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TheoP

Bescheid Verlustvortrag: Will mich mein Finanzamt veräppeln?

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TheoP

Frage 1:

 

Irgendwas stimmt mit meiner Verlustfeststellung nicht (also für Verluste aus Forex und für Aktienverluste die ich erst 2010 gekauft und dann wieder verkauft hatte). Wie ist das bei euch? Muss das nicht seit 2010 als Verlust aus Anlage KAP, also aus Kapitalvermögen ausgewiesen werden? Ich hatte auch nur die Anlage KAP abgegeben und nicht die Anlage SO.

 

Aber irgendwas stimmt da nicht.

 

Denn dort steht der Verlustbetrag und daneben:

Der verbleibende Verlustvortrag (4800 €) wird nach § 10 d abs. 4 estg für die

Einkünfte aus PRIVATEN VERÄUßERUNGSGESCHÄFTEN i. S. d.

§ 23 estg in der ab 01.01.2009 anzuwendenden Fassung auf

 

Einkünfte aus Leistungen i. S. d § 22 Nr. 3 EStg

in der ab 01.01.2009 anzuwendendwen Fassung auf 4778 €

festgestellt.

 

 

Ist das nicht Betrug???? Es sind ja keine privaten Veräußerungsgeschäfte. Ich habe keine Anlage SO abgegeben sondern Anlage KAP.

 

Wie ist das bei euch? Kann es sein, dass das Finanzamt mich verarschen will? Denn ich habe gelesen, dass man altVerluste aus privaten Veräußerungsgeschäften (aktien, forex usw.) nur noch bis 2012 oder 13 mit gewinnen verrechnen kann (in der sparte "private veräußerungsgeschäfte"). nach diesem zeitpunkt werden aktien und forex nichtmehr zu privaten veräußerungsgeschäften zählen sondern nur noch als kapitalverluste (über Anlage KAP)

 

Wahrscheinlich wollen die also meine Verluste solange wie möglich in Anlage SO setzen, damit ich mögliche Gewinne die ich in den kommenden Jahren mache nicht mit den Verlusten verrechnen kann. Kann das sein?

 

Frage 2:

 

Unabhängig von Frage 1 hab ich noch eine separate Frage. Beim verbleibenden Verlustvortrag steht bei mir nur der Betrag von 2010. Muss da aber nicht auch noch der Betrag von 2009 eigentlich kumuliert werden (das waren bei mir 17000 Euro Verlust)? Wollen die mich hier wieder verappeln oder stimmt das so, dass da nur der Verlust für 2010 als verbleibender Verlust gilt. Was ist dann aber mit meinem alten Verlust von 2009? Den seh ich nirgends auf dem Bescheid.

Wie ist das bei euch?

 

 

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Taxadvisor

Frage 1:

 

Irgendwas stimmt mit meiner Verlustfeststellung nicht (also für Verluste aus Forex und für Aktienverluste die ich erst 2010 gekauft und dann wieder verkauft hatte). Wie ist das bei euch? Muss das nicht seit 2010 als Verlust aus Anlage KAP, also aus Kapitalvermögen ausgewiesen werden? Ich hatte auch nur die Anlage KAP abgegeben und nicht die Anlage SO.

 

Aber irgendwas stimmt da nicht.

 

Denn dort steht der Verlustbetrag und daneben:

Der verbleibende Verlustvortrag (4800 €) wird nach § 10 d abs. 4 estg für die

Einkünfte aus PRIVATEN VERÄUßERUNGSGESCHÄFTEN i. S. d.

§ 23 estg in der ab 01.01.2009 anzuwendenden Fassung auf

 

Einkünfte aus Leistungen i. S. d § 22 Nr. 3 EStg

in der ab 01.01.2009 anzuwendendwen Fassung auf 4778 €

festgestellt.

 

 

Ist das nicht Betrug???? Es sind ja keine privaten Veräußerungsgeschäfte. Ich habe keine Anlage SO abgegeben sondern Anlage KAP.

 

Wie ist das bei euch? Kann es sein, dass das Finanzamt mich verarschen will? Denn ich habe gelesen, dass man altVerluste aus privaten Veräußerungsgeschäften (aktien, forex usw.) nur noch bis 2012 oder 13 mit gewinnen verrechnen kann (in der sparte "private veräußerungsgeschäfte"). nach diesem zeitpunkt werden aktien und forex nichtmehr zu privaten veräußerungsgeschäften zählen sondern nur noch als kapitalverluste (über Anlage KAP)

 

Wahrscheinlich wollen die also meine Verluste solange wie möglich in Anlage SO setzen, damit ich mögliche Gewinne die ich in den kommenden Jahren mache nicht mit den Verlusten verrechnen kann. Kann das sein?

 

Frage 2:

 

Unabhängig von Frage 1 hab ich noch eine separate Frage. Beim verbleibenden Verlustvortrag steht bei mir nur der Betrag von 2010. Muss da aber nicht auch noch der Betrag von 2009 eigentlich kumuliert werden (das waren bei mir 17000 Euro Verlust)? Wollen die mich hier wieder verappeln oder stimmt das so, dass da nur der Verlust für 2010 als verbleibender Verlust gilt. Was ist dann aber mit meinem alten Verlust von 2009? Den seh ich nirgends auf dem Bescheid.

Wie ist das bei euch?

 

 

 

Sofort Einspruch einlegen!! Und ggfs. (spezialisierten" Berufskollegen einschalten.

 

Frage 1: Bei KAP gilt entweder "..i.S.d. $ 23 EStG in der bis zum 31.12.2008.." (Altverluste) oder "..Einkünfte aus Kapitalvermögen.." Der Text dürfte für KAP falsch sein, allerdings machen die meisten Finanzbeamten das bei Auslandsverlusten, weil sie gelernt haben, dass Verluste aus KAP nur mit Verlustbescheinigung berücksichtigt werden dürfen.. (gilt natürlich nur für Inlandsdepots). Hinsichtlich der Forex-Geschäfte kommt es auf die Art der Geschäfte an. Grundsätzlich sollte hier auch alles KAP sein, § 22 Nr. 3 EStG geht aber in jedem Fall nicht weil das die alten Optionsgeschäfte waren.

Frage 2: Grundsätzlich sind die Verluste zu kumulieren.

 

Gruß

Taxadvisor

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TheoP
· bearbeitet von Gerald1502
Zitat entfernt. Bitte sparsam zitieren.

hallo Taxadvisor,

 

danke für die Hilfe. Zu meiner Frage 2: Du meinst also es müsste bei meinem Verlustbescheid die kumulierte Summe von 2009 + 2010 stehen, also 21800 €? Aber wie gesagt: Es ist dort nur die Verlustsumme aufgeführt, die ich 2010 gemacht habe. Aber da ich damals den Bescheid für 2009 bekommen habe und der Verlust für 2009 festgestellt ist, existiert er doch trotzdem weiter, oder? Auch wenn er nicht auf der Verlustbescheinigung 2010 aufgeführt ist?

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Taxadvisor

Aber da ich damals den Bescheid für 2009 bekommen habe und der Verlust für 2009 festgestellt ist, existiert er doch trotzdem weiter, oder? Auch wenn er nicht auf der Verlustbescheinigung 2010 aufgeführt ist?

 

Grundsätzlich ja, das sollte eine offenbare Unrichtigkeit sein. Da würde ich mich aber nicht darauf verlassen. Einspruch einlegen, VV-Bescheid ändern lassen, da ansonsten irgendwann keine Korrekturmöglichkeit mehr gegeben ist..

 

Gruß

Taxadvisor

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TheoP

Ach, ich Vollidiot, was hab ich getan? :( :(

 

Ich seh grad bei meinen Kopien von Anlage KAP (also die, was ich abgeschickt hatte), dass ich Zeile 59 angekreuzt hatte bei Anlage KAP, die da lautet: "Ich beantrage die Verrechnung von Verlusten nach §23 EStg nach der bis zum 31.12.2008 geltenden Rechtslage". Aber moment mal: Die Überschrift zu diesem Posten heißt "Verrechnung von Altverlusten". Also bezieht sich das nur darauf, die Altverluste damit zu verrechnen. Aber die Verluste diesen Jahres müssten trotzdem als Verlust aus Anlage KAP sein, oder? Also hab ich nichts falsches gemacht beim Ankreuzen dieses Postens?

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boll
· bearbeitet von boll

Altverluste, sofern welche bis 2008 festgestellt wurden, können nur mit neuen (Kurs-)gewinnen verrechnet werden. Wenn du keine neuen derartigen Gewinne hast, bleibt auch nichts zu verrechnen.

 

Edit: Neue Verluste werden separat im Verlustvortrag aufgeführt.

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spekulang

Hallo zusammen,

habe ein Frage bzgl. des Verlustvortages.

Ich habe in den Jahren vor 2008 Aktien gekauft und Ende 2013 mit Verlust verkauft, weil ich gehört habe, dass man die Verluste bis Ende 2013

beim Finanzamt über die Steuererklärung noch geltent machen kann. (Verlustvortrag).

 

Das Finanzamt lehnte dies mit der Begründung ab:

Für bis zum 31.12.2008 angeschaffte Wirtschaftsgüter gilt noch die alte Regelung: Die bei einem Verkauf erzielten Gewinne und Verluste sind steuerfrei bzw. nicht zu

berückichtigen, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr vergangen ist. (§23 Abs. 1 Nr. 2 EStG)

 

Wie sind Eure Meinungen darüber?

 

 

 

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sparfux

Was das Finanzamt schreibt stimmt!

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