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tem1111

Besteuerung bei Wohnsitz in China (Aktien & ETF)

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tem1111

Hallo zusammen.

 

Ich (deutsche Staatsbürgerin) bin in China und habe dort meinen Wohnsitz / Lebensmittelpunkt /gewöhnlichen Aufenthaltsort / Arbeitsvertrag. Bei meiner Bank bin ich als Steuerausländerin registriert.

 

Mein Depot ist in Deutschland und nun plagen mich die Steuerfragen. Im Depot habe ich / plane ich zu haben:

- Aktien deutscher Unternehmen

- Aktien von EU Unternehmen

- Aktien von US Unternehmen

- ETFs mit Domizil in Luxemburg, thesaurierend

- ETFs mit Domizil in Deutschland, thesaurierend & ausschüttend

- Gold ETF (physisch besichert)

 

Wo muss ich denn jetzt was versteuern?

- aus Aktienverkäufen

- aus Dividenden (Aktien, ETF (ausschüttend und thesaurierend))

 

So wie ich es bis jetzt verstanden habe:

- muss ich keine Abgeltungssteuer in Deutschland aus Gewinnen aus Wertpapierverkäufen bezahlen (bzw. wie Bank behält nichts ein), egal ob Aktien oder ETFs, dafür muss ich das in China als Kapitalertrag versteuern.

- werden mir bei den Aktiendividenden und dem Ausschüttungsanteil der ETFs automatisch Abgeltungssteuer in Deutschland einbehalten, die ich dann durch irgendwelche Rückforderungen auf etwa 15% drücken könnte.

 

Liege ich da falsch?

 

Was ist mit den thesaurierten Ausschüttungen der ETFs mit Domizil in Luxemburg? Muss ich die noch in Deutschland angeben? Oder wird das dann nur beim Verkauf versteuert (in dem Land, in dem ich dann zu diesem Zeitpunkt lebe)?

 

Gibt es noch was zu ergänzen? Muss ich bei einer meiner "Anlagenarten" oben noch was besonderes beachten?

 

 

Danke für jede Hilfe!

 

Themm

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Raccoon

Trotz "Wohnsitz / Lebensmittelpunkt /gewöhnlichen Aufenthaltsort / Arbeitsvertrag" in China bist du nicht automatisch Steuerauslaender.

 

Daher muss erstmal geklaert werden, ob du noch einen Wohnsitz in Deutschland hast: Du kannst ohne weiteres in mehreren Laendern einen Wohnsitz haben, eine Unterscheidung zwischen Hautp- und Nebenwohnsitz gibt es nicht. Als Wohnsitz kann u.a. auch eine Wohnung gelten, deren Nutzung du in Zukunft beabsichtigst.

 

Sofern du allerdings Steuerauslaender bist zahlst du keine Steuern auf Zinsen und Aktiengewinne, nur auf Dividenden dt. Unternehmen. Das gilt aber nur, sofern du beim Verkauf der Aktien/Fonds nicht wieder in Deutschland wohnst. Hier zaehlt das Jahr des Rueckzugs, d.h. wenn du beispielsweise in 2015 deine Aktien/Fonds mit Gewinn verkaufst und 2016 wieder nach Deutschland ziehst, zahlst du auf die Gewinne keine Steuern. Ziehst du aber in 2015 zurueck, dann musst du die Gewinne versteuern. Wie das in anderen Laendern aussieht kann man nicht generell beantworten, dass muss man sich dann im Einzelfall ansehen.

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H.B.

Warum so kompliziert?

Einfach eine Bank außerhalb der Eurozone als Hausbank wählen.

Dann kannst du entscheiden, ob und was du versteuerst.

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tem1111

Daher muss erstmal geklaert werden, ob du noch einen Wohnsitz in Deutschland hast: Du kannst ohne weiteres in mehreren Laendern einen Wohnsitz haben, eine Unterscheidung zwischen Hautp- und Nebenwohnsitz gibt es nicht. Als Wohnsitz kann u.a. auch eine Wohnung gelten, deren Nutzung du in Zukunft beabsichtigst.

Ich habe keine Immobilie in Deutschland. Nur ein paar Kisten mit alten Sachen bei meinen Eltern.

 

Sofern du allerdings Steuerauslaender bist zahlst du keine Steuern auf Zinsen und Aktiengewinne, nur auf Dividenden dt. Unternehmen.

Wie ist das mit ausländischen thesaurierenden ETFs? Da würde ich dann ja in Deutschland auch nichts bezahlen, sondern erst (sofern ich dann wieder in Deutschland bin) beim Verkauf. In dem Fall müsste ich dann ja keine Angst vor Doppelbesteuerung haben (dem Problem bei dieser Art ETF). Sehe ich das richtig? Und bei ausländischen Aktien komme ich dann in Deutschland auch steuerfrei weg, auch wenn das Depot in Deutschland ist?

 

Warum so kompliziert?

Einfach eine Bank außerhalb der Eurozone als Hausbank wählen.

Dann kannst du entscheiden, ob und was du versteuerst.

Das mag sein, allerdings kenne ich mich mit der Materie nicht wirklich aus. Und es gibt ja jede Menge Halsabschneider. Ich hab jetzt schon mehrere Anrufe von angeblichen Investitionsberatern erhalten. Nicht sicher, ob man denen über den Weg trauen kann. Ich hab auch schon mal was von Depotkonten in Hongkong gehört, aber da braucht man wohl eine größere Summe als Mindesteinlage... und ob ich da dann im Ernstfall "einfach so" wieder an mein Geld rankomme...

 

Ich will ja nicht alles bis auf den letzten Cent optimieren (die Zeit habe ich gar nicht - aber Geld zum Fester raus werfen muss ich auch nicht unbedingt). Ich möchte nur vermeiden, dass, wenn ich wieder in D. bin, der Fiskus zusammen mit der Polizei bei mir an die Tür klopft.

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hatnix

Lieber tem,

 

ein wesentlicher Grund für die geringe Resonanz Deines Threads dürfte in der Komplexität Deiner Frage liegen. Ich bin weder Steuerberater noch überhaupt im internationalen Steuerrecht bewandert. Aber mein gesammeltes Halbwissen ergibt:

 

Nach (deutschem) internationalen Steuerrecht bist Du dort einkommensteuerpflichtig, wo Dein Lebensmittelpunkt ist. Wenn der in China ist, dann eben dort. Wiki weiß das:

Die Einkommensteuer wird sowohl auf das Welteinkommen natürlicher Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland (unbeschränkte Einkommensteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG), als auch auf das inländische Einkommen (im Sinne des § 49 EStG) von Personen, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichem Aufenthalt im Inland haben (beschränkte Einkommensteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 4 EStG), erhoben.

Das heißt, dann müsstest Du Dich mit dem chinesischen Steuerrecht auseinandersetzen. In Deutschland fällt dann evtl. für bestimmte Wertpapiere noch Quellensteuer an.

 

Ich vermute, die wenigsten hier im Forum können Dir eine definitive Antwort geben. :w00t:

 

Selbst mancher Steuerberater und Steuerrechts-Fachanwalt müsste da wohl eine Weile in sich gehen. Ob es jetzt eine Ausnahme gibt, die Dir die Versteuerung in Deutschland doch erlaubt und ob es noch einen Weg um die chinesischen Behörden herum gibt (2 verschiedene Fragen!), kann ich Dir erst recht nicht beantworten. Ich fürchte, Du wirst um professionelle Hilfe nicht herumkommen. Es sei denn vielleicht, Du bist doch nicht dauerhaft in China sondern nur quasi auf Dienstreise...

 

Oder es kommt ein Spezialist hier vorbei, der so einen Fall schonmal hatte :-

 

Disclaimer:

Dies ist keine Rechtsberatung und zu 99% sachlich und inhaltlich falsch B)

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Raccoon
· bearbeitet von Raccoon
Wie ist das mit ausländischen thesaurierenden ETFs? Da würde ich dann ja in Deutschland auch nichts bezahlen, sondern erst (sofern ich dann wieder in Deutschland bin) beim Verkauf. In dem Fall müsste ich dann ja keine Angst vor Doppelbesteuerung haben (dem Problem bei dieser Art ETF). Sehe ich das richtig?

Mein Verstandnis: Sofern der ausl. thes. Fonds / ETF dt. Aktien haelt wird hier von Deutschland eine Quellensteuer auf deren Dividenden/Ausschuettungen erhoben; da die dt. Unternehmen der Abgeltungssteuer unterliegen ist die einbehaltene Kapitalertragsteuer jedoch hoeher als der ermaessigte Satz von 15% in den meisten Doppelbesteuerungsabkommen aber du kannst dir die Differenz erstatten lassen. (Ob sich das lohnt ist eine andere Frage.)

 

Somit unterliegst du zumindest mit den inlaendischen (dt.) Anteilen einer Doppelbesteuerung, was aber keine grosse Auswirkung haben sollte, ausser der ausl. thes. ETF investiert hauptsaechlich in dt. Aktien. ;)

 

Und bei ausländischen Aktien komme ich dann in Deutschland auch steuerfrei weg, auch wenn das Depot in Deutschland ist?

Ja.

 

Warum so kompliziert?

Einfach eine Bank außerhalb der Eurozone als Hausbank wählen.

Dann kannst du entscheiden, ob und was du versteuerst.

Das mag sein, allerdings kenne ich mich mit der Materie nicht wirklich aus. Und es gibt ja jede Menge Halsabschneider. Ich hab jetzt schon mehrere Anrufe von angeblichen Investitionsberatern erhalten. Nicht sicher, ob man denen über den Weg trauen kann. Ich hab auch schon mal was von Depotkonten in Hongkong gehört, aber da braucht man wohl eine größere Summe als Mindesteinlage... und ob ich da dann im Ernstfall "einfach so" wieder an mein Geld rankomme...

Was H.B. da von sich gibt ist Anleitung zur Steuerhinterziehung. Von irgendwelchen windigen Investitionsberatern wuerde ich mich auch fernhalten, habe da selber schlechte Erfahrung gemacht.

 

 

Nach (deutschem) internationalen Steuerrecht bist Du dort einkommensteuerpflichtig, wo Dein Lebensmittelpunkt ist. Wenn der in China ist, dann eben dort. Wiki weiß das:

Du kannst im Ausland leben, dort steuerplichtig sein und trotzdem in Deutschland (auch) unbeschraenkt steuerpflichtig sein. Das ist naemlich genau das, was der von dir zitierte Link besagt.

(Trifft aber bei tem1111 nicht zu, da weder Wohnsitz noch gew. Aufenthalt in D-Land = beschraenkt steuerpflichtig in D-Land)

 

Ausserdem kann das dt. Steuerrecht nicht bestimmen, ob und was China (oder jedes andere Land) versteuert.

 

Das heißt, dann müsstest Du Dich mit dem chinesischen Steuerrecht auseinandersetzen. [...]

Richtig. Und dem DBA zwischen Deutschland und China.

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