Pearldiver58 August 5, 2013 Im Jahr 2012 habe ich amerikanische Wertpapiere zu Cortalconsors übertragen. Als diese dort verkauft wurden, wurde wegen der nicht vorhandenen Anschaffungskurse 30% Ersatzbemessungsgrundlage berechnet. Wegen bestehender Verluste im Verrechnungstopf allgemein wurde keine Steuer einbehalten, aber durch diese fiktiven Gewinne der allgemeine Verlusttopf natürlich entsprechend verringert. In der Erträgnisaufstellung ist die Ersatzbemessungsgrundlage in der Zeile 11 für diese Verkäufe mit 5.863,42 € exakt ausgewiesen. Für Zeile 12 sind die „nicht ausgeglichenen Verluste“ausgewiesen. Zeile 7: 0 €. So weit so gut. Für die Steuererklärung habe ich nun eine Aufstellung der Käufe und Verkäufe gemacht, aus der hervorgeht, dass die richtigen steuerpflichtigen Erträge nur 2.025,05 € betragen, somit also 3.738,37 € zuviel angerechnet wurden. Nun meine Frage: Was gebe ich denn nun wo ein? Ich vermute mal Folgendes: In Zeile 11 unter „Korrigierter Betrag“ 2.025,05 (nicht 3.738,37) In Zeile 12 unter „Korrigierter Betrag“ müsste dann der ausgewiesene Verlust um die zu viel berechnete Summe von 3.738,37 € wieder erhöht werden. Ist es richtig, dass die Korrektur sich nicht auf eine Steuererstattung/-nachzahlung auswirkt, sondern ausschließlich auf die Höhe des verbleibenden Verlustvortrags? Vielleicht habe ich ja alles richtig verstanden, dann wäre ich froh, wenn einer der Experten hier im Forum einen Haken dran machen könnte. Wenn irgendetwas nicht stimmt, bitte ich um einen Hinweis. Danke im Voraus! Cygemas Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
domkapitular August 5, 2013 Bin zwar nicht der Experte, aber ich glaube in dem BMF-Schreiben : BMF-Schreiben trifft Punkt 194 auf dich zu. Wenn du die Verluste sonst nicht ausgleichen kannst, weil du keine darüber hinausgehenden Erträge hast, hat das für 2012 natürlich keine Auswirkungen auf Steuererstattung oder -nachzahlung, denn du hast ja keine Abgeltungssteuer bezahlt. In der Konsequenz heisst das wohl, dass du einen Teil der festgestellten Verluste im Topf der Depotbank hast und einen Teil als Verlustvortrag beim FA, denn der Topf bei der Bank kann ja nicht korrigiert werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor August 5, 2013 Was gebe ich denn nun wo ein? Ich vermute mal Folgendes: In Zeile 11 unter „Korrigierter Betrag“ 2.025,05 (nicht 3.738,37) In Zeile 12 unter „Korrigierter Betrag“ müsste dann der ausgewiesene Verlust um die zu viel berechnete Summe von 3.738,37 € wieder erhöht werden. Ist es richtig, dass die Korrektur sich nicht auf eine Steuererstattung/-nachzahlung auswirkt, sondern ausschließlich auf die Höhe des verbleibenden Verlustvortrags? Das ist so richtig, wenn es keine weiteren Kapitalerträge mit Steuerabzug gibt, kann sich keine Auswirkung auf die Steuernachzahlung/erstattung ergeben. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag