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Muggi

Abgeltungssteuerberechnung Finanzamt

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Muggi

Hallo.

 

Ich habe 2010 und 2011 in den ETF ISHARES EURO STOXX BANKS investiert.

 

Wann ich die Anteile verkaufen werde weiß ich noch nicht. Allerdings mache ich mir jetzt schon Gedanken darüber wie das Finanzamt die Abgeltungssteuer berechnet.

 

Ich nehme an, dass mein persönlicher Steuersatz geringer ist, als der "normale" Abgeltungssteuersatz.

 

Ich habe angenommen, dass das Finanzamt unbedingt die Originalbelege zum Kauf und Verkauf der ETF-Anteile benötigt. Ich habe nämlich auch Belege, die ich selbst am PC zu Hause ausgedruckt habe. Und vielleicht akzeptiert das Finanzamt die Belege nicht.

 

Gerade habe ich die Diba angerufen und die meinten, dass die Wertpapierabrechnungen gar nicht so wichtig sind, weil das Finanzamt sowieso sieht was die Diba beim Verkauf der Anteile an Abgeltungssteuer abgeführt hat und das Finanzamt dann auch damit ausrechnen kann, welchen Betrag ich evtl. erstattet bekomme, wenn mein persönlicher Steuersatz niedriger ist.

 

Ist das so korrekt, wie das die Diba schildert?

 

Danke und Gruß

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neysee

Erstmal ist der "persönliche Steuersatz" je nachdem, wie man ihn definiert, ein wenig taugliches Kriterium für die Günstigerprüfung. Meint man den Durchschnittssteuersatz (sprich das Verhältnis der Einkommensteuer zum zu versteuernden Einkommen), wird man auf die falsche Fährte geführt, meint man den Grenzsteuersatz, liegt man ganz gut.

 

Ansonsten brauchst du die Steuerbescheinigung (*) im Original. Mit deinen Abrechnungen, wer immer sie gedruckt hat, kannst du die Wand tapezieren.

 

(*) Das Thema ausländische Thesaurierer außen vor, ich erinnere mich grob, dass selbst ishares-etfs mit deutscher isin in irl beheimatet sein können, habe aber keine Lust nachzuschauen, ob die thesaurieren.

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ceekay74

Ist das so korrekt, wie das die Diba schildert?

Ja. Für die Günstigerprüfung benötigst Du in der Regel nur die Jahressteuerbescheingung(en).

 

(*) Das Thema ausländische Thesaurierer außen vor, ich erinnere mich grob, dass selbst ishares-etfs mit deutscher isin in irl beheimatet sein können, habe aber keine Lust nachzuschauen, ob die thesaurieren.

Der vom TO genannte iShares-ETF hat sein Domizil in Deutschland, ansonsten gilt "Augen auf beim iShares-Kauf..."

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reckoner

Hallo,

 

Mit deinen Abrechnungen, wer immer sie gedruckt hat, kannst du die Wand tapezieren.
So ganz stimmt das aber nicht. Denn wenn die Steuerbescheinigung falsch ist, dann kann/muss man es anderweitig nachweisen. Und ich hab' schon einige falsche Steuerbescheinigungen gesehen.

 

Ich habe nämlich auch Belege, die ich selbst am PC zu Hause ausgedruckt habe. Und vielleicht akzeptiert das Finanzamt die Belege nicht.
Doch, natürlich werden die akzeptiert, das sind bei einem online geführten Konto nämlich die Originalbelege.

 

Stefan

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Bobby66
· bearbeitet von Bobby66

Hat schon jemand eine Jahressteuerbescheinigung für 2013 von der Santander Consumer Bank erhalten? Die Bank raubt mir noch den letzten Nerv. Man weis nie wirklich woran man ist. Das Call Center sagt oft irgendwas (um mich loszuwerden). Die Aussagen der Filiale sind auch sehr vage und unverbindlich. Es hat eher mit Glück zu tun, wenn man diese Bescheinigung erhält (2011 im Juni 2012, 2012 im September 2013). Bin froh wenn diese Sparbriefe endlich auslaufen.

Alle anderen Banken haben bereits die Jahressteuerbescheinigung zugeschickt.

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Cai Shen

Hat schon jemand eine Jahressteuerbescheinigung für 2013 von der Santander Consumer Bank erhalten?

Hilft nur teilweise, die Santander direkt Bank hat dieses Jahr im Rekordtempo versandt - Anfang März.

 

Wenn ein Freistellungsauftrag vorliegt, verschicken die meisten Banken nicht von selbst - auch bei der Santander muss man den Steuerbescheid erstmalig grundsätzlich anfordern.

In den Folgejahren kommt der dann tatsächlich automatisch, aber wie bereits geschildert immer als Schlusslicht.

http://www.santander.de/de/privatkunden/geldanlagen/jahressteuerbescheinigung/Steuerbescheinigung.html

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neysee

Habe die von Santander Consumer vor einer Woche bekommen.

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