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Ragnarök
· bearbeitet von Ragnarök

Hallo an alle,

wenn man mal diesen fiktiven Fall nimmt: ich gebe einer Firma eine Tonnen Kupfer (oder Bitcoins) und nach 10 Jahren muss sie mir laut Vertrag 1,1 Tonnen zurück geben. Wie wird der Fall nach heutigem Recht versteuert? Werden nur die 10% Gewinn versteuert oder kommt es zu einer Rückrechnung in Euro wo dann noch die Inflationssteuer zu zahlen ist? Macht es steuerlich einen Unterschied ob das Geschäft in D oder im Ausland abgewickelt wird?

Edit:http://en.wikipedia.org/wiki/Inflation_tax

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WOVA1

Bin zwar nicht so ganz sicher, aber mindestens in Deutschland wäre das Finanzamt nicht glücklich,

wenn es 42 % von 100 kg Kupfer einziehen müsste.

 

Die wollen Euros und rechnen den Wert um in EUR.

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reckoner

Hallo Ragnarök,

 

vielleicht solltest du den Wikipediaartikel nochmal genau lesen (und verstehen); es gibt keine Inflationssteuer.

 

Macht es steuerlich einen Unterschied ob das Geschäft in D oder im Ausland abgewickelt wird?
Grundsätzlich nein. Eine in Deutschland voll steuerpflichtige Person hat das sogenannte Welteinkommen zu versteuern.

 

Stefan

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Ragnarök

Bin zwar nicht so ganz sicher, aber mindestens in Deutschland wäre das Finanzamt nicht glücklich,

wenn es 42 % von 100 kg Kupfer einziehen müsste.

 

Die wollen Euros und rechnen den Wert um in EUR.

Das wäre aber schön, wenn das Finanzamt nur die 10% versteuern wurden. Mache ich den selben Vertrag unter Euro hab ich folgendes Modell: Der Msci World macht in 10 Jahren 60% in Euro, darin sind aber 50% "Inflationsgewinn". Rechne ich in Euro meinen Gewinn aus muss ich 60% versteuern und hab nach Steuer weniger als vorher. Da scheint mir, dass die Währung bei der Versteuerung doch einen starken Einfluss auf die Endrendite nach Steuer hat. In Hartwährungen zahlt man weniger.

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Ragnarök

Hallo Ragnarök,

 

vielleicht solltest du den Wikipediaartikel nochmal genau lesen (und verstehen); es gibt keine Inflationssteuer.

Oh ja, die deutsche Seite beschreibt das recht nett mit der Inflationssteuer.

Ich gebe dann besser die englische Seite an

http://en.wikipedia....i/Inflation_tax

Wie nennst du denn den Vorgang, dass man auf dem Tagesgeldkonto real einen Verlust macht, aber den Verlust muss man trotzdem versteuern? Ich nenn das Inflationssteuer

Grundsätzlich nein. Eine in Deutschland voll steuerpflichtige Person hat das sogenannte Welteinkommen zu versteuern.

 

Stefan

Bist du dir sicher, dass der Ort eines Depot keinen Unterschied macht? Mal so eine Annahme: Der philippinische Peso gewinnt bzgl. des Euro 10% in einem Zeitraum. Der Msci World macht bzgl. des Euro auch 10%. Auf den Philippinen hätte ich mit einer Investition in den MSCI World wahrscheinlich nichts zu versteuern, da ich in Bezug auf den Peso keinen Gewinn gemacht hätte. In Deutschland wäre vermutlich alles in Euro umgerechnet worden und ich müsste dann auf die 10% Gewinn Steuern zahlen.

 

 

 

Wie sieht es denn nun aus: per Vertrag wird eine inflationsarme „Währung“ gegeben (Metall, Bitcoins wird oder z.b. eine bestimmte Energiemenge) als Gegenleistung gibt es wieder diese „Währung“ nach x Jahren wieder zurück. Ist so eine Konstruktion geeignet um sich vor einer Versteuerung von bloßen Inflationsgewinnen zu schützen? In welchem Bereich des Steuerrechts wird das eigentlich geregelt: Verträge mit Warengeld?

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reckoner

Hallo Ragnarök,

 

Ich gebe dann besser die englische Seite an
Das ändert auch nicht viel, es ist immer noch etwas anderes als was du meinst.

Imho - nach kurzem überfliegen - geht der englischsprachige Wikipediaartikel in die Richtung, dass die Geldentwertung für Menschen mit Vermögen eine indirekte Steuer ist, und für Menschen mit Schulden genau das Gegenteil. Quasi ist das eine Umverteilung von Reich nach Arm.

 

Du meinst aber Währungsgewinne/verluste, das ist etwas anderes.

 

Wie nennst du denn den Vorgang, dass man auf dem Tagesgeldkonto real einen Verlust macht, aber den Verlust muss man trotzdem versteuern?
Vielleicht mal ein Beispiel, wann das so ist und wann nicht:

 

- ich lege 10.000 Euro auf ein Tagesgeldkonto in Land X (Quellensteuern gibt es in Land X nicht)

- nun bekomme ich 3% Zinsen, also jährlich umgerechnet ca. 300 Euro -> die muss ich im Zuflussjahr versteuern (und wohlgemerkt, auch auf dem Konto verbleibende Zinsen sind zugeflossen)

- nach weniger(!) als 10 Jahren hole ich mir mein Geld zurück -> der Währungsgewinn/verlust ist auch noch steuerpflichtig

- nach über(!) 10 Jahren hole ich mir mein Geld zurück -> der Währungsgewinn/verlust ist NICHT steuerpflichtig

 

Der Vorteil ist jetzt, dass der Steuerzahler das ganz einfach selber gestalten kann. Er schaut sich etwa nach 9 Jahren die Währung an, und je nach dem, ob sie im Plus oder im Minus steht, verkauft er oder eben nicht.

 

Bist du dir sicher, dass der Ort eines Depot keinen Unterschied macht?
Ja, der Ort ist egal, du meinst wohl die Währung.

 

In welchem Bereich des Steuerrechts wird das eigentlich geregelt: Verträge mit Warengeld?
Bei real hinterlegten Geschäften sind das Spekulationsgeschäfte. Real bedeutet dabei, dass es nicht nur Rohstoffe auf dem Papier sind (etwa Optionsscheine). Währungen gehen aber auch.

 

Spekulationsgeschäfte sind nach einem Jahr steuerfrei (wenn es zusätzlich Erträge gab: nach 10 Jahren). Und es gibt eine Freigrenze von 600 Euro (Freigrenze ist nicht gleich Freibetrag).

 

Stefan

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etherial

Das wäre aber schön, wenn das Finanzamt nur die 10% versteuern wurden. Mache ich den selben Vertrag unter Euro hab ich folgendes Modell: Der Msci World macht in 10 Jahren 60% in Euro, darin sind aber 50% "Inflationsgewinn". Rechne ich in Euro meinen Gewinn aus muss ich 60% versteuern und hab nach Steuer weniger als vorher. Da scheint mir, dass die Währung bei der Versteuerung doch einen starken Einfluss auf die Endrendite nach Steuer hat. In Hartwährungen zahlt man weniger.

 

Angenommen man hätte eine wirklich stabile Währung (nennen wir sie Hart), die nicht der Inflation unterliegt:

- MSCI World macht 10% Gewinn

- Hart steigt 45% im Wert

 

Ich verkaufe meinen MSCI World in die Währung Hart, habe nun also 110% meines Ausgangsvermögen in Hart. Weil ich mir für Hart nichts kaufen kann wechsele ich es in Euro und erhalte dafür 110% Hart * 145% €/Hart = 160% €. Da ich vorher 100% € investiert habe ist mein Gewinn nach wie vor 60%.

 

Steuerlich wird beim Kauf des MSCI World ein fiktiver Kaufpreis in € ermtittelt und beim Verkauf ein fiktiver Verkaufspreis in €. Die Differenz unterliegt der Abgeltungssteuer (entspricht den Zinsen in reckoners Beispiel). Die Abrechnung der Währungsgewinne kann beliebig kompliziert werden.

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fairy

Das ist was du wissen willst.

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Nominalwertprinzip

 

Ja, Inflationsbedingte Wertsteigerungen werden besteuert. Allerdings dürfte m. E. dies nur eine Rolle spielen bei Geschäften in €.

Da bei Fremdwährung entsprechend der Wechselkurs entsprechend sinkt und somit gegenläufig wirkt.

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Ragnarök

... dass die Geldentwertung für Menschen mit Vermögen eine indirekte Steuer ist, und für Menschen mit Schulden genau das Gegenteil. Quasi ist das eine Umverteilung von Reich nach Arm.

 

Hallo Reckoner,

 

danke für deine detaillierte Darstellung(s.u.). Ich sehe da eher den Effekt:

..that this "tax" on creditors is coupled with a simultaneous transfer to debtors...Governments are almost always net debtors ...

 

Geld fließt also von den Gläubigern zu den Schuldnern.

 

Du meinst aber Währungsgewinne/verluste, das ist etwas anderes.

 

Eigentlich habe ich eher alternative Währungen gemeint, die keine Inflation besitzen. Für mich wären das z.B. Rohstoffe wie Metalle oder Energie. Ich denke nach deiner Erklärung aus der Rechnung macht diese Unterscheidung keinen Sinn, da Dinge mit Wert als Wirtschaftsgüter behandelt werden.

 

- ich lege 10.000 Euro auf ein Tagesgeldkonto in Land X (Quellensteuern gibt es in Land X nicht)

- nun bekomme ich 3% Zinsen, also jährlich umgerechnet ca. 300 Euro -> die muss ich im Zuflussjahr versteuern (und wohlgemerkt, auch auf dem Konto verbleibende Zinsen sind zugeflossen)

- nach weniger(!) als 10 Jahren hole ich mir mein Geld zurück -> der Währungsgewinn/verlust ist auch noch steuerpflichtig

- nach über(!) 10 Jahren hole ich mir mein Geld zurück -> der Währungsgewinn/verlust ist NICHT steuerpflichtig

 

Der Vorteil ist jetzt, dass der Steuerzahler das ganz einfach selber gestalten kann. Er schaut sich etwa nach 9 Jahren die Währung an, und je nach dem, ob sie im Plus oder im Minus steht, verkauft er oder eben nicht.

Da ich mich mit dem Thema Steuern kaum auskenne:

 

deine o.g. Rechnung leitest du ab aus dem hier(Privates Veräußerungsgeschäft)?

...Wird ein zum Privatvermögen gehörendes Wirtschaftsgut veräußert,... wenn es sich bei dem Wirtschaftsgut handelt

 

  • um ein Grundstück und der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung beträgt nicht mehr als zehn Jahre
  • um ein anderes Wirtschaftsgut und der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung beträgt nicht mehr als ein Jahr
  • um ein Wirtschaftsgut, aus dessen Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, und der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung beträgt nicht mehr als zehn Jahre.

Die andere Währung ist demnach ein „Wirtschaftsgut“? Demnach sind „Währungsgewinne“ nach 1 Jahr steuerfrei ohne Zugewinn und nach 10 Jahren sind „Währungsgewinne“ steuerfrei, wenn sie Einkünfte erzeugt haben. Cool da hat man ja doch noch gewisse Gestaltungsmöglichkeiten.

 

 

 

 

In welchem Bereich des Steuerrechts wird das eigentlich geregelt: Verträge mit Warengeld?

Bei real hinterlegten Geschäften sind das Spekulationsgeschäfte. Real bedeutet dabei, dass es nicht nur Rohstoffe auf dem Papier sind (etwa Optionsscheine). Währungen gehen aber auch.

Reicht es aus, dass ich einer Firma € überweise und die mir einen Vertrag mit einem Rohstoff anbietet oder muss ich real zu einem Rohstoffhändler fahren um mit Rechnung einen Rohstoff zu erwerben, die dann die Firma mit der ich einen Vertrag abschließen möchte direkt wieder umtauscht?

 

So ganz klar ist mir die Unterscheidung da nicht.

 

 

Spekulationsgeschäfte sind nach einem Jahr steuerfrei (wenn es zusätzlich Erträge gab: nach 10 Jahren). Und es gibt eine Freigrenze von 600 Euro (Freigrenze ist nicht gleich Freibetrag).

Gut sowas zu wissen. Quelle ist demnach:wiki Privates Veräußerungsgeschäft

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reckoner

Hallo,

 

Geld fließt also von den Gläubigern zu den Schuldnern.
Ja, das hatte ich doch auch so geschrieben, von reich nach arm, oder eben von vermögend zu verschuldet.

Und das Geld fließt natürlich nicht wirklich, sondern nur indirekt über den Geldwert.

 

Eigentlich habe ich eher alternative Währungen gemeint, die keine Inflation besitzen.
Eben, und dann ist dein einziger möglicher Gewinn/Verlust die Währung.

 

Reicht es aus, dass ich einer Firma € überweise und die mir einen Vertrag mit einem Rohstoff anbietet oder muss ich real zu einem Rohstoffhändler fahren um mit Rechnung einen Rohstoff zu erwerben, die dann die Firma mit der ich einen Vertrag abschließen möchte direkt wieder umtauscht?

 

So ganz klar ist mir die Unterscheidung da nicht.

Zugegeben, mir ist das auch nicht in jedem Fall klar, da müsste man sich das einzelne Geschäft detailiert anschauen; und im Zweifel das Finanzamt fragen (Verbindliche Auskunft - gebührenpflichtig).

 

Es gibt auch noch den Gestaltungsmissbrauch, was imho bedeutet, dass man nicht einfach irgendwelche Geschäfte verbriefen kann (als Wertpapier), und schon gehören sie zu den Kapitaleinkünften. Oder anders herum bringt es auch nichts, wenn du dir eine Aktie real nach Hause liefern läßt (ein sogenanntes Tafelgeschäft), sie bleibt trotzdem - auch nach über 10 Jahren - steuerpflichtig.

 

Stefan

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Ragnarök
· bearbeitet von Ragnarök

Angenommen man hätte eine wirklich stabile Währung (nennen wir sie Hart), die nicht der Inflation unterliegt:

- MSCI World macht 10% Gewinn

- Hart steigt 45% im Wert

 

Ich verkaufe meinen MSCI World in die Währung Hart, habe nun also 110% meines Ausgangsvermögen in Hart.

Mal schauen ob ich die Rechnung nach voll ziehen kann.

 

€ und Hart stehen jetzt nominal bei einem Umtauschkurs von 1 (1€=1 HArt).

 

Ich tausche jetzt von € in Hart um. Hart macht 45% Gewinn zu € und 10 % macht der MSCI World in Hart.

 

Gewinn in Hart ist 10% nach zb 10 Jahren.

 

Wenn ich nicht umtausche, muss ich wegen der Gewinnerziehung 10% versteuern und dies dem Finanzamt mitteilen.

 

Was wird denn ohne Umtausch versteuert: 10 %Gewinn in Hart oder ca. 60% (1,45*1,1) in €?

 

Die jetzige Inflation ist eh viel zu niedrig, dass sich solche Gedanken mit Alternativwährungen der Aufwand sich eh nicht lohnt. Nur wenn wir Verhältnisse bekommen wie in den 70igern: hohe Inflationsraten mit niedrigen real Gewinnen z.b. Aktien macht sowas überhaupt Sinn sein Geld in Sachwerte zu übertragen.

 

Weil ich mir für Hart nichts kaufen kann wechsele ich es in Euro und erhalte dafür 110% Hart * 145% €/Hart = 160% €. Da ich vorher 100% € investiert habe ist mein Gewinn nach wie vor 60%.

 

Wie Reckoner beschreiben hat, hat man eine günstiger Wahl nach 10 Jahren und der nominale Wert des Wirtschaftsgutes wird nicht mehr versteuert.

 

Steuerlich wird beim Kauf des MSCI World ein fiktiver Kaufpreis in € ermtittelt und beim Verkauf ein fiktiver Verkaufspreis in €. Die Differenz unterliegt der Abgeltungssteuer (entspricht den Zinsen in reckoners Beispiel). Die Abrechnung der Währungsgewinne kann beliebig kompliziert werden.

 

Mehr so eine theoretische Überlegung:

 

Wenn es in einem arabischen Land mit Goldstandart(HART) ein MSCI World gibt, denkst du man muss in D dem Finanzamt einen Gewinn mitteilen, wenn HART gleich bleibt bzgl. des MSCI World in Euro aber einen Gewinn macht? Also heute lege ich 1kg Gold an und in 9 Jahren verkaufe ich den ETF und habe wieder 1 kg Gold.

 

Das ist was du wissen willst.

 

http://de.wikipedia....inalwertprinzip

 

Ja, Inflationsbedingte Wertsteigerungen werden besteuert. Allerdings dürfte m. E. dies nur eine Rolle spielen bei Geschäften in €.

Da bei Fremdwährung entsprechend der Wechselkurs entsprechend sinkt und somit gegenläufig wirkt.

Danke für die Info(und den Link), da wird es ja gleich philosophisch:

 

http://de.wikipedia....inalwertprinzip

 

de.wikipedia.org/wiki/Leistungsfähigkeitsprinzip

 

http://de.wikipedia....ki/Scheingewinn

 

aber wie du schon sagtest, diese Nominalwertprinzip scheint nur für € zu gelten. Verlässt man den Euro als Wertmesser, so scheint die Versteuerung von Scheingewinnen nicht mehr so einfach möglich zu sein, wenn ich die Rechnung von reckoner richtig nachvollzogen habe.

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Taxadvisor

aber wie du schon sagtest, diese Nominalwertprinzip scheint nur für € zu gelten. Verlässt man den Euro als Wertmesser, so scheint die Versteuerung von Scheingewinnen nicht mehr so einfach möglich zu sein, wenn ich die Rechnung von reckoner richtig nachvollzogen habe.

 

JEDER Kauf oder Verkauf eines Wirtschaftsgutes wird zur Gewinnermittlung in EUR umgerechnet. Ob zurück getauscht wird, ist unerheblich. Wenn der Index in EUR 60% Gewinn macht und alles Währungsgewinn oder "Inflationsgewinn" ist, wird halt 60% versteuert.

 

Gruß

Taxadvisor

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Ramstein

Imho - nach kurzem überfliegen - geht der englischsprachige Wikipediaartikel in die Richtung, dass die Geldentwertung für Menschen mit Vermögen eine indirekte Steuer ist, und für Menschen mit Schulden genau das Gegenteil. Quasi ist das eine Umverteilung von Reich nach Arm.

Da passt m.E. eines meiner Lieblingszitate: "Interessanter Gesichtspunkt. Beleidigt den Intellekt – aber interessant."

 

"Reiche" sind i.d.R. in der Lage, bei Vermögensrendite und Einkommensentwicklung besser als die Inflation abzuschneiden. Sie können z.B. kreditfinanziert (Wohn-)Eigentum erwerben und die Zinsen zahlt die Inflation mit.

 

"Arme" könne i.d.R. ihr Einkommen maximal mit der Inflationsrate steigern und durch die progressive Steuerbelastung und die Sozialabgaben haben sie oft die A-Karte gezogen. Beispiel: Mieten steigen mit Preisen und zusätzlich mit energetischer Sanierung.

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Ragnarök

Es gibt auch noch den Gestaltungsmissbrauch, was imho bedeutet, dass man nicht einfach irgendwelche Geschäfte verbriefen kann (als Wertpapier), und schon gehören sie zu den Kapitaleinkünften. Oder anders herum bringt es auch nichts, wenn du dir eine Aktie real nach Hause liefern läßt (ein sogenanntes Tafelgeschäft), sie bleibt trotzdem - auch nach über 10 Jahren - steuerpflichtig.

Darum frag ich ja nach. Da es auch Vertragsfreiheit gibt will ich mal ergründen, was so alles ohne € geht ohne in den Verdacht zu kommen einen Missbrauch zu betreiben (§2 GG).

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Ragnarök

aber wie du schon sagtest, diese Nominalwertprinzip scheint nur für € zu gelten. Verlässt man den Euro als Wertmesser, so scheint die Versteuerung von Scheingewinnen nicht mehr so einfach möglich zu sein, wenn ich die Rechnung von reckoner richtig nachvollzogen habe.

 

JEDER Kauf oder Verkauf eines Wirtschaftsgutes wird zur Gewinnermittlung in EUR umgerechnet. Ob zurück getauscht wird, ist unerheblich. Wenn der Index in EUR 60% Gewinn macht und alles Währungsgewinn oder "Inflationsgewinn" ist, wird halt 60% versteuert.

 

Gruß

Taxadvisor

Gerade dachte ich noch ich hätte es einigermaßen verstanden und schon ist wieder alles weg.

http://de.wikipedia....gsgesch%C3%A4ft

 

Steuerlich relevant sind dagegen Gewinne bzw. Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften dann, wenn es sich bei dem Wirtschaftsgut handelt“...

 

· um ein Wirtschaftsgut, aus dessen Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, und der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung beträgt nicht mehr als zehn Jahre.

 

Ich hab das so interpretiert, wenn mehr als 10 Jahre vergangen sind, werden Verkäufe eines Wirtschaftsguts nicht mehr versteuert.

 

Wenn ich also heute € in Gold tausche, das Gold(100g) in einem Vertrag verleihe in dem geregelt ich, dass ich das verliehene Gold nach 11Jahren zurückbekommen, dann werde ich doch laut der o.g. Regelung den eventuellen Gewinn der 100 g Gold nicht versteuern müssen(Wirtschaftsgut ist länger als 10Jahre mein Eigentum).

 

Wenn der Vertrag zusätzlich noch eine Verzinsung enthält, die sich an der Performance des MSCI WORLD (net) orientiert, werden zusätzlich Gewinne dann versteuert.

 

Nach dem o.g. Vertrag kann also der Gewinn in Gold 0 sein, da sich der MSCI World in Gold nicht verändert hat aber bzgl. dem € kann der MSCI World um 60% gestiegen sein.

 

An welcher Stelle soll unter diesen Annahmen für Gold Steuer anfallen? Wenn das so wäre hätte ich weniger Gold als vor dem Vertrag.

 

Gruß

 

Ragnarök

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Taxadvisor

 

Steuerlich relevant sind dagegen Gewinne bzw. Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften dann, wenn es sich bei dem Wirtschaftsgut handelt“...

 

· um ein Wirtschaftsgut, aus dessen Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, und der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung beträgt nicht mehr als zehn Jahre.

 

Ich hab das so interpretiert, wenn mehr als 10 Jahre vergangen sind, werden Verkäufe eines Wirtschaftsguts nicht mehr versteuert.

 

Wenn ich also heute € in Gold tausche, das Gold(100g) in einem Vertrag verleihe in dem geregelt ich, dass ich das verliehene Gold nach 11Jahren zurückbekommen, dann werde ich doch laut der o.g. Regelung den eventuellen Gewinn der 100 g Gold nicht versteuern müssen(Wirtschaftsgut ist länger als 10Jahre mein Eigentum).

 

Wenn der Vertrag zusätzlich noch eine Verzinsung enthält, die sich an der Performance des MSCI WORLD (net) orientiert, werden zusätzlich Gewinne dann versteuert.

 

Nach dem o.g. Vertrag kann also der Gewinn in Gold 0 sein, da sich der MSCI World in Gold nicht verändert hat aber bzgl. dem € kann der MSCI World um 60% gestiegen sein.

 

An welcher Stelle soll unter diesen Annahmen für Gold Steuer anfallen? Wenn das so wäre hätte ich weniger Gold als vor dem Vertrag.

 

Gruß

 

Ragnarök

 

Das ist die Regel des § 23 EStG, die gilt für alles was nicht unter die Rubrik Wertppaier fällt, bei Wertpapieren gibt es keine Frist mehr. Bei anderen Wirtschaftsgütern gilt die 1-Jahres resp. 10-Jahresfrist für die Steuerpflicht.

 

Für Dein Gold gilt: Ohne Verleih wäre der Gewinn nach einem Jahr steuerfrei...Hinsichtlich weiterer Zusatzbestimmungen wird man sich mit dem FA auseinander setzen müssen. Die diversen Goldprodukte stehen ja derzeit noch auf dem Prüfstand. Deine Gestaltung lässt sich je nach Bedingungen ja u.U. auch unter § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG fassen, dann wäre die Steuerpflicht immer gegeben..

 

Hinsichtlich der Verzinsung MSCI gilt: wenn es für die 100g Gold "nur" 100g Gold zurück gibt, ist kein (lfd.) Ertrag angefallen, dann kann allenfalls die Wertsteigerung des Goildes in EUR erfasst werden.

 

Gruß

Taxadvisor

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