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s.troy

Warum ist der Höchstbetrag für VL 40 Euro?

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s.troy
· bearbeitet von s.troy

Hallo,

ich habe mich gefragt, warum Vermögenswirksame Leistungen immer als Obergrenze 40 Euro angegeben haben.

 

Ich habe herausgefunden, dass wohl 470 Euro pro Jahr der förderfähige Höchstbetrag ist, wenn man Anspruch auf die staatliche Arbeitnehmersparzulage hat.

 

Kann man auch mehr VL von seinem Chef bekommen, zB 60 Euro?

Falls man über 20000 Euro verdient, bekommt man die Arbeitnehmersparzulage ja sowieso nicht.

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TaurusX
· bearbeitet von TaurusX

Eigentlich sind die 40 € erst später entstanden,

früher hat man bei VL vom 936DM Gesetz gesprochen, mit mtl. 78 DM Beitrag ,welcher damals die förderhöchstgrenze war und auch nur für BSV galt.

Nach der Umstellung auf € waren die 78 DM dann 39,88€ die dann oft auch 40€ gerundet wurden.Irgendwann gab es dann eine Absenkung der förderfähigen Grenze von 480 auf 470 € für BSV .

Einzahlen lassen kann man auch mehr, der Beitrag ist auch unabhängig davon was der AG dazuzahlt,er überweist einfach das was der AN beantragt. Ob mehr Beitrag mehr Sinn macht ist die andere Frage .

Förderfähig sind bei BSV 470€ und bei Fonds 400€ p.a. damit man dieAN Zulage erhält , natürlich nur bei entsprechendem Einkommen.

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s.troy

Einzahlen lassen kann man auch mehr, der Beitrag ist auch unabhängig davon was der AG dazuzahlt,er überweist einfach das was der AN beantragt. Ob mehr Beitrag mehr Sinn macht ist die andere Frage .

 

Bringt es dem Arbeitgeber denn etwas, wenn er statt einer Gehaltserhöhung um 100 Euro, 100 Euro als VL überweist?

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Gerald1502

Habe das Thema mal hierhin verschoben. :)

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ceekay74

Bringt es dem Arbeitgeber denn etwas, wenn er statt einer Gehaltserhöhung um 100 Euro, 100 Euro als VL überweist?

Nein, weder die reine Überweisung (da Nettoabzug), noch ein höherer AG-Zuschuss (da steuer- und sozialversicherungspflichtige Bezüge) bringen dir oder dem Arbeitgeber etwas.

 

Lediglich eine Entgeltumwandlung erspart dem AG (und dem AN) die Sozialabgaben auf den umgewandelten Betrag, sofern nicht über der Beitragsbemessungsgrenze.

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TaurusX
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Einzahlen lassen kann man auch mehr, der Beitrag ist auch unabhängig davon was der AG dazuzahlt,er überweist einfach das was der AN beantragt. Ob mehr Beitrag mehr Sinn macht ist die andere Frage .

 

Bringt es dem Arbeitgeber denn etwas, wenn er statt einer Gehaltserhöhung um 100 Euro, 100 Euro als VL überweist?

 

100 € VL bedeute immer 100€ Netto, das heißt also dann eher eine Gehaltserhöhung von weit weit mehr als 100€,teilweise ist ein Trend zu erkennen das statt vl auf bav umgesattelt wird, weil dann der Beitrag auch auch zuSozialversicherungsersparnis bei AG führt .

Was viele ich nicht sehen ist, das der AG Zuschuss zu vl. in der Regel brutto ist und somit mit Abgaben belegtwird bevor er in die Anlage geht, wer also nur den AG Zuschuss anlegt, zahlt mit seinem eigenen Netto sogarnoch etwas dazu.

Und der AG Zuschuss ist keine Bedingung für die Nutzung der AL.

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