shanondoah September 4, 2013 Vor ca 5 Wochen Hagelschaden am Auto, nach mehrfacher Anfrage letzte Woche Gutachten der Allianz. Auto zu dem Zeitpunkt nicht fahrtüchtig ( Blinker kaputt, Licht kaputt ). Als fahrtüchtig beschrieben. An Restebörse eingestellt ( Restebörse Neuss - ich wohnhaft in BW ). Habe recherchiert: laut Plus-Minus-Recherche soll es sich um eine fiktive Firma handeln, die von der DEKRa + verschiedenen Versicherern betrieben wird. Muss ich das Angebot der Restebörse, die ich nicht einsehen kann, akzeptieren? Habe ein Zeitfenster von 10 Tagen erhalten. Allianz blockt auf Nachfrage. Keine Transparenz! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM September 4, 2013 Bieten die Dir denn an, die Summe direkt an Dich zu zahlen und / oder das Auto abzuholen? "Fahrtüchtig" könnte rein technisch gemeint sein (ungleich "verkehrssicher"). Im Zweifel weiß Deine Verbraucherzentrale oder Dein Automobilclub weiter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli September 4, 2013 · bearbeitet September 5, 2013 von Holgerli Bezüglich der Begriffsdefinition "fahrtüchtig" und "verkehrssicher": Letztes Jahr wurde mein parkendes Auto beim Ausparken eines anderen Autos am Kotflügel getroffen, sodass ein Scheinwerfer aus der Halterung gebrochen war und beim Fahren theoretisch hätte wackeln und den Gegenverkehr blenden können. Die Formulierung im Gutachten meines Gutachters war: Nach dem Unfall befand sich das Fahrzeug im fahrbereiten, aber nicht im verkehrssicheren Zustand im Sinne der STVZO. Der Gutachter empfahl mir offiziell das Auto nicht mehr zu bewegen obwohl es technisch gesehen absolut voll fahrtüchtig war. Daher stimme ich ImperatoM bei seiner Einschätzung zu. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
monopolyspieler September 5, 2013 Ich hätte an Deiner Stelle erstmal geschaut, ob ich mehr erzielen kann, als den ermittelten Restwert. Fahrtüchtig ist ein Auto, wenn es aus eigener Kraft bewegt werden kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag