schnuff8209 August 20, 2013 Hallo liebe Forengemeinde! Ich habe folgendes Anliegen. Unsere Tochter ist vor 4 Wochen geboren. Jetzt wollen wir ein wenig Geld für ihre Zukunft sparen.Dafür haben wir folgendes in die Wege geleitet: wir haben bei unserer Bank (Diba) das Extra Konto Junior abgeschlossen. Dieses soll vor allem für Geschenkzahlungen der Großeltern dienen, oder auch Einmalzahlungen, welche wir als Eltern leisten. Das Konto läuft auf unsere Tochter.Weiterhin wollen wir noch einen Sparplan bei der Chemnitzer Siedlungsgemeinschaft abschließen. Ich habe mich jetzt noch ein wenig belesen. Mit 18Jahren sollte sie das Geld ausgezahlt bekommen. Eine Warnung habe ich im Netz jedoch des Öfteren gelesen. Nämlich, dass das Kindergeld bei solchen Auszahlungen (wenn ca. 8000 Euro überschritten werden) nicht mehr gezahlt wird. Außerdem würde sie auch aus der Familienversicherung fallen, wenn der Betrag 4320 Euro übersteigt. Diese Sachen wären sehr ärgerlich. Habe ich diese Regelung richtig verstanden? Wenn ja, könnte man diese Probleme umgehen, wenn die Auszahlung bereits mit 17 Jahren erfolgt? Vielen Dank im Voraus für eure Antworten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity August 20, 2013 Hallo und willkommen im Forum! (... und natürlich Glückwunsch zum Nachwuchs) Nein, das hast du nicht richtig aufgefasst. Die von dir genannten Grenzen beziehen sich auf Einkünfte, eine Kapitalrückzahlung (und das wäre die Auflösung des Kontos) gehört aber im steuerlichen Sinn nicht zu den Einkünften. Kritisch wäre es, wenn die Zinsen auf das Kapital diese Grenzen überschritten, was aber kaum der Fall sein wird. Das Alter (17 oder 18) hingegen spielt dabei keine Rolle. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schnuff8209 August 21, 2013 · bearbeitet August 21, 2013 von schnuff8209 1377033367[/url]' post='842561']Hallo und willkommen im Forum! (... und natürlich Glückwunsch zum Nachwuchs) Nein, das hast du nicht richtig aufgefasst. Die von dir genannten Grenzen beziehen sich auf Einkünfte, eine Kapitalrückzahlung (und das wäre die Auflösung des Kontos) gehört aber im steuerlichen Sinn nicht zu den Einkünften. Kritisch wäre es, wenn die Zinsen auf das Kapital diese Grenzen überschritten, was aber kaum der Fall sein wird. Das Alter (17 oder 18) hingegen spielt dabei keine Rolle. Vielen Dank!Was mich etwas unsicher gemacht hat, war die Aussage im Fazit des folgenden Artikels: http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/tid-11016/vorsorge-ausbildung-sparplan-schlaegt-police_aid_315779.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity August 21, 2013 Was der Artikel großzügig in seiner Beispielrechnung unterschlägt, ist der Umstand, dass man bei einem Anlagezeitraum von 20 Jahren den Freibetrag natürlich 20 mal zur Verfügung hat - und dann liegt man bei typischen Anlagesummen (wie auch denen des Beispiels dort) weiter unterhalb der jährlichen Grenzen, auch gegen Ende der Sparphase. Man muss nur darauf achten, dass man eine Anlageform wählt, bei der regelmäßige, jährliche Einkünfte anfallen, und keine, bei der die zu versteuernden Einkünfte schlagartig am Ende der Laufzeit anfallen. Also etwas vorsichtig bei Sparplänen, bei denen am Ende ein hoher Zinsbonus ausgeschüttet wird. Bei der genannten Summe sollte man noch unterhalb der (kritischeren) GKV-Grenze liegen, aber es ist natürlich durchaus möglich, dass eine 18-jährige bereits andere eigene Einkünfte bezieht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hugolee August 21, 2013 Glückwunsch zum Nachwuchs und willkommen im Forum!!! Wir haben Konten für die Kinder eingerichtet, damit die Zinserträge und Gewinne nicht von uns versteuert werden müssen. Ausserdem ist das ja das Geld der Kinder. Ich hatte damals Fragen zu steuerlichen Aspekten und einen Thread eröffnet. In der ersten Antwort wurden meine Fragen eigentlich schon beantwortet. Da steht das eigentlich alles mit den Freigrenzen drin. Hier mein Link Nach der ersten Antwort wurde es im Thread etwas wild an mutmassungen, deshalb hab ich ihn irgend wann von den Moderatoren schließen lassen. Ich denke dennoch, dass es Dir weiterhelfen kann. Viele Grüße hugolee Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andjessi August 22, 2013 Hallo liebe Forengemeinde! Ich habe folgendes Anliegen. Unsere Tochter ist vor 4 Wochen geboren. Jetzt wollen wir ein wenig Geld für ihre Zukunft sparen.Dafür haben wir folgendes in die Wege geleitet: wir haben bei unserer Bank (Diba) das Extra Konto Junior abgeschlossen. Dieses soll vor allem für Geschenkzahlungen der Großeltern dienen, oder auch Einmalzahlungen, welche wir als Eltern leisten. Das Konto läuft auf unsere Tochter.Weiterhin wollen wir noch einen Sparplan bei der Chemnitzer Siedlungsgemeinschaft abschließen. Ich habe mich jetzt noch ein wenig belesen. Mit 18Jahren sollte sie das Geld ausgezahlt bekommen. Eine Warnung habe ich im Netz jedoch des Öfteren gelesen. Nämlich, dass das Kindergeld bei solchen Auszahlungen (wenn ca. 8000 Euro überschritten werden) nicht mehr gezahlt wird. Außerdem würde sie auch aus der Familienversicherung fallen, wenn der Betrag 4320 Euro übersteigt. Diese Sachen wären sehr ärgerlich. Habe ich diese Regelung richtig verstanden? Wenn ja, könnte man diese Probleme umgehen, wenn die Auszahlung bereits mit 17 Jahren erfolgt? Vielen Dank im Voraus für eure Antworten. Das Kindergeld wird mittlerweile unabhängig vom Einkommen des Kindes gezahtl Es muss sich nur in Ausbildung befinden: http://www.treffpunkteltern.de/news/ab-2012-keine-einkommenspruefung-beim-kindergeld-mehr_1173.php Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag