vanity Oktober 4, 2015 Niedrigere YTC/CY bei längerer Laufzeit (tC) könnten ein vernünftiger Grund sein. Der höhere Stückzins beim Langläufer spricht bei einem Kuponaufschub (der dann alle Hybriden beträfe) auch nicht für diesen. Interessanterweise weisen die VW-Hybriden (in rot) mittlerweile ein leicht inverse Renditestruktur auf (zu letzten Briefkursen STU, 02.10.) Denjenigen, die der Meinung sind, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit weder ein Aufschub noch ein Nichtcall droht, sei ein Blick auf den selten erwähnten Kurzläufer NC5 von 2013 empfohlen, der bringt inzwischen fast 8% p. a. auf die nächsten 3 Jahre. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sl66 Oktober 4, 2015 · bearbeitet Oktober 4, 2015 von sl66 Warum diesen 5,125% VW und nicht den 3,5% VW A1ZYTK zu ca. 72? Sind etwa die Prospektbedingungen unterschiedlich? Ich komme auf etwa gleiche Renditen: YtC = 6.5% bei Brief-Kurs 91.50 (A1VCZQ) YtC = 6.4% bei Brief-Kurs 73.12 (A1ZYTK) Damit vergleichst Du aber eine Kurze Dauer bis zu call (bis 2022) mit einer Langen (bis 2030). Da der Call aber ein eiseitiges Recht des Emitenten ist, kann ein früherer Calltermin nur nachteilig für den Gläubiger sein. Wenn ich mal annehme, dass Beide Anleihen in 15 Jahren gecallt werden (oder dann bei 100% stehen), komme ich auf: Y-t-Call2030 = 6.00% bei Brief-Kurs 91.50 (A1VCZQ) Y-t-Call2030 = 6.32% bei Brief-Kurs 73.12 (A1ZYTK) also ein kleiner Vorteil der 3,5%er Wenn es schneller geht, sollte das erst recht für die 3,5%er sprechen (durch den großen Abstand zu pari). Wenn es länger dauert, sollte der Stepup der 3,5%er sich positiv bemerkbar machen. [[ Vielen Dank an Vanity fürs Verschieben meiner Frage in den richtigen Fred ]] Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Andreas R. Oktober 4, 2015 Damit vergleichst Du aber eine Kurze Dauer bis zu call (bis 2022) mit einer Langen (bis 2030). Da der Call aber ein eiseitiges Recht des Emitenten ist, kann ein früherer Calltermin nur nachteilig für den Gläubiger sein. Wenn ich mal annehme, dass Beide Anleihen in 15 Jahren gecallt werden (oder dann bei 100% stehen), komme ich auf: Y-t-Call2030 = 6.00% bei Brief-Kurs 91.50 (A1VCZQ) Dazu müsstest du die Zinsen bei Reset kennen, da es eine Fix-to-Float-Anleihe ist. Ich bin für ne gesunde Mischung aus beiden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Oktober 4, 2015 Die TK hat halt mit EUSA15 + 306 den klaren Vorteil, dass es der einzige Titel ist, der selbst Stand heute als Floater teurer wäre als vorher. Nur wat is in 2030 ... who knows ... Die ZQ hat den Vorteil der "kurzen" Laufzeit und des halben Volumens. Aber den aktuell schlechtesten Floaterkupon ggü. jetzigem Kupon und recht nah an pari. Das geht in die Hose, wenn das Zinsniveau bleibt und kein Call kommt. Die E21 liegt in der LZ dazwischen, hat etwas mehr Abstand zu pari und einen minimal besseren Floaterkupon Stand heute als die ZQ. Usw. usf. ... jedem Blessierchen sein Tierchen. Die ZQ würde aber erst richtig interessant werden, wenn es richtig knallt und 1-2 Kupons ausfallen ... mMn. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Torman Oktober 5, 2015 ... VW A1VCZQ (XS0968913342) ... zu 91,5 auch noch welche gekauft. Depotanteil jetzt 4%. Warum diesen 5,125% VW und nicht den 3,5% VW A1ZYTK zu ca. 72? Sind etwa die Prospektbedingungen unterschiedlich? Da gibt es mehrere Gründe für mich. 1. A1VCZQ hat die besten Bedingungen aller VW-Nachränge bzgl. Aufschlag in der Floaterphase. Kündigung oder Nichtkündigung ist damit nicht ganz so wichtig. 2. A1VCZQ hat aktuell etwa die gleiche YTC wie A1ZYTK obwohl die zweite 6,5 Jahre länger läuft. Der Risikospread gegenüber Swaps ist bei der zweiten also etwa 60BP geringer. 3. Der CY von A1VCZQ ist 75BP höher. 4. Duration über 10 Jahre wie bei A1ZYTK tue ich mir nur an, wenn es keine Alternativen gibt. Für A1ZYTK spricht natürlich der potenziell höhere Kursgewinn, dem steht aber auch ein potenziell höherer Kursverlust gegenüber wenn die Renditen weiter steigen. Ich würde sagen A1ZYTK ist eher ein Zock auf eine schnelle Normalisierung während A1VCZQ eher eine Buy-and-Hold Papier ist. Ich habe es daher auch für das risikoarme Familiendepot gekauft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel Oktober 5, 2015 · bearbeitet Oktober 5, 2015 von BondWurzel A1VCZQ hatte auch erst am 4.9. Zinstermin, ist auch ein Plus. A1ZYTK am 4.3. - Stückzinsanteil jetzt sehr hoch beim Kauf. Könnte eigentlich der Temin 4.3.2016 schon ausfallen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Oktober 5, 2015 A1VCZQ hatte auch erst am 4.9. Zinstermin, ist auch ein Plus. A1ZYTK am 4.3. - Stückzinsanteil jetzt sehr hoch beim Kauf. Könnte eigentlich der Temin 4.3.2016 schon ausfallen? Ich weiss nicht, ob alle Hybride die gleiche Formulierung haben (hier NC5): Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sl66 Oktober 5, 2015 torman, xfklu, ... Danke für die ausführlichen Antworten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel Oktober 5, 2015 A1VCZQ hatte auch erst am 4.9. Zinstermin, ist auch ein Plus. A1ZYTK am 4.3. - Stückzinsanteil jetzt sehr hoch beim Kauf. Könnte eigentlich der Temin 4.3.2016 schon ausfallen? Ich weiss nicht, ob alle Hybride die gleiche Formulierung haben (hier NC5): Danke. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Günter Paul Oktober 5, 2015 A1VCZQ hatte auch erst am 4.9. Zinstermin, ist auch ein Plus. A1ZYTK am 4.3. - Stückzinsanteil jetzt sehr hoch beim Kauf. Könnte eigentlich der Temin 4.3.2016 schon ausfallen? Was glaubst du , ist dann los mit VW und zwar dem gesamten Bereich...Aktien und Tiere...Zahlungsforderungen durch Gerichtsurteil werden bis dahin kaum zu erwarten sein... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel Oktober 5, 2015 · bearbeitet Oktober 5, 2015 von BondWurzel A1VCZQ hatte auch erst am 4.9. Zinstermin, ist auch ein Plus. A1ZYTK am 4.3. - Stückzinsanteil jetzt sehr hoch beim Kauf. Könnte eigentlich der Temin 4.3.2016 schon ausfallen? Was glaubst du , ist dann los mit VW und zwar dem gesamten Bereich...Aktien und Tiere...Zahlungsforderungen durch Gerichtsurteil werden bis dahin kaum zu erwarten sein... Die Anwälte werden schon gewisse Szenarien ausloten und bevor man cash flow abgibt, werden zuerst dicke Rückstellungen gebildet. Das geht alles noch in diesem Jahr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Andreas R. Oktober 5, 2015 · bearbeitet Oktober 5, 2015 von Andreas R. ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Oktober 5, 2015 · bearbeitet Oktober 5, 2015 von Ramstein Für einen Zahlungsausfall müsste erstmal die Satzung geändert werden und die Garantiedividene von 11 Cent auf die Vorzüge gestrichen werden. Und jetzt liest du am besten mal, was wirklich in der Satzung steht. Lesen bildet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Andreas R. Oktober 5, 2015 Und jetzt liest du am besten mal, was wirklich in der Satzung steht. Lesen bildet. Kopiers einfach rein, bevor du mich so unverschämt von der Seite anmachst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Oktober 5, 2015 Und jetzt liest du am besten mal, was wirklich in der Satzung steht. Lesen bildet. Kopiers einfach rein, bevor du mich so unverschämt von der Seite anmachst. Unverschämt wahr, was ich schreibe. Du hingegen sonderst Meinung ohne Ahnung ab. Da musst du "zur Strafe" schon 1 Minute für googeln und lesen verwenden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Andreas R. Oktober 5, 2015 Du kannst auch einfach reinschreiben, wie es wirklich ist. Jeder Mensch kann mal einen Fehler machen und ich hatte das mit den 11 Cent noch anders im Hinterkopf. Mein Fehler, Entschuldigung. Deine oberlehrehaft Art kotzt mich gerade trotzdem mächtig an. Da hab ich echt keinen Bedarf drauf. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
davidh Oktober 6, 2015 Wie sollte man eigentlich die aktuellen Äußerungen bzgl. "Sparmaßnahmen/kein Boni/genaue Prüfung aller Bereiche/strenge Haushaltsführung" in Bezug auf die Dividendenausschüttung/Kuponzahlung interpretieren? Man möchte ja meinen, bevor es an die Mitarbeiter geht, werden eher die Gläubiger kleingehalten. Schon klar, dass es verbindliche Regelungen für einen Kuponausfall gibt, aber welche Schlüsse kann man aus dieser Nachrichtenlage ziehen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chaosmaker85 Oktober 6, 2015 Man darf nicht vergessen, auf welchem Niveau man sich befindet. Mit "keine Boni" sind wohl keine Massenentlassungen oder Gehaltskürzungen gemeint, sondern man muss die Belegschaft darauf einstimmen dass es demnächst evtl. keine hohen 4- oder gar 5-stelligen Sonderzahlungen on top aufs eh schon üppige Tarifgehalt gibt. Und wenn man bedenkt welche maroden Buden (Deutsche Telekom et al) jahrelang Dividenden aus der Substanz ausschütten können, da hätte ich bei VW auch ob der hohen Strafen die im Raum stehen keine Bedenken. Mein Tipp: spürbarer Dividenden-Cut, Kupons werden alle ordnungsgemäß bedient Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck Oktober 6, 2015 Börse-Online diskutiert in Heft 40/15 mögliche Schadensersatzforderungen der Aktionäre. Hier könnten alle Käufer seit Frühjahr 2014[sic!] klagen. Zu diesem Zeitpunkt liefen die Untersuchungen der US-Behörden. Mit der bewussten Manipulation der Abgaswerte soll dann sogar Vorsatz im Raum stehen. In Deutschland ist es möglich sich Musterverfahren (basierend auf dem 2012 novellierten Gesetz) anzuschließen, die diverse Anlegeranwälte derzeit starten. Disclaimer: Ich bin nur mit einer kleinen Portion bei den Hybriden dabei. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Oktober 6, 2015 Finde ich schon ziemlich absurd. Es war ja nie und nimmer Vorsatz irgendwen (Investoren) mit fallenden Aktienkursen zu schädigen. Wenn überhaupt, war es Vorsatz die Abgaswerte zu schönen. Ein direkter Zusammenhang ist nach deutschem Recht mMn gar nicht herstellbar. Es fehlt die Kausalität zwischen Kaufentscheidung und Abgasbetrug ... § 37b/c WpHG kommen nicht in Betracht, bzw. für mich als Laien unvorstellbar. Wenn, kommt man mMn nur über die Vorstände an Schadensersatz, §§ 37b/c WpHG / 93 AktG. Es gab meines Wissens nur einen einzigen BGH Fall, bei dem der Vorstand iS 826 BGB haftbar gemacht wurde und das ist ein Einzelurteil. Ansonsten nur niedrigere Instanzen und immer mit Last beim Kläger den Vorsatz zu beweisen. MMn als juristischer Laie: Da passiert absolut nichts ... außer ggf. ein paar Euro Gerichtskosten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck Oktober 7, 2015 Interessanterweise weisen die VW-Hybriden (in rot) mittlerweile ein leicht inverse Renditestruktur auf Was ja immer auch ein Warnsignal ist. (Die Unterschiede beim Nicht-Call mal vernachlässigt.) Der 17er und 19er Grieche liegen davon nicht so weit weg. Ich glaube nicht, dass der Markt falsch liegt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck Oktober 7, 2015 NRW: Steuerzahler darf nicht Leidtragender der VW-Affäre werden 07.10.2015 20:34:03 DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Für mögliche Steuerschäden durch die Abgas- Manipulationen von VW soll nach Ansicht von Nordrhein-Westfalens Landesregierung der Konzern und nicht der Steuerzahler geradestehen.In einem Brief an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) verweise sein NRW-Amtskollege Norbert Walter-Borjans (SPD) auf Steuervorteile für Diesel-Fahrzeuge mit niedrigen Abgaswerten, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" (Donnerstag). Wegen der von VW eingestandenen Manipulationen könnten Kfz-Steuern zu niedrig festgesetzt worden sein. Es dürfe aber nicht dazu kommen, dass der Staat den Käufern von VW-Fahrzeugen Nachzahlungsbescheide schicke und die Autobesitzer auf diese Weise dazu zwinge, sich das Geld durch aufwendige Schadensersatzklagen bei Volkswagen zurückzuholen.Genauso wenig dürfe der Staat "auf dem Schaden sitzen bleiben", zitiert die Zeitung aus dem Schreiben. Die Bundesregierung solle "dringend" eine unbürokratische Lösung mit dem Autobauer vereinbaren. "Im Ergebnis muss Volkswagen für den entstandenen Steuerschaden haften", verlangt Walter-Borjans laut den Zeitungsinformationen.Eine Sprecherin des NRW-Finanzministeriums bestätigte am Mittwochabend, dass es einen Brief an Schäuble gibt. Details dazu nannte sie nicht. Nach dpa-Informationen will NRW erreichen, dass der Steuerzahler nicht der Leidtragende der Manipulationen von VW an Dieselautos ist.Laut "Süddeutscher Zeitung" erklärte das Bundesfinanzministerium, man beteilige sich nicht an Spekulationen über mögliche Folgen der VW-Affäre für die Kraftfahrzeugsteuer. Die vom Verkehrsministerium zur Aufklärung der Affäre eingesetzte Untersuchungskommission ermittele den Sachverhalt. Erst wenn dies geschehen sei, könnten steuerliche Auswirkungen beurteilt werden, hieß es laut Zeitung. Hervorhebungen durch mich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
basti_ Oktober 7, 2015 NRW: Steuerzahler darf nicht Leidtragender der VW-Affäre werden 07.10.2015 20:34:03 DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Für mögliche Steuerschäden durch die Abgas- Manipulationen von VW soll nach Ansicht von Nordrhein-Westfalens Landesregierung der Konzern und nicht der Steuerzahler geradestehen.In einem Brief an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) verweise sein NRW-Amtskollege Norbert Walter-Borjans (SPD) auf Steuervorteile für Diesel-Fahrzeuge mit niedrigen Abgaswerten, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" (Donnerstag). Wegen der von VW eingestandenen Manipulationen könnten Kfz-Steuern zu niedrig festgesetzt worden sein. Es dürfe aber nicht dazu kommen, dass der Staat den Käufern von VW-Fahrzeugen Nachzahlungsbescheide schicke und die Autobesitzer auf diese Weise dazu zwinge, sich das Geld durch aufwendige Schadensersatzklagen bei Volkswagen zurückzuholen.Genauso wenig dürfe der Staat "auf dem Schaden sitzen bleiben", zitiert die Zeitung aus dem Schreiben. Die Bundesregierung solle "dringend" eine unbürokratische Lösung mit dem Autobauer vereinbaren. "Im Ergebnis muss Volkswagen für den entstandenen Steuerschaden haften", verlangt Walter-Borjans laut den Zeitungsinformationen.Eine Sprecherin des NRW-Finanzministeriums bestätigte am Mittwochabend, dass es einen Brief an Schäuble gibt. Details dazu nannte sie nicht. Nach dpa-Informationen will NRW erreichen, dass der Steuerzahler nicht der Leidtragende der Manipulationen von VW an Dieselautos ist.Laut "Süddeutscher Zeitung" erklärte das Bundesfinanzministerium, man beteilige sich nicht an Spekulationen über mögliche Folgen der VW-Affäre für die Kraftfahrzeugsteuer. Die vom Verkehrsministerium zur Aufklärung der Affäre eingesetzte Untersuchungskommission ermittele den Sachverhalt. Erst wenn dies geschehen sei, könnten steuerliche Auswirkungen beurteilt werden, hieß es laut Zeitung. Macht zwar keinen Sinn sich im Internet darüber auszulassen, aber genau deshalb verlieren Politiker mehr und mehr an Glaubwürdigkeit. Gerade NRW sollte doch am Beispiel RWE sehen, was passiert, wenn es den ansässigen Unternehmen an denen man selbst beteiligt ist schlecht geht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mylowg Oktober 13, 2015 Ratingagentur stuft Volkswagen herab Der Abgas-Skandal wirkt sich auf die Kreditwürdigkeit von VW aus. Standard & Poor's zweifelt an der Bonität des Autoherstellers. Weitere Herabstufungen könnten folgen. http://www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/2015-10/standard-poors-volkswagen-kreditwuerdigkeit Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck Oktober 14, 2015 · bearbeitet Oktober 14, 2015 von Rubberduck 20151014-AusserderReihe.pdf Helaba: "Vorsicht STATT Hysterie" Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag