bartx Oktober 15, 2013 Hallo, da ich mich in Sachen Wertpapiere noch immer in der Lernphase befinde und sich meine Erfahrungen mehr oder weniger nur auf Inlandsorder beschränken, hier eine Frage zur Besteuerung der Dividende amerikanischer Aktien. Ich will mein Depot vermehrt auf Dividende-Titel ausrichten und da ist der US-amerikanischen Markt, meiner Meinung nach besser aufgestellt und die Quartalsasschüttung finde ich auch vorteilhafter. -deutscher Staatsbürger -in D unbegrenzt steuerpflichtig -Depot bei comdirect Bisher war ich der Meinung das ich folgende Zahlung ohne weitere Kosten und Aufwendungen erhalten würde: netto = Dividende - 15% amerikanische Quellensteuer - 10% Kapitalertragssteuer - Soli auf die 10% - (evtl. Kirchensteuer) (bei Comdirect Bank als Deutscher Kunde bei USA Dividenden Aktien fallen nur 15% Quellensteuer auf Dividenden an.) Nun finde ich auf der Homepage meines Brokers folgende Dokumente: 1. US-Steuerformular W-8BEN - US-Quellensteuer auf Erträge aus US-amerikanischen Wertpapieren und Fonds Mit dem Hinweis: „Sollten Sie also beabsichtigen, US-Wertpapiere (auch z.B. Fonds von US-Emittenten) zu erwerben und die Vorteile des Entlastungsverfahrens nutzen zu wollen, dann senden Sie uns bitte das beigefügte englisch sprachige US-Steuerformular W-8BEN vollständig ausgefüllt und von Ihnen unterzeichnet an folgende Adresse zurück“ 2. DBA-Vollmacht Was nutzen mir die Dokument bzw. was bewirken diese? Das heißt auch, das neben den oben genannten Abzügen noch Gebühren hinzukommen: -Vorabbefreiung von ausländischer Quellensteuer: 5 EUR / Ertragszahlung -Erstattung von ausländischer Quellensteuer: 20 EUR / Ertragszahlung zzgl. MwSt. und ggf. anfallende Auslagen (z. B. landesübliche Fremdspesen) Das schmälert die Dividende ja um einiges, da bei den US-Aktien die Dividende Quartalswiese ausgeschüttet wird wären das 4 x 20,00 EUR und das pro Depotposition. Habe ich hier einen Denkfehler? Sollte ich doch besser die Finger vom US-Markt lassen? Vielen Dank Sandro Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Basti Oktober 15, 2013 Ich habe das W-8BEN nie ausfüllen müssen Ich denke mal, das den Nachweis dein Broker schon darlegt, das du in D ansässig bist. Da du dein Depot mit PostIdent eröffnet hast. Hab euch einige US Werte im DiBa Depot und die Abrechnung war immer korrekt! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Günter Paul Oktober 15, 2013 Also , was abgezogen wird entspricht für Soli und Quellensteuer ziemlich genau dem Deutschen Abzug nämlich 25,51 % Kirchensteuer betrifft mich nicht....gemessen an den derzeitigen Meldungen über die Ver(sch)wendung von Kirchensteuern kann man da nur den Daumen heben.. Zunächst wird die Dividendengutschrift der Quartalszahlung in Abhängigkeit vom Währungskurs umgerechnet..! Dann wird die einbehaltene Quellensteuer von 15 % auf den Betrag abgezogen... Die Kapitalertragsteuerpflichtige Dividende wird dann mit der anrechenbaren ausländischen Quellensteuer ( Verhältnis 100/25 ) verrechnet , daraus ergibt sich die Berechnungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer...diese wird mit 25 % Kapitalertragsteuer berechnet auf die ermittelte Summe wird der Soli mit 5,5 % berechnet..... Dann kommt der auszumachende Betrag...und der entspricht nach dieser Eierei exakt unseren heimischen Belastungen.. .. Und alles ohne irgendwelche Steuerformulare und zusätzliche Kosten.. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Plutos Oktober 15, 2013 Bei comdirect musst du das Formular W8BEN ausfüllen und der Bank zuschicken. Nur dann wird dir bei der Dividendenausschüttung von US Unternehmen nur 15% Quellensteuer abgezogen. Ansonsten würden dir 30% Quellensteuer abgezogen und du müßtest dir dir nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zu viel abgezogenen 15% einmal im Jahr erstatten lassen. Gegen Gebühr hilft dir die Bank auch gerne Das ist natürlich viel komplizierter als ein mal das Formular Q8BEN auszufüllen. Ich bin auch comdirect Kunde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dandy Oktober 15, 2013 Komisch dass Comdirect das offenbar anders handhabt als die anderen Broker. Schön wäre es auch (man wird ja noch träumen dürfen), wenn es für alle Länder mit hoher Quellensteuer so einfach ginge. Schon paradox dass Frankreich, Schweiz etc. hier viel problematischer sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nudelesser Oktober 15, 2013 · bearbeitet Oktober 15, 2013 von Nudelesser Habe gerade bei der Comdirect angerufen. Das W8BEN Formular ist demnach tatsächlich zwingend, wenn man die laut DBA vorgesehenen 15% Quellensteuer statt 30% für US Aktien zahlen will. Bin als Neukunde im Rahmen der Kontoeröffnung nicht darauf hingewiesen worden, daher vielen Dank für diesen Faden. Wer hier nicht aufpasst, der kann zu viel gezahlte Steuern nur über eine in den USA einzureichende Steuererklärung zurückholen. Das dürfte für einen normalen Privatanleger etwas kompliziert sein. Auch Consors verlangt mittlerweile eine W8BEN. S-Broker stattdessen das Ausfüllen eines Fragebogens. Die Diba kommt dagegen komplett ohne weitere Formalien aus, was vermutlich daran liegt, dass diese ausschließlich Kunden mit Wohnsitz Deutschland akzeptiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WOVA1 Oktober 15, 2013 · bearbeitet Oktober 15, 2013 von WOVA1 Auch Consors verlangt mittlerweile eine W8BEN. S-Broker stattdessen das Ausfüllen eines Fragebogens. Die Diba kommt dagegen komplett ohne weitere Formalien aus, was vermutlich daran liegt, dass diese ausschließlich Kunden mit Wohnsitz Deutschland akzeptiert. Diba akzeptiert auch nicht alle Kunden mit Wohnsitz Deutschland - sondern schreibt in ihren Bedingungen: Für Kunden mit US-amerikanischer Staatsbürgerschaft bzw. Wohnsitz in den USA kann leider kein Direkt-Depot eröffnet werden. Ich meine, irgendwo mal gelesen zu haben, dass unter dieser Bedingung eine Bank alle ihre Depotkunden als 'non US alien' gegenüber den US-Behörden deklarieren kann - und damit sich und ihren Kunden diesen Formularkram erspart. Und dass diese Regelung dann in den nächsten Jahren auslaufen wird .. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fredegar Oktober 15, 2013 Die Diba kommt dagegen komplett ohne weitere Formalien aus, was vermutlich daran liegt, dass diese ausschließlich Kunden mit Wohnsitz Deutschland akzeptiert. Wenn die Bank ein QI-Agreement ("qualified intermediary") mit der IRS ("internal revenue service") hat, wird das W-8BEN nicht benötigt, wenn der Depot-Inhaber die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und seine Melde- und Versandanschrift in Deutschland hat. Ansonsten wird ein W-8BEN Formular (und evtl. Wohnsitzbescheinungen usw.) benötigt. Ein QI-Agreement sollten aber fast alle deutschen Kreditinstitute mit der IRS haben. Links: IRS - Qualified Intermediary Frequently Asked Questions Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nudelesser Oktober 15, 2013 Wenn die Bank ein QI-Agreement ("qualified intermediary") mit der IRS ("internal revenue service") hat, wird das W-8BEN nicht benötigt, wenn der Depot-Inhaber die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und seine Melde- und Versandanschrift in Deutschland hat. Ansonsten wird ein W-8BEN Formular (und evtl. Wohnsitzbescheinungen usw.) benötigt. Ein QI-Agreement sollten aber fast alle deutschen Kreditinstitute mit der IRS haben. Danke für die Info, aber warum fordern dann comdirect oder auch Consors von deutschen Staatsbürgern mit deutscher Anschrift das Ausfüllen eines W-8BEN Formulars? Haben diese kein „QI Agreement“? Oder die Regelung nicht verstanden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fredegar Oktober 15, 2013 · bearbeitet Oktober 15, 2013 von Fredegar Danke für die Info, aber warum fordern dann comdirect oder auch Consors von deutschen Staatsbürgern mit deutscher Anschrift das Ausfüllen eines W-8BEN Formulars? Haben diese kein „QI Agreement“? Oder die Regelung nicht verstanden? Das weiß ich leider auch nicht. Die DiBa ist ein QI, und ich habe noch nie ein W-8BEN ausgefüllt, obwohl ich US-Papiere halte. Die DAB-Bank hat gleichlautende Info's auch auf ihrer Webseite (DAB-Bank - US-Quellensteuer). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
7rabbits Oktober 15, 2013 Bei consors steht: NRA – Non Resident Alien – Natürliche Personen – (keine US-Person) Für diese Kunden (nicht in den USA wohnhafte natürliche Person, die nicht US-Persons sind)ist grundsätzlich kein besonderes Legitimationsdokument (W-8BEN Formular) erforderlich. Die Höhe des US-Quellensteuerabzuges ist vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen den USA und dem entsprechenden Wohnsitzland abhängig. Die Einreichung des W-8BEN Formular ist notwendig, wenn bei einem NRA-Kunden Abweichungen zwischen der Nationalität (i.d.R. das Ausstellungsland des Legitimationsdokuments) des Kunden, dem Land des Hauptwohnsitzes und dem Land einer eventuellen Versandadresse bestehen. Liegt auch nur bei einem dieser Kriterien eine Abweichung des Landes vor, muss der Kunde ein W-8BEN Formular im Original einreichen. Sollte das Land des Hauptwohnsitzes vom Land der Versandadresse abweichen, ist darüber hinaus noch eine formlose Erklärung für diesen Umstand notwendig. Das Formular W-8BEN dokumentiert, dass der Aussteller als Nicht US-Bürger im Ausland lebt und deshalb Wertpapierverkäufe steuerlich nicht belastet werden und dass ein nach entsprechendem DBA günstigerer Quellensteuersatz auf US-Dividenden und auf US-Zinsen gewährt werden kann. Das W-8BEN Formular hat ab dem Ausstellungsjahr eine Gültigkeit für die folgenden 3 Jahre. Bei Nichteinreichung des W-8BEN Formulars unterliegen US-Zins- und Dividendenerträge dem erhöhten Quellensteuersatz von 30%. Ein Erwerb von weiteren US-Gattungen ist nicht mehr möglich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nudelesser Oktober 15, 2013 Bei consors steht: Würde tippen, dass die Consors Erläuterungen richtig sind, sich nur leider nicht zu jedem Call Center Agent herumgesprochen haben (siehe obige Auskunft, die ich heute von der Comdirect bekommen habe). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bartx Oktober 16, 2013 Super Forum hier und sehr schnelle und hilfreiche Antworten Das bedeudet unter Strich ich sollte beide Dokumente verwenden, um bereits im Vorfeld etwaigen späteren Ärger/Aufwand zu unterbinden? 1. US-Steuerformular W-8BEN 2. DBA-Vollmacht Vilen Dank für Eure Unterstützung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fredegar Oktober 16, 2013 Re "comdirect" (www.comdirect.de -> Service & Kontakt -> Formulare -> Wertpapiers & Depot -> Vollmacht Doppelbesteuerungsabkommen (PDF)): 1. Ich/wir beauftrage/n die comdirect bank AG gegen Bearbeitungsentgelt auf Grundlage... 9. USA Um in den Genuss von Abkommensbedingungen bei US Wertpapiererträgen zu kommen, ist es erforderlich, das US Formular W8BEN auszufertigen und bei comdirect einzureichen. Entsprechende Steuervorteile können erst ab Datum Unterschrift auf diesem Dokument eingeräumt werden. Preisverzeichnis 1. Vorabbefreiung von ausländischer Quellensteuer 5 EUR* je Ertragszahlung ..... *Jeweils zzgl. MwSt. und ggf. anfallende Auslagen (z. B. landesübliche Fremdspesen). Gibt es noch Fragen? P.S.: Es gibt Kreditinstitute, die diesen "Service" unentgeltlich anbieten :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bartx Oktober 16, 2013 P.S.: Es gibt Kreditinstitute, die diesen "Service" unentgeltlich anbieten :- Eine Frage dann doch noch Welche Kreditinstitute fallen Dir denn auf die Schnelle ein? Danke Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nudelesser Oktober 16, 2013 Gibt es noch Fragen? P.S.: Es gibt Kreditinstitute, die diesen "Service" unentgeltlich anbieten :- In der Tat etwas verwirrend. Glaube aber kaum, dass es stimmt, dass die comdirect für jede US Dividendenzahlung 5€ in Rechnung stellt. Das Gerücht müssten jene, die schon länger bei der comdirect sind, schnell aus der Welt räumen können. Falls es tatsächlich so ist, dann wäre die comdirect schlichtweg nicht konkurrenzfähig und es wäre so mancher Shitstorm hier durch das WPF gezogen. Denke mal, dass sich die Gebühren (5€ Quellensteuerbefreiung, 20€ Quellensteuererstattung) auf jene problematischen Länder beziehen, wo tatsächlich Arbeit für die Bank anfällt (Italien, Frankreich...) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Perlenfischer Oktober 16, 2013 · bearbeitet Oktober 16, 2013 von Perlenfischer Bei comdirect musst du das Formular W8BEN ausfüllen und der Bank zuschicken. Nur dann wird dir bei der Dividendenausschüttung von US Unternehmen nur 15% Quellensteuer abgezogen. Ansonsten würden dir 30% Quellensteuer abgezogen und du müßtest dir dir nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zu viel abgezogenen 15% einmal im Jahr erstatten lassen. Das kann ich nicht bestätigen. Ich habe vor wenigen Tagen in meinem codi-Depot eine Dividende von AIG erhalten, darauf wurden 15% Quellensteuer berechnet. Ein W8BEN hab ich nicht ausgefüllt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fredegar Oktober 16, 2013 Denke mal, dass sich die Gebühren (5€ Quellensteuerbefreiung, 20€ Quellensteuererstattung) auf jene problematischen Länder beziehen, wo tatsächlich Arbeit für die Bank anfällt (Italien, Frankreich...) Kann ich nichts zu sagen. Ich habe nur die "Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen" der comdirect zitiert. Wenn die Bank von ihren veröffentlichen Geschäftsbedingungen abweicht, ist das aber mehr als erstaunlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Onassis Oktober 16, 2013 Bei mir ist folgendes: 1) Von Anfang an W8BEN ausgefüllt 2) 5 Euro Gebühr sind nie abgezogen worden (Div. erhalten von Altria, P&G usw.) 3) 15% Quellensteuer werden abgezogen, Rest ausbezahlt (jedenfalls wenn noch was vom Freibetrag übrig ist) Oassis Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kindle Februar 19, 2014 Interessanter Faden, gibt es von weiteren comdirect-Depotnutzern hierzu noch Erfahrungen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hedger99 Februar 19, 2014 Interessanter Faden, gibt es von weiteren comdirect-Depotnutzern hierzu noch Erfahrungen? Ich bin seit Jahren bei der Comdirect und bekomme seit Jahren Dividendenzahlungen von US-Aktien und ETFs. Ein Formular musste ich nicht ausfüllen. Es werden jeweils 15% Quellensteuer einbehalten und die gesamte Steuerlast wird korrekt berechnet (ca.26%). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kindle Februar 19, 2014 Interessanter Faden, gibt es von weiteren comdirect-Depotnutzern hierzu noch Erfahrungen? Ich bin seit Jahren bei der Comdirect und bekomme seit Jahren Dividendenzahlungen von US-Aktien und ETFs. Ein Formular musste ich nicht ausfüllen. Es werden jeweils 15% Quellensteuer einbehalten und die gesamte Steuerlast wird korrekt berechnet (ca.26%). Danke für diese Auskunft! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maciej Februar 22, 2014 Welche Steuern kommen denn schlimmstenfalls auf einen zu, wenn man so einen Schein nicht ausfüllt? 30% Quellensteuer + 25% Kapitalertragssteuer + Soli? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Borusse März 5, 2014 Also , was abgezogen wird entspricht für Soli und Quellensteuer ziemlich genau dem Deutschen Abzug nämlich 25,51 % (...) [1.]Zunächst wird die Dividendengutschrift der Quartalszahlung in Abhängigkeit vom Währungskurs umgerechnet..! [2.]Dann wird die einbehaltene Quellensteuer von 15 % auf den Betrag abgezogen... [3.]Die Kapitalertragsteuerpflichtige Dividende wird dann mit der anrechenbaren ausländischen Quellensteuer ( Verhältnis 100/25 ) verrechnet , daraus ergibt sich die Berechnungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer... [4.] diese wird mit 25 % Kapitalertragsteuer berechnet auf die ermittelte Summe wird der Soli mit 5,5 % berechnet..... [5.]Dann kommt der auszumachende Betrag...und der entspricht nach dieser Eierei exakt unseren heimischen Belastungen.. .. Und alles ohne irgendwelche Steuerformulare und zusätzliche Kosten.. Hallo Zusammen! Nachdem ich mir den Thread hier sehr interessiert durchgelesen habe, da ich eine ähnliche Intention wie der Threadersteller habe, habe ich mal versucht, die oben von Günther Paul dargestellte Rechenweise, auf eine eigene erhaltene Dividenzahlung anzuwenden. Ich habe in meinem Depot auch bereits eine kleine Position von Cisco... hier mal der Auszug aus der letzten Dividenenabrechnung: Brutto USD 21,93 QuSt 15,00 % (EUR 2,42) USD 3,29 Zwischensumme USD 18,64 Umg. z. Dev.-Kurs (1,359398) EUR 13,71 Kapitalertragsteuer 25,00% EUR 1,61 Solidaritätszuschlag 5,50% EUR 0,08 Gesamtbetrag zu Ihren Gunsten EUR 12,02 (Netto) 1. und 2. bekomme ich noch hin, Reihenfolge ist bei de DiBa zwar anders, dürfe aber in dem Fall aber auch gehüpft wie gesprungen sein... bei Punkt 3 komme ich aber nicht mit. Ich verstehe möglicherweise das mit dem Verhältnis 4:1 nicht... egal welche Rechenwege ich versuche, ich verstehe auch nicht, wie man auf die 1,61 € (=Kapitalertragssteuer von 25%) kommt. Jedenfalls sehe ich aber auch, dass Punkt 5 aber auch nicht uneingeschränkt stimmt in meinem Fall... 21,93$ / 1,359398 (Umrechenkurs laut Bank) = 16,13 € (Brutto) ... - 0,26375% (Kapitalertragssteuer plus Soli) = 11,87 € Netto (was ja erst einmal gut ist, da das tatsächliche Ergebnis höher ist ^^). Bitte helft mir mal auf die Sprünge und sagt mir, wo mein Rechenfehler ist. Schade... eigentlich war ich immer ganz gut in Mathe ... und hoffentlich muss ich nicht doch auch irgendwie ein Formular ausfüllen ich war bisher davon ausgegangen, dass das nicht der Fall sein sollte ^^ (bin nicht bei ComDirekt aber bei Ing DiBa...) Noch vllt. eine Folgefrage: Ist es richtig, dass einige Broker zusätzliche Gebühren verlangen bei ausgeschütteten Dividenden von US-Unternehmen? Bei Flatex (scheint ja grundsätzlich ziemlich günstig zu sein) steht im Kleingedruckten u. a. Kapitaltransaktionen Ausland (z. B. Aktiensplit, Stockdividende, Spin-offs) Provision je Transaktion 0,00 EUR Provision je Dividendenzahlung 1,50 EUR (Gegenwert kleiner 15 EUR) Provision je Dividendenzahlung 5,00 EUR (Gegenwert größer 15 EUR) Richtig verstanden: Bei einer Auszahlung wie der oben genannten würde der Broker nochmal 1,50 € abziehen!? (--> wenn ja, wäre dieser Broker ungeeignet für ein Portfolio, wie es der Threadersteller im Sinn hat). Viele Grüße und Danke bereits im Voraus für jeden Tipp oder Hinweis B Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schinderhannes März 5, 2014 · bearbeitet März 5, 2014 von schinderhannes Dein kapitalsteuerpflichtiger Ertrag vor Quellensteuer ist 16,13 EUR (21,93/Wechselkurs). Das heißt deine Steuer beträgt eigentlich 4,03 EUR (25%). Du zahlst aber 2,42 EUR Quellensteuer (15%), die sofort verrechnet wird. Also 4,03 - 2,42 = 1,61 EUR. Auf die Quellensteuer sparst Du übrigens den Soli, daher hast Du sogar einen Mini-Vorteil gegenüber einer deutschen Dividende Ich nehme an ein FSA liegt nicht vor oder ist ausgeschöpft ? Sonst wäre das ganze m.E. anders. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag