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sparfux

Steuererklärung bei ausländischen Brokern

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sparfux

Bin gerade dabei, meine Steuerplanung für dieses Jahr für die Kapitalerträge zu machen.

 

Dabei bin ich auf einen interessanten Punkt gestoßen: Bekanntlich gibt es ja bei einem ausländischen Broker keine Steuerbescheinigungen und man muss alles selber berechnen. Wenn man mehrere Transaktionen innerhalb eines Jahres mit Gewinnen und Verlusten hat, ist man dann auch verpflichtet, eine "interne Verlustverrechnung" bei dem ausländischen Institut selber vorzunehmen oder setzt man jede Transaktion einzeln an?

 

Hat da jemand eine Ahnung?

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Taxadvisor

Bin gerade dabei, meine Steuerplanung für dieses Jahr für die Kapitalerträge zu machen.

 

Dabei bin ich auf einen interessanten Punkt gestoßen: Bekanntlich gibt es ja bei einem ausländischen Broker keine Steuerbescheinigungen und man muss alles selber berechnen. Wenn man mehrere Transaktionen innerhalb eines Jahres mit Gewinnen und Verlusten hat, ist man dann auch verpflichtet, eine "interne Verlustverrechnung" bei dem ausländischen Institut selber vorzunehmen oder setzt man jede Transaktion einzeln an?

 

Hat da jemand eine Ahnung?

 

Das Du alter Hase das nicht weißt...

 

Habe ich irgendwo schon einmal gepostet. Das ist der Vorteil der Auslandsdepots bei Altverlusten gewesen. Es werden Brutto-Gewinne und Brutto-Verluste erklärt, die Gewinne können mit Altverlusten verrechnet werden, die Neuverluste werden vorgetragen. Es werden also jeweils die Summe der Gewinne und die Summe der Verluste getrennt erklärt.

 

Gruß

Taxadvisor

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sparfux
· bearbeitet von sparfux

Das Du alter Hase das nicht weißt...

Na ja, alter Hase ... Ich weiß immer gerade das, womit ich mich beschäftige. Den Fall Gewinne und Verluste bei einem ausländischen Broker gleichzeitig hatte ich eben noch nicht. Das liegt daran, dass ich ausländische Broker außer bei der Altverlusteverrechnung aus Aufwandsgründen meide.

 

Dieses Jahr habe ich das aber über irgendwelche Aktienprogramme meines Arbeitgebers. Die Aktien und Optionen werden über einen US-Broker abgewickelt. Ein Programm hat eben positive Erträge ein anderes zumindest auf der Seite der Kapitalertragssteuer Verluste.

 

Der Schwierigkeitsgrad wird noch einmal dadurch erhöht, dass man Wild zwischen nichtselbständigem Einkünften und Kapitalerträgen hin und her springen muss. :'(

 

Habe ich irgendwo schon einmal gepostet. Das ist der Vorteil der Auslandsdepots bei Altverlusten gewesen. Es werden Brutto-Gewinne und Brutto-Verluste erklärt, die Gewinne können mit Altverlusten verrechnet werden, die Neuverluste werden vorgetragen. Es werden also jeweils die Summe der Gewinne und die Summe der Verluste getrennt erklärt.

Das hätte in der Tat den Mehrwert, dass man bei der Altverlusteverrechnung direkt bei einem ausländischen Broker Kaufen und einen Tag später wieder verkaufen hätte können. Speziell wenn man die hochprozentigen Aktienanleihen mit Kurs des Underlyings weit unter dem Basispreis benutzt, würde diese Vorgehensweise das Kursrisiko stark begrenzen.

 

Zumindest für den Fall, den ich in meiner Kurzanleitung "Variante 1" nenne, also wenn man die Kapitalerträge unter den Freibetrag drücken möchte. Sehe ich das richtig? Zum Umwandeln von Alt- in Neuverluste und Speichern von Neuverlusten ist das dann aber nicht geeignet, da man Gewinne wie Verluste ja sofort erklären muss.

 

Man lernt halt nie aus. :D

 

Kann mich nicht entsinnen, das dieser Ansatz zur Altverlusteverrechnung hier mal besprochen wurde.

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sparfux
· bearbeitet von sparfux

Habe gerade nochmal mit meinem Steuerprogramm rumgespielt: Das erlaubt es mir leider nicht, bei einem ausländischen Broker Gewinne und Verluste getrennt anzugeben. Es verlangt, dass ich Gewinne und Verluste verrechne.

 

Natürlich könnte ich nun quasi einen Gewinn- und einen Verlustbroker erzeugen und Gewinne und Verluste so getrennt angeben. Aber ich wette mal: Dann ist der Ärger mit dem Finanzamt wieder vorprogrammiert und ich muss mich wieder auf Suche nach Gerichtsurteilen oder anderen hieb-und-stichfesten Referenzen für die getrennte Abrechnung von Gewinnen und Verlusten bei ausländischen Brokern begeben ...

 

Hättest Du das eine Referenz? BMF-Schreiben oder sowas?

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Taxadvisor

Hättest Du das eine Referenz? BMF-Schreiben oder sowas?

 

Das Datev-Prgramm, ca. 30-40 Steuerbescheide und § 20 Abs. 6 Satz 1 EStG. Die dort genannte vorrangige Verrechnung iSd § 43 EStG gibt es bei ausl. Brokern mangels Verpflichtung zum Kapitalertragsteuerabzug nicht. Aufgrund des Wortlautes und der bankinternen Verrechnung für die AbgSt kommt nach der Ermittlung der positiven und negativen Einkünfte eben erst die Altverlustverrechnung.

 

Gruß

Taxadvisor

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kleinerfisch

Keine Ahnung, ob Dir das hilft:

Ich habe schon öfter bei WISO Sparbuch je Broker zwei Konten angelegt - eines aus der Steuerbescheinigung und ein weiteres für ging die Thesaurieriungen ausländischer Fonds. War nie ein Problem.

Die Anlagen, die die Steuerprogramme erzeugen sind ja auch nicht "offizell", sondern nur Aufschlüsselungen der Gesamtsummen im Steuerformular. "Offiziell" sind letztlich nur die Erklärung und die Belege. Theoretisch kannst Du auch für jeden relevanten Sachverhalt ein eigenes Konto aufmachen.

Dein befürchtetes Problem kannst Du so oder so bekommen, je nachdem, ob der zuständige Beamte so gut Bescheid weiss, wie taxdvisor.

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sparfux

Ja ich weiß schon. Ist halt ein Glücksspiel. Ich war schon drauf und dran, das mit 2 verschiedenen Konten zu machen. Da es sich um 2 verschiedene Aktienprogramme meines Arbeitgebers handelt, hätte ich das sehr schön als was getrenntes darstellen können, obwohl es über den gleichen Broker im Ausland läuft.

 

Ich werde es jetzt aber trotzdem nicht machen. Und zwar weil ich damit einen neuen Verlustverrechnungstopf aufmachen würde. Bisher habe ich ja nur den Allgemeinen, da ich selber nicht mit Einzelaktion handle. Die paar Hundert Euro sind den Aufwand nicht mit einem schwer verrechenbaren Aktienverlusttopf nicht wert. Ich verrechne das lieber sofort und bin es los.

 

Aber trotzdem gute Diskussion. Wieder mal was gelernt. :thumbsup:

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