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Gerald1502

Welche Auswirkung hat eine Kündigung eines älteren BUV-Vertrages auf einen neuen, mittels Nachversicherungsoption abgeschlossen BUV-Vertrages?

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Gerald1502

Hallo zusammen,

 

kann sein, dass sich vielleicht schon der ein oder andere diese Frage gestellt hat, aber dies nicht öffentlich fragen wollte. Daher mache ich es jetzt einmal aus Eigeninteresse.

 

Im folgenden geht es um die Möglichkeit eine Berufsunfähigkeitsrente mittels Nachversicherungsoption zu erhöhen und sich auf das Bedingungswerk, eines bereits älteren Berufsunfähigkeitversicherungsvertrag zu berufen, um die Erhöhungsoption zu nutzen. Der ältere BUV-Vertrag hat eine fiktive Berufsunfähigkeitsrente von 1000€. Die Berufsunfähigkeitsrente soll mittels Nachversicherungsoption um 500€ erhöht werden und der Antrag wird auch vom Versicherer angenommen.

 

Einige Zeit später entscheidet man sich den älteren Vertrag zu kündigen.

 

Meine Frage wäre jetzt: Was passiert mit dem neuen BUV-Vertrag, der mittels Nachversicherungsoption zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer abgeschlossen wurde? Hat die Kündigung des älteren BUV-Vertrages überhaupt irgendwelche Auswirkungen auf den neuen Erhöhungsvertrag?

 

Würde mich über eine Antwort sehr freuen.

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Peter Wolnitza

Hallo,

 

in der Regel löst eine Nachversicherung im Rahmen einer Option des Altvertrages die Ausfertigung eines komplett neuen, eigenständigen Vertrages aus.

= Neue Versicherungsnummer, neues/aktuelles Eintrittsalter, neue/aktuelle Vertragsbedingungen.- lediglich die Gesundheitsprüfung entfällt.

Das einzige, was auf den neuen Vertrag mit "übergeht" sind unter Umständen bestehende Einschränkungen wie z.B. Risikozuschlag oder Leistungsausschluß des

Altvertrages sowie evtl.bestehende Endalter oder Laufzeit Regelungen (z.B. Altvertrag bis Endalter 60, dann Endalter aus Nachversicherungsoption auch nur bis 60 - hier gibt es aber einige Ausnahmen!)

 

Wenn jetzt - nach dem Zustandekommen dieses "neuen, eigenständigen Vertrages" der alte Ursprungsvertrag gekündigt wird, hat das keine Auswirkung auf den Fortbestand des neuen Vertrages.

(Es sei denn, der Versicherer hat in seinen Bedingungen etwas anderes geregelt - da fällt mir aber spontan keine Gesellschaft ein)

 

Viele Grüße

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Gerald1502

Super! Vielen Dank Herr Wolnitza, für diese schnelle und sehr ausführliche Antwort. :thumbsup:

 

War mir nämlich etwas unsicher, ob die Aussage, die mir gegeben wurde auch stimmt, dass es keinerlei Auswirkungen auf den neuen Vertrag hat. Daher auch die Nachfrage hier. In ihrer Antwort sind alle Eventualitäten enthalten, die einigen hier und auch mir sehr weiterhelfen. Dann passt das alles soweit, wie ich mich aktuell bei meiner BUV-Erhöhung entschieden habe. Die Zahlen oben sind aber rein fiktiv und allgemein gehalten.

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Gerald1502

Ich habe mir noch ein paar Gedanken gemacht und würde dazu gerne ein, zwei Fragen stellen.

 

Wenn es jetzt also möglich ist, ohne Nachteile auf einen neuen BUV-Vertrag, der mittels Nachversicherungsoption abgeschlossen wurde, den Altvertrag zu kündigen, sollte es doch theoretisch möglich sein, eine neue Nachversicherungsoption aus den neuen BUV-Vertrag zu ziehen. Die Bedingungen werden ja von Jahr zu Jahr besser und einige Versicherer erlauben doch auch in den ersten Jahren, die Berufsunfähigkeitsrente mittels Nachversicherungsoption, ohne Ereignis zu erhöhen.

 

Ist es daher möglich, sich über diesen Weg neue Versicherungsbedingungen zu sichern, ohne Nachteile dabei zu erleiden?

Worauf gilt es bei dieser möglichen Vorgehensweise zu achten?

Wie sieht es mit der Verjährungsfrist aus und welche Konsequenzen kann es dabei geben?

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Peter Wolnitza

Ich habe mir noch ein paar Gedanken gemacht und würde dazu gerne ein, zwei Fragen stellen.

 

Wenn es jetzt also möglich ist, ohne Nachteile auf einen neuen BUV-Vertrag, der mittels Nachversicherungsoption abgeschlossen wurde, den Altvertrag zu kündigen, sollte es doch theoretisch möglich sein, eine neue Nachversicherungsoption aus den neuen BUV-Vertrag zu ziehen. Die Bedingungen werden ja von Jahr zu Jahr besser und einige Versicherer erlauben doch auch in den ersten Jahren, die Berufsunfähigkeitsrente mittels Nachversicherungsoption, ohne Ereignis zu erhöhen.

 

Ist es daher möglich, sich über diesen Weg neue Versicherungsbedingungen zu sichern, ohne Nachteile dabei zu erleiden?

Worauf gilt es bei dieser möglichen Vorgehensweise zu achten?

Wie sieht es mit der Verjährungsfrist aus und welche Konsequenzen kann es dabei geben?

 

Hallo,

der Gedanke ist nicht ganz unclever...thumbsup.gif

 

Funktioniert aber in der Regel nicht blushing.gif

 

1.) ist bei den meisten Gesellschaften die Ausbauoption (=bei bestimmten Ereignissen) und Nachversicherungsgarantie (=ohne bestimmtes Ereignis) limitiert

- auf ein bestimmtes Gesamtvolumen (z.B. 24.000.- Rente pro Jahr)

- auf eine maximale Summe pro Erhöhung (z.B. 6.000.- pro Erhöhung)

- auf X% der ursprünglich abgeschlossenen Summe (z.B. max. 100% des ursprünglichen Vertrages- wäre ja in dem Falle nicht viel)

 

das Entscheidende ist aber:

 

2.) ist bei den meisten Versicherern die Nachversicherung (=bei bestimmten Ereignissen) oder der Ausbau (=ohne bestimmtes Ereignis) für eine Versicherung ausgeschlossen, die selbst durch Nachversicherung/Ausbau zustande kam.

 

Damit dürfte Deine Idee - sofern ich sie richtig verstanden habe - nicht zum Ziele führen, quasi hintenrum einen Wechsel in bessere AVB zu bekommen.

(Nur am Rande: Ist bei einem Versicherer mit richtig guten Bedingungen auch nicht nötig, denn da gelten oft AVB Verbesserungen auch für bestehende Verträge)

 

Trotzdem: nette Idee....

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Matthew Pryor
Nur am Rande: Ist bei einem Versicherer mit richtig guten Bedingungen auch nicht nötig, denn da gelten oft AVB Verbesserungen auch für bestehende Verträge
Mich würde interessieren,ob es Versicherer gibt,die diesen Punkt verbindlich geregelt haben oder ob es sich um Aussagen der Versicherer handelt,auf die sich der Kunde im Zweifelsfall verlassen muss?

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Gerald1502

Damit dürfte Deine Idee - sofern ich sie richtig verstanden habe - nicht zum Ziele führen, quasi hintenrum einen Wechsel in bessere AVB zu bekommen.

Vielen Dank für ihre Antwort. Ja, sie haben meine Idee richtig verstanden und es leuchtet mir ein, dass das so nicht funktioniert.

 

Was ich mich aber frage ist, welche Auswirkungen falsch beantwortete Gesundheitsfragen bei Altverträgen auf einen neuen Vertrag haben, der mittels Nachversicherungsoption geschlossen wurde? Frage das bewusst so, speziell wegen möglicher Berufsunfähigkeitsversicherungs-Tarifwechsel, von dem einen Anbieter zum anderen Anbieter. Es kann ja möglich sein, dass man von Versicherer A zu Versicherer B gewechselt ist und jetzt möglicherweise bei den Gesundheitsfragen eine Frage falsch beantwortet hat. Nach kurzer Zeit findet aus dem eigentlich unter falschen Angaben geschlossenen Vertrag eine Erhöhung mittels Nachversicherungsoption statt.

 

Hat also die falsche Beantwortung der Gesundheitsfragen beim Altvertrag einen negativen Einfluss auf den neuen Vertrag? Ja/Nein? Was gilt es möglicherweise zu beachten, wenn das der Versicherungsnehmer oder Versicherer herausfindet, dass da Fehler beim Vertragsabschluss gemacht wurden?

