pms August 12, 2013 Hallo zusammen, mal wieder das Thema Vermögenswirksame Leistungen. Nun zu meiner Situation: Aktuell bin ich Doktorand/Promotionsstipendiat, habe nun aber heute einen zunächst auf 1 Jahr befristeten Arbeitsvertrag ab 01.09. erhalten, den es jetzt noch zu unterschreiben gilt. Hier taucht dann auch u.a. der Punkt VL auf. Aufgrund meiner bisherigen Situation habe ich hier bisher keinerlei Wissen, bzw. nur das, was ich hier im Forum und anderen Seiten im Netz so gefunden habe. Meine Frage scheint aber zu trivial zu sein, um bisher behandelt worden zu sein. Aufgrund meines Verdienstes (TV L 13 , 100%) bin ich wohl nicht zulagenberchtigt. (Stimmt das so?) D.h. ich würde den Arbeitgeberzuschuss von 6,65 € erhalten. (Stimmt das so?) Über die unterschiedlichen Anlageformen bin ich mir im Klaren. Auch wenn einige aufgrund der geringen Höhe der Zulage den Aufwand wohl nicht auf sich nehmen würden, wie ich gelesen habe, so tendiere ich zum Ansparen in AA-freie Fonds bei AVL. (Dies dürfte nicht total falsch sein, oder?) Nun aber zu meiner eigentlichen Frage: Was muss ich als erstes machen: Arbeitsvertrag dem zukünftigen Arbeitgeber unterschrieben zurücksenden (mit welcher Angabe bzgl. VL: ja oder nein?) oder Vertrag (bei AVL) über die VL abschließen? Oder geht das einer erst, wenn das andere erfolgt ist? Ich habe bewusst die ausführlichere Themeneröffnung inkl. meiner Vorstellung zwecks Verkürzung der Lesezeit weggelassen. Sollte dies jedoch von Euch gewünscht sein, gebt kurz Bescheid, dann kann ich das gerne noch ergänzen. Viele Grüße Max Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chart August 12, 2013 Was bitte heißt TV L 13 , 100%? Nicht jeder arbeitet in deinem Beruf, also kann nicht jeder mit der Abkürzung etwas anfangen. So mit weiß auch nicht jeder ob du Zulagenberichtigt bist oder nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli August 12, 2013 · bearbeitet August 12, 2013 von Holgerli Was bitte heißt TV L 13 , 100%? Nicht jeder arbeitet in deinem Beruf, also kann nicht jeder mit der Abkürzung etwas anfangen. So mit weiß auch nicht jeder ob du Zulagenberichtigt bist oder nicht. Ich würde vermuten: Tarifvertrag Öffentl. Dienst der Länder; Beschäftigte mit Hochschulabschluss; Vollzeit. Ca. 3300 Euro Brutto/Monat. ( http://de.wikipedia....der_L%C3%A4nder ) Kommt das hin? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pms August 12, 2013 @chart: Entschuldige bitte. War gerade zu sehr in mein Ding vertieft, dass ich nicht dran gedacht habe, das näher zu erläutern. Holgerli hat Recht mit seinen Ausführungen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes August 12, 2013 http://www.edekabank.de/privatkunden0/sparen___anlegen/geld_sparen/vl-sparen.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
farbfarbrik August 12, 2013 Ich würde das Geld ähnlich wie polydeikes in den Edeka-Sparplan setzen (und eventuell den Betrag durch Minderung deines Nettolohns auf 40€ aufstocken). Da du nicht zulagenberechtigt bist, lohnt sich imho ein Fondssparplan extra für die paar Euro nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
EBlack August 12, 2013 Willkommen im Forum erstmal. Da du über der Einkommensgrenze dich bewegst, finde ich auch, dass du einen normalen/langweiligen Banksparplan machen solltest. Der von der Edeka-Bank scheint auf den ersten Blick sehr gut zu sein. Bei diesen Verträgen holst du in der jetzigen Zeit ca. 4% Rendite p.a. Auch wenn wir ein "WP" - Forum sind. Mach! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RichyRich August 12, 2013 · bearbeitet August 12, 2013 von RichyRich Zur EDEKABANK haben wir auch einen Thread im Forum. Der ist nämlich von mir! Link: EDEKABANK-Thread Ja, wenn Du keine Sparzulage erhältst, ist das Angebot wirklich gut, zumal es kostenfrei ist und Du am Ende der Laufzeit einen Bonus bekommst ... finde ich. EDIT: Würde bis nächsten Monat warten, nicht gleich bevor Du im Dienst bist schon die Buchhaltung beschäftigen... finde ich. Gruß vom reichen Richard Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jogo08 August 13, 2013 Nun aber zu meiner eigentlichen Frage: Was muss ich als erstes machen: Arbeitsvertrag dem zukünftigen Arbeitgeber unterschrieben zurücksenden (mit welcher Angabe bzgl. VL: ja oder nein?) oder Vertrag (bei AVL) über die VL abschließen? Oder geht das einer erst, wenn das andere erfolgt ist? Diese Frage wurde aber noch nicht beantwortet, da ich mir auch nicht ganz sicher bin, überlasse ich das mal jemand, der sich damit auskennt. Raten würde ich aber mal, das erst der Arbeitsvertrag unterschrieben beim AG liegen muss, bevor man einen VL-Vertrag abschließt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor August 13, 2013 Der AG muss wissen,an welches Institut überwiesen werden soll.Erst Arbeitsvertrag,dann Antrag auf vL beim AG. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pms August 13, 2013 · bearbeitet August 13, 2013 von pms Ok, dann erstmal vielen Dank an alle! Bin jetzt schon etwas schlauer geworden War nur etwas verwirrt, da auf dem Informationsschreiben, welches ich ausgefüllt zusammen mit dem unterschriebenen Arbeitsvertrag zurückgeben soll, bereits nach den VL gefragt wird. Auf Nachfrage wurde mir nun gesagt, dass ich das aber noch nicht sofort angeben muss. Vermutlich war es allgemein gehalten und eher auf bereits zuvor Beschäftigte bezogen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag