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Energiefrage

Angeblicher Verstoß gegen Wertpapierhandelsgesetz wegen Marktmanipulation

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Energiefrage

Liebes Forum,

 

ich erhielt vor Kurzem eine Vorladung bei der Polizei wegen Verstoßes gegen das Wertpapierhandelsgesetz. Es stellte sich heraus, dass ich bei einem Wertpapier, das kaum gehandelt wird gleichzeitig als Verkäufer und Käufer tätig gewesen bin, wohl innerhalb weniger Minuten. Bei diesem Handel ging es um ein Handels-Volumen von ca. 100€. Die Kriminalpolizei ermittelt nun in der Sache wegen einer STRAFTAT gegen mich.

 

 

 

Ich bin mit den Nerven fix und fertig. Hat irgendjemand hier Erfahrung in derlei Sachen? M.E. müsste das Verfahren doch eingestellt werden, oder?

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Ramstein

Die Kriminalpolizei ermittelt nun in der Sache wegen einer STRAFTAT gegen mich.

Nach welchem Paragraph?

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Energiefrage

Die Kriminalpolizei ermittelt nun in der Sache wegen einer STRAFTAT gegen mich.

Nach welchem Paragraph?

 

 

§20a

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Ramstein

Gummiparagraph. Das wichtigste ist jetzt, nichts zu sagen. Du kennst Udo Vetters "Sie haben das recht zu schweigen"?

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Energiefrage

Gummiparagraph. Das wichtigste ist jetzt, nichts zu sagen. Du kennst Udo Vetters "Sie haben das recht zu schweigen"?

 

 

Naja, ich war heute schon bei der Polizei, da ich mir keinerlei Schuld bewusst war. Bin jetzt gerade beim Überlegen, ob es überhaupt klug war, etwas auszusagen.

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Ramstein

Naja, ich war heute schon bei der Polizei, da ich mir keinerlei Schuld bewusst war. Bin jetzt gerade beim Überlegen, ob es überhaupt klug war, etwas auszusagen.

War es nicht. Du hättest nicht mal hingehen sollen.

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Energiefrage

Naja, ich war heute schon bei der Polizei, da ich mir keinerlei Schuld bewusst war. Bin jetzt gerade beim Überlegen, ob es überhaupt klug war, etwas auszusagen.

War es nicht. Du hättest nicht mal hingehen sollen.

 

 

Ja, ich war mir aber eben wirklich keiner Schuld bewusst...hoffe mal, dass das Ganze gut ausgeht...

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H.B.

Das Ganze hat doch bestimmt eine Vorgeschichte.

 

Normalerweise greifen in diesen Fällen doch die Standardprozeduren der Broker, die so etwas wirksam verhindern.

Wie hast du es denn geschafft, die Sicherheitsregeln zu umgehen?

 

Die nächste Eskalationsstufe ist ein Anruf der Compliance-Abteilung.

Da hast du normalerweise Gelegenheit, das Ganze auszuräumen. Kann es sein, dass so etwas schon häufiger vorgekommen ist?

 

Erst wenn die mit ihren Latein am Ende sind, melden sie dass vorschriftsmäßig.

 

Ich würde dies zum Anlass nehmen, mir einen seriösen Partner zur Abwicklung der Orders zu suchen.

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Energiefrage

Das Ganze hat doch bestimmt eine Vorgeschichte.

 

Normalerweise greifen in diesen Fällen doch die Standardprozeduren der Broker, die so etwas wirksam verhindern.

Wie hast du es denn geschafft, die Sicherheitsregeln zu umgehen?

 

Die nächste Eskalationsstufe ist ein Anruf der Compliance-Abteilung.

Da hast du normalerweise Gelegenheit, das Ganze auszuräumen. Kann es sein, dass so etwas schon häufiger vorgekommen ist?

 

Erst wenn die mit ihren Latein am Ende sind, melden sie dass vorschriftsmäßig.

 

Ich würde dies zum Anlass nehmen, mir einen seriösen Partner zur Abwicklung der Orders zu suchen.

 

 

Ich habe über die DAB gehandelt und sowohl Kauf- als auch Verkaufsorder an der Börse in Düsseldorf aufgegeben.

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Energiefrage
· bearbeitet von Energiefrage

Das Ganze hat doch bestimmt eine Vorgeschichte.

 

Normalerweise greifen in diesen Fällen doch die Standardprozeduren der Broker, die so etwas wirksam verhindern.

Wie hast du es denn geschafft, die Sicherheitsregeln zu umgehen?

 

Die nächste Eskalationsstufe ist ein Anruf der Compliance-Abteilung.

Da hast du normalerweise Gelegenheit, das Ganze auszuräumen. Kann es sein, dass so etwas schon häufiger vorgekommen ist?

 

Erst wenn die mit ihren Latein am Ende sind, melden sie dass vorschriftsmäßig.

 

Ich würde dies zum Anlass nehmen, mir einen seriösen Partner zur Abwicklung der Orders zu suchen.

 

Es hat niemand bei mir angerufen. Auch ging es tatsächlich nur um ein Handelsvolumen von ca. 100 Euro, in Folge dessen es jedoch zu einem Kursanstieg gekommen wäre. Aufgrund des Kursanstieges läge keine Ordnungswidrigkeit sondern zwingend eine Straftat vor.

 

 

Ich habe über die DAB gehandelt und sowohl Kauf- als auch Verkaufsorder an der Börse in Düsseldorf aufgegeben.

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Maciej

Könnte jemand mal kurz erklären, inwiefern hier eine marktmanipulierende Handlung vorliegen könnte? Versteh ich das richtig, das Wertpapier wurde innerhalb weniger Minuten gekauft und wieder verkauft? Darf man das nur bei häufig gehandelten Papieren? Und wie kann man mit 100 EUR den Markt manipulieren? Ich kann die ganze Sache überhaupt nicht nachvollziehen. :blink:

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Mr. Jones

Kursrakete?

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Energiefrage
· bearbeitet von Energiefrage

Ich versteh da ja auch nicht. Aber anscheinend wurde das Papier an diesem Tag und an diesem Handelsplatz nur ein einzigesmal gehandelt (das zeigt zumindest die Historie bei comdirect). Hierbei handelte es sich wohl um den Handel von mir mit mir. In Folge dessen stieg der (virtuelle) Kurs um ca. 10%. Virtuell deswegen, da das Papier weder an diesem Tag noch an den Folgetagen nochmals gehandelt wurde. Am nächsten Tag zeigt die Historie übrigens wieder den gleichen niedrigen Kurs an, zu dem ich gehandelt habe. Nach §38 Wertpapierhandelsgesetz kommt es darauf aber wohl nicht an, sondern nur darauf, dass der Kurs gestiegen ist. Ich versteh die Welt nicht mehr. Bei dem Papier handelt es sich übrigens um eine Anleihe eines insolventen Unternehmens.

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Mr. Jones

Wieso denn jetzt §38...Insider-Handel?

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Maciej

Hierbei handelte es sich wohl um den Handel von mir mit mir.

Achso, jetzt verstehe ich das Problem ...

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Energiefrage

Wieso denn jetzt §38...Insider-Handel?

 

nein, sondern:

 

 

 

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine in § 39 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 oder Abs. 2 Nr. 11 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht und dadurch

 

1. auf den inländischen Börsen- oder Marktpreis eines Finanzinstruments, einer Ware im Sinne des § 2 Abs. 2c, einer Emissionsberechtigung im Sinne des § 3 Nummer 3 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes oder eines ausländischen Zahlungsmittels im Sinne des § 51 des Börsengesetzes,

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black_math
· bearbeitet von black_math

(1) Es ist verboten,

 

1.unrichtige oder irreführende Angaben über Umstände zu machen, die für die Bewertung eines Finanzinstruments erheblich sind, oder solche Umstände entgegen bestehenden Rechtsvorschriften zu verschweigen, wenn die Angaben oder das Verschweigen geeignet sind, auf den inländischen Börsen- oder Marktpreis eines Finanzinstruments oder auf den Preis eines Finanzinstruments an einem organisierten Markt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einzuwirken,

 

2.Geschäfte vorzunehmen oder Kauf- oder Verkaufsaufträge zu erteilen, die geeignet sind, falsche oder irreführende Signale für das Angebot, die Nachfrage oder den Börsen- oder Marktpreis von Finanzinstrumenten zu geben oder ein künstliches Preisniveau herbeizuführen oder

 

3.sonstige Täuschungshandlungen vorzunehmen, die geeignet sind, auf den inländischen Börsen- oder Marktpreis eines Finanzinstruments oder auf den Preis eines Finanzinstruments an einem organisierten Markt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einzuwirken.

(§20a WpHG)

 

 

Das gleichzeitige Aufgeben einer Kauf- und Verkauforder kann dazu führen, dass ein unrichtiger Kurs gestellt wird. Ich kenne auch einen solchen Fall, ist leider nicht eben glimpflich ausgegangen. Da handelte es sich allerdings um einen Bankberater, der die Order in einem Kundendepot aufgegeben hat.

 

Die Frage ist allerdings in der Tat

 

1) warum dies nicht bei der Compliance-Stelle der Bank aufschlägt

2) ob man das einem "unwissenden" Privatkunden tatsächlich anlasten kann

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Energiefrage

(1) Es ist verboten,

 

1.unrichtige oder irreführende Angaben über Umstände zu machen, die für die Bewertung eines Finanzinstruments erheblich sind, oder solche Umstände entgegen bestehenden Rechtsvorschriften zu verschweigen, wenn die Angaben oder das Verschweigen geeignet sind, auf den inländischen Börsen- oder Marktpreis eines Finanzinstruments oder auf den Preis eines Finanzinstruments an einem organisierten Markt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einzuwirken,

 

2.Geschäfte vorzunehmen oder Kauf- oder Verkaufsaufträge zu erteilen, die geeignet sind, falsche oder irreführende Signale für das Angebot, die Nachfrage oder den Börsen- oder Marktpreis von Finanzinstrumenten zu geben oder ein künstliches Preisniveau herbeizuführen oder

 

3.sonstige Täuschungshandlungen vorzunehmen, die geeignet sind, auf den inländischen Börsen- oder Marktpreis eines Finanzinstruments oder auf den Preis eines Finanzinstruments an einem organisierten Markt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einzuwirken.

(§20a WpHG)

 

 

 

Das gleichzeitige Aufgeben einer Kauf- und Verkauforder kann dazu führen, dass ein unrichtiger Kurs gestellt wird. Ich kenne auch einen solchen Fall, ist leider nicht eben glimpflich ausgegangen. Da handelte es sich allerdings um einen Bankberater, der die Order in einem Kundendepot aufgegeben hat.

 

Die Frage ist allerdings in der Tat

 

1) warum dies nicht bei der Compliance-Stelle der Bank aufschlägt

2) ob man das einem "unwissenden" Privatkunden tatsächlich anlasten kann

 

 

 

Ich versteh echt die Welt nicht mehr. Ich wusste tatsächlich nicht, dass hier ein strafbares Verhalten vorliegt!!! Auf so etwas wäre ich auch nie gekommen! Letztenendes wird das den Staatsanwalt nicht sonderlich interessieren: Unwissenheit schützt ja bekanntermaßen vor Strafe nicht - und die "Beweise" der Bafin liegen ja entsprechend vor. Ich könnt echt kotzen. Am liebsten würde ich auswandern.

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Rubberduck
· bearbeitet von Rubberduck

Das gleichzeitige Aufgeben einer Kauf- und Verkauforder kann dazu führen, dass ein unrichtiger Kurs gestellt wird.

 

Warum sollte jemand das tun ("gleichzeitig" kaufen und verkaufen)? ichdooof.gif

 

Verkaufen und gleich wieder kaufen kann aus steuerlichen Gründen Sinn machen.

Aber dann ist man anschließend im Besitz der Stücke. Bei @Energiefrage war es doch

andersrum? unsure.gif

 

 

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Energiefrage

Das gleichzeitige Aufgeben einer Kauf- und Verkauforder kann dazu führen, dass ein unrichtiger Kurs gestellt wird.

 

Warum sollte jemand das tun ("gleichzeitig" kaufen und verkaufen)? ichdooof.gif

 

Verkaufen und gleich wieder kaufen kann aus steuerlichen Gründen Sinn machen.

Aber dann ist man anschließend im Besitz der Stücke. Bei @Energiefrage war es doch

andersrum? unsure.gif

 

 

 

 

ich hatte die stücke natürlich schon....

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Nudelesser

 

2.Geschäfte vorzunehmen oder Kauf- oder Verkaufsaufträge zu erteilen, die geeignet sind, falsche oder irreführende Signale für das Angebot, die Nachfrage oder den Börsen- oder Marktpreis von Finanzinstrumenten zu geben oder ein künstliches Preisniveau herbeizuführen

 

Machen Algo Trader so etwas nicht hundertausende Male am Tag? Und die deutschen Behörden steigen Privatleuten hinterher, die gerade einmal 100€ auf dem Tisch liegen haben? Das passt zu meinem Bild der deutschen Finanzaufsicht: Die Großen dürfen fleissig vor sich hin seibolden, während beim kleinen Daytrader die Polizei klingelt...

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Energiefrage

2.Geschäfte vorzunehmen oder Kauf- oder Verkaufsaufträge zu erteilen, die geeignet sind, falsche oder irreführende Signale für das Angebot, die Nachfrage oder den Börsen- oder Marktpreis von Finanzinstrumenten zu geben oder ein künstliches Preisniveau herbeizuführen

 

Machen Algo Trader so etwas nicht hundertausende Male am Tag? Und die deutschen Behörden steigen Privatleuten hinterher, die gerade einmal 100€ auf dem Tisch liegen haben? Das passt zu meinem Bild der deutschen Finanzaufsicht: Die Großen dürfen fleissig vor sich hin seibolden, während beim kleinen Daytrader die Polizei klingelt...

 

 

Dabei bin ich nicht mal ein Trader...Ich halte meine Positionen normalerweise bis zum bitteren Ende, was ich auch hier machen wollte. Eine Anliehe von einem Unternehmen mit Substanz dachte ich....ich hielt das Papier mit mehreren Nachkäufen über ein Jahr...um es dann dooferweise innerhalb eines Tages zu ver- und wieder zurückzukaufen.

 

 

 

Ich weiss jetzt echt nicht, was ich machen soll: Hunderte von Euro in einen Anwalt investieren? Ich hab echt Angst, dass das Ganze dumm für mich ausgeht, und z.B. nur Gegen Zahlung einer Geldauflage fallen gelassen wird oder vielleicht noch was Schlimmeres dabei rauskommt.

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€-man

Ich weiss jetzt echt nicht, was ich machen soll: Hunderte von Euro in einen Anwalt investieren? Ich hab echt Angst, dass das Ganze dumm für mich ausgeht, und z.B. nur Gegen Zahlung einer Geldauflage fallen gelassen wird oder vielleicht noch was Schlimmeres dabei rauskommt.

 

Mit einer derartigen Situation hätte ich wenig bis keine Bedenken.

 

Geringfügigkeit und keine Auffälligkeit als Wiederholungstäter dürfte hier den Ausschlag geben.

 

Gruß

€-man

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ImperatoM

Ich denke,d er Fall wurde noch gar nicht ausreichend geschildert:

 

1. In welcher Reihenfolge exakt wurden Kauf- und Verkaufsorder aufgegeben und ausgeführt?

2. Wieviele Stücke wurden jeweils vor Dir gehandelt und wieviele hast Du besessen?

3. Warst Du auch in anderen Wertpapieren investiert, die das Unternehmen tangieren?

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Energiefrage

Ich weiss jetzt echt nicht, was ich machen soll: Hunderte von Euro in einen Anwalt investieren? Ich hab echt Angst, dass das Ganze dumm für mich ausgeht, und z.B. nur Gegen Zahlung einer Geldauflage fallen gelassen wird oder vielleicht noch was Schlimmeres dabei rauskommt.

 

Mit einer derartigen Situation hätte ich wenig bis keine Bedenken.

 

Geringfügigkeit und keine Auffälligkeit als Wiederholungstäter dürfte hier den Ausschlag geben.

 

Gruß

€-man

 

 

Das wäre schön...glaub ich aber nicht: Denn wieso werden dann überhaupt Ermittlungsverfahren eröffnet???

 

 

Ich denke,d er Fall wurde noch gar nicht ausreichend geschildert:

 

1. In welcher Reihenfolge exakt wurden Kauf- und Verkaufsorder aufgegeben und ausgeführt?

 

Das kann ich anhand meiner Abrechnungen nicht mehr nachvollziehen. Ich habe lediglich die gleiche Uhrzeit für Kauf und Vekauf. Nach Verlesung der Polizei des Bafin-Dokumentes lagen " wenige Minuten" zwischen den beiden Aufträgen.

 

 

2. Wieviele Stücke wurden jeweils vor Dir gehandelt und wieviele hast Du besessen?

 

Ich habe für ca. 100 Euro ver- und gekauft. Weitere Anteile im Wert von weniger als 100 Euro habe ich noch besessen. Mein Rückkauflimit war einige % höher als das Verkaufslimit.

 

 

3. Warst Du auch in anderen Wertpapieren investiert, die das Unternehmen tangieren?

 

Nein

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