den Freibetrag dem deutschen Finanzamt irgendwie gemeldet ? Ja, siehe §30 ErbStG - und zwar bei einer Schenkung von beiden. Wo ist denn da die rechtliche Toleranzschwelle zur alltäglichen Praxis? Muss ich meine Weihnachtsgeschenke auch dem Finanzamt melden? Oder das Geld, das ich meiner Nichte zum bestandenen Abitur zustecke? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner November 3, 2013 Hallo, Wo ist denn da die rechtliche Toleranzschwelle zur alltäglichen Praxis? Muss ich meine Weihnachtsgeschenke auch dem Finanzamt melden? Oder das Geld, das ich meiner Nichte zum bestandenen Abitur zustecke?Das ist auch extra geregelt, §13 Abs. 14 ErbStG: "Steuerfrei bleiben ... die üblichen Gelegenheitsgeschenke". Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FranzFerdinand November 4, 2013 · bearbeitet November 8, 2013 von f*****5 Melden Banken solche Schenkungen (zB von Wertpapieren) eigentlich automatisch an das FA? (Die Bank weiss, dass es eine Erbschenkung war). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FranzFerdinand November 8, 2013 Antwort auf meine eigene Frage: Ja, die melden das. Amtsgerichte, Behörden, Notare, Versicherungsunternehmen und Banken sind meldepflichtig., §§33, 34 ErbStG. http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/erbst-03.htm Dann noch ein Blick auf die Freibträge: http://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/freibetraege-bei-der-erbschaftssteuer-und-schenkungssteuer Problem gelöst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cpandrea November 15, 2013 ich bezweifle, dass die Bank die Meldung automatisch bei einer einfachen Geldüberweisung macht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner November 15, 2013 Hallo, ich bezweifle, dass die Bank die Meldung automatisch bei einer einfachen Geldüberweisung macht.Es ging auch nicht um Geld, sondern um Wertpapiere.Aber auch bei Geldgeschenken kann es eine Meldung geben, Sichwort Geldwäsche (wir reden hier ja wohl nicht über 100 Euro, sondern eher über 100T Euro). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FranzFerdinand Mai 27, 2014 · bearbeitet Mai 27, 2014 von f*****5 Ich bekomme jedesmal den Hinweis auf Geldwäschegesetz, wenn mir ein Bekannter Geld aus dem EU-Ausland überweist. Meldepflichten gibt es aber unterhalb der Freibeträge nicht. Anders als beim Erbrecht. Interessant allerdings die Antwort in diesem Fall: http://www.frag-einen-anwalt.de/Meldung-an-Finanzamt-bei-Geldschenkung---f168669.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cpandrea April 21, 2017 Wenn ich einen Betrag (Bargeld bzw. Wertpapiere) meinem Bruder (Steuerklasse II, Freibetrag 20.000) schenken würde, der über den Freibetrag von 20.000 euro liegen würde, man sollte Steuer zahlen, die in der Regel von Beschenkter bezahlt werden müssen. Aber somit waere den wirklichen empfangenen Betrag niedriger. Besteht die Möglichkeit, dass der Schenker die Steuer trägt ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maikel April 21, 2017 vor 1 Stunde schrieb cpandrea: Wenn ich einen Betrag (Bargeld bzw. Wertpapiere) meinem Bruder (Steuerklasse II, Freibetrag 20.000) schenken würde, der über den Freibetrag von 20.000 euro liegen würde, man sollte Steuer zahlen, die in der Regel von Beschenkter bezahlt werden müssen. Aber somit waere den wirklichen empfangenen Betrag niedriger. Besteht die Möglichkeit, dass der Schenker die Steuer trägt ? Ja, das spart sogar etwas Schenkungssteuer. Denn du könntest deinem Bruder, wenn er die Steuer zahlen müßte, ja auch eine entsprechend höhere Summe schenken, so daß der Betrag netto wie gewünscht ankommt. Aber, feiner Unterschied, dann wäre die Bemessungsgrundlage für die Steuer entsprechend höher. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
feymo211283 April 23, 2017 Hier wurde viel Richtiges und viel Falsches geschrieben. Ohne genaue Infos zu haben, kann man deinen Fall gar nicht richtig beurteilen. Du kommst aus einem EU-Land und es gibt kein DBA zwischen deinem und dem anderen Land? Würde ich prüfen. Dir hilft nur der Weg zu einem Steuerberater, am besten einem Fachberater für internationales Steuerrecht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cpandrea April 23, 2017 vor 1 Stunde schrieb feymo211283: Hier wurde viel Richtiges und viel Falsches geschrieben. Ohne genaue Infos zu haben, kann man deinen Fall gar nicht richtig beurteilen. Du kommst aus einem EU-Land und es gibt kein DBA zwischen deinem und dem anderen Land? Würde ich prüfen. Dir hilft nur der Weg zu einem Steuerberater, am besten einem Fachberater für internationales Steuerrecht. kein DBA für Erbschaft- Schenkungsteuer der Bruder und ich haben zur Zeit wohnhaft in Deutschland, also in D steuerpflichtig Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag