polydeikes August 4, 2013 · bearbeitet August 4, 2013 von polydeikes Nö. Ich hab schon einige Generali Verträge mit 20-40k Versicherungssumme und 350er Progression gesehen. Sehr beliebt auch so eine Kombi ala 30k der Mann, 10k die Frau. Sowas ist meiner Meinung nach einfach Käse, nützt niemandem im Fall der Fälle etwas. (zugegeben, die Dinger sind in Kombis oft günstiger, als ich sie anbieten könnte, aber wer will bitte ernsthaft sowas) Progression und Versicherungssumme Grundsätzlich kann man sich grob an folgender Faustregel orientieren. Benötigt man im Falle eines statistisch durchschnittlichen Unfalls Geld für Umbaumaßnahmen, Einkommensausgleich etc. und verfügt nicht über weitreichende Absicherung durch BU und Rücklagen -> dann ist eine höhere Versicherungssumme einer hohen Progression vor zu ziehen. Den Grund hat Alex schon dargestellt. Nur ein geringer Teil der Unfälle führt zu hohen Invaliditätsgraden,die große Mehrzahl spielt sich im Bereich bis ca. 40% ab. Nur hohe Progression und geringe Versicherungssumme führt in diesen Fällen zu entsprechend wenig Leistung. Stiftung Warentest und Konsorten predigen hingegen vor allem eine hohe Progression. Macht aus meiner Sicht eigentlich nur dann Sinn, wenn bereits weitreichende Absicherung besteht und man lediglich den "Totalausfall so kostengünstig wie möglich absichern will. Die Logik klingt zunächst ganz gut. Aber eigentlich wird hier nur das geringste Risiko (übermäßig ?) abgesichert, auf Kosten der Absicherung des objektiv höheren Risikos. --- Für uns Makler liegt über diese Faustregel hinaus der Teufel im Detail. So sind eigentlich weder Grundsumme noch Progression wirklich entscheidend, sondern die tatsächlichen Versicherungsbedingungen, die Gliedertaxe und ggf. der Wirkungsgrad einer Progression. Das wird aber nicht durch Vergleichstests der üblichen Printmagazine und auch nicht über die üblichen Vergleiche der Vertreter Programme darzustellen sein. Dafür muss man schon mal das tun, wofür man eigentlich bezahlt wird ... Versicherungsbedingungen lesen. --- Ohne die Situation weiter zu kennen oder einschätzen zu können: 150k Versicherungssumme sind grds erst mal in Ordnung. Gerade in deinem bisher beschriebenen Fall würde ich in eine ähnliche Richtung tendieren. Siehe auch: Für mich erscheinen die gewählte Grundsumme und die Progression stimmiger als das,was ich sonst oft zu sehen bekomme. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast241102 August 6, 2013 Ich danke euch allen für eure Hilfe. Ich war heute bei meinem Makler. Sehr erfreulich war es allerdings nicht. Er hat mir zum Großteil genau die Tarife empfohlen, welche Ihr erwähnt hat. Zusätzlich noch InterLloyd. Aber ich brauchte mich gar nicht mit den Bedingungen auseinandersetze und schauen, ob die passen, da ich leider bei keinem durch die Gesundheitsprüfung in der anonymen Vorabfrage gekommen bin. Bei der Frage nach den Krankheiten war Schluss. Durch Medikamente bin ich Epilepsie frei, allerdings sind es recht starke Medikamente. Mehr möchte ich dazu in einem öffentlichen Forum auch nicht schreiben. Ich denke, dass versteht jeder hier. Würdet Ihr mir nun empfehlen, dass ich die Generali zu dem Preis, den ich bezahle, behalte. Ihr habt ja doch ein bisschen etwas an den Leistungen kritisiert. In Schulnoten gedacht, hat es sich wie 3 angefüllt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor August 6, 2013 Hallo Bruce, man muss dann auch mal 5e gerade sein lassen.Objektiv gibt es durchaus leistungsstärkere Tarife,aber wenn sich das nicht mit der Gesundheit in Einklang bringen lässt... Er hat mir zum Großteil genau die Tarife empfohlen, welche Ihr erwähnt hat. Zusätzlich noch InterLloyd. Er scheint zu wissen,worauf es ankommt.das ist ein gutes Zeichen. Ich denke, dass versteht jeder hier. Natürlich. Würdet Ihr mir nun empfehlen, dass ich die Generali zu dem Preis, den ich bezahle, behalte. Ihr habt ja doch ein bisschen etwas an den Leistungen kritisiert. In Schulnoten gedacht, hat es sich wie 3 angefüllt. Ja,ich würde dazu neigen,es dabei zu belassen.Der Tarif ist aus meiner Sicht überdurchschnittlich,auch die Progressionsstaffel ist in Ordnung.Bezüglich der Gliedertaxe und der Bedingungen gibt es,wie bereits erwähnt,Besseres.Aber eben auch weit schlechtere (und trotzdem teurere) Tarife. Und es ist in Deinem Fall eben schlicht und ergreifend eine Frage der Realisierbarkeit. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes August 6, 2013 · bearbeitet August 6, 2013 von polydeikes Ja,ich würde dazu neigen,es dabei zu belassen.Der Tarif ist aus meiner Sicht überdurchschnittlich,auch die Progressionsstaffel ist in Ordnung.Bezüglich der Gliedertaxe und der Bedingungen gibt es,wie bereits erwähnt,Besseres.Aber eben auch weit schlechtere (und trotzdem teurere) Tarife.Und es ist in Deinem Fall eben schlicht und ergreifend eine Frage der Realisierbarkeit. Kann ich als Aussage nur so bestätigen und nichts weiteres Konstruktives hinzufügen. Wichtig ist die zweckmässige Absicherung (Summe / Leistungen), die ist ja laut den Ausführungen gegeben. Und eine 3 ist immer noch die 1 des kleinen Mannes ... oder so. --- Nachtrag: Epilepsie hab ich bei der Haftpflichtkasse Darmstadt mal eingedeckt. Aber keine Ahnung ob die vergleichbare Medikamentenbehandlung da vorlag. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast241102 August 9, 2013 · bearbeitet August 9, 2013 von Bruce89 Ich bins nochmal, aber diesmal nutze ich den Thread nur, damit ich nicht einen neuen aufmachen muss. Auf der ersten Seite hatte ich mal kurz erwähnt, dass ich eine Privathaftpflichtversicherung bei der Huk24 habe. [...] Ich habe eine bei der Huk24 für 57€. Ich habe noch diese PH Plus Konditionen, wobei ich gestehen muss, dass ich mich seitdem ich die Haftpflicht abgeschlossen habe (2009) nie wieder darum gekümmert habe. Jährlich gezahlt und immer wieder vergessen. [...] Diese habe ich abgeschlossen, bevor ich zu einem Makler gegangen bin. Ich habe mich damals an Finanztest gehalten, dass Finanztest nicht aussagekräftig ist, weiß ich mittlerweile auch und jetzt lese ich auch die Bedingungen, aber ich habe sie nunmal. Vor "Schreck" oder "Enttäuschung", dass mich letztens gleich alle Versicherungen abgelehnt haben, habe ich vergessen, dies meinen Makler zu fragen. Viele der Forderungen, die ich in einer PDF Datei hier finden konnte, sind enthalten, aber was ich nicht finden kann in den Bedingungen ist z.b. der Punkt "Fahrlässigkeit". (Falls ihr aber noch andere fehlende Punkte erkennen solltet, wäre es nett ihr meldet die ) Bei der GDV stand, dass leichte Fahrlässigkeit versichert ist und grobe von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich, dummerweiße war dies ein Beitrag zu KFZ Versicherungen, darum weiß ich nicht, wie es bei der Haftpflicht aussieht. Was ist überhaupt, unter Fahrlässigkeit zu verstehen? Falls ich einen Anfall haben sollte und dabei jemden anremple oder was kaputt mache, wäre dies versichert? Eine Nebenwirkung meiner Medikamente kann Müdigkeit sein. Was wäre, wenn ich hier mal etwas passieren würde, weil ich unkonzentriert bin. Mir fällt gerade kein besseres Beispiel ein, da ich bisher diese Nebenwirkungen noch nie hatte und hoffe, sie auch nie zu bekommen. Ich möchte jetzt nicht die Arbeit abgenommen bekommen und alles vorgeschlagen bekommen. Ich möchte nur wissen, ob es richtig ist, so wie ich es sehe, dass ich den Vertrag behalten kann oder ob ich wechseln sollte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor August 9, 2013 Prinzipiell ist lt. BGB auch derjenige zum Schadenersatz verpflichtet,der einen Schaden fahrlässig verursacht.Viele Versicherer,darunter auch die HUK,schließen solche Schäden aber in den Versicherungsschutz mit ein und berufen sich auf einen Ausschluss nur für den Fall,dass ein Schaden vorsätzlich verursacht wurde. Anderenfalls wären die Prämien auch nur schwer kalkulierbar. Was wäre, wenn ich hier mal etwas passieren würde, weil ich unkonzentriert bin. Mir fällt gerade kein besseres Beispiel ein, da ich bisher diese Nebenwirkungen noch nie hatte und hoffe, sie auch nie zu bekommen. Das hoffe ich ebenfalls.Eine verbindliche Auskunft solltest Du dir aber lieber bei deinem Berater oder direkt beim Versicherer einholen.M.M.n. wäre ein derartiger Schadenhergang versichert. Ich möchte nur wissen, ob es richtig ist, so wie ich es sehe, dass ich den Vertrag behalten kann oder ob ich wechseln sollte. Also schlecht ist "das Ding" nicht.Es kommt aber auch darauf an,ob du bestimmte Risiken,bspw. im Bereich Immobilien,versichern musst.Mich persönlich stören etwas die stellenweise vorhandenen Selbstbehalte und die Formulierung bzgl. der Forderungsausfalldeckung ist eher schwach. Leistungsstärkere Konzepte biten z.B. die Haftpflichtkasse Darmstadt oder die Interrisk an. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast241102 August 9, 2013 Nein, aktuell habe ich solche Risiken nicht zu versichern. Ich werde die Huk24 mal anschreiben, wobei ich auch gerade gesehen habe, dass der teuerste Tarif, den die intererrisk anbieten "nur" 3€ teurer ist als meiner, da ich den Single Tarif wählen kann. Am besten ich schreibe die interrisk auch gleich an und frage meinen Makler. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes August 9, 2013 Was ist überhaupt, unter Fahrlässigkeit zu verstehen? Falls ich einen Anfall haben sollte und dabei jemden anremple oder was kaputt mache, wäre dies versichert? Grundsätzlich (***) alles was nicht mit Vorsatz und / oder im Kontext mit kriminellen Handlungen entsteht ist zunächst einmal versicherbar. Wesentlicher Unterschied zu anderen Versicherungen ist, dass hier keine Folgen bewertet werden. Beliebtes Beispiel: Du fährst vorsätzlich mit einem Fahrrad einen für Fahrräder gesperrten weg entlang. Im weiteren Verlauf des Ereignisses schädigst du eine Person / Fußgänger. Die Privathaftpflicht zahlt, denn nicht der Vorsatz auf dem Weg zu fahren, sondern das Schadensereignis (hast ja nicht vorsätzlich die Oma weggerammt) ist entscheidend. *** gem. allgemeinen Haftpflichtbedingungen, sprich in jeder PHV, mit dedizierten Ausnahmen wie nahe Verwandte, Eigentum des VN, Risiken gg die man sich dediziert versichern kann etc. Es spielt also auch keine Rolle ob du jemanden durch einen Anfall schädigst. Nur wenn du den anderen mit Vorsatz schädigst, oder eben im Rahmen einer kriminellen Handlung, dann würde die Haftpflicht nicht eintreten. Die Gesundheit spielt hier keine Rolle. Also auch ein grundsätzlicher Unterschied zur bspw. KFZ Haftpflicht und Thema Alkohol, das darfst du nicht zusammenwerfen. Privathaftpflicht ergibt sich eben als Thema aus dem §823 BGB, bei anderen Haftpflichtarten (Tierhalter, KFZ) kommt die Gefährdungshaftung noch dazu.qq --- Ob es Sinn macht bei der Privathaftpflicht etwas mehr zu bezahlen bzw. einen Top Schutz zu avisieren? Nun zwischen günstigen und vollkommen ausreichenden Angeboten wie WVG oder auch HUK24 und den wirklichen Topanbietern liegen die Unterschiede im Bereich von 20-50 Euro p.a. Mehrkosten je nach Situation bei vergleichbarem "pro forma" Leistungsumfang. Das sind worst case 5 Euro pro Monat. Dafür bekommt man entweder: - steht zwar so nicht dran, aber das haben wir bisher immer reguliert, verlassen sie sich drauf (Aussage in vielen Produktbereichen von Huk, Debeka und Co.) - oder eben schwarz auf weiss in den Bedingungen Matthew wird genau wie ich auf die zweite Variante für geringe Mehrkosten plädieren. Auch wenn in gefühlten 99,5 % der üblichen Haftpflichtfälle das eben keine Rolle spielt. Entscheidend sind die 0,5 % Restrisiko in dem Fall, weil das die existenziellen Risiken sind. Existenziell sind eben genau NICHT die Risiken, wo du einem bekannten 200 Euro für sein Elektrogerät ersetzen musst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast241102 August 9, 2013 Vielen Dank euch beiden, alles schonmal sehr verständlich und hilft mir auch sehr weiter :-) Nur zwei Fragen haben sich noch ergeben. Irgendwo habe ich gerade Probleme. Würden die Medikamente und deren Nebenwirkungen dann auch als Vorsatz eingestuft werden? Ich nehme sie ja unter Vorsatz jeden Tag, oder würde mich da die Anweisung meines Arztes "raushauen"? Im letzten Abschnitt schreibt polydeikes er würde zzu geringeren Mehrkosten tendieren, aber empfiehlt mir dann doch die komplette Absicherung von extenziellen Schädigungen. Also lautet die Empfehlungen wohl eher doch einen Top Tarif zu wählen, welcher diese Bedingungen "Schwarz auf Weiß" stehen hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes August 10, 2013 Im letzten Abschnitt schreibt polydeikes er würde zzu geringeren Mehrkosten tendieren, aber empfiehlt mir dann doch die komplette Absicherung von extenziellen Schädigungen. Also lautet die Empfehlungen wohl eher doch einen Top Tarif zu wählen, welcher diese Bedingungen "Schwarz auf Weiß" stehen hat. Nee. Ich meinte, ein hochwertiger Schutz kostet bei der Privathaftpflicht einen verhältnismäßig geringen Aufpreis. Daher würde ich eben einen Topschutz mit "schwarz auf weiss" einem "das machen wir schon" für ein paar Euro günstiger vorziehen. Nur zwei Fragen haben sich noch ergeben. Irgendwo habe ich gerade Probleme. Würden die Medikamente und deren Nebenwirkungen dann auch als Vorsatz eingestuft werden? Ich nehme sie ja unter Vorsatz jeden Tag, oder würde mich da die Anweisung meines Arztes "raushauen"? Nein. Siehe oben, hat doch nichts mit dem Schadensereignis an sich zu tun. Du kannst dich auch bis zum erbrechen betrinken von der Theorie her, solange das Schadensereignis selbst kein Vorsatz ist. Es gibt eben Dinge, die man nur vorsätzlich tun kann. Du kannst nur vorsätzlich einen Diebstahl / Einbruch begehen. Du kannst nur vorsätzlich einem anderen ins Gesicht fassen, weil dir seine Nase nicht passt. Du kannst nur vorsätzlich eine Häuserwand besprayen, den Schlüssel über die gesamte Querseite des Lacks vom Nachbarauto ziehen etc. pp.. Ob du das nun unter Medikamenteneinfluss oder unter Alkohol machst spielt keine Rolle. Vorsatz ist nicht abgesichert, nie. Und wenn das Schadensereignis eine Form der Fahrlässigkeit ist, spielt es auch keine Rolle ob unter Medikamenten oder Alkohol. Voraussetzung für den Haftpflichtfall bleibt zwar die Schuldhaftigkeit (die könnte ggf gesetzlich entfallen unter Medikamenteneinfluss, aber dann ist es ja eh egal), aber eben ohne alles was lediglich vorsätzlich zu Stande kommen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast241102 August 10, 2013 Vielen Dank für die Aufklärung. Ich verwechslewohl immer noch die ganzen Versicheurngsarten. Personen-, Sach-, Risikoversicherungen usw. Bei manchen ist wichtig was für eine Gesundheit besitzt und welche Medikamente man einimmt, bei anderen wieder gar nicht Ich habe halt immer so gedacht - Medikament/Alkohol - Schwindel - Anrempler bzw. Unfall und dann halt kein Geld, da ich ja berauscht war. Da war ich wohl noch zu beschäftigt, mit dem Suchen nach einer guten Unfallversicherung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor August 12, 2013 · bearbeitet August 12, 2013 von Matthew Pryor Matthew wird genau wie ich auf die zweite Variante für geringe Mehrkosten plädieren. Wird er .Und die Begründung auch an einem konkreten Fall festmachen,der aus meiner Erfahrung in den Überlegungen der meisten Verbraucher keine Rolle spielt.Und auch bei den einschlägigen Internetvergleichsportalen keine Würdigung erfährt... Viele Tarife der neueren Generation haben eine Forderungsausfalldeckung in ihren Bedingungen definiert.Im Zweifelsfall kommt es aber auf die genaue Ausgestaltung dieser Klausel an,da zunächst einmal Versicherungsschutz im Rahmen der Bedingungen des Ursprungsvertrags besteht.In diesem sind nun einmal,gleich bei welchem Versicherer,Schäden durch Vorsatz ausgeschlossen. Preiswerte Tarife schließen aber den Versicherungsschutz bei durch Vorsatz verursachten Schäden durch die "Hintertür" wieder ein,im besten Falle auch bei Schäden,die durch Hundehalter oder Autofahrer (ebenfalls nicht im Umfang einer normalen PHV eingeschlossen) verursacht werden. Die HUK erweitert diese Klausel nicht,es bleibt also beim gängigen Umfang (keine Schäden durch Vorsatz,Hundehalter und Autofahrer).Aus meiner Sicht zwar kein alltäglicher Versicherungsfall wie z.B. das zerbrochene Handydisplay,aber ein Schaden,der im Zweifelsfall sowohl körperlich wie auch finanziell schmerzhaft werden kann. Und wir sprechen hier bei entsprechender Vertragsgestaltung von einem Mehrbeitrag in Höhe von 10-20€ jährlich,ein geringerer SB gegenüber der HUK inklusive. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast241102 August 12, 2013 Danke euch. Welches Beispiel denn, falls man Fragen darf? Mein Makler hat mir heute Angebote erklärt und dann mitgeben. Einmal zur interrisk, Haftpflichtkasse Darmstadt und degenia, VDVA. Zur Degenia und vdva hat er gleich erwähnt, dass deren Leistungen schwächer sind, als die anderen beiden, aber in den günstigeren Tarifen noch guten Schutz bieten, da er ja nicht wusste, dass ich die 5 Jahre ohne Schaden der interrisk erfülle. Ich sitze nun hier und schaue mir die Unterlage genau an und nunja durch den Beitrag über mir, ist mir noch etwas aufgefallen. Im Interrisk Tarif XXL Single würde ich knapp 60€ bezahlen, Haftpflichtkasse Darmstadt Single 97€ (mit 50.000.000€ Deckung). Dabei lesen sich die beiden Bedingungen ähnlich, wobei ich sagen würde, dass die der interrisk noch einen Tick besser sind. Vor allem die ganzen Selbstbeteiligungen oder Begrenzungen scheinen geringer weniger oder gar nicht vorhanden zu sein oder eben die ganzen Bauherrensachen. Aber der erwähnte Vorsatz von dir Matthew den kann ich nicht finden. Hunde sind bei der interrisk ja ausgeschlossen, oder ich übersehe etwas. Auch bei der HK finde ich diese Dinge nicht. Hüten fremder Hunde ist erwähnt, aber eigener nicht. Die Bedingungen sind weitaus kundenfreundlicher als bei meinem aktuellen Tarif, aber die von dir angesprochenen Dinge (Vorsatz doch wieder eingeschlossen, oder Hunde etc.) kann ich nicht finden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes August 13, 2013 eigener Hund -> Tierhalterhaftpflicht oder bei Neuanschaffung im Rahmen der PHV Risikovorsorge bis zur nächsten Hauptfälligkeit Matthew redet von der Forderungsausfalldeckung. Mach dir da keinen besonderen Kopf drum. Geht darum, dass dich jemand ohne PHV schädigt, entweder als Forderungsausfalldeckung im Rahmen der allgemeinen Haftpflichtbedingungen oder ggf. darüber hinaus. Forderungsausfalldeckung ist zwar grds eine tolle Sache, aber eben äußerst selten. Der Schädigende muss klar bekannt und im Regelfall rechtskräftig zum Schadensersatz gezwungen werden, bevor die Forderungsausfalldeckung greift. Die HKD geht auch als 10 Mio Variante, ist günstiger. 97 Euro kommt nur mit allen Bausteinen zusammen. Brauchst eigentlich nur die Komfort + geliehene Sachen, evtl. noch Bedingungsupdate. Lande ich aber nicht bei 97, beim besten Willen nicht. In deiner Konstellation bist du mit der Interrisk XXL ganz gut bedient. Die Bedingungen sind einen guten Tick freundlicher als deine bisherigen. Die HKD ist einfach Spitzenklasse was Regulierung von Schäden und Tempo bei der Bearbeitung angeht. Da haben aber andere Gesellschaften in den letzten 2 Jahren deutlich aufgeholt, das ist nicht mehr sooo das durchschlagende Argument. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor August 13, 2013 Im Interrisk Tarif XXL Single würde ich knapp 60€ bezahlen, Haftpflichtkasse Darmstadt Single 97€ (mit 50.000.000€ Deckung). Das bedeutet,dass du ein Angebot für den Grundtarif hast.Dieser lässt sich mit insgesamt 4 Bausteinen erweitern,die,je nach persönlicher Situation,mehr oder weniger interessant sein können und in deinem Angebot alle inkludiert sind: Freizeit Beruf Recht Erweiterte Vorsorge Aus meiner Sicht solltest du den Baustein "erweiterte Vorsorge" einschließen.Dadurch wird der Versicherungsschutz auf alle in Deutschland gängigen Bedingungswerke ausgeweitet.Bedeutet:Tritt ein Schadenereignis ein,welches die Interrisk versichert hätte,die Haftpflichtkasse aber nicht,so besteht ein Anspruch auf Regulierung gegen die Haftpflichtkasse bzw. wirst du so gestellt,als wärst du bei der Interrisk zu den dortigen Bedingungen versichert. Mit diesem Baustein kaufst du dir im Prinzip das Beste aus vielen (Haftpflicht)welten. Mach dir da keinen besonderen Kopf drum. Geht darum, dass dich jemand ohne PHV schädigt, entweder als Forderungsausfalldeckung im Rahmen der allgemeinen Haftpflichtbedingungen oder ggf. darüber hinaus. Forderungsausfalldeckung ist zwar grds eine tolle Sache, aber eben äußerst selten. Der Schädigende muss klar bekannt und im Regelfall rechtskräftig zum Schadensersatz gezwungen werden, bevor die Forderungsausfalldeckung greift. Das leuchtet mir nicht ein.Ich (man) soll ggbfs. diesen Punkt vernachlässigen,weil er nicht oft vorkommt?Im Zweifelsfall aber den Zweck einer leistungsstarken PHP erfüllt,den Versicherungsnehmer so umfangreich wie möglich vor hohen Schäden zu bewahren?Dann sind wir wieder bei der HUK und Konsorten... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes August 13, 2013 · bearbeitet August 13, 2013 von polydeikes Er soll sich keinen Kopf drum machen, dass er deine Ausführungen nicht in den Bedingungen wieder gefunden hat. Siehe: Aber der erwähnte Vorsatz von dir Matthew den kann ich nicht finden. Hunde sind bei der interrisk ja ausgeschlossen, oder ich übersehe etwas. Auch bei der HK finde ich diese Dinge nicht. Hüten fremder Hunde ist erwähnt, aber eigener nicht. Die Bedingungen sind weitaus kundenfreundlicher als bei meinem aktuellen Tarif, aber die von dir angesprochenen Dinge (Vorsatz doch wieder eingeschlossen, oder Hunde etc.) kann ich nicht finden. Aufgabe des Maklers, nicht seine. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast241102 August 13, 2013 Danke euch. Den Berufszusatzbaustein brauche ich, da ich beruflich mit wichtigen Schlüsseln und Zugangskarten hantieren muss, Freizeit hat er mir mit angeboten aufgrund der geliehenen Sachen und die Erweiterte Vorsorge hat er mir auch empfohlen, die Argumente waren ähnlich deren von Matthew. Naja und der Rechtsschutzbaustein kostet ja im Jahr nur 2€, ich habe noch keine Rechtsschutzversicherung, die wollte ich erst in Angriff nehmen, wenn die wirklich "wichtigen" Versicherungen abgesichert sind. (also die Sache mit meiner Gesundheit) Schnell mal eine Frage vorher, was soll eigentlich dieses"Sachschäden an den Arbeitgeber oder Kollegen bis ..." Ist damit gemeint, wenn ich einen Kunden falsch beraten würde und dadruch finanzielle Verluste entstehen? Aber was ist mit Kollegen gemeint? Wenn ich mich auf das Handy vom Kollegen setz, ist das doch ein normaler Haftpflichtfall, oder? Ich habe mal die Dinge zusammengetragen: elektronische Schäden / Internetnutzung: bei beiden Versichert, aber scheint wesentlich kundenfreundlicher bei der interrisk zu sein, da man dort auch bei Fehler und "nichtbeachten" aktueller technischnischer Vorschriften versichert ist Gefälligkeitsschäden: HK bis 100.000€ und bei der interrisk finde ich die Angabe irgendwie nicht, ich muss blind sein oder die umschreiben es, kann mir jemand mal einen Tipp geben, wo ich es finde? Kautionsschäden im außereuropäischen Ausland: HK 100.000€ und interisk 250.000€ ich mache öfters Urlaub und vor allem im nicht EU-Ausland und dies könnte schon interessant sein Vermögensschäden: interisk bis zur Versicherungssumme und, wenn ich nicht total blind bin, HK auch bis zur Versicherungssumme. Allmählichkeitsschäden bei der Haftpflichtkasse klar erwähnt - bei der interisk finde ich es schon wieder nicht. Wobei ich bei der HK nicht finden kann bis zur welchen Summe, heißt dies bis zur Versicherungssumme? Na toll, jetzt kann ich mich gar nicht mehr entscheiden - da alles wichtig für mich ist. Wobei ich es etwas komisch finde, dass ich die Punkte bei der interisk nicht finden kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor August 13, 2013 Mal ehrlich:Willst du dir das alles selber anlernen?Dafür hast du deinen Makler,der soll die Beratung dokumentieren und gut ist. Bezüglich der Rechtsschutzdeckung sei gesagt:Mit einer gängigen RS-Versicherung hat dieser Baustein nichts zu tun.Es geht hier nur um die Durchsetzung der Ansprüche,die sich aus der Forderungsausfalldeckung ergeben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast241102 August 13, 2013 Neugier war schon immer eine meiner Charaktereigenschaften. Ein Makler soll einen beraten und dies finde ich gut und richtig, aber für mich heißt es nicht, dass ich mich gar nicht mit den Sachen auseinandersetze und deshalb "ohne" Ahnung dorthin gehe. Ich "hasse" es, wenn ich überhaupt nicht mitreden kann bzw. wenn ich mich nur auf solch ein Beratungsdokument verlassen soll. Also ja, meistens lese ich mir vorher sehr viel an. War beim Autokauf genauso, ich habe da kein Problem tagelang mir sowas anzulesen - guckt man wenigstens nicht soviel fern Gerade bei Geld und Versicherungen sollten und müssten die Leute sich auch selber viel mehr damit beschäftigen. Dann wäre es auch nicht ganz so entscheidend, ob nun ein Vertreter, Makler, Berater vor einem sitzt, da man weiß, was man will. Bei der BU bin ich damals hingegangen mit dem Ziel mich abzusichern (und ich gebe es zu, die Risikovoranfrage zu nutzen), da ich Vorerkrankungen habe. Wusste aber bereits über, fast alle, Alternativen (DD, etc.) Bescheid. Nur von der EU ohne Gesundheitsfragen wusste ich nichts, die kam von meinen Makler. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast241102 Juli 16, 2015 Hallo mal wieder;) Ich war mir nicht sicher, ob es besser ist alte Threads wiederzuverwenden, oder einen neuen zu erstellen. Ich habe jetzt einfach mal den wieder hochgeholt. Normalerweiße würde ich hier keine Fachfragen stellen und eine Antwort erwarten, wenn ich doch über einen Versicherungsmakler den Vertrag abgeschlossen habe, aber dieser ist gerade im Urlaub und wenn er wieder kommt bin ich schon in den Urlaub gegangen... und ich kenne mich- ich werds vergessen^^. Ich habe damals bei der Haftpflichtkasse den VARIO Komfort PLUS Single Tarif abgeschlossen. Durch Zufall habe ich gesehen, dass es jetzt neue Tarife mit Zusatzleistungen gibt. Ich habe jetzt die Leistungen nicht alle miteinander verglichen, da würde ich dann doch den Makler fragen, aber als Beispiel wäre die erweiterte Vorsorge 2, bei welcher wo nun auch der Sachbearbeiter die Bedingungen der anderen kontrolliert - wobei ich jetzt nicht weiß, wie dieser Baustein in der Praxis dann funktioniert bzw. ob er was taugt. Muss ich irgendetwas machen, oder bin ich mit der Innovationsgarantie abgesichert? Die Leistungen sind nicht gegen, soweit ich es sehen kann, gegen Mehrbetrag eingeführt worden und sollten doch daher auch für mich zählen? Die neuen Tarife sind sogar etwas günstiger. PHV Einfach Komplett 83,30€. Kann man den Tarif da irgendwie wechseln und wäre es ratsam? Fragen muss ich jetzt, da ich sonst Probleme mit der Kündigungsfrist kriegen könnte, falls ich irgendetwas machen soll. Danke euch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juli 16, 2015 Inhaltlich sind es zwei Teile. Die grundsätzlichen Bedingungsverbesserungen gelten auch für die Alttarife. Mit Ausnahme der in der Übergangsfrist abgeschlossenen Alttarife. Ggf. neue Bausteine oder Veränderungen an nicht versicherten Bausteinen gelten nicht für den Alttarif, sofern abweichende Tarifstufe im Alttarif. Oder anders formuliert, Bedingungsverbesserung wird gem Beitragsniveau des Vorvertrags weitergegeben. Für dich der einfach komplett ... Wechseln kannst du dennoch, solltest du aber auch direkt per Hotline umgestellt kriegen ohne extra zu kündigen ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast241102 Juli 16, 2015 Danke erstmal für die Erklärung der Klausel. Nur mal kurz zur Kontrolle, ob ich es wirklich richtig verstanden habe. Also habe ich jetzt im Prinzip die Leistungen des PHV Einfach Komplett? Wechseln kannst du dennoch, solltest du aber auch direkt per Hotline umgestellt kriegen ohne extra zu kündigen ... Okay könnte ich mal versuchen, wobei ich mir da noch etwas unsicher bin, bevor der Makler mir bestätigt hat, ob die Leistungen identisch bzw. besser sind. Ich habe mir da eben doch nichts wirklich angesehen bzw. nur die großen Werbesprüche... ich weiß ja aber nicht, was sich genau in den Bedingungen geändert hat. Sonst müsste ich vorher ja die ganzen Bedingungen durchackern (habe ich mir nun doch abgewöhnt^^). Grundlegende Frage zur Hotline. Wenn ich selber am Vertrag rumwurschtlen, verfällt damit nicht auch die erste Dokumenation und deren Haftung? Ich bin doch im Prinzip selber Schuld, wenn ich den Tarif umstelle. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juli 16, 2015 · bearbeitet Juli 16, 2015 von polydeikes Naja. Mit Besitzstandsgarantie (im einfach komplett eh drin) bspw. kannst du dich (mit wenigen Ausnahmen) schon fast nicht mehr schlechter stellen als mit einem beliebigen Vorvertrag. Ansonsten kündige halt zur Fristenwahrung und besprich dich mit deinem Makler anschließend. Die Befürchtung sehe ich persönlich insofern als eher nebensächlich an, als das du kaum Punkte finden wirst, die die "einfach komplett" schlechter regelt als die Mitbewerber. Aber mach wie du dich wohlfühlst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Juli 17, 2015 Also habe ich jetzt im Prinzip die Leistungen des PHV Einfach Komplett? Nein.Du bekommst das,was die Innovationsgarantie bedingungsseitig hergibt:Prämienfreie Bedingungsverbesserungen.Eine automatische Umstellung auf einen neuen Tarif mit besseren Leistungen erfolgt nicht.Das geht auch klar aus den Bedingungen des Vario-Tarifes hervor ("die dieser Privat-Haftpflichtversicherung zugrunde liegenden Bedingungen...). Grundsätzlich halte ich die neue Tariflinie für leistungsstärker,natürlich nur dann,wenn auch Äpfel mit Äpfeln verglichen werden.Ob die neuen Merkmale aber prämienneutral eingeführt wurden und damit per Innovationsgarantie auch auf deinen Vario-Vertrag Anwendung finden,kannst du nicht allein daran erkennen,dass die Prämie günstiger geworden ist.So einfach ist das nicht. Zur Erweiterten Vorsorge:Nun ja.Der nachweis,dass eine leistungsstärkere Regelung am markt erhältlich ist,muss nach wie vor durch den VN geführt werden.Die HKD hat jetzt zusätzlich die proaktive Regulierung eingeführt,dass heißt,der Sachbearbeiter ist dazu angehalten,von sich aus die Tariflandschaft entsprechend zu "scannen":Das kann im Einzelfall dazu führen,dass du den Nachweis nicht mehr von dir aus erbringen musst.Kein Highlight,aber durchaus eine Erleichterung gegenüber der bisherigen Regelung. Die neue Tariflinie bekommst du nicht einfach so,da bedarf es schon einer Änderungsmitteilung an die HKD.Fristenwahrung bei einem Tarifwechsel innerhalb der HKD...nun ja,ihr werdet schon wissen,was ihr macht.Hat der Vermittler kein Handy in den Urlaub mitgenommen und auch keine E-Mail-Adresse? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juli 17, 2015 Wat hier "ihr" ... ... ich sachte doch, Telefon tuts och. Er wollts halt offiziell über den Makler machen, issoch legitim. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag