Fledolo April 12, 2015 · bearbeitet April 12, 2015 von Fledolo Die Garantieleistung der VBL ist vergleichsweise gut! Vergleiche die Werte doch mal mit denen von privaten Lebensversicherern. ... Ich habe 2005 eine VBLextra mit EU-Schutz abgeschlossen (über Riester, weil Entgeltumwandlung nicht möglich war.) Diese hätte ich gerne bei Zeiten auf Entgeltumwandlung umgestellt. Ich habe nur bis 2013 warten müssen, bis sich die Tarifvertragsparteien grundsätzlich einig waren und schon 09/2014 hätte ich dann die Entgeltumwandlung nutzen können - jedoch nicht über die VBL sondern über die Alte Leipziger. Und somit nicht zu den Konditionen von Anno 2005 (die VBL hätte nämlich eine Änderung des Durchführungsweges und eine beitragsmäßige Aufstockung durchaus gestattet) - da kamen dann glaube ich bei der AL keine 300€ Brutto-Garantierente beim Höchstbeitrag heraus im Gegenzug zu heutigen um die 450 Brutto-Garantierente bei der VBLextra. Im Vergleich zu den damals (2005) bei der VBL garantierten ca. 1.200 € zu heute 600 € (wenn man sich entsprechend des Eintritts jünger macht) nicht mehr so das wahre. Außerdem bekommt man bei der VBL noch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung (eben über die freiwillige VBLextra, falls man EU-Renten nicht ausschließt). Das kann bei Arbeitnehmern mit erheblichen Vorerkrankungen durchaus sinnvoll aus, trotz aller Nachteile (Doppelverbeitragung, Kombination Sparvertrag/Risikoabsicherung etc.). Das war damals auch mein Gedanke... Die jetzt versteuerten Anteile werden später wohl nur mit dem Ertragsanteil versteuert. Allerdings hätte die nachgelagerte Besteuerung den Vorteil, dass im Rentenalter der Steuersatz meist geringer ist als heute (Trick bei Riester). Daher wäre es meist günstiger, die Renten nachgelagert zu besteuern. Am ungünstigsten sollte aber in der Tat die Doppelverbeitragung sein (insbesondere wenn man davon ausgeht, dass die Beiträge in den Sozialsystemen eher ansteigen werden). Zum einen bin ich mir nicht sicher, ob der Staat auf dieses Geld später wirklich wird verzichten können , zum anderen wird bei mir durch ges. RV / VBLklassik / VBLextra / Riester das Brutto vermutlich gar nicht so weit auseinanderliegen (außer man schraubt weiter an RV und VBLklassik herum). Hauptsache man ist vom HartzIV-Niveau etwas weg. Ich habe dann davon Abstand genommen 242€ monatlich einzuzahlen um dann in 30 Jahren netto und inflationsbereinigt nur mein Geld wieder zurückzuerhalten (falls ich lange genug lebe). Zu den damaligen Konditionen gerne - aber heutzutage eine Rentenversicherung mit einem Garantiezins von 1,25% abzuschließen, bei dem erzielte Überschusse erst einmal zu denen gehen müssen, welche noch höhere Garantien haben? Ich bin nicht überzeugt, ob sich diese Art der Vorsorge noch lohnt - ganz unabhängig von Entgeltumwandlung und öD. Ein Teil des somit gesparten Geldes könnten wir im Topic "Lohnt Teilzeit im öD?" besprechen... Du weißt schon, dass du mit der VBL betrieblich riesterst? D.h. obwohl du jetzt keine Sozialbeiträge sparst, musst du später welche auf deine Rente zahlen... Kann man im ÖD eine Betriebsrente (ggf. mit BU/BUZ) bei der AL abschließen? Ich dachte, es gibt nur VBL!? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
calandor April 12, 2015 Du weißt schon, dass du betrieblich riesterst? Ja. Man kann ja jeden € nur einmal ausgeben - deswegen damals die Riesterföderung eben betrieblich mitgenommen - eben auch wegen dem EU-Schutz ohne Gesundheitsprüfung. Der Plan war dies auf Entgeltumwandlung umzustellen sobald als möglich. Da dieser Weg nun (nach 9 Jahren) leider verbaut ist, wird irgendwann die VBLextra ohne Förderung fortgeführt und der private Riester entsprechend aufgestockt werden. Der doppelte SV-Anzug lässt sich leider nicht vermeiden (außer er wird noch gerichtlich irgendwann einkassiert). Der zusätzliche EU-Schutz wäre anderweitig nicht zu bekommen und hebt mich im Falle der Fälle schon heute über H4. Kann man im ÖD eine Betriebsrente (ggf. mit BU/BUZ) bei der AL abschließen? Ich dachte, es gibt nur VBL!? Es gibt viele AG im öD und bei meinem kam nach einer europaweiten Ausschreibung (mit 4 Teilnehmern) für den Durchführungsweg Entgeltumwandlung exclusiv die Alte Leipziger bei raus. Und zwar ohne zusätzlichen AG-Zuschuss (AG spart sich ja auch SV Beiträge dadurch - da hätte er schon was zu geben können). Eine Rentengarantiezeit von 5 Jahren ist zwangsweise mitversichert - längerer Hinterbliebenenschutz und EU-Schutz gibt es extra. VBLklassik ist natürlich Standart bei uns und VBLextra/dynamik geht eben privat ungefördert oder über Riester (aber eben nicht über Entgeltumwandlung). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fledolo April 12, 2015 Es gibt viele AG im öD und bei meinem kam nach einer europaweiten Ausschreibung (mit 4 Teilnehmern) für den Durchführungsweg Entgeltumwandlung exclusiv die Alte Leipziger bei raus. Und zwar ohne zusätzlichen AG-Zuschuss (AG spart sich ja auch SV Beiträge dadurch - da hätte er schon was zu geben können). Eine Rentengarantiezeit von 5 Jahren ist zwangsweise mitversichert - längerer Hinterbliebenenschutz und EU-Schutz gibt es extra. VBLklassik ist natürlich Standart bei uns und VBLextra/dynamik geht eben privat ungefördert oder über Riester (aber eben nicht über Entgeltumwandlung). Na, dann werde ich mal bei meinem AG nachfragen, was er außer der VBL sonst noch so zu bieten hat. Grundsätzlich würde ich aber davon ausgehen, dass das Rentenniveau weiter sinkt, sodass sich nachgelagerte Besteuerung schon lohnen sollte. Es sei denn, die kalte Progression spuckt mir in die Suppe... Bei der VBLklassik habe ich bei genauer Betrachtung des ATV sowie der Meldungen der letzten Tarifverhandlungen den Eindruck, dass hier gar nichts garantiert ist. Die 3,25 % "Garantiezins" könnten wohl auch abgesenkt werden, wenn sich die Tarifvertragsparteien darauf einigen. Dummerweise auch für bestehende Verträge (das hat bisher nur noch keiner gemacht...). Man möge mich korrigieren, falls ich mich irre. Für alle die eine Entgeltumwandlung jährlich aus der Sonderzahlung im November durchführen sei gesagt, diese wird steuerlich wirksam, so dass zu viel gezahlte Steuer verrechnet werden kann. Die von Jan-Okt zu viel gezahlten Sozialbeiträge (das Jahres-Brutto singt im nachhinein) werden nicht erstattet/vererchnet. Damit werden KK Beiträge teilweise dopplet gezahlt, jetzt und in der Rentenphase. Sollte ich hier falsch liegen, korrigiert mich. Ich habe keine Ahnung. Gibt es einen Grund, warum die Umwandlung der Sonderzahlung anders behandelt werden sollte als die Umwandlung des regelmäßigen Monatsentgelts? Mir ist nichts bekannt, aber ich kann mich natürlich irren... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lswfma April 12, 2015 Die von Jan-Okt zu viel gezahlten Sozialbeiträge (das Jahres-Brutto singt im nachhinein) werden nicht erstattet/vererchnet. Damit werden KK Beiträge teilweise dopplet gezahlt, jetzt und in der Rentenphase. Ich habe keine Ahnung. Gibt es einen Grund, warum die Umwandlung der Sonderzahlung anders behandelt werden sollte als die Umwandlung des regelmäßigen Monatsentgelts? Mir ist nichts bekannt, aber ich kann mich natürlich irren... Einmal gezahlte SV-Beiträge werden nicht zurückerstattet und da die Anpassung des Bruttos erst im November erfolgt sind Januar bis Oktober bereits gezahlt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fledolo April 12, 2015 Einmal gezahlte SV-Beiträge werden