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Hat also die falsche Beantwortung der Gesundheitsfragen beim Altvertrag einen negativen Einfluss auf den neuen Vertrag? Ja/Nein? Was gilt es möglicherweise zu beachten, wenn das der Versicherungsnehmer oder Versicherer herausfindet, dass da Fehler beim Vertragsabschluss gemacht wurden?

Ein klares ja.Der Versicherer hat die gleichen Rechte bezüglich Rücktritt,Anfechtung etc..Wird also bei einer Prüfung eine Verletzung der vvA festgestellt,hat das auch Auswirkungen auf den Neuvertrag,der durch eine Nachversicherungsoption zustande gekommen ist.

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Gerald1502

Ein klares ja.Der Versicherer hat die gleichen Rechte bezüglich Rücktritt,Anfechtung etc..Wird also bei einer Prüfung eine Verletzung der vvA festgestellt,hat das auch Auswirkungen auf den Neuvertrag,der durch eine Nachversicherungsoption zustande gekommen ist.

Danke Matthew.

 

Würde man jetzt den Altvertrag mit den vermeintlich falsch beantworteten Gesundheitsfragen kündigen, würde das dann noch negative Auswirkungen auf den neuen Vertrag haben? Der alter Vertrag würde dann ja nicht mehr existieren. Frage das bewusst so, da es seitens der Strukturvertriebe mögliche Tarifwechsel gibt, wo bestimmt die ein oder andere Frage nicht so beantwortet wurde.

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Matthew Pryor
Würde man jetzt den Altvertrag mit den vermeintlich falsch beantworteten Gesundheitsfragen kündigen, würde das dann noch negative Auswirkungen auf den neuen Vertrag haben? Der alter Vertrag würde dann ja nicht mehr existieren.

Hmmm...Würde ebenfalls nicht funktionieren.Da bei einer Nachversicherungsoption und/oder einer Ausbaugarantie keine Risikoprüfung vorgenommen wird,muss der Versicherer davon ausgehen können,dass die Gesundheitsfragen des Ursprungsvertrages wahrheitsgemäß beantwortet wurden.Er "vertraut" darauf und gewährt deshalb die Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung.Eine Kündigung des Ursprungsvertrages hat in diesem Fall keine Auswirkungen auf die Rechte des Versicherers bei tarifgemäßen Erhöhungen.

Stelle dir folgendes Szenario vor:

Person A schließt eine BU über 1500€ monatliche Rente ab.Er ist sich bewusst,dass er die Gesundheitsfragen nicht korrekt beantwortet hat.Nach einem Jahr zieht er nun die Ausbaugarantie und erhöht die BU-Rente um 1000€.Dann wird der Altvertrag gekündigt und es würde nur noch der neue Vertrag gelten.Der Versicherer hätte nun keine Möglichkeit mehr,im Leistungsfall von seinem Recht Gebrauch zu machen,eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung zu sanktionieren.

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Gerald1502

Hmmm...Würde ebenfalls nicht funktionieren.Da bei einer Nachversicherungsoption und/oder einer Ausbaugarantie keine Risikoprüfung vorgenommen wird,muss der Versicherer davon ausgehen können,dass die Gesundheitsfragen des Ursprungsvertrages wahrheitsgemäß beantwortet wurden.Er "vertraut" darauf und gewährt deshalb die Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung.Eine Kündigung des Ursprungsvertrages hat in diesem Fall keine Auswirkungen auf die Rechte des Versicherers bei tarifgemäßen Erhöhungen.

 

Stelle dir folgendes Szenario vor:

Person A schließt eine BU über 1500€ monatliche Rente ab.Er ist sich bewusst,dass er die Gesundheitsfragen nicht korrekt beantwortet hat.Nach einem Jahr zieht er nun die Ausbaugarantie und erhöht die BU-Rente um 1000€.Dann wird der Altvertrag gekündigt und es würde nur noch der neue Vertrag gelten.Der Versicherer hätte nun keine Möglichkeit mehr,im Leistungsfall von seinem Recht Gebrauch zu machen,eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung zu sanktionieren.

Danke Matthew. Sehr schön, das Du dieses Beispiel genannt hast. Genau darauf wollte ich hinaus. Damit wären alle Fragen meinerseits beantwortet. :thumbsup:

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