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DrNick

Lebensversicherung: Rückzahlung von Storno-Gebühr steuerpflichtig?

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DrNick

Hallo zusammen,

 

ich habe mir vor knapp 10 Jahren von der DB eine fondsgebundene Lebensversicherung (Zürich / Dt. Herold) aufschwatzen lassen. Als ich 2011 mal in meinen Finanzen aufräumen wollte, habe ich gekündigt und mir wurde ein Verlust von ca. 1300 EUR bescheinigt.

 

Vor ein paar Wochen habe ich nun die damals berechneten Stornogebühren in Höhe von ca. 370 EUR zurückgefordert. Diese wurden auch recht schnell auf mein Konto gezahlt, nur wurde Kapitalertragssteuer + Soli abgezogen. Das hat mich ein wenig überrascht, weil ich durch die Rückzahlung der Gebühr ja keinen Gewinn gemacht, sondern nur meinen Verlust reduziert habe.

 

Bei einem Anruf bei der Versicherung wurde mir mitgeteilt, daß das dem seit 2005 geltenden Steuerrecht entsprechen würde. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Versicherung irgendein Interesse daran haben könnte, mich in dem Punkt zu täuschen. Mir will aber auch nicht so recht einleuchten, daß man Kapitalertragssteuer auf nicht vorhandene Gewinne zahlen muß.

 

Kennt sich jemand in der Materie aus?

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Matthew Pryor

Zinserträge sind dennoch steuerpflichtig,da du wegen der vorzeitigen Kündigung die Anforderungen für eine Steuerfreiheit bzgl. der Laufzeit nicht erfüllt hast.

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sparfux

Ich verstehe nicht, wo das Problem ist. Die Verluste hast Du doch auch steuerlich ansetzen können. Da ist es doch nur fair, dass die nachträglichen Zahlungen auch zu versteuern sind.

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Dubhe

Hierzu auch mal eine Frage bzw. Anmerkung:

 

Ich habe 2008 eine Lebensversicherung gekündigt. 2013 musste das Versicherungsunternehmen nach mehrfachem Nachhaken, Prozessandrohung etc. eine Neuberechnung vornehmen. Der Rückkaufswert wurde erhöht und der Stornoabzug erstattet, zudem wurden Verzugszinsen für 4 Jahre draufgerechnet.

Ich habe aber keine Steuerabrechnung bekommen, so dass ich davon ausgehe, dass auch kein Steuerabzug vorgenommen wurde (im Gegensatz zum Rückkauf, wo es einen Steuerabzug gab). Dafür spricht auch, dass der überwiesene Betrag dem neu berechneten entspricht, ohne dass ein Abzug in irgendeiner Form erkennbar wäre.

 

Ist daher davon auszugehen, dass auf diese Zahlungen keine Steuern angefallen sind, da es keinen Ertragsanteil gibt? Habe ich nur die Bescheinigung noch nicht bekommen? Oder muss ich ggf. Erträge selber ermitteln und in der Steuererklärung angeben? Sind generell eigentlich Verzugszinsen steuerpflichtig? Es handelt sich ja nicht um Kapitalerträge...

 

Viele Grüße!

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