nicht zurückerstattet und da die Anpassung des Bruttos erst im November erfolgt sind Januar bis Oktober bereits gezahlt. Wenn man die Jahressonderzahlung erhält, ohne sie umzuwandeln, dann zahlt man doch darauf SV-Beiträge, oder nicht!? Genau diese SV-Beiträge spart man doch durch die Entgeltumwandlung (d.h. sie werden gar nicht erst gezahlt). Mir ist nicht klar, wieso die SV-Beiträge rückwirkend rückerstattet werden sollten. Dass dies bei der Steuer relevant sein könnte, liegt an dem progressiven Steuersatz. Aber SV-Beiträge unterliegen doch keiner Progression. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lswfma April 12, 2015 Ja, das ist ein Punkt. Für VBL-West: So wie ich die Situation verstanden habe, ändert sich zum Zeitpunkt der Entgeltumwandlung die Nutzung der Steuerfreibeträge für Entgeltumwandlung vs Freibetrag des AG bei der VBLklassik rückwirkend, was nachträglich zu einer Änderung des SV-pflichtigen Bruttos in den Vormonaten führt. Um diese Beiträge geht es, nicht um die SV-Beiträge im Moment der Entgeltumwandlung. Dies liegt scheinbar am verwendeten Aufzehrmodell des Steuerfreibetrags durch den AG, welches steuerlich für den AG günstiger ist.Wenn ich es richtig verstanden habe, spart der AG in den ersten 1-3 Monaten durch Ausnutzung des kompletten Freibetrags die sonst per Pauschale zu versteuernden Anteile. Im Bsp. ist im Januar durch Ausnutzung des Freibetrags die komplette AG-Zulage zur Klassik abgedeckt und damit gibt es keine 92,03€ die duch den AG, auf AG Kosten pauschal zu versteuern sind. Bis der Freibetrag aufgebraucht ist (je nach Brutto) gilt dies ebenfalls für die Folgemonate. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fledolo April 12, 2015 · bearbeitet April 12, 2015 von Fledolo Ja, das ist ein Punkt. Für VBL-West: So wie ich die Situation verstanden habe, ändert sich zum Zeitpunkt der Entgeltumwandlung die Nutzung der Steuerfreibeträge für Entgeltumwandlung vs Freibetrag des AG bei der VBLklassik rückwirkend, was nachträglich zu einer Änderung des SV-pflichtigen Bruttos in den Vormonaten führt. Um diese Beiträge geht es, nicht um die SV-Beiträge im Moment der Entgeltumwandlung. Das habe ich aber anders verstanden. Die SV-Beiträge zur AG-Umlage der VBLklassik werden gesondert behandelt. Zunächst gibt es hier auch 2 Freibeträge, die von den Steuerfreibeträgen unabhängig sind und ausgeschöpft werden können (auf meiner Gehaltsabrechnung: "NLL VersAnt ZVK" und "NNL SV-Pfl-Hinzu"). Diese beiden Posten führen dazu, dass ich nur ca. die Hälfte der AG-Umlage zur VBLklassik verbeitragen muss. Ich bin mir nicht sicher, ob diese Freibeträge dann auch entfallen. Es würde mich jedenfalls wundern. Dies liegt scheinbar am verwendeten Aufzehrmodell des Steuerfreibetrags durch den AG, welches steuerlich für den AG günstiger ist.Wenn ich es richtig verstanden habe, spart der AG in den ersten 1-3 Monaten durch Ausnutzung des kompletten Freibetrags die sonst per Pauschale zu versteuernden Anteile. Im Bsp. ist im Januar durch Ausnutzung des Freibetrags die komplette AG-Zulage zur Klassik abgedeckt und damit gibt es keine 92,03€ die duch den AG, auf AG Kosten pauschal zu versteuern sind. Bis der Freibetrag aufgebraucht ist (je nach Brutto) gilt dies ebenfalls für die Folgemonate. Wo steht, dass die Pauschalversteuerung dann nicht mehr anwendbar wäre? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lswfma April 12, 2015 Wo steht, dass die Pauschalversteuerung dann nicht mehr anwendbar wäre? Das ergibt sich meiner Meinung daraus, das der gesamte AG Beitrag durch den Steuerfreibetrag (bis zur Aufzehrung des jährlichen Steuerfreibetrags, z.B. Januar) abgedeckt wird. Damit ist "nichts mehr zu versteuern" übrig. In den Folgemonaten wird jeweils der Pauschalsteuersatz angewendet, den Rest versteuert der AN. Eine kleine Steuerverlagerung... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lswfma April 12, 2015 Das habe ich aber anders verstanden. Die SV-Beiträge zur AG-Umlage der VBLklassik werden gesondert behandelt. Zunächst gibt es hier auch 2 Freibeträge, die von den Steuerfreibeträgen unabhängig sind und ausgeschöpft werden können (auf meiner Gehaltsabrechnung: "NLL VersAnt ZVK" und "NNL SV-Pfl-Hinzu"). Diese beiden Posten führen dazu, dass ich nur ca. die Hälfte der AG-Umlage zur VBLklassik verbeitragen muss. Ich bin mir nicht sicher, ob diese Freibeträge dann auch entfallen. Es würde mich jedenfalls wundern. Mir ist unbekannt das es einen SV Freibetrag für die AG Zulage gibt. Meiner Meinung nach erhöht diese das SV pfichtige Brutto und ist SV Abgaben belastet. (HINZ Betrag) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lswfma April 12, 2015 Versteuert mein AG die 90€ monatlich pauschal, so reduziert sich mein SV-Brutto = weniger SV Beiträge, in den Monaten OHNE Pauschalversteuerung versteuere ich dies, mit Steuerfreibetrag, habe dadurch in den ersten Monaten ein höheres SV-Brutto = mehr SV Beiträge (SV-Brutto ist nicht gleich dem Steuer-Brutto). Würde ich im Januar Entgeltumwandlung betreiben so geht diese vom AG-Steuerfreibetrag ab, dieser wird 90€ pauschal versteuern (müssen/dürfen) und mein SV-Brutto singt = geringere SV Last. Bei Entgeltumwandlung im Herbst/November kann ich die vorher höheren SV Beiträge nicht erstattet bekommen, da monatlich berechnet und bereits gezahlt. Ein gewollter Schutz der Sozialkassen. Soweit für mich bisher grob nachvollziehbar. .PS Das verringert nicht die VBLextra typischen, positiven Punkte, lediglich den Umgang meines AG mit den Zahlungen. Nachtrag: Nicht alle ÖD AG verwenden das Aufzehrmodell, vielleicht liegt darin der Unterschied. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fledolo April 13, 2015 · bearbeitet April 13, 2015 von Fledolo Mir ist unbekannt das es einen SV Freibetrag für die AG Zulage gibt. Meiner Meinung nach erhöht diese das SV pfichtige Brutto und ist SV Abgaben belastet. (HINZ Betrag) Ja, so war das auch gemeint. Allerdings erhöht die Umlage die SV-Abgaben nicht in vollem Umfang, sondern nur aufgrund dieses "HINZ-Betrages" (wirkt daher wie ein Freibetrag). Es gibt diesbezüglich noch einen zweiten Posten in der Rechnung. Versteuert mein AG die 90€ monatlich pauschal, so reduziert sich mein SV-Brutto = weniger SV Beiträge, in den Monaten OHNE Pauschalversteuerung versteuere ich dies, mit Steuerfreibetrag, habe dadurch in den ersten Monaten ein höheres SV-Brutto = mehr SV Beiträge (SV-Brutto ist nicht gleich dem Steuer-Brutto). Würde ich im Januar Entgeltumwandlung betreiben so geht diese vom AG-Steuerfreibetrag ab, dieser wird 90€ pauschal versteuern (müssen/dürfen) und mein SV-Brutto singt = geringere SV Last. Bei Entgeltumwandlung im Herbst/November kann ich die vorher höheren SV Beiträge nicht erstattet bekommen, da monatlich berechnet und bereits gezahlt. Ein gewollter Schutz der Sozialkassen. Soweit für mich bisher grob nachvollziehbar. .PS Das verringert nicht die VBLextra typischen, positiven Punkte, lediglich den Umgang meines AG mit den Zahlungen. Nachtrag: Nicht alle ÖD AG verwenden das Aufzehrmodell, vielleicht liegt darin der Unterschied. Das geht mir zu sehr ins Detail. Es kann sein, dass du Recht hast, keine Ahnung. Schick doch diese Frage mal an den Vorstandsstab der VBL. Dort habe ich bislang auch auf komplizierte Fragen immer ehrliche Antworten bekommen (anders als beim Kundendienst). Die Antwort der VBL würde mich aber mal interessieren... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag