matzepatze Oktober 8, 2013 · bearbeitet Oktober 8, 2013 von matzepatze Hallo, wir wollen nun endlich unsere Steuer für 2012 machen und uns stellt sich folgende Frage: Wir haben ein partiarisches Darlehen gewährt und erhalten quartalsweise Zinszahlungen. Müssen wir für die Steuer dann eine Steuerbescheinigung vom Darlehensnehmer ausgestellt bekommen und was muss dort eigentlich alles ausgewiesen sein? Der Darlehensnehmer hält bereits 25% Kapitalertragsteuer ein. Über Hinweise würde ich mich freuen. Vielen Dank und schöne Grüße! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Oktober 8, 2013 Hallo, wenn schon Abgeltungsteuer einbehalten wurde, dann müsst ihr die Zinsen gar nicht in der Steuererklärung angeben. Nur wenn ihr die Günstigerprüfung beantragen wollt oder ihr noch etwas Sparer-Pauschbetrag übrig habt und diesen nutzen wollt ist zwingend eine Steuerbescheinigung erforderlich. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ceekay74 Oktober 8, 2013 Hallo matzepatze und herzlich willkommen im Forum! Müssen wir für die Steuer dann eine Steuerbescheinigung vom Darlehensnehmer ausgestellt bekommen und was muss dort eigentlich alles ausgewiesen sein? Der Darlehensgeber erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 4, 1. HS EStG). Gewinnbeteiligungen und Zinszahlungen unterliegen dem Kapitalertragsteuerabzug gem. § 43 (1) Nr. 3 EStG. Daher ist gem. § 45a Absatz 2 und 3 EStG vom Schuldner der Kapitalerträge eine Steuerbescheinigung auszustellen. Siehe auch hier (inkl. Muster): KLICK Für (partiarische) Darlehen zwischen nahestehenden Personen oder bei Beherrschungsverhältnissen/wesentlicher Beteiligung gilt § 32d EStG Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag