kleinerfisch Oktober 10, 2013 · bearbeitet Oktober 11, 2013 von kleinerfisch Mittlerweile hat die Problematik der Altverluste offenbar den Mainstream erreicht. Beim Kneipengespräch kam diese Frage, die ich auch nach längerer Recherche nicht beantworten kann: Der Ehemann hat vom Finanzamt bescheinigte Altverluste. In einem Gemeinschaftsdepot liegen noch Wertpapiere in der Gewinnzone. Nun sollen die Wertpapiere verkauft werden, um die Gewinne noch mit den Altverlusten zu verrechnen. Wie läuft die Verrechnung mit Altverlusten in diesem Fall? Im Rahmen der Steuererklärung werden die Gewinne wohl 50/50 auf die Ehepartner aufgeteilt. Klar ist, dass dann zunächst mit dem Gewinnanteil des Ehemannes seine Altverluste ausgeglichen werden. Der halbe Gewinn ist aber kleiner als die Altverluste, so dass noch Verluste übrig bleiben. Unklar ist, wie dann mit dem Gewinnanteil der Ehefrau verfahren wird. 1) Wird er auch zum Ausgleich der Altverluste des Ehemannes verwendet 2) oder werden die verbliebenen Verluste des Ehemannes ignoriert und der Anteil der Frau normal mit AbgSt versteuert? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch Oktober 11, 2013 Mittlerweile war ich in der Bibliothek, nachdem das Google mir keine Antwort gab. Schmidt schreibt, dass ein Ausgleich vorgetragener Verluste eines Ehegatten mit Gewinnen des anderen nicht möglich sei, Blümich/Falk schreiben das Gegenteil. (Das sind beides renommierte Kommentare zum Einkommensteuerrecht.) Bin begeistert. Hat echt niemand eine entsprechende Konstellation schon gehabt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch Mai 7, 2014 Falls es noch jemanden interessiert: Die Altverluste des einen Ehegatten werden auch auf Einkünfte des anderen Ehegatten angerechnet. Verifiziert durch Steuerbescheid. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag