Zum Inhalt springen
Gast241102

Absicherung und Gesundheitsprobleme

Empfohlene Beiträge

Gast241102
· bearbeitet von Bruce89

Hallo euch allen und einen schönen Abend noch.

 

Ich habe gestern meine Versicherungen, mal wieder betrachtet, und frage mich immer wieder dabei, ob es die richtigen für mich sind. Ich muss dazu sagen, dass ich gesundheitliche Probleme habe und es verstehe, dass Versicherunsunternehmen ersteinmal auf Abstand gehen. Aber, ich muss ja trotzdem sehen, wo ich bleibe ^_^

 

Aktuell habe ich folgende Versicherungen (Risikovorsoge), eine Privathaftpflicht, Generali Versicherungen, welche ich damals mit "sanften Druck" meiner Eltern abgeschlossen hatte - ok, sie haben ewig die Beiträge für mich gezahlt. Mittlerweile zahe ich diese aber selber und frage mich schon, ob ich sie behalten sollte.

Die Leistungen sind ganz gut und entsprechen im Großteil der Generali Privat Komfort, aber mit den großen Vorteil, dass ich noch einen Vertrag habe, welcher komplett ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen werden konnte - darum habe ich ihn auch noch.

Des Weiteren habe ich die Erwerbsunfähigkeitsversicherung der Generali im Tarif smart - Vorteil vereinfachte Gesundheitsfragen.Nachteil ist halt der Begriff Erwerbsunfähigkeit und die 3 Stunden Grenze. Erwerbsunfähifkeitsrente wären 1000€.

 

Ich frage mich nun, lohnt sich eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung? Ich war letztens bei einem Versicherungsmakler und dieser hat für eine anonyme Voranfrage gestellt, damit ich keine Probleme mit HIS (heißt doch so, oder?) bekomme und nichts funktionierte. Dread Disease, BU, MultiSchutz. Nur Pflegeversicherungen und eventuell eine Grundfähigkeitsversicherungen (hier müsste etwas näher abgeklärt weden, da es wohl manchmal Angebote mit vereinfachten Gesundheitsfragen gibt) hätten geklappt, und ich meine nicht Pflege-Bahr (wobei, wäre der ja auch eine Alternative?).

 

Was würdert Ihr mir anraten? Soll ich alles so lassen, oder eine, oder mehrere Versicherungen kündigen? Lohnt sich eine Erwerbsunfähigkeitsversicherungen überhaupt und was ist von den zwei Alternativen zu halten, gehen wir mal davon aus, dass die Grundfähigkeitsversicherungen abzuschließen sei.

 

Ich bedanke mich schonmal für eure Hilfe, dass muss sich ja so lesen, als ob ich ein gesundheitliches Frack bin, dabei habe ich nur zwei - für mich - kleine Sachen, die aber leider so eine große Ausswirkung haben.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
hsi

besser die erwerbsunfähigkeitsversicherung behalten! Das ist besser als nix.

um welche vorerkrankungen geht es denn, wenn man fragen darf?

 

kann Der Vertrag bei Der generali noch aufgestockt werden?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast241102

Also im EU Vertrag steht höchstens 1000€.

Ich habe eine Form der Epilepsie (nicht die, die bei allen so bekannt ist). Mit meinen aktuellen Medikament bin ich zwar schon seit Jahren, bald ein Jahrzehnt, Anfallsfrei, aber eben in Behandlung. Naja, wenn ich es jetzt nochmal lese, ist dies für Versicherung wohl doch schlimm,...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Eine Privathaftpflicht ist eine Sachversicherung. Es gibt keine Gesundheitsfragen bei der Privathaftpflicht. Es ist eines der wichtigsten, wenn nicht das wichtigste Versicherungsprodukt. Was zahlst du denn für die Privathaftpflicht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast241102

Da stimmt, die habe ich ohne Probleme bekommen. Ich meinte auch eher, dass dies alle Versicherungen sind, die ich für irgendwelche Absicherungen habe (KFZ und Zahnzusatz mal abgsehen). Ich habe eine bei der Huk24 für 57€. Ich habe noch diese PH Plus Konditionen, wobei ich gestehen muss, dass ich mich seitdem ich die Haftpflicht abgeschlossen habe (2009) nie wieder darum gekümmert habe. Jährlich gezahlt und immer wieder vergessen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Passt schon, lass mal wie es ist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast241102

Danke euch erstmal. Wie streng sind denn die Gesundheitsfragen bei einer Unfallversicherung? Ihr wisst ja jetzt, was ich habe. Vorschäden, welche über die Versicherung abgewickelt werden mussten, hatte ich bisher noch nie. Es gibt mittlerweile halt Tarife mit besseren Bedingungen und Gliedertaxen, Ich habe zwar schon eine verbesserte.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Der Fragenstrauß fällt im vergleich zu einer BU deutlich weniger komplex aus, da das abzudeckende Risiko für den Versicherer deutlich geringer ausfällt.Auch die Annahmepolitik ist in aller Regel weniger rigoros.Dafür bekommt man aber auch nur eine Teilabsicherung.

Ich habe zwar schon eine verbesserte.

Du hast eine Unfallversicherung und möchtest wechseln?Warum?Wo bist Du derzeit versichert?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast241102

Ach, entschuldige bitte, ich habe oben etwas wirr geschrieben sehe ich gerade. Ich habe einen Vertrag bei der Generali im Tarif KomfortPlus-Schutz AUB 2008. (nur halt ein paar "sinnlose" abgewählt, wie Krankenhaustagegeld etc.) Naja die Eingangsfrage war ja eigentlich "Was kann ich noch für meine Vorsorge tun?"^_^

 

Nachdem ich mich damals lang und breit über Unfallversicherungne erkundigt habe, war ich bei einem Makler, da ich gelesen hatte, dass Makler die Möglichkeit haben eine Voranfrage zu stellen und man so nicht abgelehnt wird und auf irgendeine Wagnisdatei zu kommen. Naja die Generali war eine der wenigen, die mich genommen hat.

1. nur gerine "Gesundheitsfragen"

2. bezahlbar - die anderen konnte ich nicht bezahlen

3. wichtig Epilepsie und Medikamente sind mitversichert, stehen in den Bedingen, als versichert und können mir im Falle der Fälle nicht um die Ohren geworfen werden.

 

Jetzt habe ich nur die Bedingungen von den ganzen neuen Versicherungen gesehen und meine verbesserte Gliedertaxe hält bei fast allem mit, aber Lungenflügel suche ich vergebens und Niere steht bei mir nichts von komplettausfall. Nur "Niere bei Erhaltung der anderen Niere" und Erfrierungen fehlt. Die zwei Punkte sind halt ein bissel blöd, sonst ist alles drin. Innere Unruhen, Vergiftungen, Nahrungsmittelvergiftung, Strahlen, Kraftanstrengung, etc.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
whitecobra82

Hab jetzt schon öfter gelesen, dass die Gothaer momentan in einer Aktion bis 30.09.2013 eine BU mit vereinfachten Fragen (nur 3 Jahre zurück, deutlich weniger Fragen) und begrenztem Schutz (max. 1000 EUR Monatsrente, max. 3% Leistungsdynamik, max. 3% Beitragsdynamik, keine Nachversicherungsmöglichkeiten) anbietet. Kannst ja mal deinen Makler drauf ansprechen, ob das evtl. in Frage kommt und ob die Bedingungen der Gothaer für dich passen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast241102

Danke für den Tipp. Ich werde meinen Makler mal darauf ansprechen, wobei ich finde, dass die Fragen eher undeutlicher gemacht, als vereinfacht wurden. Vielleicht hat er noch genauere Informationsmaterialien, aberdie Fragen und Infomappen im Internet waren nicht sehr aufschlussreich. Zähl die Gothaer jetzt Epilepsie zu Erkrankung der Psyche, oder nicht? Naja, dass werde ich erst abklären lassen müssen, aber danke für den Tipp.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor
3. wichtig Epilepsie und Medikamente sind mitversichert, stehen in den Bedingen, als versichert und können mir im Falle der Fälle nicht um die Ohren geworfen werden.

Du kratzt nicht nur in diesem Punkt an der Oberfläche.Zum Beispiel gelten Unfälle durch Bewusstseinsstörungen,die durch einen epileptischen Anfall verursacht werden,bei der Generali nicht als versichertes Unfallereignis,sondern nur der direkte Unfall nach einem solchen Anfall.Das ist schon eine bedeutende Einschränkung gegenüber anderen Wettbewerbern.

sonst ist alles drin. Innere Unruhen, Vergiftungen, Nahrungsmittelvergiftung, Strahlen, Kraftanstrengung, etc.

Auch hier irrst Du.Ich möchte der Übersichtlichkeit halber nur auf den Punkt "Kraftanstrengung" eingehen.Es gibt sicher schlechtere Regelungen,aber auch bedeutend bessere.Ein Schaden am Meniskus wäre auch nicht mitversichert,da es sich um einen Knorpel handelt.Diese sind aber laut Muster-AUB nicht mitversichert und können auch nicht durch eine Erweiterungsklausel versichert werden.

Es gäbe noch weitere Löcher,aber es sollte klar sein,dass der Versicherungsschutz bei Weitem nicht so umfangreich ist,wie von Dir erhofft bzw. dargestellt.

Ein letzter Punkt:Prüfe bitte,ob eine und falls ja,welche Progressionsstaffel für Deinen Vertrag gilt.Die 540er-Regelung ist äußerst nachteilig,wird aber gerne verkauft.540 ist mehr als 500.Möchte man(n) meinen und glauben...

Jetzt habe ich nur die Bedingungen von den ganzen neuen Versicherungen gesehen und meine verbesserte Gliedertaxe hält bei fast allem mit, aber Lungenflügel suche ich vergebens und Niere steht bei mir nichts von komplettausfall.

Du wirst leider auch nicht fündig werden, wenn Du nach Magen,Gallenblase oder Dickdarm suchst.Und auch sonst lässt die Gliedertaxe im Vergleich zu sehr guten Taxen einiges zu wünschen übrig,hat also im wahrsten Sinne des Wortes weder Hand noch Fuß(ss).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast241102
· bearbeitet von Bruce89

Du kratzt nicht nur in diesem Punkt an der Oberfläche.Zum Beispiel gelten Unfälle durch Bewusstseinsstörungen,die durch einen epileptischen Anfall verursacht werden,bei der Generali nicht als versichertes Unfallereignis,sondern nur der direkte Unfall nach einem solchen Anfall.Das ist schon eine bedeutende Einschränkung gegenüber anderen Wettbewerbern.

 

Entschuldige bitte, aber ich erkenne nicht ganz den Unterschied. In den Bedingungen heißt es doch.

UN 4672

"Abweichend von Ziffer 5.1.1 der vereinbarten Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen besteht Versicherungsschutz auch für Unfälle, wenn diese durch einen epileptischen Anfall verursacht waren."

Bedeutet dies nun, wenn ich einen Anfall hätte und mir dabei etwas passiert - pech gehabt, nur wenn ich nach diesen Anfall evtl. noch etas benommen bin und die Treppe runterfalle bekomme ich etwas? ... etwas sehr plastisch, aber ich muss den Sinn hinter diesen Satz mal verstehen.

 

 

Auch hier irrst Du.Ich möchte der Übersichtlichkeit halber nur auf den Punkt "Kraftanstrengung" eingehen.Es gibt sicher schlechtere Regelungen,aber auch bedeutend bessere.Ein Schaden am Meniskus wäre auch nicht mitversichert,da es sich um einen Knorpel handelt.Diese sind aber laut Muster-AUB nicht mitversichert und können auch nicht durch eine Erweiterungsklausel versichert werden.

Es gäbe noch weitere Löcher,aber es sollte klar sein,dass der Versicherungsschutz bei Weitem nicht so umfangreich ist,wie von Dir erhofft bzw. dargestellt.

Ein letzter Punkt:Prüfe bitte,ob eine und falls ja,welche Progressionsstaffel für Deinen Vertrag gilt.Die 540er-Regelung ist äußerst nachteilig,wird aber gerne verkauft.540 ist mehr als 500.Möchte man(n) meinen und glauben...

Nunja, komplette Absicherung wäre toll, aber sie muss auch für mich bezahlbar bleiben. Zu dieser Zeit war ich noch Azubi und verdiente nicht sehr viel. Eigentlich wollte ich ja eine BU, aber das ging ja nicht. Ich bezahle im Jahr 100€ und im Vergleich zu den anderen war dies, für mich, annehmbar.

Ich habe eine Summe von 150.000€ und eine Progression von 350%. Der Makler meinte, dass eine Progression zwar wichtig sei, aber die Grundsumme am Ende, bei kleineren Schäden, wichtiger sei und da Finanztest dies auch damals empfohlen hatte (also höhere Grundsumme und dafür keine riesen Progression, habe ich zugegriffen) Bevor Ihr was schreibt, ich habe mich damals nicht sehr um solche Sachen gekümmert, erst seit 1 Jahren interessiere und informiere ich mich über alles ... und könnte mich für manche Entscheidungen, die ich getroffen habe Ohrfeigen ;)

 

Du wirst leider auch nicht fündig werden, wenn Du nach Magen,Gallenblase oder Dickdarm suchst.Und auch sonst lässt die Gliedertaxe im Vergleich zu sehr guten Taxen einiges zu wünschen übrig,hat also im wahrsten Sinne des Wortes weder Hand noch Fuß(ss).

 

Ist mir ja auch aufgefallen,darum erkundige ich mich ja gerade, erschrecken tut mich jetzt die Tatsache mit der Epilepsie aber ehrlich gesagt mehr. Gibt es irgendwelche Versicherer an die ihr mich gleich vohrer verweisen könnt bzw. die Ihr mir empfehlen könnt. Ich würde mir dann Angebote machen lassen und diese vergleichen. Ihr sollt jetzt für mich nicht die Arbeit machen, aber vielleicht gibt es ja Versicherungen, bei denen es schon bekannt ist, dass die schlechtere Bedingungen haben. Es gibt doch hunderte, wenn nicht tausende Versicherer ... bis ich da alle Bedingungen genau analysiert habe, gibts doch wieder neue.

 

EDIT

 

Ist mir jetzt erst eingefallen. Ich habe eben meine Unterlagen mal durchgesehen und da ist mir dieses Merkblatt zum melden von Schäden aufgefallen und da steht, zusammengefasst, drinn, dass nicht alle Schäden in der Gliedertaxe vermerkt werden können (z.b. werden Organ und psychische Schäden gennant) Hier muss ein Gutachten erfolgen ... ist dies nun ein Nach- oder Vorteil? Eher ein Nachteil oder?

"Für andere Körperteile und Sinnesorgane bemisst sich der Invaliditätsgrad danach, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei sind ausschließlich medizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen."

 

Wäre somit nicht auch der Meniskus abgedeckt? Er ist zwar nicht unter dem Punkt Kraftanstrengung zu finden ABER er fällt doch unter alle anderen Körperteile, oder? Außerdem ist eine invidivuelle Begutachtung nicht eventuell besser, als eine starre prozentualle Einschätzung?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor
"Abweichend von Ziffer 5.1.1 der vereinbarten Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen besteht Versicherungsschutz auch für Unfälle, wenn diese durch einen epileptischen Anfall verursacht waren."<br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 19px; background-color: rgb(250, 251, 252);">Bedeutet dies nun, wenn ich einen Anfall hätte und mir dabei etwas passiert - pech gehabt, nur wenn ich nach diesen Anfall evtl. noch etas benommen bin und die Treppe runterfalle bekomme ich etwas? ... etwas sehr plastisch, aber ich muss den Sinn hinter diesen Satz mal verstehen.

Vice Versa:

Anfall→Unfall:Zahlung

Anfall→Bewusstseinsstörung→Unfall:Keine Zahlung

Der Anfall muss das unfallauslösende Ereignis sein,um Ansprüche gegen den Versicherer zu haben.

Ich bezahle im Jahr 100€ und im Vergleich zu den anderen war dies, für mich, annehmbar.Ich habe eine Summe von 150.000€ und eine Progression von 350%.
Das ist,mit Verlaub,selbst bei einer äußersten Ausreizung der Rabattierungsmöglichkeit seitens des Maklers,nicht möglich.Oder bist Du noch über den Kindertarif versichert?
Wäre somit nicht auch der Meniskus abgedeckt? Er ist zwar nicht unter dem Punkt Kraftanstrengung zu finden ABER er fällt doch unter alle anderen Körperteile, oder?
NEIN!!!!!!!
Außerdem ist eine invidivuelle Begutachtung nicht eventuell besser, als eine starre prozentualle Einschätzung?

Warum?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast241102
Vice Versa:

Anfall→Unfall:Zahlung

Anfall→Bewusstseinsstörung→Unfall:Keine Zahlung

Der Anfall muss das unfallauslösende Ereignis sein,um Ansprüche gegen den Versicherer zu haben.

Ah ok, also der Anfall ansich ist versichert. hmm ich hätte eigentlich gern beides, auch die Bewusstseinsstörung, muss ich unbedingt mit beachten, bei der Erkundigung ABER

 

(Du hast ja scheinbar die Bedingungen)

5. In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?

5.1 Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle:

5.1.1 Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusst seinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen, sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Kör per der versicherten Person ergreifen.

Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn diese Störungen oder Anfälle durch ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis verursacht waren.

 

Ich habe ja die Versicherungsschutzerweiterung "Unfälle durch epileptische Anfälle". Also wäre eine Bewustseinsstörung bei mir ja durch einen versicherten Unfall ausgelöst. Ich kann ja nochmal meinen Makler fragen, aber ich versteh es definitv so, falls nicht müsste man es deutlicher schreiben.

 

Das ist,mit Verlaub,selbst bei einer äußersten Ausreizung der Rabattierungsmöglichkeit seitens des Maklers,nicht möglich.Oder bist Du noch über den Kindertarif versichert?

Also, ich weiß ja, was ich jährlich bezahle ;)

Ich habe keinen Kindertarif. Im Vertrag stehen 50% Maklerrabatt und zusätzlich habe ich noch ein paar Prozente, weil ich zwei Verträge Verträge bei der Generali habe. Des Weiteren zahle jährlich, nur falls die Generali auch Zahlungsrabatte oder Aufschläge hat.

NEIN!!!!!!!

Also, bei mir gehört der Meniskus zum Körper. Aber ich glaube, ich habe es verstanden. Meniskus wäre bei z.b Unfall mitversichert, aber halt nicht bei der Kraftanstrengung. Richtig?

Warum?

Eigentlich habe ich ja an euch die Frage gestellt, wenn ich die Antwort wüsste, bräuchte ich ja nicht fragen. Meiner Meinung nach sind starre Einteilungen nie gut, es geht um den gesundheitlichen Aspekt, aber der Verlust eines bestimmten Organs kann eine Frau oder einen Mann unterschiedlich belasten, ebenso wird Alter nicht mit beachtet. Für einen Senior kann es viel gesundheitsschädlicher sein ein Organ zu verlieren, als für einen jungen Menschen. Starre Schemas eignen sich hier nicht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor
Also wäre eine Bewustseinsstörung bei mir ja durch einen versicherten Unfall ausgelöst. Ich kann ja nochmal meinen Makler fragen, aber ich versteh es definitv so, falls nicht müsste man es deutlicher schreiben.

Du verstehst es falsch,da Du einen völlig anderen Sachverhalt konstruierst.Du sprichst jetzt auf einmal davon,dass ein Unfallereignis einen Anfall auslöst,der einen dann versicherten Unfall nach sich zieht.Das ist wieder eine ganz andere Baustelle.Es bringt wenig,wenn man Aussagen in Frage stellt und verschiedene Szenarien wild durcheinanderschmeisst,nur um sich einen Scheinversicherungsschutz zurechtzudängeln.

Das mag in der Theorie passen,in der hoffentlich nicht eintretenden Praxis legt man sich mit dieser Scheinsicherheit fürchterlich auf die Nase,weil der Versicherer die Zahlung mit Recht verweigert,da kein nach den Versicherungsbedingungen versichertes Unfallereignis vorliegt,dass man sich doch so mühselig konstruiert hat.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast241102
· bearbeitet von Bruce89

Entschuldige bitte, aber danke für die Aufklärung, da habe ich einen Denkfehler gehabt. Ich dachte nun diese Bedingung sichert einen Epilepsieanfall ab, der dann in eine Bewustseinsstörung mündet und diese verursacht dann einen Unfall. Jetzt sehe ich das Wort "Unfallereignis" aber selber. Konstruieren möchte ich nun wirklich gar nichts. (Bedingungen lesen wird ja trotzdem richtig sein ;) ) Mir war dies nur nicht so sehr bewusst, da Bewustseinsstörung doch eh so eine Sache sind, ok Alkohol wird immer öfter aufgenommen, aber wie sieht es mit Schwindel oder Ohnmacht aus? Soweit, wie ich weiß, schließen dies immer noch die meisten, oder sogar alle, aus.

 

Also diese Epilepsiesache und auch sonst eventuell bessere Leistungen (Kraftanstrengung etc.) möchte ich schon gerne haben. Ich muss halt nur zusehen, dass es bezahlbar bleibt, wenn ich alle Möglichkeiten absichern möchte und schon mit Vorerkrankungen "antanze".

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor
Entschuldige bitte, aber danke für die Aufklärung, da habe ich einen Denkfehler gehabt.

Das ist ja nicht schlimm.Das wäre es,wenn Du denken würdest,umfangreichen Schutz bzgl. der epileptischen Anfälle zu haben.Es gibt schon Anbieter,die diesen Punkt in Ihren Bedingungen deutlich besser geregelt haben,aber zu dem Preis,den Du momentan bezahlst wirst Du diese Tarife nicht bekommen.Beispielhaft seien hier die leistungsstarken Tarife der Rhion,Interrisk und HDI genannt.Ob diese generell geeignet und bezahlbar sind,wird Deine Eigenrecherche zeigen.

Ich dachte nun diese Bedingung sichert einen Epilepsieanfall ab, der dann in eine Bewustseinsstörung mündet und diese verursacht dann einen Unfall. Jetzt sehe ich das Wort "Unfallereignis" aber selber. Konstruieren möchte ich nun wirklich gar nichts.

Klammere den Zwischenschritt der Bewusstseinsstörung aus und Du weißt,welche Abläufe zu einem bei der Generali versicherten Ereignis führen.Nicht mehr,nicht weniger.Und das ist natürlich auch nur ein Punkt von vielen,der bei der Entscheidungsfindung für einen Tarif Berücksichtigung finden sollte.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Darf ich unabhängig davon mal nach der Versicherungssumme der Unfallversicherung fragen? Mir kommt da so ein Verdacht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Darf ich unabhängig davon mal nach der Versicherungssumme der Unfallversicherung fragen? Mir kommt da so ein Verdacht.

Ich kann mir denken, in welche Richtung Dein Verdacht zielt,aber in diesem Fall ist er ausnahmsweise einmal unbegründet:

Ich habe eine Summe von 150.000€ und eine Progression von 350%.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Jut jut. :thumbsup:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast241102

Dürfte ich fragen, was für eine Befürchtung Ihr hatttet? Könnte ja eventuell wichtig für einen neuen Vertrag sein.

Ich bin gerade auch fleißig am vergleichen, bei meinen Makler war ich auch. Das Gespräch ging recht lang, er meldet sich am Montag bei mir. (Ich habe mir eine Liste aus diesem Thread erstellt und die 31 Punkte, die Ihr hier verlinkt habt mitgenommen^^)

Mir ist gestern etwas dazwischen gekommen und ich war dadurch etwas spät dort...

Ich weiß, dass man nicht blind auf alle vertrauen darf und nicht das Gehirn Heim lassen darf, aber ich traue mich nicht selber Anträge bei meinen Vorerkrankungen zu stellen - da ist mir die anonyme Voranfrage von Makler und Beratern am liebsten. Außerdem weiß der Makler doch noch ein bisschen mehr bzw. kann mir evtl. Alternativen vorschlange. Er hat sich eingelesen und war offen für die Befürchtungen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Besonders bei etwas älteren Generali Verträgen gab es immer wieder die Unfall mit unzweckmäßiger Versicherungssumme im bunten Blumenstrauß zusammen mit anderen Policen. Führt bei Kunden häufiger zu der Frage, welche Insel sie sich von den 2-3-4-5 Tausend Euro gemäß Gliedertaxe kaufen wollen, nachdem sie die "Hand verloren haben".

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast241102
· bearbeitet von Bruce89

Ok, danke. Also waren die Summen zu hoch angesetzt? Entschuldige, aber der Wink mit der Insel ist nicht ganz angekommen :blushing: Ist eine hohe Invaliditätssumme nicht immer einer eventuellen höheren Progression vorzuziehen?

Wenn wir schon bei dem Thema sind. Würdet Ihr bei 150.000€ bleiben, oder absenken auf 100.000€ oder erhöhen? Ich bin Single und habe niemanden, außer mich, mit den Geld zu versorgen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor
Also waren die Summen zu hoch angesetzt? Entschuldige, aber der Wink mit der Insel ist nicht ganz angekommen

Für mich erscheinen die gewählte Grundsumme und die Progression stimmiger als das,was ich sonst oft zu sehen bekomme.Nur ein geringer Teil der Unfälle führt zu hohen Invaliditätsgraden,die große Mehrzahl spielt sich im Bereich bis ca. 40% ab.

Da macht eine hohe Grundsumme in Verbindung mit einer "kleinen" Progression,wie Du es gemacht hast,deutlich mehr Sinn,als z.B. 52.500€ Grundsumme mit einer 1000er-Progression.Im Falle einer Vollinvalidität kommt zwar die gleiche Summe zur Auszahlung,bei geringeren IV-Graden schneidest Du aber mit deinem Modell deutlich besser ab.

Diese sinnfreien Kombinationen (niedrige Grundsumme,hohe Progression) werden von einer bestimmten Spezies gerne an die Frau oder den Mann gebracht.

Es lässt sich leicht argumentieren:geringe Prämie (weil für den Versicherer geringes Risiko,was nicht verraten wird),dafür eine hohe Leistung (aufgrund der Monsterprogression).Ich denke,dass war es,worauf polydeikes hinaus wollte.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...